Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.
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Samples: Software License and Maintenance Agreement, Software Service Lease Agreement, Software License and Maintenance Agreement
Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.2.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet- Adresse, unter der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Inhalte über das Internet abgefragt werden können, IT-Systemanalyseebenfalls nicht Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördliche Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzt. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffenSicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegten Daten nicht gefährden. Verzögerungen welche Der Kunde stellt NCS von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
2.2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen NCS auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist NCS berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. NCS wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NCS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NCS abgelegter Daten, so kann NCS diese Programme, Skripte etc. Server abgelegten Inhalte an das Internet zu Lasten des unterbrechen. NCS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
2.2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt den bereitgestellten Server zum Aufbau, Erweitern oder Bereitstellen von Anonymisierungs-Diensten zu nutzen.
2.2.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor der Installation eines Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom NCS ein neues Passwort zugeteilt. NCS ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
2.2.5 Die von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt NCS das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Datensicherung vervielfältigen zu beachtenkönnen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde hat benennt BITWORKS einen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person Umgang mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während un- terstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter o- der gesamten Installationeinen bestellten Dritten als Ansprechpartner. Er hat insbe- sondere dafür Sorge zu tragen, Inbetriebnahme und Integration der Softwaredass dieser Ansprechpartner von BITWORKS zur Lösung übermittelte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA Programmänderungen oder Lösungs- schritte umsetzen kann
(ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - 2) Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor stets die aktuelle Version der Installation eines un- terstützten Produkte einzusetzen.
(3) Der Kunde hat die für die Nutzung der unterstützten Produk- te, insbesondere von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenUpgrades, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese notwendige technische Ein- satzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- zu unter- halten.
(4) Der Kunde hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Tele- fon, Fax, E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn funktionsfähig zu erhalten.
(5) Bei Fehlermeldungen hat der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu be- schreiben, ggf. unter Verwendung der von BITWORKS zur Verfü- gung gestellten Formulare. Falls erforderlich, sind die Mitarbei- ter des Kunden zur Zusammenarbeit mit den von BITWORKS be- auftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehler- behebung verpflichtet.
(6) Von BITWORKS mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnum- mern für den Zugang zu Leistungen von BITWORKS sind vertrau- lich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu si- chern.
(7) Der Kunde ist für die hier vereinbarten regelmäßige Sicherung seiner individu- ellen Daten verantwortlich. BITWORKS weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten War- tungsmaßnahme (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeitersvor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) separat in Rechnungerforderlich ist. - In besonderen Fällen ist es zur Problemanalyse im Rahmen einer Support- und War- tungsanforderung notwendig, eine Datensicherung an BIT- WORKS zu übermitteln.
(8) Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder ist verpflichtet, die ihm im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- Rahmen dieser Ver- einbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Mitwirkungspflichten Programm- teile (Updates, Service Packs, Upgrades) zu beachtenprüfen und einzu- spielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Agbs Für Softwarewartung, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1 Der Kunde hat stellt der EQS Group die für die Erbringung der Services notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen sind vom Kunden die von der EQS Group in der jeweiligen Leistungsbeschreibung erteilten Hinweise zu befolgen.
6.2 Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen so weit präzisieren, dass die EQS Group im Zusammenhang konkreten Fall mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenangemessenem Aufwand eine schnellstmögliche Abhilfe leisten kann. Der Kunde hat muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
6.3 Der Kunde setzt auf seiner eigenen Hardware ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein.
6.4 Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden Services und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung die dazugehörige Software und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
6.5 Der Kunde ist verpflichtetfür die Richtigkeit, bei allen Leistungen sowie vor Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben allein verantwortlich. Er gewährleistet und garantiert, dass die von ihm übermittelten Informationen nicht rechtswidrig sind und sie den maßgeblichen Gesetzen, Börsenregularien und Marktusancen entsprechen.
6.6 Wenn die Erfüllung der Installation eines Verpflichtungen der EQS Group aus dem Vertrag durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Vertreter, Subunternehmer, Berater oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert wird, verletzt die EQS Group hierdurch nicht ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag und ist auch nicht haftbar für Kosten, Gebühren oder Verluste, die dem Kunden entstehen, soweit sie sich direkt oder indirekt aus dieser Verhinderung oder Verzögerung ergeben.
6.7 Der Kunde stellt die EQS Group und ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Anbieter und sonstigen Vertreter von TA gelieferten und gegen alle Verluste, Schäden, Forderungen, Ansprüche, Klagen, Haftungen, Bußgelder, Strafen, Ausgaben und damit zusammenhängende Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die gegen die EQS Group geltend gemacht werden oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung ihr getragen werden und die sich aus folgenden Ansprüchen ergeben oder resultieren: (inkl. Systemsicherungi) durchzuführenden in den Cloud Service geladenen Daten; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss (ii) Verletzung dieses Vertrages durch den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenKunden.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement
Mitwirkungspflichten des Kunden. 17.1 Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benennt der Kunde für die Dauer der Leistungserbringung einen oder mehrere Ansprechpartner. Diese müssen über die erforderliche Erfahrung, spezifische Kenntnisse des Themas und das Verständnis der vom Kunden gewünschten Ziele verfügen.
17.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner NEVARIS die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen, Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie – sofern erforderlich – eine performante Internetverbindung im notwendigen Umfang, zeitgerecht und kostenfrei zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. NEVARIS darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit NEVARIS erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.
17.3 NEVARIS hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Leistungserbringung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet NEVARIS nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter NEVARIS einsetzt oder austauscht.
17.4 Wenn die Mitarbeiter von NEVARIS ihre Leistungen am Standort des Kunden durchführen, gewährleistet der Kunde, dass diese Mitarbeiter ihre Arbeit ungestört ausführen können. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern uneingeschränkten Zugang zu sämtlicher Software, Dokumentation und zu jedem Ort soweit dies für die Leistungserbringung nach Ermessen von NEVARIS erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
17.5 Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, ermöglicht der Kunde NEVARIS auf Anfrage jederzeit einen Remote-Zugang zu den erforderlichen Systemen. Die Xxxx des eingesetzten Tools zur Fernwartung obliegt NEVARIS, welche dafür auch die notwendige Lizensierung bereitstellt. Der Kunde wird sämtliche geforderten Zustimmungen erteilen und gegebenenfalls Genehmigungen Dritter unverzüglich einholen.
17.6 Bei Leistungen, welche in vom Kunden gestellten Räumlichkeiten stattfinden (z.B. Veranstaltungen, Schulungen, Workshops etc.), ist dieser für die Bereitstellung erforderlicher technischer Geräte, sowie für eine geeignete Umgebung verantwortlich. Auf Anfrage wird dem Kunden die konkrete Anforderung vor Auftragsausführung durch NEVARIS mitgeteilt. Ist diese nicht gegeben und können aus diesem Grund Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung und die daraus entstehenden Aufwände. Eine Haftung von NEVARIS ist in diesem Fall ausgeschlossen.
17.7 Der Kunde muss regelmäßig eine der Art der Daten und Gefahr angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchführen. NEVARIS weist darauf hin, dass vor der Installation von Updates und/oder Durchführung von Wartungs- und Supportleistungen seitens NEVARIS oder sonstigen Eingriffen durch NEVARIS oder durch von dieser beauftragten Dritter zur Vermeidung eines Datenverlusts eine Datensicherung zu erfolgen hat, insbesondere für die mit der Software erstellten Daten (z.B. Projektdaten). Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.
17.8 Der Kunde muss: a) jederzeit gewährleisten, dass die Software und die Dokumentation sowie seine Geräte und Telekommunikations- und Internetverbindungen ausreichend gegen Missbrauch, Beschädigung (einschließlich Schäden durch Latenzen wie Viren, Würmer, Trojaner, Logikbomben usw.), Diebstahl oder Zerstörung von jeglicher Seite geschützt sind; b) verhindern, dass eine unbefugte Person die Software und/oder die Dokumentation kopiert, reproduziert, übersetzt, anpasst, dekompiliert, neu erstellt, ändert, rekonstruiert, darauf zugreift oder anderweitig vervielfältigt oder modifiziert; c) NEVARIS unverzüglich über alle Besonderheiten informieren, die dem Kunden hinsichtlich unerlaubten Kopierens, Änderns oder Verwendens der Software und/oder der Dokumentation sowie allen anderen nicht zulässigen Handlungen bekannt werden; d) gewährleisten, dass die Anzahl der tatsächlichen Nutzer die Anzahl der berechtigten und beauftragten Xxxxxxxx nicht überschreitet.
17.9 Der Kunde hat für die Funktionsfähigkeit der Software insbesondere notwendige Einstellungen an seiner Firewall, Virenschutz- oder ähnlichen Datenschutzmechanismen sowie seinem Netzwerk bzw. seinem Server vorzunehmen.
