Inkrafttreten Dauer Und Beendigung Musterklauseln

Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikations- urkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht. the date on which either Contracting Party has informed the other Contracting Party that it intends to submit the dispute to an arbitration tribunal.
Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. Der schriftliche Vertrag zwischen den Parteien tritt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Besteht kein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien, so bilden die vorliegenden AGB den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter, welcher per Ingebrauchnahme der Lösungen durch den Kunden in Kraft tritt. Falls nicht anders vereinbart, wird der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden unbefristet abgeschlossen. Die Parteien können den Vertrag jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende einer einjährigen Laufzeit kündigen. Die Kündigung hat zu ihrer Gültigkeit durch den Kunden schriftlich und im Einschreiben zu erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für eine Partei vor, wenn die andere Partei eine oder mehrere ihrer wesentlichen Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung nicht innert angemessener Nachfrist behebt. Ein wichtiger Grund liegt überdies auch dann vor, wenn die andere Partei insolvent wird, ihr der Konkurs angedroht oder eröffnet wird, ein Konkurs- oder Pfändungsverfahren eingeleitet wird, über sie ein gerichtliches Nachlassverfahren eröffnet wird, sie Nachlassstundung oder eine einvernehmliche Schuldenbereinigung beantragt oder die Liquidation beschliesst. Wichtige Gründe für den Anbieter liegen ausserdem vor, wenn
Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. (1) Diese Vereinbarung bedarf der Ratifizierung, Annahme oder Zustimmung durch die Vertragsparteien nach ihren internen Vorschriften; die Vertragsparteien notifizieren einander den Abschluss der dafür erforderlichen Verfahren.
Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. Verträge mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten oder mehr können mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Mindestdauer schriftlich per Brief gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate. Wurde eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, kann der Vertrag während dieser Dauer nicht gekündigt werden. Berg Informatik kann den Vertrag nach schweren Vertragsverletzungen durch den Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos im Sinne von Ziffer 3 auflösen.
Inkrafttreten Dauer Und Beendigung 

Related to Inkrafttreten Dauer Und Beendigung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.