Kündigung wegen Vertragsverletzung Musterklauseln

Kündigung wegen Vertragsverletzung a) Jede Partei (geschädigte Partei) kann den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich gegenüber der anderen Partei (vertragsbrüchige Partei) beenden, falls die unter b) genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kündigung gemäß Ziffer 9.1 beschränkt in keiner Weise sonstige Rechte der geschädigten Partei. b) Die geschädigte Partei kann kündigen, wenn sämtliche nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sind: (i) Die vertragsbrüchige Partei verstößt gegen eine wesentliche Vertragspflicht; und (ii) Die geschädigte Partei lässt der vertragsbrüchigen Partei eine Mitteilung zukommen, aus welcher der Verstoß ausreichend detailliert hervorgeht; und (iii) Die vertragsbrüchige Partei hat den Verstoß 10 Werktage nach Erhalt der Mitteilung nicht behoben; oder (iv) Falls sich der Verstoß nicht auf angemessene Weise innerhalb von 10 Werktagen beheben lässt, hat sich die vertragsbrüchige Partei nicht in ausreichendem Maße bemüht, den Verstoß zu beseitigen. c) Im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 9.1(a) zahlt der Xxxxx Xxxxxxx den Preis für Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen, die bereits geliefert, bereitgestellt oder erbracht wurden. Falls es sich bei der geschädigten Partei um Xxxxxxx handelt, wird der Xxxxx Xxxxxxx darüber hinaus für die laufenden Arbeiten entschädigen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Kündigung wegen Vertragsverletzung. Jede Partei ist berechtigt diese EULA zu kündigen, falls die jeweils andere Partei: (a) insolvent wird; und (b) ein Konkursverwalter oder Zwangsverwalter für sie oder über ihre Vermögenswerte ernannt wurde. Unbeschadet jeglicher Rechte oder Rechtsmittel einer nicht verstoßenden Partei ist jede Partei berechtigt dieses EULA wegen eines wesentlichen Verstoßes durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von zehn (10) Tagen zu kündigen, es sei denn, die andere Partei behebt den Verstoß vor Firstablauf.
Kündigung wegen Vertragsverletzung. Jede Partei kann diese Vereinbarung sofort nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und die Verletzung nicht dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung der anzeigenden Partei behebt. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen kann die Gesellschaft alternativ die Nutzung des Produkts aussetzen, wenn der Kunde gegen die unter 3 genannten Beschränkungen verstößt oder wenn ein unbestrittener Betrag im Rahmen dieser Vereinbarung länger als dreißig (30) Tage ausständig ist. Jede Verwendung der Produkte unter Verletzung dieser Vereinbarung oder der Dokumentation, die nach vernünftigem Ermessen der Gesellschaft die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Produkts gefährdet, kann zu einer sofortigen Aussetzung des Zugangs des Kunden zum Produkt führen. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine vorherige schriftliche Mitteilung über eine geplante Aussetzung zukommen zu lassen und die Möglichkeit geben, eine solche Verletzung oder Bedrohung zu beheben, bevor die Aussetzung eintritt.
Kündigung wegen Vertragsverletzung. 21.1. Ist der Vertrag als Dauerschuldverhältnis zu qualifizieren, bleibt das Recht einer der Parteien unberührt, den jeweiligen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftragnehmer gegen eine seiner vertraglichen Verpflichtungen verstößt, indem er den Auftragnehmer vorher schriftlich benachrichtigt und ihm eine angemessene Frist setzt, die 30 (dreißig) Tage nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung (nachfolgend "Frist" genannt) zur Behebung dieser Verletzung nicht überschreitet. 21.2. Zu diesem Zweck treffen sich die Vertreter der Parteien so bald wie möglich während der Laufzeit, um sich über geeignete Maßnahmen zur Behebung der Verletzung zu einigen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, wirkt sich dies weder einschränkend noch ausschließend auf die Pflichten des Auftragnehmers zur Behebung der Vertragsverletzung aus. 21.3. Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Verletzung nicht innerhalb der Frist behebt, hat der Auftraggeber nach Ablauf der Frist das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer zu kündigen. Das Datum der genannten Mitteilung gilt als Datum der Beendigung. 21.4. Die Kündigung eines bestimmten Vertrages gemäß diesem Artikel 21 berührt nicht die Rechte, die der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer geltend machen kann. Jede Bedingung, die nach der Beendigung ausdrücklich oder stillschweigend wirksam wird, bleibt auch nach der Beendigung wirksam.
Kündigung wegen Vertragsverletzung. Im Fall eines Verstoßes von einer der Parteien gegen eine ihrer Pflichten aus diesem Vertrag ist die andere Partei berechtigt, 30 Tage nach einer per Einschreiben/Rückschein zugesandten Mahnung, die wirkungslos geblieben ist, den vorliegenden Vertrag von Rechts wegen unbeschadet der Schadenersatzansprüche, die sie wegen der angeführten Verstöße geltend machen könnte, zu beenden.