17.10 Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Falls der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht erfüllt, ist NEVARIS für eine hieraus resultierende Einschränkung oder Verschiebung der vertraglichen Leistungen sowie für daraus resultierende Schäden weder verantwortlich noch haftbar. So übernimmt NEVARIS beispielsweise weder für einen daraus resultierenden Datenverlust noch für die durch den Verstoß gegen Mitwirkungspflichten verursachte Verzögerung bzw. Verlängerung von etwaigen von NEVARIS einzuhaltenden Leistungsfristen die Haftung. NEVARIS wird sich in diesem Fall angemessen bemühen, die vertraglichen Leistungen ungeachtet der fehlenden Mitwirkungsleistungen zu erfüllen. Soweit NEVARIS durch ein solches Bemühen Zusatzkosten oder -aufwand entstehen, ist NEVARIS berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen (insbesondere auch im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde Falle einer Höchst- oder Fixpreisvereinbarung ohne Anrechnung auf die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etcvereinbarte Summe).) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.3.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Inhalte über das Internet abgefragt werden können, IT-Systemanalyseebenfalls nicht Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördliche Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzt. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von dem Auftragnehmer oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu schaffenvertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Verzögerungen welche durch Der Auftragnehmer wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes vom Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu Lasten des unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Installation eines Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann von TA gelieferten oder dem Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
3.3.5 Die von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt dem Auf- tragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Datensicherung vervielfältigen zu beachtenkönnen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Kunde hat schafft im Zusammenhang mit der Erfüllung Bereich seiner Betriebssphäre alle Vorausset- zungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etcVertrages erforderlich sind. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und MDCC wird dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (Kunden hierzu ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenAnforderun- gen mitteilen. Der Kunde hat ist insbesondere verpflichtet,
a) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von MDCC die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu schaffenverschaf- fen;
b) zur Vornahme von Servicemaßnahmen oder zur Rücknahme von Eigentum der MDCC, für den ungehinderten Zutritt von Service- technikern der MDCC oder von durch MDCC beauftragten Un- ternehmen zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu sorgen,
c) die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemes- senem Umfang zu unterstützen und eigene Eingriffe jeglicher Art in die von MDCC installierten Anschlusskomponenten und Verle- gungen zu unterlassen,
d) neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden Anwen- dungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von MDCC einzufüh- ren.
4.2 Der Kunde wird nur die durch MDCC vorgegebenen Stan- dard-Schnittstellen nutzen. Verzögerungen welche Andere Schnittstellen können nur nach vorheriger Zustimmung von MDCC genutzt werden.
4.3 Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Pro- tokollfamilie TCP/IP verabschiedeten Standards übermitteln. MDCC behält sich das Recht vor, bestimmte Anwendungen dieser Proto- kollfamilie nicht zu unterstützen, wenn durch den Kunden verursacht sinddiese die Sicherheit der MDCC nicht gewahrt wird.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, gehen keine Einrichtungen zu Lasten benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikali- schen oder logischen Struktur des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der ITMDCC-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Netzes führen können.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie MDCC gegenüber unverzüglich alle er- kennbaren Mängel oder Schäden, die die Funktion des MDCC-Net- zes beeinträchtigen können, anzuzeigen und im Rahmen des Zumut- baren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen können. Ebenfalls sind Übertragungs- und Systemfehler, die für den Kunden erkennbar sind, gegenüber MDCC unverzüglich anzuzeigen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensi- cherheit Rechnung zu tragen, insbesondere das persönliche Kenn- wort vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren und unverzüglich zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt ändern oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachÄnderung zu veranlassen, stellt Zusatzkosten (z.B. für falls die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis er- langt haben.
4.7 Der Kunde hat fachliche Weisungen MDCC unverzüglich jede Änderung der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenpersönlichen Daten, wie Name, Anschrift, Firma, Rechtsform, Kontoverbindung u.ä., mitzuteilen.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Mitwirkungspflichten des Kunden. (a) Mitteilungen von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen bezüglich des Verrechnungskontos, sowie seiner Kontaktdaten einschließlich Mobilfunknummer sowie das Erlöschen oder die Ände- rung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Voll- macht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(b) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formu- lierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständig- keit seiner Angaben, insbesondere der Depotnummer sowie der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN1 und BIC2 seines Verrechnungskontos, sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Business Identifier Code (Internationale Bankleitzahl).
(c) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(d) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftBank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls die vorstehend in (c) genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet.
(e) Vollmachten sind grundsätzlich auf dem jeweils gültigen Vollmachts- formular der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etcBank einzureichen. Generalvollmachten können nur in notariell beurkundeter Form akzeptiert werden.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vollmacht
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, IT-Systemanalysesobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit technischen sowie rechtlichen Vo- raussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicher- heitsleistungen erhalten haben, und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude Kunde seine ver- traglichen Vorleistungs- und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Mitwirkungspflichtungen, ins- besondere auch die in nachstehenden Unterpunkten ge- nannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von Testsystemen oder Testmandantenuns durchzuführenden Monta- gen verpflichtet, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheitdafür zu sorgen, Remote Unterstützung etc.) einer Person dass sofort nach An- kunft unsers Montagepersonals mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenArbeiten be- gonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behör- den auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch Diese können gerne bei uns erfragt werden.
7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wasser- mengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustel- len.
7.5. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen bauli- chen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kunden verursacht Kaufgegenstand gegeben sind, gehen die im Vertrag oder in vor Vertragsab- schluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fach- kenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.6. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netz- werke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzu- stellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.7. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese An- lagen gegen gesondertes Entgelt zu Lasten überprüfen.
7.8. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Monta- gearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähn- licher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse bauli- cher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderli- chen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.
7.9. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.10. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beige- stellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Anga- ben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Ein- haltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Kunden Liefer- gegenstandes nicht, und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hBescheinigung kann an den Kunden, der den Lieferge- genstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden wer- den.
7.11. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es Forderungen und Rechte aus dem Kunden diese auf eigene Kosten und Vertragsverhältnis ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenunsere schriftli- che Zustimmung abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde hat alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung ge- schaffen hat, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leis- tungsausführung die Vollständigkeit nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Korrektheit Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hin- dernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen An- gaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderun- gen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbe- zogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.3. Kommt der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder TestmandantenKunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie ist – ausschließlich im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um Hinblick auf die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringeninfolge fal- scher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfä- higkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Be- hörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen müsste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen bau- lichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kunden verursacht Kaufgegenstand gegeben sind, gehen die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreiem und be- triebsbereitem Zustand, sowie mit den von uns herzustel- lenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu Lasten des Kunden überprüfen.
7.9. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausfüh- rung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung Materialien zur Verfügung zu stellen.
7.10. Auftragsbezogene Details der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hnotwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.11. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es Forderungen und Rechte aus dem Kunden diese auf eigene Kosten und Vertragsverhältnis ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenunsere schriftli- che Zustimmung abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mit- teilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weiter- gehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2) und BIC3) sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausfüh- rung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtig- keit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mit- teilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausfüh- rung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt erwartet). Kosten der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.Bankdienstleistungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet (und stellt sicher, dass alle berechtigten verbundenen Unternehmen und berechtigten Nutzer), jederzeit alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung oder den Empfang der Dienste einhalten, einschließlich der Gesetze in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz und Nutzung von Telekommunikationssystemen.
7.2 Der Kunde hat sich jederzeit an die Richtlinien und alle anderen Bestimmungen unseres Vertrags zu halten.
7.3 Der Kunde muss:
7.3.1 mit dem Anbieter in allen Angelegenheiten, welche die Dienste betreffen, zusammenarbeiten;
7.3.2 dem Anbieter und seinen Vertretern, Subunternehmern, Beratern und Angestellten rechtzeitig und kostenlos Zugang zu den Räumlichkeiten und anderen Einrichtungen des Kunden gewähren, soweit dies vom Anbieter oder einem seiner Vertreter, Subunternehmern, Berater oder Angestellten begründeterweise verlangt wird;
7.3.3 rechtzeitig die Informationen zur Verfügung stellen, die der Anbieter begründeterweise für die Erbringung der Dienste benötigt, und sicherstellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Belangen korrekt sind;
7.3.4 dem Anbieter die genauen Daten der Kundenvertreter- und Kontaktpersonen (einschließlich E- Mailadressen) zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass alle Änderungen dem Anbieter umgehend mitgeteilt werden;
7.3.5 die Kundendaten in dem Format zur Verfügung stellen, das in der Leistungsbeschreibung festgelegt oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde;
7.3.6 den Anbieter mindestens 5 Arbeitstage im Voraus über alle physischen Veränderungen oder Änderungen von Verbindungen informieren, die der Kunde vornimmt und die sich auf die abonnierten Dienste auswirken können;
7.3.7 dem Anbieter Informationen über die Nutzung der abonnierten Dienste durch den Kunden zur Verfügung stellen, wenn ein Netzbetreiber und/oder eine Regulierungsbehörde dies verlangt;
7.3.8 7.3.8 sicherzustellen, dass die Systeme des Kunden Sicherheitskontrollen gemäß guter Branchenpraxis unterliegen, um die Sicherheit und Integrität des Zugriffs auf die Dienste und die Plattform des Anbieters zu gewährleisten.
