Geltendes Recht. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltendes Recht. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Karlsruhe, Deutschland, sofern der Auftraggeber XxxxxxxxKaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Samples: Oem Partner Agreement, Oem Partner Agreement
Geltendes Recht. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Vereinbarung ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Samples: Cloud Bpo Agb, Cloud Bpo Agb
Geltendes Recht. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Vereinbarung ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Jede Partei muss ihre Ansprüche in Bezug auf diese Vereinbarung und ihren Gegenstand innerhalb von einem (1) Jahr nach dem Datum, ab dem der Partei der Sachverhalt, der die Ansprüche begründet, bekannt war oder nach vertretbarer Nachforschung hätte bekannt sein müssen, geltend machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen