Inkrafttreten Dauer Und Beendigung Musterklauseln

Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. (1) Diese Vereinbarung bedarf der Ratifizierung, Annahme oder Zustimmung durch die Vertragsparteien nach ihren internen Vorschriften; die Vertragsparteien notifizieren einander den Abschluss der dafür erforderlichen Verfahren. (2) Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Notifikation nach Absatz 1 erfolgt ist. (3) Diese Vereinbarung wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Diese Vereinbarung kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einseitig durch eine der Parteien aufgehoben oder ausgesetzt werden. In letzterem Fall setzt die Vertragspartei, die die Vereinbarung aufheben oder aussetzen möchte, die andere Partei hiervon schriftlich in Kenntnis. Die Aufhebung oder Aussetzung wird am ersten Tag des zweiten Monats wirksam, der auf Monat folgt, in dem die Notifikation erfolgte oder in dem die schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertrags­ parteien geschlossen wurde. (4) Die Notifikationen nach diesem Artikel werden im Falle der Europäischen Union an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union und im Fall der Republik Albanien an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Albanien übermittelt. Abgefasst in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und albanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Съставено в Тирана на пети октомври две хиляди и осемнадесета година. Hecho en Tirana, el cinco de octubre de dos mil dieciocho.
Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. Verträge mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten oder mehr können mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Mindestdauer schriftlich per Brief gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate. Wurde eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, kann der Vertrag während dieser Dauer nicht gekündigt werden. Berg Informatik kann den Vertrag nach schweren Vertragsverletzungen durch den Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos im Sinne von Ziffer 3 auflösen.
Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. Der schriftliche Vertrag zwischen den Parteien tritt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Besteht kein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien, so bilden die vorliegenden AGB den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter, welcher per Ingebrauchnahme der Lösungen durch den Kunden in Kraft tritt. Falls nicht anders vereinbart, wird der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden unbefristet abgeschlossen. Die Parteien können den Vertrag jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende einer einjährigen Laufzeit kündigen. Die Kündigung hat zu ihrer Gültigkeit durch den Kunden schriftlich und im Einschreiben zu erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für eine Partei vor, wenn die andere Partei eine oder mehrere ihrer wesentlichen Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung nicht innert angemessener Nachfrist behebt. Ein wichtiger Grund liegt überdies auch dann vor, wenn die andere Partei insolvent wird, ihr der Konkurs angedroht oder eröffnet wird, ein Konkurs- oder Pfändungsverfahren eingeleitet wird, über sie ein gerichtliches Nachlassverfahren eröffnet wird, sie Nachlassstundung oder eine einvernehmliche Schuldenbereinigung beantragt oder die Liquidation beschliesst. Wichtige Gründe für den Anbieter liegen ausserdem vor, wenn (i) der Kunde mit der Bezahlung eines Vergütungsbetrages in Verzug ist und auch unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist und Androhung der Vertragskündigung nicht bezahlt; und (ii) wenn der Kunde bei der Nutzung der Lösungen schuldhaft gegen das Gesetz oder den Nutzungsvertrag verstösst und/oder die Lösungen für gesetzes- , vertrags- oder sittenwidrige Zwecke oder deren Förderung verwendet oder zu verwenden versucht. In diesen Fällen, wie auch in allen anderen Fällen, wo der Anbieter den Vertrag rechtmässig ausserordentlich kündigt, schuldet der Kunde dem Anbieter nebst dem durch die frühzeitige Beendigung entstandenen Schaden auch den Ersatz der bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragsperiode voraussichtlich fällige Vergütung (verbrauchsabhängige Vergütungen sind dabei aus dem Durchschnitt der letzten sechs Monate zu errechnen). Bei der Beendigung des Vertrages werden alle Kontoinformationen des Kunden gelöscht, mit Ausnahme jener Informationen, die vom Anbieter von Gesetzes wegen auf...
Inkrafttreten Dauer Und Beendigung. (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikations- urkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht. the date on which either Contracting Party has informed the other Contracting Party that it intends to submit the dispute to an arbitration tribunal.
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  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.