7.4 Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, Forderungen, Verfahren, Verlusten, Schäden, Auslagen und Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, Geldbußen oder andere Strafen, die dem Anbieter (oder einem der verbundenen Unternehmen des Anbieters) von einem Netzbetreiber auferlegt werden, Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten) freistellen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer schuldhaften Vertragsverletzung des Kunden oder einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Richtlinien oder aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Inhalt einer dem Kunden zuzurechnenden Transaktion ergeben, vorausgesetzt, dass:
7.4.1 der Erfüllung Kunde umgehend über einen solchen Anspruch informiert wird;
7.4.2 der Anbieter dem Kunden bei der Abwehr und beim Ausgleich eines solchen Anspruchs auf Kosten des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt Kunden in angemessener Weise behilflich ist; und
7.4.3 der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen alleinige Befugnis erhält, die Forderung abzuwehren oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit abzugelten.
7.5 Die Ziffern 7.1 bis (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etceinschließlich) 7.4 gelten auch nach Beendigung oder Ablauf unseres Vertrags fort.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung sowie bei Änderung im Hinblick auf Auskünften zu seiner Person gemäß Geldwäschege- setz bzw. bzgl. § 154 Abgabenordnung (Name, Wohn- bzw. Firmenanschrift, Steuernummer etc.) oder bei Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Ver- tretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäsche- gesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen und Überweisungen Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erken- nen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson- dere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wieder- holungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeich- net sein.
(3) Besondere Hinweise bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags oder einer Überweisung Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags beson- dere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzu- teilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Über- weisungen sowie Informationen über erwartete Zah- lungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3 Business Identifier Code (Internationale Bankleitzahl)
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich be- nachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenerwartet).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 10.3.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftwird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechts-widrigen, IT-Systemanalysedie Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördlichen Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der INES AG oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von INES AG abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt die INES AG von jeglicher von ihm zu schaffenvertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
10.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen in Ziffer 10.3.1 ist die INES AG berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Verzögerungen welche durch Die INES AG wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der INES AG oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der INES AG abgelegter Daten, so kann die INES AG diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist die INES AG auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte zu Lasten des unterbrechen. Die INES AG wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, bei allen Leistungen das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie vor der Installation eines ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von TA gelieferten oder ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen.
10.3.5 Die von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten INES AG das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen zugänglich machen zu beachtendürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Samples: Service Conditions
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informati- onen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlun- gen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenerwartet).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat ist insbesondere verpflichtet: • die Stromversorgung (230VAC, 10A) für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der beim Kunden notwendigen technischen Anlagen (Netzabschluss) bereitzustellen und ein gegebenenfalls erforderlicher Potentialausgleich inklusive der zugehörigen Erdung auf eigene Kosten herzustellen • geeignete klimatische Umgebungsbedingungen (Umgebungstemperatur +5°C bis +40°C; relative Luftfeuchtigkeit 20% bis 80%) für die beim Kunden installierten technischen Anlagen sicherzustellen • die beim Kunden installierten technischen Anlagen (Netzabschluss) ständig betriebsbereit zu halten • die Kosten für die Bearbeitung einer Störungsmeldung durch die DCC zu ersetzen, falls sich nach Prüfung herausstell t, dass die Ursache für die Störung im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Verantwortungsbereich des Kunden liegt • alle Instandhaltungs- und befreien TA Änderungsarbeiten an der Leitung nur von jeglichem Verzug; - Schaffung der DCC bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen • technische Anlagen der DCC nicht zu stören oder zu beschädigen • Account- und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hZugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben • Persönliche Passwörter vertraulich zu behandeln. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine optimale Softwarefunktionalität jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu gewährleisten; - Sofern eine verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellendes Passwortes verpflich- tet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. • Ein WLAN-Netzwerk an einem Internetzugang der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder DCC durch die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungs- systems wie z.B. WPA2 nicht Dritten, ausgenommen Haushalts- / Betriebsangehörigen des Kunden, zugänglich zu machen • vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, etc. der DCC unverzüglich mitzuteilen • die Leistung nur für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnungeigene Zwecke innerhalb der vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten zu nutzen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Es ist nicht gestattet, bezogene Leistungen oder Teile hiervon, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der TA DCC, ganz oder teilweise Dritten zu überlassen • das Innenleitungsnetz im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- Gebäude je nach Anschlussart (FTTH / FTTB/ FTTC) bereit zu stellen • der DCC Zugang zu den technischen Anlagen innerhalb der Räumlichkeiten zu gewähren, soweit dies zum Betrieb sowie zur Installation, Störungsbeseitigung, Wartung oder Mitwirkungspflichten zu beachtenDemontage der technischen Anlagen erforderlich ist.
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Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen verpflichtet sich, ACS diejenigen Informationen rechtzeitig und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftvollständig zur Verfügung zu stellen, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hdamit ACS seine Pflichten gemäß diesem Kooperationsvertrag erfüllen kann. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen ACS unverzüglich über Änderungen der zur Verfügung gestellten Informationen zu informieren.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Produktstammdaten, die von ihm an die IFA und den EU Hub übermittelt werden, korrekt, vollständig, mit dem jeweiligen System kompatibel, eindeutig und aktuell sind, sowie vor den jeweils geltenden Vorgaben der Installation eines IFA, der EMVO und securPharm entsprechen.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln zur Codierung einzuhalten.
5.4 Sofern der Kunde die Webdienste nutzen will, ist er verpflichtet, nach Erhalt der Zugangsdaten von TA gelieferten oder von TA ACS unverzüglich zwei Administratoren in den Webdiensten anzulegen.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, sein IT-System und Verbindungen seines IT-Systems zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenden Webdiensten und dem EU Hub durch jeweils aktuelle Sicherheitsvorkehrungen zu schützen, um Sicherheitsver- letzungen zu verhindern.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass
5.6.1 ausschließlich befugte Mitarbeiter des Kunden Zugriff auf die Webdienste erhalten;
5.6.2 die Mitarbeiter gemäß Ziffer 5.6.1 Benutzerkennungen/Passworte nach Weisungen von ACS, die ACS gegenüber dem Kunden nach dem Inkrafttreten erteilen wird, verwalten und geheim halten;
5.6.3 die Mitarbeiter gemäß Ziffer 5.6.1 keinerlei Versuche unternehmen, im ACS-PU-System gespeicherte Daten anderer pharmazeutischer Unternehmer unbefugt einzusehen, zu ändern, zu löschen oder Viren, Würmer, Trojaner und sonstige Schadsoftware oder - mechanismen im ACS-PU-System zu verbreiten und
5.6.4 die Mitarbeiter gemäß Ziffer 5.6.1 vor Erhalt des Zugriffs auf die Webdienste schriftlich gemäß Ziffern 5.6.2 und 5.6.3 verpflichtet werden.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, das ACS-PU-System und die Webdienste ausschließlich seiner Bestimmung gemäß und mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Handlungen zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit des ACS-PU-Systems und der Webdienste gefährden wie z.B. das regelmäßige Abfragen des Status aller oder nahezu aller AM-Packungen des Kunden im ACS-PU-System (Prüfroutine) oder das objektiv vermeidbare Hochladen von Einzeldaten (sog. Micro Uploads). Sofern ACS eine optimale Softwarefunktionalität nicht bestimmungsgemäße Nutzung des ACS-PU-Systems und/oder der Webdienste durch den Kunden feststellt, ist ACS berechtigt, den Kunden zum Unterlassen der entsprechenden Handlungen aufzufordern und/oder die entsprechenden Handlungen durch geeignete technische Maßnahmen einzuschränken oder zu unterbrechen, um die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit des ACS-PU-Systems und der Webdienste für alle Kunden zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist.
5.8 ACS ist berechtigt, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenAufwand gesondert in Rechnung zu stellen, wenn der ACS dadurch entsteht, dass der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtengegen seine Pflichten gemäß Ziffer 5.7 verstößt.
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Samples: Kooperationsvertrag
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, IT-Systemanalysesobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von Testsystemen oder Testmandantenuns durchzuführenden Montagen verpflichtet, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheitdafür zu sorgen, Remote Unterstützung etc.) einer Person dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenArbeiten begonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch Diese können gerne bei uns erfragt werden.
7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Kunden verursacht Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, gehen zu Lasten die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu
7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.
7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Kunden Liefergegenstandes nicht, und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hBescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.
7.12. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es Forderungen und Rechte aus dem Kunden diese auf eigene Kosten und Vertragsverhältnis ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenunsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Mitwirkungspflichten des Kunden. 17.1 Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benennt der Kunde für die Dauer der Leistungserbringung einen oder mehrere Ansprechpartner. Diese müssen über die erforderliche Erfahrung, spezifische Kenntnisse des Themas und das Verständnis der vom Kunden gewünschten Ziele verfügen.
