Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erheben. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Kundenvereinbarung

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere den Austausch seines Mobilfunkgeräts und Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. etwa über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erheben. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. 6.2 genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.9.2 dieses Rahmenvertrags), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic (Annahme oder Ablehnung) abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Rahmenvertrag Online Brokerage, Kundenvereinbarung, Rahmenvertrag Online Brokerage

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.25.1. Der Kunde hat der iWelt alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig mitzuteilen. Darüber hinaus muss der Kunde eigenes, ausreichend qualifiziertes Personal im hinreichenden zeitlichen Umfang für die in Erbringung der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen. Der hierfür erforderliche Aufwand entspricht vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dem Personalaufwand und Qualifikationsgrad, der durch die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung iWelt im Rahmen der Erfüllung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenLeistungen nach dieser Vereinbarung erbracht wird. 6.35.2. Falls Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen unentgeltlich. 5.3. Sofern möglich werden die vorstehend Vertragspartner gemeinsam Termine und/oder Ausführungsfristen für die Erbringung von Mitwirkungsleistungen festlegen. Sofern für die Erbringung von Mitwirkungsleistungen keine Termine und/oder Ausführungsfristen vereinbart sind, wird die iWelt die Erbringung der in Ziffer 6.2der Leistungsbeschreibung vereinbarten Mitwirkungsleistungen mit angemessenem zeitlichem Vorlauf anfordern. 5.4. genannten Dokumente Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb der vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen, werden die Termine und/oder Ausführungsfristen für die iWelt angemessen verlängert. Die Verlängerung berechnet sich nach der Dauer der nicht vertragsgemäßen Mitwirkung. Die iWelt teilt dem Kunden die konkret unterlassene bzw. nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenvertragsgemäß erbrachte Mitwirkungsleistung unter Hinweis auf eine etwaige Veränderung der Termine und/oder Ausführungsfristen mit. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer MitteilungeniWelt kann vom Kunden die Vergütung von Zusatzaufwand, der ihr aufgrund der unterlassenen oder unzureichenden Mitwirkungsleistung entsteht, auf Basis der jeweils aktuellen Stundensätze verlangen. Bei Mitwirkungsleistungen, ohne deren Eingang Erbringung die Leistungen von der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit iWelt wesentlich erschwert sind, ist die iWelt berechtigt, dem Kunden neue Regelungen in eine angemessene Nachfrist zur vertragsgemäßen Erbringung der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vglbetreffenden Mitwirkungsleistung zu setzen. Ziffer 9.2.)Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebendie iWelt zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Einzelauftrags oder zum Rücktritt berechtigt. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.18.1 DJE wird vom Kunden vor Beginn der Vermögensverwaltung Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Wert- papiere und Wertpapierdienstleistungen, über seine finanziellen Verhältnisse, Anlageziele, Anlagedauer, Risikobereitschaft, Verlust- tragfähigkeit sowie Angaben zur geldwäscherechtlichen Identifizie- rung und Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 11 GwG einholen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Erlangt DJE die erforderlichen Informationen nicht, darf DJE im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung keine Empfehlungen abgeben. 8.2 Eine Änderung dieser persönlichen Daten kann zu einer Opti- mierung des Geschäftsverkehrs Dienstleistungsangebots führen. Sofern diese Anga- ben nicht mehr zutreffen, hat der Kunde dies DJE unverzüglich mit- zuteilen. Solange der Kunde keine Veränderung der gemachten Angaben, insbesondere hinsichtlich seiner Anlageziele und seiner Vermö- gens- und Einkommensverhältnisse, mitgeteilt hat, ist es erforderlichDJE berech- tigt das Vermögen des Kunden auf Basis der DJE vorliegenden An- gaben zu verwalten. 8.3 DJE weist darauf hin, dass mit dem Kunden per E-Mail korres- pondiert wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Korrespon- denz kann durch Übersendung per E-Mail an die vom Kunden an- gegebene E-Mail Adresse und/oder durch Übermittlung eines sonstigen dauerhaften Datenträgers erfolgen. 8.4 Der Kunde ist verpflichtet, DJE die Informationen und Unterla- gen zur Verfügung zu stellen, die zur geldwäscherechtlichen Iden- tifizierung nach § 11 GwG erforderlich sind. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung Änderungen, hat der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, diese Ände- rungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2DJE anzuzeigen. Der Kunde hat gegenüber DJE offenzulegen, ob er die in Geschäftsbeziehung für einen wirt- schaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will. Mit der Offenlegung hat der Kunde DJE auch die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenIdentität des wirtschaftlich Berechtigten nachzuweisen. 6.38.5 Soweit der Kunde als Person nach Art. Falls die vorstehend in Ziffer 6.219 Abs. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen11 VO (EU) 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung / MAR) Handelsverbo- ten unterliegt, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenDJE die relevanten Emittenten mitteilen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungParteien verpflichten sich zum Abschluss einer gesonderten Ver- einbarung, die Wertentwicklung seiner Investments den Umgang mit Handelsverboten und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenMeldever- pflichtungen regelt.

