Common use of Grundsätze der Leistungserbringung Clause in Contracts

Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 Der Gegenstand der Leistungserbringung ergibt sich aus dem Angebot von Mako365 und der dort beigefügten Leistungsbeschreibungen sowie den Service Level Agreements (bzw. Verhandlungsprotokoll). 3.2 Im Vertrag genannte Termine oder Fristen zur Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn diese von Mako365 in Textform als verbindlich bezeichnet worden sind. Leistungstermine stehen zudem unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Leistungserbringung durch etwaige Vorlieferanten. 3.3 Im Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind kein Gegenstand der Leistungserbringung. 3.4 Im Falle einer dienstvertraglichen Leistungserbringung trägt Mako365 keine Projekt- bzw. Erfolgsverantwortung. 3.5 Mako365 ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Mako365 haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln. 3.6 Die Parteien benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und zu koordinieren. Die Entscheidungen sind in Textform zu dokumentieren. 3.7 Leistungsort ist der Sitz von Mako365, soweit nicht anders vereinbart. 3.8 Im Falle höherer Gewalt (z.B. Maßnahmen des Arbeitskampfes, Naturkatastrophen, Unruhen, Transportverzögerungen, Unterbrechungen der Produktion, Epidemien oder Pandemien, bzw. sonstige betriebsstörende oder unvorhergesehene Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereiches oder der Verantwortlichkeit von Mako365 liegen) ist Mako365 für diese Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Xxxxxxx und Fristen verschieben sich um die Dauer der höheren Gewalt. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten, bzw. dann, wenn das Ereignis der höheren Gewalt bei einem Unterauftragnehmer oder Lieferanten von Mako365 eintritt. 3.9 Mako365 kann Leistungsbeschreibungen auch während einem laufenden Vertrag bei entsprechenden Notwendigkeiten oder Veränderungen anpassen, sofern diese vor Vertragsschluss nicht absehbar waren und der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird. Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn sich relevante regulatorische oder gesetzliche Vorgaben ändern oder durch technische Entwicklungen Anpassungen notwendig machen. Die beabsichtigte Änderungen werden wirksam, wenn diese dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt wurden und der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Auf das Sonderkündigungsrecht ist der Kunde in der Änderungsmitteilung hinzuweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 Der Gegenstand 1. Die Vertragsangebote der Leistungserbringung ergibt Firma CETITEC sind freibleibend. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich aus dem Angebot CETITEC eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vor- heriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Ver- langen zurückzugeben. CETITEC GmbH Tel. +00 0000 00000-0 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx Sparkasse Pforzheim Calw Xxxxxxxxxx Xxx. 00 Fax +00 0000 00000-00 Steuernummer.: 41405/31090 Konto-Nr.: 8 684 375 75179 Pforzheim Email: xxxx@xxxxxxx.xxx USt.-IdNr.: DE 285 682 338 Bankleitzahl: 666 500 85 Deutschland Internet: xxx.xxxxxxx.xxx Registergericht: Mannheim, Deutschland HRB 715734 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 2. Die Zusicherung von Mako365 Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen Bestätigung der CETITEC GmbH. Insbesondere die Angaben in Vertragsanlagen, Dokumentationen, Prospekt- oder Projektbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen und der dort beigefügten Leistungsbeschreibungen sowie den Service Level Agreements (bzwMuster sind keine Eigenschafts- zusicherungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verhandlungsprotokoll)Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie, welcher Art auch immer, dar. 3.2 Im Vertrag genannte Termine oder Fristen zur Leistungserbringung 3. Die von CETITEC insbesondere in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn diese von Mako365 in Textform als verbindlich bezeichnet worden sinddies zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Leistungstermine stehen zudem unter dem Vorbehalt Lieferzeiten beginnen mit Ver- tragsabschluß. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist eine neue Lieferzeit zu ver- einbaren. Die Pflicht zur Einhaltung einer Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämt- licher vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen und die Einhaltung der rechtzeitigen Leistungserbringung durch etwaige Vorlieferantenvereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Obliegenheiten des Vertragspartners voraus. Bei nachträglichen terminlichen Änderungen seitens des Vertragspartners behält sich CETITEC das Recht vor, Mehraufwand zu berechnen und nicht abgerufene Lieferungen und Leistungen zu berechnen. 3.3 Im Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind kein Gegenstand 4. Bei Verzug mit der Leistungserbringung. 3.4 Im Falle einer dienstvertraglichen Leistungserbringung trägt Mako365 keine Projekt- haftet CETITEC soweit der Verzug auf Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten, oder auf Vorsatz bzw. Erfolgsverantwortung. 3.5 Mako365 ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer erbringen zu lassengrober Fahrlässigkeit beruht. Mako365 haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln. 3.6 Die Parteien benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese haben alle Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und zu koordinieren. Die Entscheidungen sind in Textform zu dokumentieren. 3.7 Leistungsort ist der Sitz von Mako365, soweit nicht anders vereinbart. 3.8 Im Falle höherer Gewalt (z.B. Maßnahmen des Arbeitskampfes, Naturkatastrophen, Unruhen, Transportverzögerungen, Unterbrechungen der Produktion, Epidemien oder Pandemien, bzw. sonstige betriebsstörende oder unvorhergesehene Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereiches oder der Verantwortlichkeit von Mako365 liegen) ist Mako365 für diese Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Xxxxxxx und Fristen verschieben sich um die Dauer der höheren Gewalt. Dies gilt auchAblehnungsandrohung nur verlangen, wenn solche Ereignisse während eines bereits bestehenden Verzuges eintretender Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, bzw. dann, wenn das Ereignis oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der höheren Gewalt bei einem Unterauftragnehmer oder Lieferanten von Mako365 eintrittVerletzung wesentlicher Vertragspflichten. 3.9 Mako365 kann Leistungsbeschreibungen auch während einem laufenden Vertrag bei entsprechenden Notwendigkeiten oder Veränderungen anpassen, sofern diese vor Vertragsschluss nicht absehbar waren und der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird. Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn sich relevante regulatorische oder gesetzliche Vorgaben ändern oder durch technische Entwicklungen Anpassungen notwendig machen. Die beabsichtigte Änderungen werden wirksam, wenn diese dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt wurden und der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Auf das Sonderkündigungsrecht ist der Kunde in der Änderungsmitteilung hinzuweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 4.1. Der Gegenstand Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der Leistungserbringung ergibt medizinischen und technischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Dabei ist sicherzustellen, dass handwerklich indivi- xxxxx zu fertigende Leistungen sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnah- men nur von Fachpersonal erbracht werden. 4.2. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, unter Beachtung der Vorschriften der §§ 2, 12 SGB V und 4 Abs. 3, 29 Abs. 1 SGB XI die Versicherten qualitätsgerecht, ausrei- chend, zweckmäßig und wirtschaftlich mit Hilfsmitteln zu versorgen. 4.3. Die Auswahl und ggf. die Anzahl der Hilfsmittel richtet sich nach dem medizinisch bzw. pflegerisch indizierten Bedarf. Bei der Auswahlentscheidung zur Versorgung der Hilfsmittel soll den Wünschen des Versicherten entsprochen werden, soweit diese das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten und angemessen sind. 4.4. Die Versorgung erfolgt grundsätzlich nach den Qualitätsstandards des Hilfsmittelver- zeichnisses gemäß § 139 SGB V i. V. m. § 78 Abs. 2 SGB XI und unter Beachtung der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfs- mitteln in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V (Hilfsmittel-Richtlinie) in der jeweils geltenden Fassung. 