17.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner 123erfasst die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen, Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie – sofern erforderlich – eine performante Internetverbindung im notwendigen Umfang, zeitgerecht und kostenfrei zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. 123erfasst darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit 123erfasst erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.
17.3 123erfasst hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Leistungserbringung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet 123erfasst nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter 123erfasst einsetzt oder austauscht.
17.4 Wenn die Mitarbeiter von 123erfasst ihre Leistungen am Standort des Kunden durchführen, gewährleistet der Kunde, dass diese Mitarbeiter ihre Arbeit ungestört ausführen können. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern uneingeschränkten Zugang zu sämtlicher Software, Dokumentation und zu jedem Ort soweit dies für die Leistungserbringung nach Ermessen von 123erfasst erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
17.5 Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, ermöglicht der Kunde 123erfasst auf Anfrage jederzeit einen Remote- Zugang zu den erforderlichen Systemen. Die Xxxx des eingesetzten Tools zur Fernwartung obliegt 123erfasst, welche dafür auch die notwendige Lizensierung bereitstellt. Der Kunde wird sämtliche geforderten Zustimmungen erteilen und gegebenenfalls Genehmigungen Dritter unverzüglich einholen.
17.6 Bei Leistungen, welche in vom Kunden gestellten Räumlichkeiten stattfinden (z.B. Veranstaltungen, Schulungen, Workshops etc.), ist dieser für die Bereitstellung erforderlicher technischer Geräte, sowie für eine geeignete Umgebung verantwortlich. Auf Anfrage wird dem Kunden die konkrete Anforderung vor Auftragsausführung durch 123erfasst mitgeteilt. Ist diese nicht gegeben und können aus diesem Grund Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung und die daraus entstehenden Aufwände. Eine Haftung von 123erfasst ist in diesem Fall ausgeschlossen.
17.7 Der Kunde muss regelmäßig eine der Art der Daten und Gefahr angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchführen. 123erfasst weist darauf hin, dass vor der Installation von Updates und/oder Durchführung von Wartungs- und Supportleistungen seitens 123erfasst oder sonstigen Eingriffen durch 123erfasst oder durch von dieser beauftragten Dritter zur Vermeidung eines Datenverlusts eine Datensicherung zu erfolgen hat, insbesondere für die mit der Software erstellten Daten (z.B. Projektdaten). Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.
17.8 Der Kunde muss: a) jederzeit gewährleisten, dass die Software und die Dokumentation sowie seine Geräte und Telekommunikations- und Internetverbindungen ausreichend gegen Missbrauch, Beschädigung (einschließlich Schäden durch Latenzen wie Viren, Würmer, Trojaner, Logikbomben usw.), Diebstahl oder Zerstörung von jeglicher Seite geschützt sind; b) verhindern, dass eine unbefugte Person die Software und/oder die Dokumentation kopiert, reproduziert, übersetzt, anpasst, dekompiliert, neu erstellt, ändert, rekonstruiert, darauf zugreift oder anderweitig vervielfältigt oder modifiziert; c) 123erfasst unverzüglich über alle Besonderheiten informieren, die dem Kunden hinsichtlich unerlaubten Kopierens, Änderns oder Verwendens der Software und/oder der Dokumentation sowie allen anderen nicht zulässigen Handlungen bekannt werden; d) gewährleisten, dass die Anzahl der tatsächlichen Nutzer die Anzahl der berechtigten und beauftragten Benutzer nicht überschreitet.
17.9 Der Kunde hat für die Funktionsfähigkeit der Software insbesondere notwendige Einstellungen an seiner Firewall, Virenschutz- oder ähnlichen Datenschutzmechanismen sowie seinem Netzwerk bzw. seinem Server vorzunehmen.
17.10 Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Falls der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht erfüllt, ist 123erfasst für eine hieraus resultierende Einschränkung oder Verschiebung der vertraglichen Leistungen sowie für daraus resultierende Schäden weder verantwortlich noch haftbar. So übernimmt 123erfasst beispielsweise weder für einen daraus resultierenden Datenverlust noch für die durch den Verstoß gegen Mitwirkungspflichten verursachte Verzögerung bzw. Verlängerung von etwaigen von 123erfasst einzuhaltenden Leistungsfristen die Haftung. 123erfasst wird sich in diesem Fall angemessen bemühen, die vertraglichen Leistungen ungeachtet der fehlenden Mitwirkungsleistungen zu erfüllen. Soweit 123erfasst durch ein solches Bemühen Zusatzkosten oder -aufwand entstehen, ist 123erfasst berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen (insbesondere auch im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde Falle einer Höchst- oder Fixpreisvereinbarung ohne Anrechnung auf die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etcvereinbarte Summe).) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.
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Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.3.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Inhalte über das Internet abgefragt werden können, IT-Systemanalyseebenfalls nicht Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördliche Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzt. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der INES AG oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der INES AG abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt der INES AG von jeglicher von ihm zu schaffenvertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen die INES AG auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist die INES AG berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Verzögerungen welche durch Die INES AG wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der INES AG oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der INES AG abgelegter Daten, so kann die INES AG diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist die INES AG auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu Lasten des unterbrechen. Die INES AG wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie vor der Installation eines ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von TA gelieferten oder ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen.
3.3.5 Die von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten INES AG das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu beachtendürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Samples: Service Conditions
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Auf trägen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Be- nachrichtigungspflicht besteht auch beim Aus bleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenerwartet).
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Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen, sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag, oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden, oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis, oder Erfahrung, kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen, oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen, sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich in Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter, sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (z.B.: Baubewilligung), auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat, oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderlichen Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden, oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand, sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Der Kunde hat im Zusammenhang mit Falle von länger als einen Arbeitstag andauernde Montage- oder Reparaturleistungen kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der SoftwareArbeiter, sowie im Fall für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen, dies für die gesamte Zeit der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation Leistungsausführung.
7.10. Auftragsbezogene Details der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringennotwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.11. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sindist nicht berechtigt, gehen zu Lasten des Kunden Forderungen und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es Rechte aus dem Kunden diese auf eigene Kosten und Vertragsverhältnis ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenunsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
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Mitwirkungspflichten des Kunden. 11.3.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftwird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechts-widrigen, IT-Systemanalysedie Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördlichen Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von REIMER SYSTEMHAUS oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von REIMER SYSTEMHAUS abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt REIMER SYSTEMHAUS von jeglicher von ihm zu schaffenvertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
11.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen in Ziffer 11.3.1 ist REIMER SYSTEMHAUS berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Verzögerungen welche durch REIMER SYSTEMHAUS wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
11.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von REIMER SYSTEMHAUS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von REIMER SYSTEMHAUS abgelegter Daten, so kann REIMER SYSTEMHAUS diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist REIMER SYSTEMHAUS auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte zu Lasten des unterbrechen. REIMER SYSTEMHAUS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
11.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, bei allen Leistungen das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor der Installation eines Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von TA gelieferten oder REIMER SYSTEMHAUS ein neues Passwort zugeteilt. REIMER SYSTEMHAUS ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
11.3.5 Die von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt REIMER SYSTEMHAUS das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Datensicherung vervielfältigen zu beachtenkönnen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Samples: Service Agreement
Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der MDCC unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde ermöglicht der MDCC den Zutritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Vertrages.
5.2 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. des jeweiligen Objekts alle Voraussetzungen, die zu einer ord- nungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. MDCC wird dem Kunden hierzu ihre Anforderungen mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von MDCC die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen;
b) zur Vornahme von Servicemaßnahmen oder zur Rücknahme von Eigentum der MDCC, für den ungehinderten Zutritt von Servicetechnikern der MDCC oder von durch MDCC beauf- tragten Unternehmen zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu sorgen,
c) die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemessenem Umfang zu unterstützen und eige- ne Eingriffe jeglicher Art in die von MDCC installierten Anschlusskomponenten zu unterlassen,
d) neue Anwendungen oder Veränderungen in beste- henden Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von MDCC einzuführen.
5.3 Der Kunde darf den Festnetzanschluss zur Übermittlung von Sprache und/oder Daten nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.
5.4 Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen, ins- besondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Der Kunde darf keine gesetzlich verbotenen Informationen, Sachen oder Leistungen übermitteln bzw. über- senden.
5.5 Kunden dürfen zusätzliche Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt. Abweichend davon darf im Falle ei- ner Rufumleitung als zusätzliche Rufnummer die übermittelte und angezeigte Rufnummer des Anrufers aufgesetzt werden. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste so- wie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Xxxxxx nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentli- che Telekommunikationsnetz übermittelt werden. MDCC ist gemäß § 120 Abs. 3 TKG verpflichtet, sicherzustellen, dass Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt und angezeigt werden und hat Verbindungen, bei denen als Rufnummer des Anrufers solche Rufnummern über- mittelt und angezeigt werden, abzubrechen.
5.6 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elek- trische Fremdspannung und / oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist.
5.7 Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grundstück des Kunden bzw. des Eigentümers befindlichen Anlagen der MDCC sowie an den Abschlusseinrichtungen hat der Kunde un- verzüglich der MDCC mitzuteilen. Der Kunde hat im Zusammenhang mit Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Mängel und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit Schäden und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etcihrer Ursachen ermöglichen.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); -
5.8 Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor anerkannten Grundsätzen der Installation eines von TA gelieferten oder von TA Datensicherheit Rechnung zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - tragen.
5.9 Der Kunde hat fachliche Weisungen vor Inanspruchnahme der TA Leistung Rufumleitung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankom- mende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist.
5.10 Der Kunde hat der MDCC unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenGeschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und seiner Kontoverbindung sowie seiner Rechtsform mitzuteilen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telefoniedienstleistungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How wird während der gesamten InstallationDauer des Kundenvertrages unentgeltlich die für Installation und Betrieb von Hardware benötigten Räume, Inbetriebnahme Leerrohre und/oder Kabeltrassen bzw. elektrische Energie in einem dafür geeigneten Zustand und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - Umfang (insbesondere hinsichtlich Luftfeuchtigkeit und Temperatur) zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenVerfügung stellen. Der Kunde hat T-Mobile bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatz vor Beginn der Arbeiten auf die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Lage verdeckter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Einrichtungen vor Ort hinzuweisen und für einen Erdungsanschluss zu schaffensorgen. Verzögerungen welche Erfordern Installation, Wartung, Betrieb oder Demontage von Hardware die Benützung von Liegenschaften, Gebäuden oder Räumen, wird der Kunde dafür erforderliche Zustimmungen bzw. Genehmigungen des/der Verfügungsberechtigten einholen und T-Mobile auf Verlangen schriftlich nachweisen. Notwendige behördliche Genehmigungen für Installation und Betrieb von Hardware sind vom Kunden zu erwirken. Der Kunde darf nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Telekommunikationseinrichtungen benutzen, die den einschlägigen Gesetzen entsprechen und das Kommunikationsnetz von T-Mobile oder anderen Anbietern nicht stören. Der Kunde darf nur solche Hardware an seine Teilnehmerschnittstelle anschließen, die den einschlägigen Gesetzen entspricht und mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Schnittstellenbedingungen im Einklang steht. Im Zweifelsfall hat der Kunde das diesbezügliche Einverständnis von T- Mobile einzuholen. Soweit erforderlich, wird der Kunde bei der durch den Kunden verursacht sindT-Mobile erfolgenden Störungsbehebung mitwirken. Überhaupt verpflichten sich sowohl T-Mobile als auch der Kunde, gehen alles zu Lasten unternehmen, um einander wechselseitig die Abwicklung des Kunden Kundenvertrages zu ermöglichen und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung alles zu unterlassen, was die Vertragsabwicklung vereiteln oder gefährden könnte. Der Kunde meldet Störungen, Mängel oder sonstige Probleme umgehend und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hermöglicht T- Mobile die Behebung. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, T-Mobile Gefahren für die Hardware unverzüglich bekannt zu geben und für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Störeinflüssen (insbesondere Fremdspannungen) selbst zu sorgen. Drohen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen Eingriffe in das Eigentum von T-Mobile, so ist der Kunde bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzensonstigem Schadenersatz verpflichtet, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und T- Mobile ohne Verzug vorzunehmenAnzeige zu machen. TA kann Support- Kosten, die T-Mobile aus gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihres Eigentumsrechts entstehen und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenzur Rechtsverfolgung notwendig und zweckentsprechend sind, wenn trägt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenKunde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobile Telekommunikationsdienstleistungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist für das Anfertigen der Datensiche- rungen verantwortlich, es sei denn sie wurde aus- drücklich mit beauftragt oder ist in der beauftrag- ten Leistung des Service-Anbieters mit inkludiert. Der Kunde wird vor Ablauf des beauftragten Dienstes seine Daten aus der jeweiligen Cloud- Plattform herausmigrieren oder migrieren lassen. Dem Kunden ist bewusst, dass die Service-Anbie- ter, je nach Vereinbarung, das Recht hat, die Da- ten nach Ablauf des Clouddienstes zu löschen. Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz und sonstig beauftragten Cloud- diensten keine rechtswidrigen, die Gesetze, be- hördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verlet- zende Inhalte ablegen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Be- trieb der Infrastruktur oder des Kommunikations- netzes des Service-Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Ser- vice-Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt SanData und den Service-Anbie- ter von jeglicher von ihm zu vertretenden Inan- spruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. Der Kunde erkennt an, dass verwendete Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Un- terlagen – auch in künftigen Versionen – urheber- rechtlich geschützt sind. Der Kunde wird gelieferte Downloads an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesi- cherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung dieser Bedin- gungen von SanData sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, da- für zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nut- zung von Software und Diensten sichergestellt ist. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen • Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, ITZu- gangsberechtigungen sowie selbst festge- legte zusätzliche Verschlüsselungs-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etcCodes sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schüt- zen. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der Sie sind unverzüglich zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenändern, wenn der Kunde Weiterentwicklungen vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. • Der Kunde ist nicht nutzt berechtigt, selbst oder durch Dritte in vom Anbieter bereitgestellte Programme, einzugreifen oder eingreifen zu lassen, zu verändern oder zu kopieren (Aus- nahme Sicherungskopien). • Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt dem Anbieter durch die Überprüfung ih- rer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Stö- rung der technischen Einrichtungen des An- bieters vorlag und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnungdies bei zumut- barer Fehlersuche hätte erkennen können. - • Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA verpflichtet sich die Lizenzbe- stimmungen des jeweiligen Service-Anbie- ters einzuhalten. • Der Kunde ist verpflichtet bei Untersuchun- gen von Störungen, Ausfällen, Sicherheits- problemen und potentiellen Vertragsbrüchen mit SanData und ihren Vorlieferanten zu- sammenzuarbeiten. • Der Kunde wird die zur Verfügung gestell- ten Dienste und Software nicht zu Zwecken verwenden, bei denen ein Ausfall oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- eine Störung zu Personen-, Sach oder Mitwirkungspflichten zu beachtenUmwelt- schäden führen kann. • Alle vom Kunden autorisierten Nutzer sind verpflichtet, ihrerseits die in diesem Punkt aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Service Und Cloudleistungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbeson- dere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Politisch exponierte Personen Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, der Bank anzuzeigen, wenn er zum Kreis der politisch exponierten Personen (nachfolgend "PEP" genannt) gehört oder den Status eines PEP erlangen sollte. Dabei handelt es sich um eine natürliche Person, die insbesondere ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person oder eine dieser Person bekanntermaßen nahestehende Person.
(3) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzöge- rungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Rich- tigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Än- derungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(4) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
(5) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnis- aufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(6) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstellungen dem Kunden nicht zu- gehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrich- tigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt erwartet). Kosten der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.Bankdienstleistungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse sowie über jegliche Änderungen informiert, die sich auf seine steuerliche Ansässigkeit (insbesondere FATCA Status) auswirkt, sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteil- ten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unver- züglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hin- aus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflich- ten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleit- zahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung, zu achten. Ände- rungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausfüh- rung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei for- mularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des For- mulars erfolgen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, De- pot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, An- zeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Rich- tigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und et- waige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mittei- lungen Falls Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstellungen dem Kun- den nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrich- tigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausblei- ben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt erwartet). Kosten der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.Bankdienstleistungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung be- ginnt frühestens, sobald der Kunde hat alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten In- formationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfah- rung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die Vollständigkeit nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Korrektheit Wasser- leitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwe- ge, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfälli- ge diesbezügliche projektierte Änderungen unauf- gefordert zur Verfügung zu stellen.
7.3. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
7.4. Kommt der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder TestmandantenKunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie ist – ausschließlich im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um Hinblick auf die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringeninfolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebe- ne Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht man- gelhaft.
7.5. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligun- gen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der un- ternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.6. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kos- ten beizustellen.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die tech- nischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabe- lungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den Kunden verursacht von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inklüber- prüfen.
