Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem in der nachstehenden Tabelle aufgeführten materiellen Recht, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden gemäß der nachstehenden Tabelle beigelegt. einem Land in Nord- oder Südamerika mit Ausnahme Brasiliens. Recht des Bundesstaats Delaware, USA. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesgerichte von Delaware, USA. Jede Partei unterstellt sich hiermit im Falle eines derartigen Streitfalles unwiderruflich der persönlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts des US-Bundesstaats Delaware. Brasilien. brasilianisches Recht. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichts von Sao Caetano do Sul-SP. einem Land in Asien oder Australien/Ozeanien, mit Ausnahme von Japan. die Gesetze von Singapur. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („ICC-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Singapur. Japan. japanisches Recht. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Tokio, Japan. ein Land, das unter keine der oben genannten Zuständigkeiten fällt. Schweizer Recht. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, Schweiz. Für den Fall, dass eine Streitigkeit Gegenstand einer Schlichtung ist, wie in der obigen Tabelle beschrieben, werden die Schlichter in Übereinstimmung mit den Regeln der IHK ernannt, die verwendete Sprache ist Englisch, und Verfügungen für die Erstellung von Dokumenten werden auf die Dokumente beschränkt, die die jeweilige Partei insbesondere bei der Einreichung benötigt. Die Inhalte dieses Abschnitts schränken in keiner Weise das Recht der Parteien ein, bei einem zuständigen Gericht eine Klage einzureichen, um den Status quo beizubehalten oder einstweilige Verfügungen durchzusetzen. Ungeachtet dessen vereinbaren die Parteien, dass SISW, soweit nach geltendem Recht zulässig und soweit dies nicht zur Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit dieses Abschnitts führt, nach eigenem Ermessen eine Klage einreichen kann, (i) um die gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens in der Gerichtsbarkeit, in der die Produkte verwendet werden, durchzusetzen oder beizubehalten (ii) um fällige Beträge für alle Produkten oder Services einzufordern.
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Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem in der nachstehenden Tabelle aufgeführten materiellen Recht, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden gemäß der nachstehenden Tabelle geregelt bzw. beigelegt. einem Land in Nord- oder Südamerika mit Ausnahme Brasiliens. Recht des Bundesstaats DelawareSämtliche Rechtsstreitigkeiten, USAdie sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesgerichte von Delaware, USAVereinigte Staaten. Jede Partei unterstellt sich hiermit im Falle eines derartigen Streitfalles unwiderruflich der persönlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts des US-Bundesstaats Delaware. Brasilien. brasilianisches Rechtunterliegen dem Recht Brasiliens. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichts von Sao Caetano do Sul-SP, Brazil. einem Land in Asien oder Australien/Ozeanien, mit Ausnahme von Japan. die Gesetze von Singapur. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („ICC-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Singapur. Japan. japanisches Rechtunterliegen dem Recht Hongkongs. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Tokio, Hongkong. Japan. ein unterliegen dem Recht Japans. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Hongkong. einem Land, das unter keine der oben genannten Zuständigkeiten fällt. Schweizer Rechtunterliegen dem Recht der Schweiz. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, Schweiz. Für den Fall, dass eine Streitigkeit gemäß obiger Tabelle Gegenstand einer Schlichtung eines Schiedsverfahrens ist, wie in der obigen Tabelle beschrieben, werden die Schlichter Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den Regeln der IHK ernannt, die verwendete Sprache ist Englisch, und Verfügungen für die Erstellung von Dokumenten werden auf die Dokumente beschränkt, die die jeweilige Partei insbesondere bei der Einreichung benötigt. Die Inhalte dieses Abschnitts schränken in keiner Weise das Recht der Parteien ein, bei einem zuständigen Gericht eine Klage einzureichen, um den Status quo beizubehalten oder einstweilige Verfügungen durchzusetzen. Ungeachtet dessen vereinbaren die Parteien, dass SISW, soweit nach geltendem Recht zulässig und soweit dies nicht zur Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit dieses Abschnitts führt, nach eigenem Ermessen eine Klage einreichen kann, um (i) um die gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens in der Gerichtsbarkeit, in der die Produkte verwendet werden, durchzusetzen oder beizubehalten oder (ii) um fällige Beträge für alle Gebühren im Zusammenhang mit den Produkten oder Services einzufordern.
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