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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. (1) Aenderungen von Name, Anschrift oder einer gegenueber der Bank erteilten Vertretungsmacht Zur ordnungsgemäßen ordnungsgemaessen Abwicklung des Geschäftsverkehrs Geschaeftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos der Bank Aenderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie seiner Kontaktdaten, das Erloeschen oder die Aenderung einer gegenueber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögerneiner Vollmacht) unverzueglich mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche MitteilungspflichtenDiese Mitteilungspflicht besteht auch dann, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz wenn die Vertretungsmacht in ein oeffentliches Register (z.B. Nachweiszum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erloeschen oder ihre Aenderung in dieses Register eingetragen wird. (2) Klarheit von Auftraegen Auftraege jeder Art muessen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Auftraege koennen Rueckfragen zur Folge haben, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergebendie zu Verzoegerungen fuehren koennen. Verstößt Vor allem hat der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichtenbei Auftraegen zur Gutschrift auf einem Konto (zum Beispiel bei Ueberweisungsauftraegen) auf die Richtigkeit und Vollstaendigkeit des Namens des Zahlungsempfaengers, der angegebenen Kontonummer und der angegebenen Bankleitzahl zu achten, Aenderungen, Bestaetigungen oder Wiederholungen von Auftraegen muessen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbeduerftigkeit der Ausfuehrung eines Auftrags Haelt der Kunde bei der Ausfuehrung eines Auftrags besondere Eile fuer noetig (zum Beispiel weil ein Ueberweisungsbetrag dem Empfaenger zu einem bestimmten Termin gutgeschrieben sein muss), hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzendies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmaessig erteilten Auftraegen muss dies ausserhalb des Formulars erfolgen. 6.2. (4) Pruefung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenKontoauszuege, Wertpapierabrechnungen, Depot- und ErträgnisaufstellungenErtraegnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen Abrechnungen. Anzeigen ueber die Ausfuehrung von Ausfuehrung von Auftraegen sowie Informationen ueber erwartete Zahlungen und Sendungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) Vollstaendigkeit unverzueglich zu überprüfen ueberpruefen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) unverzueglich zu erheben. 6.3. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente Rechnungsabschluesse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) die Bank unverzueglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht Benachrichtigungsplicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Mitteilungen deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszuege nach der Ausfuehrung von Auftraegen des Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtungoder ueber Zahlungen, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenKunden verwaltet.