7.9. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen uns für die Zeit der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Leistungs- ausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu beachtenstellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 10.3.1 Der Kunde hat iwird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt der Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
10.3.2 Im Zusammenhang Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen in Ziffer 11.3.1 ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftAuftragnehmer diese Programme, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung Skripte etc. Mit deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Unterzeichnung bestätigt Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern und dabei kein bereits verwendetes Passwort zu verwenden. Das Passwort muss eine Mindestlänge von acht Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandantenihm berechtigt wurden, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit auf den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie iSpeicherplatz Zugriff zu nehmen. Im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation Kenntniserlangung oder des unberechtigten Zugriffs eines Dritten ist der Auftragnehmer unverzüglich und umfassend zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringeninformieren. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie das Passwort in diesen Fällen unverzüglich zu ändern. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor der Installation eines Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann des Auftragnehmers ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
10.3.5 Die von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen zugänglich machen zu beachtendürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat ist insbesondere verpflichtet,
a) den Verlust der SmartCard und/oder den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich an komro zu melden, um komro die Möglichkeit zu geben, die SmartCard zu sperren,
b) die auf SmartCard und Receiver enthaltene Software nicht abzuändern, zu decodieren oder zu übersetzen, sowie die überlassene SmartCard sorgsam zu behandeln,
c) Schadenersatz für Beschädigungen oder Verlust der SmartCard entsprechend §14 Abschnitt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu leisten,
d) die komplette Einspeisung der Ton-, Fernseh- und anderer Signalen in der Kundenanlage entsprechend der Sender- liste der komro zu gestatten, auch wenn Teile der Signalin- halte nicht vertraglich vereinbart sind,
e) die Kosten für die Bearbeitung einer Störungsmeldung durch die komro zu ersetzen, falls sich nach Prüfung her- ausstellt, dass die Ursache für die Störung im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Verantwor- tungsbereich des Kunden liegt,
f) technische Anlagen von der komro nicht zu stören oder zu beschädigen,
g) Account- und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzuge- ben,
h) die persönliche Identifikationsnummer (d.hPIN) vertraulich zu behandeln, insbesondere gegenüber Minderjährigen. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA alle Maßnahmen zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenergreifen, um eine optimale Softwarefunktionalität jeglichen Missbrauch der PIN, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu gewährleisten; - Sofern eine verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenPIN ver- pflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtig- ter könnte Kenntnis von der Kunde Weiterentwicklungen PIN erlangt haben,
i) dafür Sorge zu tragen, dass Minderjährige keine Sendun- gen wahrnehmen, die als ungeeignet für das jeweilige Al- ter gekennzeichnet sind,
j) vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, etc. der komro unverzüglich mitzuteilen,
k) die Leistung nur für eigene Zwecke innerhalb der vertrag- lich vereinbarten Räumlichkeiten zu nutzen. Es ist nicht nutzt ge- stattet, bezogene Leistungen oder Teile hiervon, ohne vor- herige schriftliche Erlaubnis der komro, ganz oder teilweise Dritten zu überlassen. Der Vertragsschluss mit komro entbindet die hier vereinbarten Kunden nicht von der Anmeldepflicht zur Tonrundfunk- oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten Fernsehteil- nahme bei den Rundfunkanstalten/Gebühreneinzugszentrale (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenGEZ).
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Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkungspflichten des Kunden. 11.1 Die Erbringung der von HSC geschuldeten Pflege- leistungen setzt voraus, dass der Kunde im erfor- derlichen und angemessenen Umfang bei der Feh- lersuche, Fehleranalyse und Fehlerbehebung kos- tenlos mitwirkt. Hierzu gehört, dass der Kunde (i) mit der Meldung eines Fehlers die gemäß Ziffer 8 vereinbarten Angaben macht, (ii) während der Fehlerbehebung die technischen und fachlichen Ansprechpartner oder deren Stellvertreter ihre Er- reichbarkeit durch HSC sicher gestellt und Ihre Er- reichbarkeit HSC mitgeteilt haben und (iii) sämtli- che erforderliche Informationen, Unterlagen und Daten, wie etwa Konfigurationsdateien, Protokoll- dateien und gegebenenfalls auch Abzüge der HiS- cout-Datenbank HSC unverzüglich auf Anfrage zur Verfügung stellt. Sofern der Kunde erforderliche Angaben nicht oder unvollständig macht, die An- sprechpartner zur Klärung von Fragen nicht er- reichbar sind oder notwendige Informationen, Un- terlagen oder Daten nicht unverzüglich nach An- frage durch HSC übermittelt werden, verlängert sich die Frist zur angestrebten Fehlerbehebung jeweils entsprechend der Dauer der Verzögerung.
11.2 Der Kunde hat wird Fehler der zu pflegenden Stan- dardprodukte unverzüglich vereinbarungsgemäß melden und dabei die für den Kunden mit zumut- barem Aufwand erkennbaren und für die Fehler- analyse zweckdienlichen Informationen mitteilen.
11.3 Der Kunde soll während der Dauer des Pflegever- trags einen Zugang zu den Standardprodukten über Fernzugang einrichten und diesen auf Anfra- ge von HSC zur Fehleranalyse und Fehlerbehe- bung freigeben.
11.4 Der Kunde wird, sofern mit HSC eine Fehler- behebung vor Ort vereinbart wurde oder erforder- lich ist, da seitens des Kunden kein Fernzugang bereit gestellt wird, HSC mindestens während der normalen Bürozeiten nach Voranmeldung Zugang zu der Systemumgebung der zu pflegenden Stan- dardprodukte gewähren und erforderliche Rech- nerzeiten zur Verfügung stellen.
11.5 Der Kunde wird HSC, sofern dies zur Fehlerbear- beitung und Fehlerbehebung notwendig ist und ei- ne andere Art der Fehlerbearbeitung ausscheidet oder nicht erfolgversprechend ist, die bei dem Kunden vorhandenen Echtdaten zur Verfügung stellen.
11.6 Der Kunde wird vor Meldung eines Fehlers der zu pflegenden Standardprodukte im Zusammenhang mit zumutbaren Um- fang prüfen, ob tatsächlich ein Fehler der Erfüllung Stan- dardprodukte vorliegt oder ob Ursache des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Symp- toms, hinter dem ein Fehler vermutet wird, im Ver- antwortungsbereich des Kunden oder eines Dritten liegt.
11.7 Der Kunde wird neue Versionen nach Erhalt unverzüglich auf eventuelle Fehler oder Mängel untersuchen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdiese an HSC melden.
11.8 Die ordnungsgemäße Datensicherung ist Sache des Kunden. Eine ordnungsgemäße Daten- sicherung hat alle technischen und / oder organi- satorischen Maßnahmen zu umfassen, die zur Si- cherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Kon- sistenz der durch mögliche Fehler der zu pflegen- den Standardprodukte betroffenen IT-SystemanalyseSysteme, Anlage Softwareimplementierung etcDaten, Programme und Prozeduren erforderlich sind. Mit Die zu treffenden Maßnahmen sind so zu wählen, dass in Abhängigkeit der Unterzeichnung bestätigt Datensensitivität eine sofortige oder zumindest kurzfristige Wieder- herstellung des ursprünglichen Zustandes der Kunde durch einen möglichen Fehler betroffenen IT- Systeme, Daten, Programme und Prozeduren möglich ist. Die erforderlichen Maßnahmen umfas- sen dabei auch die Vollständigkeit und Korrektheit in regelmäßigen Zyklen durch- zuführende Erprobung der Angaben; - Sicherstellung Wiederherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etcursprünglichen Zustandes aus den erstellten Si- cherungskopien.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.
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Samples: Softwarepflegevertrag
Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.3.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Inhalte über das Internet abgefragt werden können, IT-Systemanalyseebenfalls nicht Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördliche Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzt. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von REIMER SYSTEMHAUS oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von REIMER SYSTEMHAUS abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt REIMER SYSTEMHAUS von jeglicher von ihm zu schaffenvertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen REIMER SYSTEMHAUS auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist REIMER SYSTEMHAUS berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Verzögerungen welche durch REIMER SYSTEMHAUS wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von REIMER SYSTEMHAUS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von REIMER SYSTEMHAUS abgelegter Daten, so kann REIMER SYSTEMHAUS diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist REIMER SYSTEMHAUS auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu Lasten des unterbrechen. REIMER SYSTEMHAUS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor der Installation eines Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von TA gelieferten oder REIMER SYSTEMHAUS ein neues Passwort zugeteilt. REIMER SYSTEMHAUS ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
3.3.5 Die von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt REIMER SYSTEMHAUS das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Datensicherung vervielfältigen zu beachtenkönnen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 11.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde hat alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftVertrag umschrieben wurden oder, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt sofern der Kunde Unternehmer, sohin nicht Verbraucher iSd KSchG, ist, der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
11.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die Vollständigkeit nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Korrektheit Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogener Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
11.3. Kommt der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder TestmandantenKunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie ist – ausschließlich im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um Hinblick auf die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringeninfolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
11.4. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder, sofern der Kunde Unternehmer, sohin nicht Verbraucher iSd KSchG, ist, der Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
11.5. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kunden verursacht Kaufgegenstand gegeben sind, gehen zu Lasten des die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung erteilten Informationen umschrieben wurden oder, sofern der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. BeschaffungKunde Unternehmer, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetsohin nicht Verbraucher iSd KSchG, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in RechnungErfahrung kennen musste.
11.6. - Der Kunde hat fachliche Weisungen uns für die Zeit der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu beachtenstellen.
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde hat alle baulichen, tech- nischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Infor- mationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfah- rung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leis- tungsausführung die Vollständigkeit nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Korrektheit Was- serleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Flucht- wege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufge- fordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezoge- ner Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.3. Kommt der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder TestmandantenKunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie ist – ausschließlich im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um Hinblick auf die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringeninfolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leis- tungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Drit- ter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsab- schlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf ver- zichtet hat oder der unternehmerische Kunden auf- grund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wasser- mengen sind vom Kunden auf dessen Kosten bei- zustellen.
7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen bauli- chen, technischen und rechtlichen Vorausset- zungen für das herzustellende Werk oder den Kunden verursacht Kaufgegenstand gegeben sind, gehen die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten In- formationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfah- rung kennen musste.
7.7. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausfüh- rung kostenlos versperrbare Räume für den Auf- enthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung stel- len.
7.8. Auftragsbezogene Details der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hnotwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.9. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es Forderungen und Rechte aus dem Kunden diese auf eigene Kosten und Vertragsverhältnis ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenunsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 9.1 Der Betrieb der Dienste über das Internet setzt voraus, dass der Kunde hat über entsprechende technische Gerätschaften verfügt. Insoweit muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass sein Arbeitsplatz über eine korrekte, dem aktuellen Standard entsprechende Anbindung an das Internet und damit an die Dienste verfügt. Darüber hinaus ist der Kunde für die Leistungen seines Providers verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass die Nutzung der Dienste eine bestimmte Soft- und Hardwareumgebung voraussetzt. Der Einsatz von Cookies muss im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender ZugangsinformationenBrowser aktiviertsein, um die Installation eine optimale Funktionsweise der Dienste zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenermöglichen. Der Kunde hat ferner dafür zu sorgen, dass andere Softwareprodukte aus seiner Infrastruktur (wie z.B. seine Firewall) die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Funktionsweise der Dienste nicht stören.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die bei sich installierte CAD Software Allplan jeweils nur in der aktuellen Version oder in der letzten vorherigen Hauptversionen zu schaffenverwenden. Verzögerungen welche Voraussetzung für die optimale Leistungsfähigkeit von Allplan Share und Allplan Exchange ist die Nutzung der jeweils aktuellen Allplan Version durch den Kunden verursacht Kunden
9.3 Der Kunde wird die Software durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch Verwendung einer aktuellen Antivirensoftware, vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte schützen.
9.4 Der Kunde wird seine Zugangsdaten sicher verwahren und intern dafür sorgen, dass diese nicht Personen zur Kenntnis gelangen, die nicht als berechtigte Nutzer bei ALLPLAN registriert sind.
9.5 Der Kunde stellt sicher, gehen dass die übermittelten Daten keine Viren, Trojaner oder ähnliche Schadsoftware enthalten. Sollte dies doch einmal eintreten, so wird der Kunde ALLPLAN unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und die Beseitigungsmassnahmen unterstützen. Weitere Ansprüche von ALLPLAN bleiben unberührt.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Daten in den Diensten zu Lasten nutzen oder dort abzulegen.
9.7 Der Kunde verpflichtet sich, ab Kenntnis von einer Störung des vertragsgegenständlichen Dienstes dies gegenüber ALLPLAN unverzüglich in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Darüber hinaus wird er ALLPLAN unverzüglich mitteilen, sobald eine Änderung in der Person des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. BeschaffungGesamtrechtsnachfolge), Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig istAnschrift, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellendes Namens, wenn der Rechtsform, der Firma oder eine Änderung der Gesellschafter eintritt.
9.8 Im Übrigen wird der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt ALLPLAN bei der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenErfüllung ihrer Leistungspflichten sofern und soweit erforderlich unterstützen und entsprechende Mitwirkungshandlungen leisten.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen2.1. Der Kunde hat verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffenGesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Verzögerungen welche Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte etc. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der SAZ oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der SAZ abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt SAZ von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
2.2. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen SAZ ist diese berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die weitere Datenverarbeitung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. SAZ wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
2.3. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen zu Lasten Skripte etc. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der SAZ oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der SAZ abgelegter Daten, so kann SAZ diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist SAZ auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet und/oder den Fernzugriff des Kunden auf die Inhalte zu unterbrechen. SAZ wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
2.4. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkländern. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der TA Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von SAZ ein neues Passwort zugeteilt. SAZ ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
2.5. Der Kunde räumt SAZ das Recht ein, die von SAZ für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. SAZ ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist SAZ zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtendem Datenformat vorzunehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Der Kunde hat im wird die Zugriffsmöglichkeiten auf den Bereich Server Housing und Web Hosting und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht missbräuchlich und nur gemäß der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen nutzen und rechtswidrige Handlungen in diesem Zusammenhang unter- lassen.
2. Der Kunde wird den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung tragen, insbesondere Passworte geheim halten bzw. unverzüglich ändern oder Änderungen veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
3. IOK richtet dem Kunden einen Nutzernamen sowie ein Passwort (Login) für den Zugang zu seinem Host ein. Weiterhin richtet IOK dem Kunden eine Kunden-ID und ein Kunden-Kennwort ein, mit dem er
4. Der Kunde verpflichtet sich IOK unverzüglich darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Kunden- oder Host-Login bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftPasswörter Leistungen von IOK nutzen, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt haftet der Kunde gegenüber IOK auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die Vollständigkeit und Korrektheit auf virtuellen Hosts von IOK abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
6. Sofern der Angaben; - Sicherstellung Kunde von der IOK bereit gestellte E-Mail-Konten nutzt, wird er diese regelmäßig abfragen. Die IOK behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche E-Mail-Nachrichten abzuweisen, wenn diese die limitierte Speicherplatzgröße des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etcbetreffenden POP3-Postfaches überschreitet.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen
7. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen dafür zu schaffensorgen, dass seine PC/Netzwerkumgebung insbesondere gegen Viren, Trojaner, Spamer sowie gegen Angriffe aus dem eigenen und dem globalen Netz in geeigneter Art und Weise, z.B. durch Virenscanner und Firewalls, gesichert wird. Verzögerungen Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche, von IOK zur Verfügung gestellten Dienste (HTTP, FTP, SMTP, POP3, usw.).
8. IOK behält sich vor, Kunden vorübergehend vom Internet zu trennen, welche durch den Kunden verursacht sindverschuldete oder unverschuldete Nutzung (Spam, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hViren, Würmer, Hacking, usw.) die IOK-Netz-Struktur oder andere Netze nicht nur unerheblich stören oder behindern.
9. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetwird ausdrücklich darauf hingewiesen, bei allen Leistungen sowie vor dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inklSoftware die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmenDer Kunde trägt dieses Risiko allein.
10. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA IOK unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenGeschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform mitzuteilen.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen3.3.1. Der Kunde hat wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von dem Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu schaffenvertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
3.3.2. Verzögerungen welche durch Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.3. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes vom Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu Lasten des unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.4. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Installation eines Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann von TA gelieferten oder dem Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
3.3.5. Die von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Datensicherung vervielfältigen zu beachtenkönnen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. 2 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN3 und BIC4, sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenerwartet).
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Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen: Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungs- macht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetra- gen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzli- che Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Wünscht der Kunde generell den Versand von Schriftstücken an eine abweichende Adresse – ohne dass sich seine Anschrift geändert hat –, wird die Bank grundsätzlich sämtliche Dokumente an diese abweichende Anschrift senden. Ausgenommen sind Schreiben betreffend PIN, Super-PIN, Saldenmitteilungen und Kündigungen. Diese wird die Bank auch weiterhin an die unveränderte Anschrift senden.
(2) Klarheit von Aufträgen: Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der IBAN (International Bank Account Number) sowie der Währung, zu achten. Änderungen, Bestätigungen und Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags: Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formular- mäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank: Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlun- gen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende PflichtenBank bei Ausbleiben von Mitteilungen: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftFalls Kontoabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Kontoauszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder Mitteilungen über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt erwartet). Kosten der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.Bankdienstleistungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 14.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit stellt rechtzeitig und kostenlos alle techni- schen Daten, Computerprogramme, Akten, Dokumentatio- nen, Prüfdaten und/oder andere Informationen und Hilfsmittel bereit, die er zur Erbringung der Erfüllung vertraglich geschuldeten Leistungen gemäß Auftragsbestätigung und/ oder Leistungs- beschreibung für zweckdienlich, angemessen und notwendig halten muss oder die Logicalis von ihm anfordert. Sollten sich Probleme, Verzögerungen, Schäden, Ansprüche oder Ausgaben aus dem Inhalt, der Ungenauigkeit, Unvollständig- keit oder Unrichtigkeit der vom Kunden erbrachten Daten, Materialien und Informationen ergeben, gehen diese zu Las- ten des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Kunden.
