Mängelrügen Musterklauseln

Mängelrügen. 12.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. 12.2 Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Herabsetzung des Kaufpreises. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Recht zum Rücktritt oder zur Herabsetzung des Kaufpreises. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt. 12.3 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Gesellschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
Mängelrügen. 1. Der Abnehmer hat sofort bei der Lieferung die Produkte und die Verpackung zu kontrollieren und nachzugehen, ob die Lieferung dem Vertrag entspricht, nämlich: a. ob die richtigen Produkte geliefert wurden; b. ob die gelieferten Produkte den vereinbarten Qualitätsanforderungen für normale Verwendung und/oder Handelszwecke entsprechen; c. ob die gelieferten Produkte, was die Quantität (Anzahl, Menge, Gewicht) betrifft, dem entsprechen, was vereinbart wurde. Bei Abweichung von weniger als 10 % der gesamten Quantität, wird der Abnehmer verpflichtet sein, die Lieferung gegen einen entsprechenden Preisnachlass ganz zu akzeptieren. 2. Eventuelle Mängelrügen werden vom Abnehmer auf dem Lieferschein/Frachtpapieren vermerkt, in Ermangelung dessen kann der Abnehmer sich nicht auf Mängel berufen. 3. Der Abnehmer hat Mängel, die er bei der im ersten Absatz dieser Bedingung gemeinten Kontrolle nicht hatte feststellen können, uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich per E-Mail bei unserer betreffenden geschäftlichen Kontaktstelle zu melden. Auf jeden Fall soll er den Mangel innerhalb von 8 Stunden im Falle einer Lieferung von weichem Obst und innerhalb von 12 Stunden in allen anderen Fällen, nachdem die Produkte dem Abnehmer geliefert wurden oder als geliefert gelten, gemeldet haben. Die schriftliche Mängelrüge hat zumindest eine detaillierte Beschreibung der Mängelrüge und beigelegtes Fotomaterial zu enthalten. Wenn keine rechtzeitige schriftliche Meldung erfolgt, kann der Abnehmer sich nicht auf Mängel berufen. 4. Die Produkte, über die eine Mängelrüge eingereicht wurde, sollen im Ganzen aufbewahrt bleiben, und der Abnehmer hat uns die Gelegenheit zu geben, diese Sachen zu besichtigen. Der Abnehmer hat als ein sorgfältiger Schuldner für die Erhaltung der Produkte zu sorgen. 5. Der Abnehmer kann Produkte nur rücksenden, nachdem wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Alle Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Abnehmers. 6. In dem Fall, dass Produkte vom Abnehmer zu Unrecht für untauglich erklärt werden, gehen alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, einschlieβich der Kosten der (erneuten) Überprüfung (gegebenenfalls durch Dritte), des Handlings und der Lagerung, zu Lasten des Abnehmers. 7. In dem Fall, dass wir die Mängelrügen für begründet erklären, können wir nach unserer Xxxx die Produkte zurücknehmen und ersetzen oder auch dem Abnehmer für den betreffenden Teil der Lieferung gutschreiben. Bei einer berechtigten und richtig e...
Mängelrügen. (1) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware bzw. nach dem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. (2) Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Genossenschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung. (3) Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
Mängelrügen. 1. Mängel, die pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurde. 2. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzw. neu liefern. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zu verlangen. 3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehen. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestellt. 4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 5. Verkauft unser Vertragspartner den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. 6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung. 1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über. 2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 4. Vor dem Eigentumsüb...
Mängelrügen. 8.1. Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachkommt. 8.2. Bei Versand der Ware hat der Kunde zudem selbst jede Beschädigung bzw. Beanstandung unverzüglich dem zuständigen Spediteur bzw. Frachtführer anzuzeigen bzw. sich bestätigen zu lassen.
Mängelrügen. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Bleiben diese erfolglos, ist die entsprechende Beschwerde an den Treuhänder zu richten.
Mängelrügen. Mängel der von uns gelieferten Ware müssen uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel an Ort und Stelle zu prüfen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden entweder kostenlos Ersatz oder wir bessern kostenlos nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Statt der Ersatzlieferung oder der Nachbesserung sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass (Minderung) zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Xxxx entweder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Teilweise Mangelhaftigkeit einer Sendung berechtigt den Kunden weder zur Beanstandung der gesamten Sendung noch zur Rückgängigmachung des gesamten Auftrages.
Mängelrügen. 1. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch inner- halb 14 Tagen nach Eintreffen der Ware, unter Angabe des Lieferdatums und Einsendung aller Belege, Muster,Packzettel,Packstückangabenusw.gerügtwerden.VerborgeneMängelsindunverzüglichnachihrer Entdeckung auf gleicheWeise innert gleicher Frist anzuzeigen. Die Beweislast für den Nachweis, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trägt der Käufer. 2. Wegen ungleichem Ausfall der Rohstoffe behält sich der Verkäufer Abweichungen in der Rohfarbe, Qualität und Stärke vor. Bei gefärbter Ware, insbesondere bei Echtfärbungen, sind Abweichungen von der Farbvorlagevorbehalten.DieseVorbehaltegelten,soweitAbweichungenhandelsüblichoderunvermeidbar sind. 3. HatderKäuferberechtigterweiseundrechtzeitigMängelansprücheerhoben,sokannerdiebeanstandete WaremitdemEinverständnisdesVerkäuferszurückgebenundErsatzlieferungverlangen.Voraussetzunghierfür ist, dasssichdieWarenochindem Zustandbefindet, indemsiegeliefertwurde. Das Rechtauf Schadenersatz, Wandlung,MinderungoderRücktrittvomVertragistausgeschlossen.WeistderKäufernach,dasserohnesein Verschulden infolge Bearbeitung oder Verarbeitung der Ware nicht mehr in der Lage ist, die beanstandete MengeimursprünglichenZustandzurückzugeben,sokannderKäuferfürdenbe-oderverarbeitetenTeilder fehlerhaftenWareeineMinderungdesKaufpreisesverlangen.FälligeZahlungendürfenwederzurückbehalten noch aufgerechnet werden.
Mängelrügen. 12.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. 12.2 Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Herabsetzung des Kaufpreises. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Recht zum Rücktritt oder zur Herabsetzung des Kaufpreises. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt. 12.3 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der GmbH gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
Mängelrügen a) Unser Kunde ist verpflichtet, die Ware oder die Leistung nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung spezifiziert schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware oder der Leistung und Vorliegen eines nicht nur unerheblichen Mangels sind wir nach unserer Xxxx zur Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach vorheriger Rücksendung der beanstandeten Ware ver- pflichtet. Erst nach Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Weitergehende An- sprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden nachgewiesen wird. Das Fehlen einer zu-ge- sicherten Eigenschaft wird wie ein Mangel im Sinne der obigen Ausführungen be- handelt. b) Mängelrügen können nur bis zum Beginn der Verarbeitung der gelieferten Ware er- hoben werden. c) Kleine handelsübliche oder technische bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichun- gen in Qualität, Gewicht, Menge, Aufmachung oder Farbe gelten nicht als Mängel. Eine Haftung für die Anwendung oder die Art der Verwendung der Waren oder für die Einhaltung theoretischer Längen kann infolge verschiedenartigen Verhaltens der Ware nicht übernommen werden.