Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Händler), General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Unsere 7.1.Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen ge- schaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss Vertragsab- schluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben umschrie- ben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.2. Insbesondere 7.2.Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Leis- tungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitun- gen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Grenzverläufe sonstige mög- liche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erfor- derlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche diesbezügli- che projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen not- wendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 8.3. Der 7.3.Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge fal- scher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfä- higkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. 7.4.Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter Drit- ter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden Behör- den auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde unter- nehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung Erfah- rung über solches Wissen verfügen musste. 7.5.Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermen- gen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt be- ginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen Informatio- nen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasser- leitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforder- lichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche diesbezügli- che projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung Ver- fügung zu stellen. Auftragsbezogene Auftragsbezogener Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf Gewährleistung seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder Schadenersatz)der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Was- sermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsaus- führung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker, Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.2. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperr bare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Leistungsausführung beginnt frühestensVerfügung zu stellen. 7.3. Der Kunde haftet dafür, sobald der Kunde alle dass die notwendigen baulichen, technischen sowie und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hatfür das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege , sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt. 7.5. Auftragsbezogene Details zu den der notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.37.6. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Unsere Pflicht Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 8.2. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Leistungsausführung beginnt frühestensVerfügung zu stellen. 8.3. Der Kunde haftet dafür, sobald der Kunde alle dass die notwendigen baulichen, technischen sowie und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hatfür das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.28.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege , sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt. 8.5. Auftragsbezogene Details zu den der notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.38.6. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.16.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestensAusführung der Leistung beginnt, sobald der Kunde alle baulichen, technischen technischen, sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, hat und – sofern nichts anderes vereinbart ist – die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen mussteAnzahlungsrechnung zur Gänze bezahlt wurde. 8.26.2. Insbesondere Bei sonstigem Verlust allfälliger Schadenersatzansprüche hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt und jederzeit nachverlangt werden. Säumnis des Auftraggebers bei Ausfolgung derartiger Unterlagen führt nicht zu einer Vertragsverletzung von unserer Seite. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.86.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft mangelhaft. 6.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (keine Ansprüche z.B. Anmeldung Strombezug) auf Gewährleistung oder Schadenersatz)seine Kosten zu veranlassen. 6.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und sonstige Betriebsstoffe sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, hat die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kannte oder kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den der notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.37.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspfllcht nicht nach, ist — ausschließlich in Hinblick auf die infolge falscher, vorsätzlich oder fahrlässig vorenthaltener Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit — unsere Leistung nicht mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.5. Kommt Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz)Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 8.37.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist unsere Leistung nicht mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.47.5. Der Kunde trägt Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie Versorgungsmaßnahmen sind vom Kunden auf dessen Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetriebbeizustellen. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.67.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos Sanitär und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu informieren und uns diese auszuhändigenstellen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

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Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse Hinder- nisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf Gewährleistung seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder Schadenersatz)der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss Vertragsab- schluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf Gewährleistung seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder Schadenersatz)der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausfüh- rung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. 7.7. Als international zertifiziertes Unternehmen setzen wir in all unseren Geschäftsaktivitäten die Mitwirkungs- pflicht unserer Kunden an die Erfüllung der Normforde- rungen der Standards ISO 9001:2008, EN XXX 00000, XX OSHAS 18001 und der XX 0000 voraus.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (insb. im Hinblick auf die Bebauungsbestimmungen) zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den der notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf Gewährleistung seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder Schadenersatz)der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zu Verfügung zu stellen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Spengler

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.15.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis Fach- kenntnisse oder Erfahrung kennen musste. 8.25.2. Insbesondere Der Kunde hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Was- serleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, UmbaupläneFluchtwege, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Störungs- oder Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen Ände- rungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 8.35.3. Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber unternehmerischen Kunden bleibt der Entgeltanspruch in voller Höhe aufrecht, § 1168 Abs 1 zweiter Teilsatz ABGB kommt nicht zur Anwendung. 5.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.45.5. Die für die Leistungsausführung inkl. des Probebetriebes erfor- derliche Energie ist vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 5.6. Der Kunde trägt haftet dafür, dass die Kosten notwendigen baulichen, tech- nischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den erforderlichen Treibstoff bzwKaufgegenstand gegeben sind und diese mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. Energie für den ProbebetriebUns obliegt keine Überprüfungspflicht. 8.55.7. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisenzu gewährleisten, die sich dass unsere Mitarbeiter Zutritt zu allen im Fahrzeug befindenRahmen der Erfüllung der Aufgaben maßgebenden Räumen und Anlagen haben, aber nicht zum ferner, dass Maschinen und Anlagen durch unsere Mitarbeiter so in und außer Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sindgenommen werden können, wie es für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. 8.65.8. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren stellt Räume zur Verfügung, die für die Materialun- terbringung und uns diese auszuhändigenfür die Unterbringung persönlicher Habe unserer Mitarbeiter geeignet sind. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestensfrühes- tens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten er- teilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Leistungs- ausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt ge- führter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie so- wie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche dies- bezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den der notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.37.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kun- denangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.5. Kommt Die für die Leistungsausführung einschließlich des Pro- bebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbei- ter sowie für die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz)Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage verdeckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den der notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf Gewährleistung seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder Schadenersatz)der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Errichtung, Wartung Und Instandsetzung Von Alarmanlagen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen ge- schaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.27.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Leis- tungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponentendie Lage ver- deckt geführter Strom-, HydraulikanlagenGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlichesFluchtwege, sonstige Hindernisse Hindernis- se baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen Ge- fahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Anga- ben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Auftragsbezoge- ner Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt angefragt werden. 8.37.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge fal- scher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfä- higkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter Drit- ter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden Behör- den auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde unternehmeri- sche Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 8.87.5. Kommt Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf Leistungsausfüh- rung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz)Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Geschäftsbedingungen