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Samples: General Terms and Conditions (Ixys Corp /De/), General Terms and Conditions (Ixys Corp /De/)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde wird während der gesamten Dauer des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichKundenvertrages unentgeltlich die für Installation und Betrieb von TK-Equipment benötigten Räume, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, Leerrohre und/oder Kabeltrassen in einem dafür geeigneten Zustand (insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögernhinsichtlich Luftfeuchtigkeit und Temperatur) mitteiltzur Verfügung stellen. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. Dasselbe gilt sinngemäß für eine Adressermittlung) zu ersetzenbenötigte elektrische Energie. 6.2. Der Kunde hat Tele2 bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatz vor Beginn von Arbeiten auf die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenLage verdeckter Strom-, Depot- Gas- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), Wasserleitungen sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit ähnlicher Einrichtungen vor Ort hinzuweisen und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) für einen Erdungsanschluss zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebensorgen. 6.3. Falls Erfordern Installation, Wartung, Betrieb oder Demontage von TK-Equipment die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehenBenützung von Liegenschaften, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer MitteilungenGebäuden oder Räumen, deren Eingang wird der Kunde erwartetdafür erforderliche Zustimmungen bzw. Genehmigungen des/der Verfügungsberechtigten einholen und Tele2 auf Verlangen schriftlich nachweisen. 6.4. Wenn Notwendige behördliche Genehmigungen für Installation und soweit Trade Republic mit dem Betrieb von TK-Equipment sind vom Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vglzu erwirken. Ziffer 9.2.)Der Kunde darf nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Telekommunikationseinrichtungen benutzen, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebendie den einschlägigen Gesetzen entsprechen und das Kommunikationsnetz von Tele2 oder anderen Anbietern nicht stören. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungDer Kunde darf nur solche Endgeräte an seine Teilnehmerschnittstelle anschließen, die Wertentwicklung seiner Investments den einschlägigen Gesetzen entsprechen und deren Handelbarkeit eigenständig mit den in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter xxx.xxxx0.xx) angegebenen Schnittstellenbedingungen im Einklang stehen. Im Zweifelsfall hat der Kunde das diesbezügliche Einverständnis von Tele2 einzuholen. 6.6. Soweit erforderlich, wird der Kunde bei der durch Tele2 erfolgenden Störungsbehebung mit- wirken. Überhaupt verpflichten sich sowohl Tele2 als auch der Kunde, alles zu beobachtenunternehmen, um einander wechselseitig die Abwicklung des Kundenvertrages zu ermöglichen, und alles zu unterlassen, was die Vertragsabwicklung vereiteln oder gefährden könnte. Dies gilt insbesondereDer Kunde meldet Störungen, Mängel oder sonstige Probleme umgehend und ermöglicht Tele2 die Behebung. 6.7. Der Kunde ist verpflichtet, Tele2 Gefahren für das TK-Equipment unverzüglich bekanntzugeben und für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Störeinflüssen (insbesondere Fremdspannungen) selbst zu sorgen. 6.8. Xxxxxx aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen Eingriffe in das Eigentum von Tele2, so ist der Kunde bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Tele2 ohne Verzug Anzeige zu machen. Kosten, die Tele2 aus gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihres Eigentumsrechts entstehen und zur Rechtsverfolgung notwendig und zweckentsprechend sind, trägt der Kunde. 6.9. Seine Person betreffende, für die Vertragsabwicklung wesentliche Änderungen von Stamm- oder anderen Daten wird der Kunde unverzüglich bekannt geben; dies • schriftlich unter Angabe der Kundennummer oder • telefonisch unter Angabe des PIN-Codes oder • per Internet unter Angabe von Log-In Passwort und PIN-Code. 6.10. Wesentliche Änderungen betreffen • Name, • Anschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, • Bankverbindung, Kreditkartenverbindung, • Firmenbuchnummer oder sonstige Registernummern, Rechtsform. 6.11. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe von Anschriftänderungen, gelten für ihn bestimmte schriftliche Mitteilungen als rechtswirksam zugegangen, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann sie an die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenvom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.14.1 Der Kunde stellt AVANTEC kostenlos alle Daten, Informationen, Einrichtungen und Zutrittsberechtigungen zur Verfügung, die AVANTEC zur Erbringung der vertraglichen Leistungen benötigt. 4.2 Der Kunde erteilt AVANTEC die notwendigen Anweisungen und überwacht ihre Tätigkeit. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Er hat AVANTEC unver- züglich über allfällige Abweichungen zwischen erbrachten und vereinbarten Leistungen zu informieren. 4.3 Der Kunde ernennt einen gegenüber AVANTEC verantwortlichen Vertreter (Projektleiter) für die Erteilung ver- bindlicher Angaben und bevollmächtigt diesen, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die zur Durchführung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass anwendbaren Einzelvertrags erforderlich sind (inklusive Einzelunterschrift bei der Unterzeichnung von weiteren damit zusammenhängenden Verträgen). 4.4 Bei Veränderungen seiner Infrastruktur mit möglichen Auswirkungen auf die gemäss dem anwendbaren Einzel- vertrag von AVANTEC zu erbringenden Leistungen informiert der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten AVANTEC entsprechend mit genügend Vorlaufzeit und Aufwände (z.B. für stellt eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2vorausgehende Beauftragung allfälliger Anpassungen durch Requests for Changes si- cher. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungennimmt zur Kenntnis, Depot- dass Veränderungen der Infrastruktur zu zusätzlichen Kosten führen kön- nen und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenwird dafür im Rahmen des Request for Changes-Verfahren aufkommen. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen4.5 Der Kunde ist verpflichtet, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetregelmässig eine Sicherung seiner Daten vorzunehmen. 6.4. Wenn 4.6 Der Kunde verpflichtet sich, die AVANTEC auch in sonstiger Hinsicht zu unterstützen, soweit dies für die Erfül- lung der Leistungen durch die AVANTEC gemäss dem anwendbaren Einzelvertrag erforderlich ist. 4.7 Der Kunde ist stets verpflichtet, seine Mitwirkungspflichten sachgerecht, termingerecht und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebengeforderten Qualität zu erbringen. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen4.8 Der anwendbare Einzelvertrag kann weitere Mitwirkungspflichten vorsehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.17.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die NTAG kostenlos erbracht werden. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Die Mitwirkungspflichten des Geschäftsverkehrs ist es Kunden und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten des Kunden. 7.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der NTAG bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Er stellt insbesondere alle erforderlichen Informationen, Dokumente, ausreichende Infrastruktur, Personal und Hardware zur Verfügung und leistet im übrigen auch die ansonsten erforderliche organisatorische Unterstützung. Dazu zählt auch die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Datenerfassungskapazitäten, Rechnerzeiten, Datenverbindungen sowie für die Auftragsdurchführung benötigter Daten in ausreichendem Umfang. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind im Vertrag zu regeln. 7.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der NTAG im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- o.ä. Materialien – insbesondere content für Websites – zu beschaffen, hat der Kunde diese der NTAG umgehend und in einem unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, dass so übernimmt der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde hat stellt sicher, dass die in NTAG die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenzur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 6.37.4 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Falls Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der NTAG alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenNTAG von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang ordnungsgemäße Datensicherung vor und während der Ausführung der Leistungen durch die NTAG obliegt dem Kunden. Von allen übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde erwartetKopien, auf die die NTAG jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen 7.5 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (vgl. Ziffer 9.2z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.), 7.6 Auf Wunsch der NTAG ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebensachverständige Mitarbeiter im Rahmen der Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Project Contract, Service Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.18.1 DJE wird vom Kunden vor Beginn der Vermögensverwaltung Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Wert- papiere und Wertpapierdienstleistungen, über seine finanziellen Verhältnisse, Anlageziele, Anlagedauer, Risikobereitschaft und Ver- lusttragfähigkeit sowie Angaben zur geldwäscherechtlichen Identi- fizierung und Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 11 GwG einholen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Erlangt DJE die erforderlichen Informationen nicht, darf DJE im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung keine Empfehlungen abgeben. 8.2 Eine Änderung dieser persönlichen Daten kann zu einer Opti- mierung des Geschäftsverkehrs Dienstleistungsangebots führen. Sofern diese Anga- ben nicht mehr zutreffen, hat der Kunde dies DJE unverzüglich mit- zuteilen. Solange der Kunde keine Veränderung der gemachten Angaben, insbesondere hinsichtlich seiner Anlageziele und seiner Vermö- gens- und Einkommensverhältnisse, mitgeteilt hat, ist es erforderlichDJE berech- tigt das Vermögen des Kunden auf Basis der DJE vorliegenden An- gaben zu verwalten. 8.3 DJE weist darauf hin, dass mit dem Kunden per E-Mail korres- pondiert wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Korrespon- denz kann durch Übersendung per E-Mail an die vom Kunden an- gegebene E-Mail Adresse und/oder durch Übermittlung eines sonstigen dauerhaften Datenträgers erfolgen. 8.4 Der Kunde ist verpflichtet, DJE die Informationen und Unterla- gen zur Verfügung zu stellen, die zur geldwäscherechtlichen Iden- tifizierung nach § 11 GwG erforderlich sind. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung Änderungen, hat der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, diese Ände- rungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2DJE anzuzeigen. Der Kunde hat gegenüber DJE offenzulegen, ob er die in Geschäftsbeziehung für einen wirt- schaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will. Mit der Offenlegung hat der Kunde DJE auch die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenIdentität des wirtschaftlich Berechtigten nachzuweisen. 6.38.5 Soweit der Kunde als Person nach Art. Falls die vorstehend in Ziffer 6.219 Abs. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen11 VO (EU) 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung / MAR) Handelsverbo- ten unterliegt, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenDJE die relevanten Emittenten mitteilen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungParteien verpflichten sich zum Abschluss einer gesonderten Ver- einbarung, die Wertentwicklung seiner Investments den Umgang mit Handelsverboten und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenMeldever- pflichtungen regelt.

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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.19.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichUnsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühes- tens, dass sobald der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos alle technischen sowie seiner Kontaktdatenrechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenauf- grund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 6.29.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungs- ausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponen- ten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdoku- mente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den not- wendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 9.3. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen Bewilligungen durch Behörden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) seine Kosten zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenveranlassen. 6.39.4. Falls Der Kunde trägt die vorstehend in Ziffer 6.2Kosten für den erforderlichen Treib- stoff bzw. genannten Dokumente dem die Energie für den Probebetrieb. 9.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeu- ges bestimmt sind. 9.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 9.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetdarauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 6.49.8. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in Kommt der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben– ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kun- denangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – un- sere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge- währleistung oder Schadenersatz). 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Ausführung Von Reparaturen Und Sonstigen Arbeiten Sowie Für Den Verkauf Von Ersatzteilen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.18.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichUnsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, dass sobald der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos alle baulichen, technischen sowie seiner Kontaktdatenrechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Ver- trag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenaufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 6.28.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt wer- den. 8.3. Der Kunde hat die in erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. 8.4. Der Kunde trägt die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenKosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probe- betrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, Depot- und Erträgnisaufstellungendie sich im Fahrzeug befinden, sonstige Abrechnungen aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenuns diese auszuhändigen. 6.38.7. Falls Auf die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetdarauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 6.48.8. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in Kommt der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben– ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Anspruche auf Gewährleistung oder Schadenersatz). 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.29.3.1. Der Kunde hat wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die in Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- Sicherheit und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt der Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenInanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 6.39.3.2. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen in Ziffer 9.3.1 ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 9.3.3. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang Beseitigung der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Kunde verpflichtetAuftragnehmer auch berechtigt, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebendie Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 6.59.3.4. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnteBenutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Er ist dann Der Kunde ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, fortlaufend das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu beobachtenändern und dabei kein bereits verwendetes Passwort zu verwenden. Das Passwort muss eine Mindestlänge von acht Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt isteine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenberechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Im Fall der Kenntniserlangung oder des unberechtigten Zugriffs eines Dritten ist der Auftragnehmer unverzüglich und umfassend zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in diesen Fällen unverzüglich zu ändern. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann des Auftragnehmers ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 9.3.5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die NTAG kostenlos erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten des Kunden. 