4.5. Unabhängig von der Versorgungsform übernimmt der Leistungserbringer alle Ver- pflichtungen, die sich für die Versorgung mit Hilfsmitteln insbesondere aus dem Angebot von Mako365 Medizinproduktegesetz (MPG) und der dort beigefügten Leistungsbeschreibungen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibVO) sowie den Service Level Agreements (bzw. Verhandlungsprotokoll)weiterführenden Sicherheitsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung ergeben. 3.2 Im Vertrag genannte Termine oder Fristen 4.6. Hilfsmittel sind gegebenenfalls nach Maßgabe der Vorschriften des MPG zu kenn- zeichnen. Darüber hinaus sind Sonderanfertigungen dauerhaft und lesbar mit Angabe des Monats und des Jahres der Abgabe zu kennzeichnen. 4.7. Privatrechtliche Vereinbarungen zur Leistungserbringung Kostentragung durch den Versicherten sind nur dann verbindlichzulässig: - vor einer Entscheidung der AOK PLUS über die Kostenübernahme, wenn diese von Mako365 in Textform als verbindlich bezeichnet worden sind. Leistungstermine stehen zudem unter nach- dem Vorbehalt der rechtzeitigen Leistungserbringung Versicherte über eine mögliche Ablehnung der Kosten aufgeklärt wurde und auf einer umgehenden Versorgung besteht, - nach erfolgter und dem Versicherten bekannt gewordener Ablehnung der Kostenübernahme durch etwaige Vorlieferantendie AOK PLUS. 3.3 Im Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind kein Gegenstand der Leistungserbringung. 3.4 Im Falle einer dienstvertraglichen Leistungserbringung trägt Mako365 keine Projekt- bzw. Erfolgsverantwortung. 3.5 Mako365 ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Mako365 haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln. 3.6 Die Parteien benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und zu koordinieren. Die Entscheidungen sind in Textform zu dokumentieren. 3.7 Leistungsort ist der Sitz von Mako365, soweit nicht anders vereinbart. 3.8 Im Falle höherer Gewalt (z.B. Maßnahmen des Arbeitskampfes, Naturkatastrophen, Unruhen, Transportverzögerungen, Unterbrechungen der Produktion, Epidemien oder Pandemien, bzw. sonstige betriebsstörende oder unvorhergesehene Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereiches oder der Verantwortlichkeit von Mako365 liegen) ist Mako365 für diese Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Xxxxxxx und Fristen verschieben sich um die Dauer der höheren Gewalt. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten, bzw. dann, wenn das Ereignis der höheren Gewalt bei einem Unterauftragnehmer oder Lieferanten von Mako365 eintritt. 3.9 Mako365 kann Leistungsbeschreibungen auch während einem laufenden Vertrag bei entsprechenden Notwendigkeiten oder Veränderungen anpassen, sofern diese vor Vertragsschluss nicht absehbar waren und der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird. Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn sich relevante regulatorische oder gesetzliche Vorgaben ändern oder durch technische Entwicklungen Anpassungen notwendig machen. Die beabsichtigte Änderungen werden wirksam, wenn diese dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt wurden und der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Auf das Sonderkündigungsrecht ist der Kunde in der Änderungsmitteilung hinzuweisen.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Ableitenden Inkontinenzhilfen

Grundsätze der Leistungserbringung. 3.1 8.1 Das Recht zur Auswahl des mit der Ausführung der Leistungen beauftragten Personals sowie das Recht, diesem Weisungen zu erteilen, steht ausschließlich dem Anbieter zu. Der Gegenstand Anbieter ist bei der Leistungserbringung ergibt sich aus dem Angebot von Mako365 Auswahl der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Arbeitsmittel und der dort beigefügten Leistungsbeschreibungen sowie den Service Level Agreements (bzw. Verhandlungsprotokoll)Erfüllungsgehilfen frei. 3.2 8.2 Der Anbieter wird zur Absicherung des Services Technologie und Verfahren (Verschlüsselung, Virenschutz, Firewall, Spamfilter u.