Haftung/Schadensersatzansprüche Musterklauseln

Haftung/Schadensersatzansprüche. 10.1 Die Haftung der Concardis sowie ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertrags- pflichten (Kardinalpflichten), es sei denn, der Schaden ist auf eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverlet- zung von Concardis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
Haftung/Schadensersatzansprüche. 15.1 Die Haftung der ConCardis sowie ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schadensersatz besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), es sei denn, der Schaden ist auf eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung der ConCardis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu- rückzuführen.
Haftung/Schadensersatzansprüche. 9.1. Wir haften auf Schadensersatz und auf Ersatz der vergeblichen Auf-wendungen nach § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur
Haftung/Schadensersatzansprüche. Für Produkte und Dienstleistungen sowie Aufwände und Kosten beim Kunden oder Dritter übernimmt die BOREALYS keine Haftung und keine Garantie. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet verschuldensabhangig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags uberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlassigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf denjenigen Betrag, der nach dem Softwarepflegevertrag pro Vertragsjahr als Pflegepauschale zu bezahlen ist. Eine darüberhinausgehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden, für mittelbare oder unmittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Ansprüchen Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust oder -beschädigung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit werden, egal aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, wird vollständig ausgeschlossen. Die BOREALYS GmbH schliesst jegliche Haftung und Schadenersatzforderungen für Schäden aus, welche durch Cyber-Angriffe entstanden sind (u.a. Spamming, Hacker-Attacken, Phishing, Virus-Angriffe, Malware, Netzwerkblockierung und weitere). Auch Schadenersatzansprüche wegen Fehlmanipulationen durch den Kunden oder durch Dritte, Spannungsschwankungen (insbesondere Blitzschlag, Fehlmanipulation an der Elektrik, Fehler der Notstromversorgung usw.) sind ausgeschlossen.
Haftung/Schadensersatzansprüche. Bei Beschädigung oder Verlust der Dateien auf kundeneigenen oder unseren Datenträgern, sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen uns zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des uns überlassenen Materials. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden geplanten Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke etc.) als ungeeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an inlingua Center Essen, selbst wenn aufgrund einer mangelhaften Adaption eine Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Kunde nicht an, dass eine Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keine Korrekturabzüge zukommen lässt und ohne unsere Freigabe drucken lässt, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.
Haftung/Schadensersatzansprüche. Wir garantieren eine Verfügbarkeit des Servers von 99%. Monatlich können wir 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwenden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt und vorher angekündigt. Für technische und sonstige Störungen, die sich unserem Einfluss entziehen (insbesondere Störungen des Internet durch nationale und internationale Netzwerkanbieter) kann keine Haftung übernommen werden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf dem Auftragswert beschränkt und berechnen sich nach der relativen Ausfallzeit, soweit die o.g. Betriebsausfallzeit überschritten ist. Oben genannter Haftungsausschluss bzw. oben genannte Haftungsbegrenzung gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich die Haftung der NETZING AG für grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen jedoch nur soweit diese die Ihnen obliegenden Kardinalpflichten verletzen. Bei lokalen Softwarelösungen haften wir nur für die von uns gelieferte Software. Für die PC- und Servertechnik ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, es liegt eine Sondervereinbarung für diese Technik vor. Erklärt sich der Kunde selbst bereit, die Software zu installieren, so muss mindestens ein Mitarbeiter oder der Erfüllungsgehilfe des Kunden ein von NETZING AG angebotenes kostenpflichtiges Autorisierungsseminar absolviert haben. Ist dies nicht erfolgt, stellt der Kunde die NETZING AG von sämtlichen Haftungen und Schadensersatzansprüchen, welche durch unsachgemäße Installation erfolgten und erfolgen, frei. Ein Softwaresupport zur Beseitigung von derartigen Störungen ist für den Kunden in diesem Fall immer Kostenpflichtig und nicht mit dem Wartungssupport verrechenbar.
Haftung/Schadensersatzansprüche. 6.1. Soweit sich aus diesen AGB (insbesondere Ziffern 5, 6 und 7 sowie ANHANG 6.1) nichts anderes ergibt, haften wir auf Schadensersatz, einschließlich Ansprüchen wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten, Verletzung vertraglicher Pflichten oder unerlaubter Handlung nur, wenn und soweit wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Wir haften nicht für den Ersatz von Ansprüchen auf entgangenen Gewinn oder Schäden, die sich aus einer Betriebsunterbrechung oder anderen indirekten oder Folgekosten, Schäden oder Verlusten ergeben. Darüber hinaus ist unsere Haftung für Schäden aus- oder im Zusammenhang mit der Bestellung auf einen Betrag beschränkt, der dem Wert der betroffenen Produkte entspricht, die im Rahmen der betreffenden Bestellung verkauft werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit; oder zwingend anwendbare Produkthaftung. Eigentumsrechtsverletzungen, von denen er Kenntnis erlangt, zu unterrichten und uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und von allen notwendigen Kosten und Aufwendungen freizustellen. Untersagen uns Dritte die Herstellung und Lieferung von nach Kundenunterlagen hergestellten Produkten im Sinne des vorstehenden Satzes 2, insbesondere unter Berufung auf Schutzrechte, so sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, jede weitere Tätigkeit insoweit einzustellen und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen (siehe auch Ziffer 11).
Haftung/Schadensersatzansprüche. DIALOG Weiterbildung haftet für unmittelbare Schäden oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Dies gilt auch für das Handeln der Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen. Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten.
Haftung/Schadensersatzansprüche. 7.1. Soweit in diesen LZB (insbesondere in den Ziffern 6, 7 und 8) nichts anderes ge- regelt ist, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz.
Haftung/Schadensersatzansprüche. Klausel 7 wird wie folgt ersetzt:‌ "7.1 Verweise auf die Haftung in dieser Klausel 7 umfassen jede Art von Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig.