Gewährleistung, Haftungsbeschränkung Musterklauseln

Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1. Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft und zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist der Mangel, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten. 6.2. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden. 6.3. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Auslieferungsdatum der Ware. 6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt. 6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den AG gegen solche Schäden abzusichern. 6.6. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten nicht für Ansprüche, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. Die Barablöse von VitalityClub-Punkten, VitalityClub-Gutscheinen und weiteren Clubvorteilen ist ausgeschlossen. Die Barablöse ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Resort der VAMED Vitality World vorübergehend oder gänzlich geschlossen wird oder nicht mehr zu den Resorts der VAMED Vitality World zählt. Die Resorts der VAMED Vitality World und VSG haften weder für Systemstörungen oder Ausfälle des VAMED VitalityClubs noch für deren Konsequenzen. Die Resorts der VAMED Vitality World und VSG haften weiters nicht bei einem etwaigen Missbrauch des VAMED VitalityClubs und/oder der VitalityClub-Gutscheine infolge von Verlust oder Diebstahl.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 7.1. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationsbedingungen und den Einsatzbedingungen verwendet wird und dafür, dass sie im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Beide Parteien erkennen an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine Software völlig frei von Fehlern, Auslassungen oder Diskrepanzen zu erstellen. Die Software weist daher auch dann die vereinbarte Beschaffenheit auf, wenn Fehler, Auslassungen oder Diskrepanzen der in Satz 2 genannten Art vorliegen. Zur vereinbarten Beschaffenheit gehört auch, dass die Software Fehler, Auslassungen oder Diskrepanzen aufweisen kann, die infolge unsachgemäßer Installation oder Inkompatibilität der Software mit anderer Software auftreten, sofern es sich dabei nicht um von uns gelieferte und zum Einsatz mit der lizenzierten Software freigegebene Software handelt. Die fehlende Eignung der Software für die Zwecke des Kunden ist nur dann ein Mangel, wenn dies Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Parteien war und wir dem Kunde schriftlich die Eignung der Software für die Zwecke des Kunden bestätigt haben; eine Beschaffenheitszusicherung oder -garantie wird durch diese Bestätigung jedoch nicht begründet. Eventuelle Funktionsbeeinträchtigungen der Software, die aus Inkompatibilitäten oder Mängeln der vom Kunden eingesetzten Hardware, Nichtbeachtung der in der Software-Produktbeschreibung genannten Arbeitsumgebung (Hardware und Software), Fehlbedienung oder ähnlichem resultieren, stellen keinen Mangel dar. 7.2. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Beschaffenheitsvereinbarungen ausschließlich aus dem zwischen den Parteien zu vereinbarenden Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat uns der Kunde vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. 7.3. Jede Verantwortlichkeit und Haftung unsererseits ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Veränderungen an der Software und/oder der Softwareumgebung vorgenommen hat, es sei denn, die Änderungen sind nach entsprechender Rücksprache und Beratung im Einvernehmen mit uns vorgenommen worden. Eine Haftung unsererseits ist jedenfalls ausgeschlossen, soweit dem Kunde ein Schaden oder ein höherer Schaden dadurch entstanden ist, dass der Kunde nicht angemessene Vorkehrungen (z.B. Datensicherung, Störung...
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung a) Die Gewährleistung wegen Mängeln der Kaufsache wird auf Nacherfüllung beschränkt; der Verkäufer kann entscheiden, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet wird. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Xxxx den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung des Verkäufers zum Ersatz der dem Käufer im Rahmen der Nacherfüllung ent- stehenden Kosten bleibt unberührt. b) Die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel durch den Käufer hat spätestens bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von einem Jahre nach Ablieferung, bei Bauwerken oder Baustoffen die zur Mangelhaftigkeit eines Bauwerkes führen innerhalb von fünf Jahren nach Ablieferung zu erfolgen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen begin- nend mit Ablieferung der Kaufsache anzuzeigen. Für Kaufleute bleibt die Vorschrift des § 377 HGB unberührt. c) Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung. Dies gilt nicht für die Haftung des Verkäufers bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden oder Regressansprüche gemäß § 478 Abs. 2 BGB. d) Die Haftung des Verkäufers für Schäden ist, soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt; wobei sich die Haftung für Erfüllungsgehilfen auf die Haftung für sorgfältige Auswahl und ggf. erforderliche Überwachung bezieht. Schadenersatzansprüche sind, soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind, ferner ausgeschlossen, wenn - der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z.B.: bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung, etc.) - die gelieferten Waren durch Dritte oder durch den Einbau mit Teilen fremder Herkunft ver- ändert werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht - Vorschriften für Einbau, Behandlung und Verwendung nicht befolgt werden oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte vorliegt. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus dem- selben oder einem anderen Vertrag. Die Maßnahmen der Fa. dt druckluft-technik GmbH zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet die Fa. dt druc...
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. Gewährleistungen beziehen sich auf Funktionen und Eigenschaften der Ware, nicht auf die Eignung für einen vom Kunden vorgesehenen bestimmten Zweck. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, für Akkus, gebrauchte oder reparierte Waren (Tauschbaugruppen) sowie Servicedienstleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate, gerechnet ab Lieferung. Längere Fristen von Vorlieferanten gelten dann, wenn sie technisch und rechtlich relevant für diese Ware oder Teile davon sind und müssen bei diesem eingefordert werden. Erfüllungsort ist in jedem Fall der Sitz von DEHA bzw. des Vorlieferanten. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich uns mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mangelhaft, so liefern wir nach unserer Xxxx Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Ist die Nacherfüllung bzw. die Nachbesserung fehlgeschlagen, so ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. DEHA haftet nicht für Sach- oder Personenschäden die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung von Mietgeräten stehen. DEHA haftet auch nicht für evtl. Mehrkosten oder entgangenen Gewinn des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit (z.B. Transportschaden) des Mietgerätes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter an der Nutzung des Gerätes gehindert wird. Für mittelbare und unmittelbare Datenverluste jeglicher Form bei Nutzung von gelieferter Software wird keine Haftung übernommen. Soweit gesetzlich möglich, sind Schadenersatzansprüche für Vermögensschäden auf 100.000,- EUR und Personen- und Sachschäden auf eine Haftungssumme von 5 Mio EUR begrenzt.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 1) Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Kaufpreisminderung zu verlangen, jedoch vorbehaltlich unseres Rechts, statt dessen die bemängelte Ware zurückzunehmen. 2) Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Insbesondere haften wir dem Käufer nicht auf Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, es sei denn, dass der von uns gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur eines et- waige geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadens-Er- satzansprüche aus Verschulden beim Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet dōTERRA Europe Marketing GmbH bzw. doTERRA Global Limited. für eigenes Verhalten und/oder das Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 5.1. Qwanted GmbH & Co. KG kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und der Kandidatenauswahl gewährleisten. Eine Haftung der Qwanted GmbH & Co. KG dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischem Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen. Sollte der Auftraggeber Mängel an den Leistungen der Qwanted GmbH & Co. KG feststellen, hat er diese innerhalb von einer Frist von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Erbringung der Leistung. 5.2. Die Haftung von Qwanted GmbH & Co. KG ist unabhängig vom Rechtsgrund auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. 5.3. Soweit Qwanted GmbH & Co. KG wegen einfacher Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und summenmäßig auf einen Schadensbetrag in Höhe von 5.000, - Euro begrenzt.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 1. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren bei der Lieferung von neuen Waren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 2. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren bei der Lieferung von neuen Waren zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 3. Die Haftung der Firma optiker holz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, aufgrund leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. SCHOTT Schweiz gewährleistet, dass die Ware den Spezifikationen entspricht. SCHOTT Schweiz schließt hiermit jede weitere Gewährleistung aus, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab Lieferdatum. Vorbehaltlich des Vorstehenden und außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von SCHOTT Schweiz wie unter a) bis c) beschrieben beschränkt: a) SCHOTT Schweiz haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Verwendung seiner Waren entstehen. b) Die maximale Haftung von SCHOTT Schweiz aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund ist beschränkt auf den für die Lieferung in Rechnung gestellten Preis, bezüglich derer die betreffende Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung eingetreten ist. Besteht keine Verbindung zu einer bestimmten Lieferung, beträgt die maximale Haftung von SCHOTT Schweiz CHF 50.000,00. c) Für den Fall, dass SCHOTT Schweiz Waren verarbeitet, die Eigentum des Kunden sind, ist seine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Waren vollständig ausgeschlossen.