Kündigung wegen Vertragsverletzung. 17.1 Unbeschadet sonstiger dem Verkäufer zustehender Rechte oder Rechtsmittel ist der Verkäufer berechtigt, vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Haftung zu beenden, falls der Käufer: • die Zahlung eines dem Verkäufer nach diesem Vertrag geschuldeten Betrages mit einer Verspätung von mehr als dreißig (30) Tagen ab dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt vornimmt; • es unterlässt, die Anlage binnen dreißig (30) Tagen ab dem vereinbarten Zeitpunkt abzuholen; oder • eine wesentliche oder fortdauernde Verletzung sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages begeht und (falls die Verletzung einer Heilung zugänglich ist) es unterlässt, die Verletzung binnen dreißig (30) Tagen ab schriftlicher Abmahnung der Verletzung zu heilen; oder • für insolvent oder in Konkurs gegangen erklärt wird, eine Abtretung oder sonstige Vereinbarung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt bzw. abschließt, alle oder wesentliche Teile seines Gesellschaftskapitals oder seiner Vermögensgegenstände durch eine Regierungsbehörde enteignet werden, falls er aufgelöst oder liquidiert wird (ausgenommen infolge einer Verschmelzung, eines Zusammenschlusses oder einer sonstigen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, durch die die Solvenz der Partei nicht berührt wird). 17.2 Im Falle einer Beendigung wegen Vertragsverletzung gemäß vorliegende Ziffer ist der Verkäufer berechtigt, die vom Käufer bis zum Zeitpunkt der Beendigung gezahlten Beträge als pauschalierten Ersatz für ihm entstandene Schäden einzubehalten, einschließlich mittelbarer Schäden, Auslagen und Kosten, ausgenommen den Ersatz eines zusätzlich erlittenen Schadens und unbeschadet weiterer und/oder sonstiger Rechte.
Kündigung wegen Vertragsverletzung. Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Bedingung des Vertrages verletzt hat und diese Verletzung dreißig (30) Tage (oder zehn (10) Tage, wenn der Kunde eine geforderte Zahlung nicht geleistet hat) nach der ersten schriftlichen Mitteilung der nicht verletzenden Vertragspartei an die verletzende Vertragspartei über die Verletzung und die Absicht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Verletzung nicht geheilt wird, unbehoben bleibt. Wenn Hexagon den Vertrag wegen Vertragsverletzung kündigt, muss der Kunde unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Hexagon zur Verfügung stehen, innerhalb von zehn (10) Tagen alle Beträge zahlen, die vor der Kündigung entstanden sind, sowie alle Beträge, die für die im Rahmen des Vertrags bestellten Angebotenen Produkte oder Services unbezahlt geblieben sind, zuzüglich der damit verbundenen Steuern und Kosten. Im Falle der Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Lizenzen und Nutzungsrechte, die dem Kunden in Bezug auf geistiges Eigentum oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages gewährt wurden, mit sofortiger Wirkung. Zusätzlich endet die Verpflichtung von Hexagon, dem Kunden weitere Angebote im Rahmen des Vertrages zu unterbreiten, mit sofortiger Wirkung. Bestimmungen, die die Beendigung oder den Ablauf überdauern, sind solche, die sich auf Zahlung, Steuern, Entschädigung, Haftungsbeschränkung und andere beziehen, die ihrer Natur nach überdauern sollen.
Kündigung wegen Vertragsverletzung. Sollte eine der Parteien (die „vertragsbrüchige Partei“) gegen ihre Verpflichtungen und insbesondere gegen Artikel 3 „Dienste“, Artikel 6 „Inhalte“ und/oder Artikel 11 „Finanzielle Bedingungen“ der AGB verstoßen und der Verstoß nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt eines Einschreibens mit Rückschein, in dem die Einzelheiten des Verstoßes dargelegt werden, behoben werden, so kann die andere Partei die betreffenden Dienste und Bestellungen einstellen. Diese Kündigung wird der Vertragsbrüchigen Partei per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt. Im Falle einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder betrügerischen Nutzung der Dienste oder einer Nutzung unter Verletzung der Rechte Dritter steht es OVHcloud jedoch frei, die betreffenden Dienste bzw. den Vertrag per E-Mail und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Davon unberührt bleibt das Recht von OVHcloud, die Dienste gemäß den Bedingungen des Vertrags, insbesondere im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen, auszusetzen oder zu unterbrechen. Kündigungen wegen Vertragsverletzung lassen etwaige Schadensersatzansprüche unberührt, die gegen die vertragsbrüchige Partei geltend gemacht werden können. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrags seitens OVHcloud kann der Kunde keine Preisminderung oder Zwangsvollstreckung gemäß Artikel 1217 ff. des französischen Zivilgesetzbuches beantragen.

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  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,