Geltendes Recht und Gerichtsstand. 9.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht. 9.2 Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten zwischen der Organisation und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer betreffend die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung, ist, falls diese Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, ausschließlich das gemäß dem geltenden nationalen Recht zuständige Gericht.
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Geltendes Recht und Gerichtsstand. 9.1 8.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
9.2 8.2 Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten zwischen der Organisation und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin / dem Teilnehmer betreffend die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung, ist, falls diese Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, ausschließlich das gemäß dem geltenden nationalen Recht zuständige Gericht.
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Geltendes Recht und Gerichtsstand. 9.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
9.2 . Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten zwischen der Organisation und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer betreffend die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung, ist, falls diese Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, ausschließlich das gemäß dem geltenden nationalen Recht zuständige Gericht.
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Geltendes Recht und Gerichtsstand. 9.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
9.2 Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten zwischen der Organisation und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin / dem Teilnehmer betreffend die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung, ist, falls diese Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, ausschließlich das gemäß dem geltenden nationalen Recht zuständige Gericht.
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