ä.) nach dem aktuellen Stand der Technik einsetzen. Dennoch kann dadurch ein erfolgreicher Angriff auf das Service nie vollständig ausgeschlossen werden. Der Anbieter haftet im Fall eines solchen Angriffs nur, sofern die Maßnahmen zur Absicherung nicht dem zum Zeitpunkt des Angriffs jeweils aktuellen Stand der Technik entsprachen. Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt nach Abschnitt 24. 8.3 Eine missbräuchliche Nutzung des Service ist jede Nutzung, die nicht vertraglich erlaubt ist. Der Kunde sichert zu, jede missbräuchliche Nutzung des Service zu unterlassen und sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter sowie alle sonstigen Personen, denen er berechtigter Weise Zugang zum Service verschafft, das Service nicht missbräuchlich nutzen. 8.4 Die Abwicklung von Zahlungen und das Aufladen von Guthaben erfolgt durch einen externen Zahlungsanbieter. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags ist dies die Stripe Payments Europe, Ltd. (xxxxx://xxxxxx.xxx/xx), wobei sich der Anbieter vorbehält, den Zahlungsanbieter zu wechseln oder weitere Zahlungsanbieter anzubinden. Im Vertrag genannte Termine oder Fristen Fall eines Wechsels wird der Anbieter dem Kunden dies mit angemessener Vorlaufzeit mitteilen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Leistungserbringung sind nur dann verbindlichKenntnis, wenn diese dass der Anbieter nicht Partei des Vertrags zwischen dem Zahlungsanbieter und dem Kunden wird, die Zahlungen und das Aufladen von Mako365 in Textform als verbindlich bezeichnet worden sind. Leistungstermine stehen zudem unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Leistungserbringung durch etwaige VorlieferantenGuthaben nicht abwickelt und dafür keine wie auch immer geartete Verantwortung übernimmt. 3.3 Im Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind kein Gegenstand der Leistungserbringung. 3.4 Im Falle einer dienstvertraglichen Leistungserbringung trägt Mako365 keine Projekt- bzw. Erfolgsverantwortung. 3.5 Mako365 ist berechtigt8.5 Zur Klarstellung: Ausfallzeiten, die Leistungen direkt oder indirekt durch Dritte eine der folgenden Ursachen verursacht werden, gelten nicht als Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Mako365 haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln.Verstoß gegen diesen Vertrag: 3.6 Die Parteien benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und zu koordinieren. Die Entscheidungen sind in Textform zu dokumentieren.(i) ein Ereignis Höherer Gewalt; 3.7 Leistungsort ist der Sitz von Mako365, soweit nicht anders vereinbart. 3.8 Im Falle höherer Gewalt (z.B. Maßnahmen ii) missbräuchliche Nutzung des Arbeitskampfes, Naturkatastrophen, Unruhen, Transportverzögerungen, Unterbrechungen der Produktion, Epidemien oder Pandemien, bzw. sonstige betriebsstörende oder unvorhergesehene Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereiches oder der Verantwortlichkeit von Mako365 liegen) ist Mako365 für diese Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Xxxxxxx und Fristen verschieben sich um die Dauer der höheren Gewalt. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten, bzw. dann, wenn das Ereignis der höheren Gewalt bei einem Unterauftragnehmer oder Lieferanten von Mako365 eintritt. 3.9 Mako365 kann Leistungsbeschreibungen auch während einem laufenden Vertrag bei entsprechenden Notwendigkeiten oder Veränderungen anpassen, sofern diese vor Vertragsschluss nicht absehbar waren und der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird. Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn sich relevante regulatorische oder gesetzliche Vorgaben ändern Services durch den Kunden oder durch technische Entwicklungen Anpassungen notwendig machen. Die beabsichtigte Änderungen werden wirksamDritte; (iii) Fehler oder Ausfall des Internets; (iv) Störung oder ein Ausfall der Computersysteme oder Netzwerke des Kunden; (v) Ausfälle oder Behinderungen aus der Sphäre des Cloud-Anbieters; (vi) planmäßige Wartungsarbeiten, wenn diese dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt wurden und der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Auf das Sonderkündigungsrecht ist der Kunde die in der Änderungsmitteilung hinzuweisenÜbereinstimmung mit diesem Vertrag durchgeführt werden.

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Samples: General Terms and Conditions