Mitversicherte Kosten. 5.3.1. Die Kosten einer erforderlichen Notverglasung gelten mitversichert. 5.3.2. Die Kosten der behördlich auferlegten Behandlung von ver- sicherten, zerbrochenen Glasscheiben (Entsorgungskosten) als gefährlicher Abfall bis zu 50 % des Glasersatzwertes gelten mitversichert.
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Samples: Haushaltsversicherung Standard, Haushaltsversicherung Exklusiv, Haushaltsversicherung Exklusiv Premium
Mitversicherte Kosten. 5.3.1. Die Kosten einer erforderlichen Notverglasung gelten mitversichert.
5.3.2. Die Kosten der behördlich auferlegten Behandlung von ver- sichertenversicherten, zerbrochenen Glasscheiben (Entsorgungskosten) als gefährlicher Abfall bis zu 50 % des Glasersatzwertes gelten mitversichert.
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Samples: Haushaltsversicherung