Maßnahmen Musterklauseln

Maßnahmen. Fernzugriffe sind nur über VPN-Technologie möglich. Es kommt Antiviren Software zum Einsatz. Soweit erforderlich sind Client Arbeitsplätze durch eine automatische passwortgesicherte Bildschirmsperre geschützt. Der Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen wird protokolliert. Anmelderechte ausgeschiedener Mitarbeiter werden sofort nach Beendigung des Arbeitsvertrags entzogen. Spezifische administrative Rechte werden durch ein dokumentiertes Rollenkonzept nachvollziehbar den jeweiligen Nutzern (Administratoren) zugeordnet. Zugriff auf Daten des Auftraggebers haben nur Personen, die mit der Sicherstellung des ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betriebs des Systems beauftragt sind. Nicht mehr benötigte Datenträger werden durch Dienstleister vernichtet. Mit diesen Dienstleistern wurden die erforderlichen AV Verträge geschlossen. Zugriffe auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten werden protokolliert. Datenträger werden vor der Wiederverwendung physisch gelöscht. Die Vernichtung von Datenträgern erfolgt gemäß der DIN 66399 (vormals 32757). Die Anzahl von Administratoren ist auf das Notwendigste reduziert. Datenträger werden sicher aufbewahrt. Es existieren getrennte Test- und Produktivsysteme.
Maßnahmen. Zur Umsetzung der Ziele gemäß Art. 1 werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Frühe sprachliche Förderung wird in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt systematisch durchgeführt und besser mit der Schnittstelle zur Schule abgestimmt; 2. Kinderbildungs- und -betreuungsangebote, insbesondere jene für unter Dreijährige, werden weiter ausgebaut, die Bildungsbedingungen werden verbessert; 3. Werteorientierung wird in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen stärker verankert; 4. eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und der Tagesmütter- und -väter wird vorangetrieben; 5. die derzeit bestehende einjährige Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit wird beibehalten bei gleichzeitiger Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt.
Maßnahmen a) Einzelmaßnahmen Lehrveranstaltungen: − Curricula (je nach Lehramtsstudiengang) sind mit beteiligten Lehrenden inhaltlich und organisatorisch abzustimmen, − Lehrveranstaltungen sind dementsprechend anzupassen und ab SoSe 2016 anzubieten und zu evaluieren. b) Einzelmaßnahmen für den Praxisanteil des Projekts: − ab 01/2016 weiterer Aufbau von Kontakten zu Organisationen (innerhalb der Universität sowie in näherer und weiterer Region), die förderungsbedürftige Kinder und Jugendliche schon derzeit begleiten (z. B. SchülerNavi-Hochschulgruppe Landau, insbes. Xxxxxxx/innen mit Migrationshintergrund u. sprachlichen Schwierigkeiten), Studierende können hier ihre eigenen Kontakte und mögliche einschlägige Vorerfahrungen einbringen. − Die beispielhaft aufgeführten Kontakte und entsprechende Kooperationen mit weiteren Organisationen sind auszubauen, um Praxiserfahrungen für Studierende zu ermöglichen. − Die Praxiserfahrungen der Studierenden werden begleitet und betreut. − Kontakte zu Schulen sowie zu regionalen Einrichtungen, die sich einschlägig engagieren bzw. einen Bedarf anmelden. Diese können auch an weiter entfernten Orten liegen, aus denen z. B. die Studierenden stammen oder zu denen sie einen besonderen Zugang haben. Ziel ist die Unterstützung von Schulen und Einrichtungen einerseits sowie der Erwerb von einschlägigen Praxiserfahrungen für Studierende andererseits. Dabei können Studierende auch eigene Vorerfahrungen und Kontakte einbringen und so den Praxisanteil mitgestalten. Zu o. g. Maßnahmen und u. g. Prozessen werden folgende Meilensteine festge- legt: Meilenstein (MS) 1: einschlägige Kontakte sind hergestellt und schriftlich doku- mentiert (ggf. Einverständniserklärung für Beteiligung von Studierenden an För- dertätigkeiten), Rahmenbedingungen für Praxiserfahrung Studierender sind abge- stimmt (bis 05.2016, Überarbeitung laufend) c) Begleitende Prozesse innerhalb der Universität: - Lehrveranstaltungen und Betreuung von Engagements der Studierenden in Projekten sind mit dem Zentrum für Lehrerbildung abzustimmen, um die Einbindung in das Lehramtsstudium (insbesondere Praxisanteile und deren Begleitung) zu gewährleisten. - jährliche Berichte an Hochschulleitung - ab 2017 2jährlich Evaluation des Projekts (Prozess- u. Ergebnisevaluation) durch Projektbeteiligte mit Unterstützung Methodenzentrum (intern) mit dem Ziel inhaltlicher und organisatorischer Anpassungen (zudem laufende Veranstaltungsevaluation) - im Rahmen der 1. Evaluation verstärkter Austausch...
Maßnahmen. Die Hochschule stößt den notwendigen Markenbildungsprozess an und wird durch ein in der Gesamtstrategie der Hochschule verankertes Markenmanagement binnen fünf bis zehn Jahren zu einer weit über die Grenzen Bayerns sichtbaren, starken und at- traktiven Marke im Bereich "Applied Life Sciences". • Die Hochschule gestaltet und bewirbt ihr Portfolio derart, dass sie vor allem durch angehende Studierende (national und international) wahrgenommen und gegenüber den konkurrierenden Hochschulen als „besser“ (im Sinne von geeigneter) bewertet wird. • Die Hochschule forciert ihre internationalen Aktivitäten durch stärkere Internationali- sierung der Studierenden, Erhöhung der Anzahl internationaler Gäste an der Hoch- schule (Studierende, Lehrende, Forschende), Erhöhung der Mobilität aller Statusgrup- pen und Förderung der Bildung internationaler Strukturen. • Die Hochschule gründet und installiert ein Zentrum für Internationales (ZI) • Die Hochschule nutzt ihre Absolventinnen und Absolventen als Markenbotschafterin- nen und Markenbotschafter und stellt ihr Alumni - Wesen auf ein breiteres Fundament und verstärkt es deutlich. • Die Hochschule strukturiert zur Stärkung ihres Forschungsprofils "Applied Sciences for Life" ihre Forschung und Entwicklung neu. Sie schafft attraktive Rahmenbedingun- gen für eine Erhöhung der Forschungsaktivitäten im nationalen und internationalen Kontext und setzt ihren Focus auf die aktuellen zentralen Themen. • Die Hochschule etabliert Applied Science Center (ASCs) als eine neue Form von Wis- senschaftseinrichtungen, die die angewandte Forschung, den Wissenstransfer und die gesellschaftliche Verknüpfung in der Fläche des Freistaates Bayerns unterstützen. Die ASCs bearbeiten scharf definierte Forschungsthemen und fungieren in Koopera- tion mit bayerischen Städten und den dort angesiedelten Wirtschafts- und Verwal- tungsakteuren als regionale angewandte Forschung- und Wissenszentren. • Die Hochschule stärkt einen zielgerichteten Wissenstransfer am Zentrum für For- schung und Wissenstransfer (ZFW) und weitet diesen aus. • Das Profil der Hochschule ist geschärft. "Applied Sciences for Life" ist als Claim der HSWT über die Grenzen Bayerns hinweg etabliert - siehe auch "Qualitätsmanage- ment für Studium und Weiterbildung". • Qualität in Lehre und Forschung sind durch Monitoring- und Evaluierungsprozesse (Schnittstelle zum strategischen Hochschulmanagementsystems) sichergestellt und verbessert: Berufungsprozesse für Professorinnen und Professoren...
Maßnahmen. Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; ▪ Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 9, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentli- chung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Ver- öffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin bzw. Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftli- chen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens.
Maßnahmen. 2.1. Grundlegende Schutzmaßnahmen Wir trennen nach Möglichkeit und an den erforderlichen Stel- len personenbezogene Daten von den verarbeiteten Daten, so dass eine Verknüpfung der verarbei- teten Daten mit einer identifizierten oder identifizierbaren Person ohne zusätzliche Informationen, die gesondert und sicher aufbewahrt werden, nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Daten im Rahmen von Forschungsvorhaben verarbeitet werden. Zudem verschlüsseln wir insbesondere zur Übertragung vorgesehene personenbezogene Daten mit einem dem Stand der Technik entsprechen- den Verfahren. 2.2. Zutrittskontrolle Die eingerichteten Maßnahmen zur Zugriffskontrolle gewährleisten, dass Un- befugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt wird. Wir schützen unsere für die Verarbeitung von personenbezo- genen Daten kritischen Bereiche durch angemessene Zutrittskontrollsysteme wie Klingelanlagen, Videoüberwachung von kritischen Bereichen, automatische Zugangskontrollsysteme und manuelle Schließsysteme. Zudem werden für besonders schutzwürdige Bereiche zusätzliche Sicherheitsmaß- nahmen ergriffen. Es handelt sich insbesondere um Alarmanlagen, Lichtschranken/Bewegungsmel- der, Einsatz von Wachpersonal und eine Protokollierung der Besucher. Zutrittsrechte für berechtigte Personen werden gemäß festgelegten Kriterien individuell erteilt. Dies gilt auch hinsichtlich externer Personen. 2.3. Zugangskontrolle Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erhalten nur authentifizierte Benutzer aufgrund eines rollenbezogenen Berechtigungskonzepts unter Verwendung von folgenden Maßnah- men: individualisierte Passwortvergabe und Benutzerprofilen sowie regelmäßig aktualisierte Antivi- ren- und Spam-Filter im Netzwerk und auf den einzelnen PCs. Zudem werden für besonders schutz- würdige Bereiche zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Es handelt sich insbesondere um den Einsatz von Hard- und Softwarefirewalls und den Einsatz von VPN Technologie. 2.4. Zugriffskontrolle Die eingerichteten Maßnahmen zur Zugriffskontrolle gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffs- berechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf der Grundlage einer pro...
Maßnahmen. Um diese Ziele zu erreichen, verabreden die Vereinbarungspartner die folgenden verbindli- chen Maßnahmen: 1. Die Xxxxxx gewährleisten, dass sich Zielsetzungen und Qualitätsansprüche der Arbeit ihrer Kindertageseinrichtungen am Berliner Bildungsprogramm in seiner jeweils gülti- gen Fassung orientieren und entsprechende pädagogische Konzeptionen vorliegen und fortgeschrieben werden. 2. Die Xxxxxx verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Kindertageseinrichtungen ihre pä- dagogische Arbeit anhand der Qualitätsansprüche des Berliner Bildungsprogramms durch systematische interne Evaluation kontinuierlich reflektieren und weiter entwickeln. Für die interne Evaluation können die „Materialien für die Interne Evaluation zum Berli- ner Bildungsprogramm“ (Anlage 1) genutzt werden. 3. Die Xxxxxx verpflichten sich, in ihren Kindertageseinrichtungen die Arbeit mit dem Berli- ner Bildungsprogramm in einem Rhythmus von fünf Jahren extern evaluieren zu lassen. Die externen Evaluationen müssen durch einen von der für Jugend zuständigen Senats- verwaltung anerkannten Anbieter erfolgen. Zu den Anforderungen an die externe Eva- luation haben die Vereinbarungspartner Eckpunkte abgestimmt. Bei Bedarf werden diese unter Federführung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam fortentwickelt. Die Eckpunkte sind Anlage dieser Vereinbarung (Anlage 2). 4. Das Land Berlin stellt für den vereinbarten Qualitätsentwicklungsprozess erarbeitete Materialien als Hilfsmittel zur Verfügung. 5. Die Xxxxxx verpflichten sich, für die pädagogischen Fachkräfte ihrer Kindertageseinrich- tungen kontinuierlich Fortbildungsplanungen zu erstellen und für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Diese Planungen sollen den durch interne und externe Evaluation er- mittelten Qualifizierungsbedarf sowie den durch § 8a SGB VIII vorgegebenen Schutz- auftrag bei Kindeswohlgefährdung beachten.
Maßnahmen. Die vorgenannten Ziele sollen mit den folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
Maßnahmen. Folgende Maßnahmen sieht die Fakultät für den Zielvereinbarungszeitraum vor:
Maßnahmen. Fakultätsübergreifender Stellenanteil Entgeltgruppe Profil Kosten Handlungsfeld Rahmenbedingungen