Common use of Leistungen Clause in Contracts

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Costa. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o.Ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa XXXX Xxxxxxx ergibt sich ausschließlich aus- schließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung Reiseaus- schreibung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaXXXX Xxxxxxx. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebendBuchungsbestätigung ausschlag- gebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen Leis- tungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o.Ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.und Visagebühren 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa XXXX Xxxxxxx nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa XXXX Xxxxxxx nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail&Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail&Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit im Katalog ange- gebenen Abfahrt erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Reisebedingungen, Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Costa. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o.Ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenweiterzubelasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog Online-PDF bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaAIDA Cruises. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden Xxxx direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa AIDA verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenXxxx weiterzubelasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa XXXX Xxxxxxx hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail & Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail & Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.drei

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Samples: Reisevertrag

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa XXXX Xxxxxxx ergibt sich ausschließlich aus- schließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog (Online-)Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen schrift- lichen Bestätigung von CostaAIDA Cruises. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden Xxxx direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa AIDA verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenXxxx weiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros Reise- büros sind von Costa AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa XXXX Xxxxxxx hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags Reise- vertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags Reisever- trags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung Verein- barung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail&Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail&Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit Abfahrt erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter Kofahl-Reisen zur Überlassung des vereinbarten Fahrzeugs oder im Fall der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit eines Ersatzfahrzeugs auch anderer Unternehmen, welches durchaus von Costa ergibt dem vereinbarten Ausstattungsniveau abweichen kann, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Der Vermieter Kofahl-Reisen verpflichtet sich, ausgebildete Busfahrer/innen zu stellen. Ohne besondere Absprache wird nur ein(e) Busfahrer/in eingesetzt, der oder die lediglich im Rahmen der gesetzlichen Lenk- Schicht-, und Ruhezeiten tätig werden darf. Der Mietpreis bezieht sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzwauf die vereinbarten Leistungen. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche)Nicht enthalten sind Leistungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung sich aufgrund von CostaÄnderungswünschen des Mieters oder Fahrtverlängerungen oder durch vorhersehbare und vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände sowie das Verhalten des Mieters und seiner Mitfahrer ergeben. Im Fall von Widersprüchen Übrigen werden die Mietleistungen nach den vereinbarten Vorgaben des Mieters erbracht. Die Programmgestaltung, die Beaufsichtigung des Gepäcks und des im Fahrzeug zurückgelassenen Gepäcks, das Be- und Entladen des Gepäcks, das Einhalten des Fahrplans und der Fahrzeiten, die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Einhaltung der Devisen-, Paß-, Visa-, Gesundheitsvorschriften sowie sonstiger Bestimmungen für Fahrtgäste, fallen in den Aufgabenbereich des Mieters, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Im übrigen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebendHaftung des Vermieters Kofahl-Reisen in Ziffer 9 geregelt, soweit Ansprüche aus Pflichtverletzung in Betracht kommen. Xxxxx behält Auf unvorhergesehene Straßen- und Witterungsverhältnisse, Aufenthalte durch z.B. Grenzkontrollen sowie trotz ordnungsgemäßer Wartung auftretende technische Defekte hat der Vermieter Kofahl-Reisen keinen Einfluß. Unberührt bleibt die Pflicht des Vermieters Kofahl-Reisen, sich das Recht vorum ein Ersatzfahrzeug zu bemühen, bzw. die Gewährleistungsansprüche nach Ziff. 7. Der Vermieter Kofahl-Reisen stellt dem Mieter je nach Mietfahrzeug für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge Gepäck bis zu verlangen. Nicht 20 kg je Person (Koffer und Behältnisse in üblichen Umfang) Gepäckraum im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-Mietfahrzeug zur Verfügung. Gefährliche, Grenz- verderbliche, entzündbare oder Visagebühren o.Ä.explosive Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Sperrige Gegenstände (Ski, die vom LandSportgeräte, Surfbretter etc.) sowie Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter Kofahl-Reisen in das eingereist Mietfahrzeug aufgenommen. Sämtliche Gegenstände, sperriges Handgepäck etc. werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früherFahrzeug nur zugelassen, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er wesentliche Beschädigungen, Verschmutzungen, Gefährdungen sowie die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche FolgekostenBeinträchtigung eines technisch einwandfreien Betriebs des Omnibus ausgeschlossen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verträge (Agb’s) Zur Überlassung Von Mietomnibussen Und Anmietung Von Mietomnibussen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise jeweils gültigen Katalog und/oder Prospekt bzw. anderer Publikationen von ECCO-Reisen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise Reisebestätigung. Andere, nicht von ECCO-Reisen produzierte Kataloge, Prospekte und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen sonstiges Material, 3.2 Reisevermittler (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Costa. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o.Ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. FluggesellschaftenHotels, HotelsBeförderungsunternehmen) und Reisebüros sind von Costa ECCO-Reisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung vertraglich zugesagten Leistungen von Costa ECCO-Reisen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändernzur Reiseausschreibung stehen. 3.3 Ortsprospekte Die Leistungen beginnen am jeweils publizierten bzw. bestätigten Abflug-, Abfahrts- oder Einsteigeort. Für das rechtzeitige Eintreffen ist jeder Reisegast selbst verantwortlich. 3.4 Sonderwünsche, die auf der Bestätigung lediglich vermerkt werden, sind grundsätzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil. 3.5 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten (Pauschal-) Preis sowie Prospekte von Leistungsträgern im (Pauschal-) Preis nicht inbegriffene Sonderleistungen (z.B. HotelsVersicherungsprämien, örtliche AgenturenSicherheits- und Flughafentaxen, Visagebühren, Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extraleistungen) und die obligatorisch vor Ort zahlbare Trinkgeldpauschale zu bezahlen, die Zahlungsmodalitäten einzuhalten, die notwendigen, persönlichen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten, soweit sich nicht aus den folgenden Bedingungen Abweichungen von diesen Pflichten ergeben. 3.6 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ECCO-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht Bestandteil des Reisevertrags erheblich sind und daher den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlichausgewiesenen Flug-und Transferzeiten sowie Fluglinien und Fluggeräte, die ausdrücklich unter Vorbehalt einer Änderung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass An- und Abreisetag in erster Linie Reisetage und damit keine Erholungstage sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.die

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Samples: Reisevertrag

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Reisebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaXXXX Xxxxxxx. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung Reisebestätigung ausschlaggebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa AIDA verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenweiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa XXXX Xxxxxxx nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Reisebestätigung von Costa AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa XXXX Xxxxxxx nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Costa. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o.Ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenweiterzubelasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaAIDA Cruises. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Service- Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-Einreise, Grenz- oder Grenz und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden Xxxx direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa AIDA verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenXxxx weiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa XXXX Xxxxxxx hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail & Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail & Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung im Online-PDF angegebenen Abfahrtszeit Abfahrt erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Reisevertrag

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich ausschließ- lich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung Reiseausschrei- bung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaXXXX Xxxxxxx. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden Xxxx direkt vor Ort zu entrichtenent- richten. Werden solche Gebühren von Costa AIDA verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzenweiterzubelasten. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa XXXX Xxxxxxx nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa XXXX Xxxxxxx nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail&Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail&Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit Abfahrt erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und ErläuterungenErläuterun­ gen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. SonderwünscheSonderwün­ sche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen bedür­ fen der schriftlichen Bestätigung von Costa. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge Service­Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-Einreise­, Grenz- Grenz­ oder Visagebühren o.o. Ä., die vom Land, in das eingereist werden wer­ den soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenweiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung Ver­ pflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa xxx Xxxxx nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen Ver­ einbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen Rei­ seausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen ver­ traglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog Online-PDF bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaXXXX Xxxxxxx. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Service- Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden Xxxx direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa AIDA verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenXxxx weiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa XXXX Xxxxxxx nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa XXXX Xxxxxxx nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail & Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail & Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit Abfahrt erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Reisevertrag

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus- schließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung Ver- bindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen (Online-) Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaAIDA Cruises. Im Fall von Widersprüchen Wider- sprüchen ist die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden Xxxx direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren Ge- bühren von Costa XXXX verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden ent- sprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenXxxx weiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros Reise- büros sind von Costa AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa XXXX Xxxxxxx hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags Reise- vertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags Reisever- trags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung Verein- barung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail&Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenerreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail&Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit Abfahrt erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Costa. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o.Ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig plan mäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit Abfahr tszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung von Costa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Costa. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx Costa behält sich das Recht vor, neben dem Serviceentgelt (geregelt in Ziffer 5.7 dieser Reisebedingungen) für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten Sofern mit Costa nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind etwaige Einreise-, Grenz- oder Visagebühren o.Ä.o. ä., die vom Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden, nicht im Reisepreis enthalten. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa verauslagt, so ist Costa berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenweiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Costa hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegeben. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung angegebenen Abfahrtszeit erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa nicht für mögliche Folgekosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungen. 3.1 Die Leistungsverpflichtung Leistungsverpfl ichtung von Costa AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Xxxxxxx Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von CostaXXXX Xxxxxxx. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Xxxxx AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- oder und Visagebühren o.o. Ä., die vom von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden Xxxx direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von Costa AIDA verauslagt, so ist Costa AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiter zu belastenXxxx weiterzubelasten. Mehrkosten (z.z. B. für zusätzliche Verpflegung Verpfl egung an Bord), die aufgrund einer nicht von Costa AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Xxxx selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von Costa XXXX Xxxxxxx nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung Buchungsbestätigung von Costa AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von Costa XXXX Xxxxxxx nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Costa AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über Costa AIDA einen Zug zum FlugFlug („Rail&Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht oder ggf. früher, wenn von der Fluggesellschaft vorgegebenAbfl ug erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum SchiffSchiff („Rail&Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der in der Reisebestätigung im Katalog angegebenen Abfahrtszeit Abfahrt erreicht. Sollte es das Costa Sicherheitsprotokoll erfordern, z.B. durch die Covid-19-Regularien am Check-in, muss die Ankunftszeit entsprechend der dann gültigen Vorgaben entsprechend früher eingeplant werden. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Xxxx die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet Costa AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

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