14.2 Sofern die vertraglich geschuldeten Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden erbracht werden, stellt dieser kostenlos Büroräume, Dienstleistungen, Geräte (wie z.B. Kopierer, Faxgeräte, Computer und Unterzeichnen Modems) und gegebe- nenfalls auch Personal in einem Umfang zur Verfügung, der für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Durchführung der Leistungen angemessen ist. Soweit Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Logicalis in den Ge- schäftsräumen der Kunden eine Hausordnung zu beachten haben, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt wird der Kunde Logicalis hiervon rechtzeitig in Kennt- nis setzen und deren Mitarbeiter/ Erfüllungsgehilfen entspre- chend einweisen. Von Hausordnung und etwaigen Sicher- heitsbestimmungen abgesehen, unterliegen die Vollständigkeit und Korrektheit Mitarbeiter der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Logicalis keinen Weisungen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - werden in dessen betriebliche Organisation nicht eingegliedert.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor wird sämtlichen sonstigen nach der Installation eines von TA gelieferten Leis- tungsbeschreibung oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn Auftragsbestätigung geltenden Mit- wirkungspflichten nachkommen.
14.4 Kommt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt rechtzeitig vor dem geplanten Liefer-/Leistungstermin entsprechend der Kunde vorge- nannten Absätze seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig Verpflichtungen nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat so kommt er damit in RechnungAnnahmeverzug. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Logicalis kann dem Kunden so- dann eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung dieser Mitwirkungspflichten zu beachtensetzen, nach deren erfolglosem Ablauf Logicalis unbeschadet etwaiger weiterer Ansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde hat alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung ge- schaffen hat, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leis- tungsausführung die Vollständigkeit nötigen Angaben über die Lage ver- deckt geführter Strom-, Gas- und Korrektheit Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hinder- nisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen An- gaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderun- gen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbe- zogener Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.3. Kommt der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder TestmandantenKunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie ist – ausschließlich im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um Hinblick auf die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringeninfolge fal- scher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfä- higkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Drit- ter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behör- den auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmeri- sche Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen bauli- chen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kunden verursacht Kaufgegenstand gegeben sind, gehen die im Vertrag oder in vor Vertragsab- schluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fach- kenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.7. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausfüh- rung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung stellen.
7.8. Auftragsbezogene Details der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hnotwendigen Anga- ben können bei uns angefragt werden.
7.9. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es Forderungen und Rechte aus dem Kunden diese auf eigene Kosten und Vertragsverhältnis ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenunsere schriftli- che Zustimmung abzutreten.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.2.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Drit- ter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Inhalte über das Internet ab- gefragt werden können, IT-Systemanalyseebenfalls nicht Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördliche Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzt. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von JH-COMPUTERS oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffenSicherheit und Integrität anderer auf den Servern von JH-COMPUTERS abgelegten Daten nicht gefährden. Verzögerungen welche Der Kunde stellt JH-COMPUTERS von jeglicher Inan- spruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
2.2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht of- fensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen JH-COMPUTERS auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Ser- ver abgelegten Inhalte über das Internet ist JH-COMPUTERS berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. JH-COMPUTERS wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
2.2.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikations- netzes von JH-COMPUTERS oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von JH-COMPUTERS abgelegter Daten, so kann JH-COMPU- TERS diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist JH- COMPUTERS auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu Lasten des unterbrechen. JH-COMPUTERS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
2.2.4 Der Kunde ist nicht berechtigt den bereitgestellten Server zum Aufbau, Er- weitern oder Bereitstellen von Anonymisierungs-Diensten zu nutzen.
2.2.5 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens je- doch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicher- platz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig ein- gegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor der Installation eines Miss- bräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom JH-COMPUTERS ein neues Passwort zugeteilt. JH-COMPUTERS ist in die- sem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerken- nung neu zu vergeben.
2.2.6 Die von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt JH-COMPUTERS das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Datensicherung vervielfältigen zu beachtenkönnen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat ist insbesondere verpflichtet: • die Stromversorgung (230VAC, 10A) für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der beim Kunden notwendigen technischen Anlagen (Netzabschluss) bereitzustellen und ein gegebenenfalls er- forderlicher Potentialausgleich inklusive der zugehörigen Erdung auf eigene Kosten herzustellen • geeignete klimatische Umgebungsbedingungen (Umgebungstemperatur +5°C bis +40°C; relative Luft- feuchtigkeit 20% bis 80%) für die beim Kunden installierten technischen Anlagen sicherzustellen • die beim Kunden installierten technischen Anlagen (Netzabschluss) ständig betriebsbereit zu halten • die Kosten für die Bearbeitung einer Störungsmeldung durch die DCC zu ersetzen, falls sich nach Prüfung herausstellt, dass die Ursache für die Störung im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Verantwortungsbereich des Kunden liegt • alle Instandhaltungs- und befreien TA Änderungsarbeiten an der Leitung nur von jeglichem Verzug; - Schaffung der DCC bzw. deren Erfüllungs- gehilfen durchführen zu lassen • technische Anlagen der DCC nicht zu stören oder zu beschädigen • Account- und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hZugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben • Persönliche Passwörter vertraulich zu behandeln. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA sein Passwort in angemes- senen Zeiträumen zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine optimale Softwarefunktionalität jeglichen Missbrauch des Pass- wortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu gewährleisten; - Sofern eine verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellendes Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. • Ein WLAN-Netzwerk an einem Internetzugang der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder DCC durch die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungs-systems wie z.B. WPA2 nicht Dritten, ausgenommen Haushalts- / Betriebsangehöri- gen des Kunden, zugänglich zu machen • vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, etc. der DCC unverzüglich mit- zuteilen • die Leistung nur für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnungeigene Zwecke innerhalb der vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten zu nutzen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Es ist nicht gestattet, bezogene Leistungen oder Teile hiervon, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der TA DCC, ganz oder teilweise Dritten zu überlassen • das Innenleitungsnetz im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- Gebäude je nach Anschlussart (FTTH / FTTB/ FTTC) bereit zu stellen • der DCC Zugang zu den technischen Anlagen innerhalb der Räumlichkeiten zu gewähren, soweit dies zum Betrieb sowie zur Installation, Störungsbeseitigung, Wartung oder Mitwirkungspflichten zu beachtenDemontage der technischen Anlagen erforderlich ist.
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, IT-Systemanalysesobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Mitwirkungsverpflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von Testsystemen uns durchzuführenden Montagen oder Testmandantensonstigen Arbeiten verpflichtet, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheitdafür zu sorgen, Remote Unterstützung etc.) einer Person dass sofort nach Ankunft unseres Personals mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenArbeiten begonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen.
7.4. Verzögerungen welche durch Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Kunden verursacht Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, gehen die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu Lasten überprüfen.
7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Daten-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.
7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Kunden Liefergegenstandes nicht und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hBescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.
7.12. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, bei allen Leistungen sowie vor Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
7.13. Die Funktionsfähigkeit der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts Geräte und Anlagen setzt voraus, dass die Anweisungen der Betriebsanleitung eingehalten werden und für die regelmäßige Wartung laut Herstellerangaben durch eine Datensicherung (inklFachfirma gesorgt wird, die Anlage und Geräte sauber gehalten und regelmäßig fachgerechten Reinigungen unterzogen werden.
7.14. Systemsicherung) durchzuführen; Bei Betrieb der Anlagen und Geräte sind vom Kunden durch entsprechend geschulte Personen Kontrollen – insbesondere der Temperaturen - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung gemäß der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug Betriebsanleitung regelmäßig vorzunehmen. TA kann Support- Bei ersten Anzeichen einer Störung, etwa bei Ansteigen der Temperaturen, oder andere vom Kunden wahrnehmbare Unregelmäßigkeiten, ist vom Kunden unverzüglich der Servicedienst einer Fachfirma zu verständigen.
7.15. Ist die Behebung der Funktionsstörung nicht zeitgerecht möglich, hat der Kunde unverzüglich alle zur Schadensminderung erforderlichen Maßnahmen zu treffen und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstelleninsbesondere das Kühlgut nach Möglichkeit auszulagern bzw. Ersatzkühlungen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachvorhanden, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenaktivieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.3.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Inhalte über das Internet abgefragt werden können, IT-Systemanalyseebenfalls nicht Gesetze, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen behördliche Auflagen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenRechte Dritter verletzt. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu schaffenvertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Verzögerungen welche durch Der Auftragnehmer wird den Kunden verursacht sindüber diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, gehen Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu Lasten des unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hein veränderbares Passwort. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor der Installation eines Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
3.3.5 Die von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und ohne Verzug vorzunehmendatenschutzrechtlich geschützt sein. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Datensicherung vervielfältigen zu beachtenkönnen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
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Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilungen von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesonde- re einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
(2) Klarheit von Aufträgen Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat im Zusammenhang mit Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstel- lungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unver- züglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmi- gung.
(5) Benachrichtigung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls periodisch eingehende Mitteilungen wie Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftDepotaufstel- lungen dem Kunden nicht zugehen, IT-Systemanalysemuss er die Bank unverzüglich schriftlich davon benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt deren Eingang der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit erwartet (Wertpapierabrechnungen, Konto- auszüge nach der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Ausführung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Aufträgen des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffungoder über Zahlungen, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenerwartet).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen