Common use of Grundsätze der Leistungserbringung Clause in Contracts

Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschulde- ten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuel- len Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. 3.2 Ansprechpartner der Vertragsparteien sind aus- schließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber ist überdies dazu berechtigt, Erklärungen in Bezug auf die vom Auftrag- nehmer zu erbringenden Leistungen neben dem von diesem benannten verantwortlichen Ansprechpartner auch gegenüber dessen Vertretung wirksam abzuge- ben. 3.3 Der Auftraggeber kann den Austausch einer vom Auf- tragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat oder nicht die notwendige Fachkunde besitzt. Die durch den Austausch entstehenden Kos- ten hat der Auftragnehmer zu tragen. 3.4 Die Einschaltung Dritter als Subunternehmer des Auf- tragnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers per Textform. 3.5 Alle vom Auftraggeber genannten Termine sind stets verbindlich.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen

Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschulde- ten ge- schuldeten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuel- len aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. 3.2 Ansprechpartner der Vertragsparteien sind aus- schließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber ist überdies dazu berechtigt, Erklärungen in Bezug auf die vom Auftrag- nehmer Auftragneh- mer zu erbringenden Leistungen neben dem von diesem benannten verantwortlichen Ansprechpartner auch gegenüber gegen- über dessen Vertretung wirksam abzuge- benabzugeben. 3.3 Der Auftraggeber kann den Austausch einer vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese gegen vertragliche Pflichten verstoßen ver- stoßen hat oder nicht die notwendige Fachkunde besitzt. Die durch den Austausch entstehenden Kos- ten Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen. 3.4 Die Einschaltung Dritter als Subunternehmer des Auf- tragnehmers Auftragnehmers bedarf der vorherigen mindestens per Textform mittels elektronischer Signatur (gemäß eIDAS- Anforderungen) erfolgten Zustimmung des Auftraggebers per TextformAuftraggebers. 3.5 Alle vom Auftraggeber genannten Termine sind stets verbindlich.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb) Für Die Miete Von Übertragungswegen

Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschulde- ten geschul- deten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuel- len aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung Erbrin- gung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. 3.2 Ansprechpartner der Vertragsparteien sind aus- schließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen AnsprechpartnerAn- sprechpartner. Der Auftraggeber ist überdies dazu berechtigtberech- tigt, Erklärungen in Bezug auf die vom Auftrag- nehmer Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen neben dem von diesem benannten benann- ten verantwortlichen Ansprechpartner auch gegenüber dessen des- sen Vertretung wirksam abzuge- benabzugeben. 3.3 Der Auftraggeber kann den Austausch einer vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese gegen vertragliche Pflichten verstoßen versto- ßen hat oder nicht die notwendige Fachkunde besitzt. Die durch den Austausch entstehenden Kos- ten Kosten hat der Auftragnehmer Auftrag- nehmer zu tragen. 3.4 Die Einschaltung Dritter als Subunternehmer des Auf- tragnehmers Auftragnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers per Textform. 3.5 Alle vom Auftraggeber genannten Termine sind stets verbindlich.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)