Common use of Geltendes Recht und Gerichtsstand Clause in Contracts

Geltendes Recht und Gerichtsstand. (a) Alle Verträge, Angebote und diese Bedingungen unterliegen ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen dem Recht der Republik Österreich. Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung einer der Parteien über das Bestehen eines Konflikts einvernehmlich beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten in Wien, Österreich, eingereicht. Signify ist jedoch immer berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zu Anwendung. (b) Das Recht beider Parteien, einstweilige Verfügungen zu beantragen oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen und im Falle der Nichtzahlung einer geschuldeten und fälligen Summe Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen oder Klage zu erheben, wird durch diesen Abschnitt 19 nicht beschränkt.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Geltendes Recht und Gerichtsstand. (a) Alle Verträge, Angebote und diese Bedingungen unterliegen ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher kol- lisionsrechtlicher Bestimmungen dem Recht der Republik ÖsterreichBundesrepublik Deutschland. Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung einer der Parteien über das Bestehen eines Konflikts einvernehmlich beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten in WienHamburg, ÖsterreichDeutschland, eingereicht. Signify Modular L.I. ist jedoch immer berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zu Anwendung. (b) Das Recht beider Parteien, einstweilige Verfügungen zu beantragen oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen und im Falle der Nichtzahlung einer geschuldeten und fälligen Summe Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen oder Klage zu erheben, wird durch diesen Abschnitt 19 nicht beschränkt.

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Samples: Standardgarantie

Geltendes Recht und Gerichtsstand. (a) Alle Verträge, Angebote und diese Bedingungen unterliegen ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen dem Recht der Republik ÖsterreichSchweiz. Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung einer der Parteien über das Bestehen eines Konflikts einvernehmlich beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten in WienZürich, ÖsterreichSchweiz, eingereicht. Signify ist jedoch immer berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zu Anwendung. (b) Das Recht beider Parteien, einstweilige Verfügungen zu beantragen oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen und im Falle der Nichtzahlung einer geschuldeten und fälligen Summe Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen oder Klage zu erheben, wird durch diesen Abschnitt 19 nicht beschränkt.

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Samples: Sales Contracts

Geltendes Recht und Gerichtsstand. (a) Alle Verträge, Angebote und diese Bedingungen unterliegen ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen dem Recht der Republik ÖsterreichBundesrepublik Deutschland. Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung einer der Parteien über das Bestehen eines Konflikts einvernehmlich beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten in WienHamburg, ÖsterreichDeutschland, eingereicht. Signify ist jedoch immer berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zu Anwendung. (b) Das Recht beider Parteien, einstweilige Verfügungen zu beantragen oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen und im Falle der Nichtzahlung einer geschuldeten und fälligen Summe Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen oder Klage zu erheben, wird durch diesen Abschnitt 19 nicht beschränkt.

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Samples: Sales Contracts