Common use of Gewässerschäden Clause in Contracts

Gewässerschäden. 7.1 Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschä- den wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Fol- gen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder bio- logischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit Ausnahme von folgenden Gewässerschäden:

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Gewässerschäden. 7.1 9.1 Versichert ist im Umfang des VertragesVertrags, wobei Vermögensschä- den Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Fol- gen Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder bio- logischen biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) ), mit Ausnahme von folgenden Gewässerschäden:

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Gewässerschäden. 7.1 Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschä- den Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare unmittelba- re oder mittelbare Fol- gen Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder bio- logischen biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit Ausnahme von folgenden Gewässerschäden:

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Gewässerschäden. 7.1 5.1 Versichert ist im Umfang des VertragesVertrags, wobei Vermögensschä- den Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Fol- gen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder bio- logischen bi- ologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) ), mit Ausnahme von folgenden Gewässerschäden:Gewäs- serschäden

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Gewässerschäden. 7.1 5.1 Versichert ist im Umfang des VertragesVertrags, wobei Vermögensschä- den Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Fol- gen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder bio- logischen bi- ologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (GewässerschädenGewässerschaden) mit Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von folgenden Gewässerschäden:Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe. Versi- cherungsschutz hierfür wird ausschließlich durch besonderen Vertrag gewährt (siehe aber Ziff. 5.3).

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