6.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der NTAG bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Er stellt insbesondere alle erforderlichen Informationen, Dokumente, ausreichende Infrastruktur, Personal und Hardware zur Verfügung und leistet im Übrigen auch die ansonsten erforderliche organisatorische Unterstützung. Dazu zählt auch die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Datenerfassungskapazitäten, Rechnerzeiten, Datenverbindungen sowie für die Auftragsdurchführung benötigter Daten in ausreichendem Umfang. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind im Vertrag zu regeln. 6.3 Datenträger, die der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdatenzur Verfügung stellt, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschriftmüssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt so ersetzt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichtender NTAG alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die NTAG von allen Ansprüchen Dritter frei. Die ordnungsgemäße Datensicherung vor und während der Ausführung der Leistungen durch die NTAG obliegt dem Kunden. Von allen übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, hat er Trade Republic auf die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzendie NTAG jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. 6.2. Der 6.4 Erbringt der Kunde hat eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die in die Postbox hieraus entstehenden Folgen (Timelinez. B. Verzögerungen, Mehraufwand) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) vom Kunden zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebentragen. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang 6.5 Auf Wunsch der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), NTAG ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebensachverständige Mitarbeiter im Rahmen der Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. 6.56.6 Auf Wunsch der NTAG ist der Kunde verpflichtet, auf jeder Seite seiner Website einen für den Benutzer lesbaren Hinweis auf die NTAG nach folgendem Muster aufzunehmen: „Webhosting durch die NT Neue Technologie AG, aktuelle Anschrift und Kontaktdaten“. Den Xxxxxx trifft Soweit die VerpflichtungAufnahme dieses Hinweises auf jeder Seite aus technischen oder anderen sachlichen Gründen nicht möglich ist, hat die Aufnahme zumindest auf einer Seite zu erfolgen, die Wertentwicklung seiner Investments mittels Hyperlink von jeder Seite der Website erreichbar ist. Diese Seite muss darüber hinaus durch ihren Titel (z. B. Impressum) erkennen lassen, dass dort ein Hinweis auf den jeweiligen Anbieter erfolgt. 6.7 Der Kunde ist verpflichtet, die NTAG über von ihm veranlasste Zugriffssteigerungen (Userzahl) und deren Handelbarkeit eigenständig Steigerungen des Datentransfervolumens rechtzeitig zu beobachtenunterrichten, damit die NTAG die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lieferungen und Leistungen der NTAG ergreifen kann. Dies gilt insbesondereErfolgt die Unterrichtung des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig und werden dadurch die Lieferungen und Leistungen der NTAG beeinträchtigt, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic kann der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführendaraus keine Rechte herleiten.

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Samples: Hosting Service Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.11. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichSie sind verpflichtet, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto bei Leistungsstörungen im Namen des Kunden geführt wird)Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) um eventuelle Schäden zu ersetzenvermeiden oder gering zu halten. 6.22. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten. 3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Kunde hat Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenAnspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung sofern diese Leistungen für ihn von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenInteresse waren. 6.34. Falls Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die vorstehend in Ziffer 6.2Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen Fluggesellschaften lehnen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vglRegel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ziffer 9.2.), Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungVerlust, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenörtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Reisekunden / Endverbraucher

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.13.1 Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie äußerlich erkennbare wie auch äußerlich nicht erkennbare Mängel zu untersu- chen und etwaige Mängel oder das Fehlen von Lieferteilen unverzüglich schrift- lich gegenüber KIRCH anzuzeigen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist Verletzt der Kunde diese Pflicht, so gilt der Liefergegenstand als vollständig erhalten und genehmigt, es erforderlichsei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Erstuntersuchung nicht erkennbar war (§ 377 Abs. 1 HGB). 3.2 Zeigt sich (erst) später ein Mangel an dem Liefergegenstand, so hat der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich den Mangel in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und KIRCH unverzüg- lich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt der Liefergegen- stand hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt§ 377 Abs. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird2 HGB), ergeben. Verstößt Ebenso hat der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten jedes sich bei der Nutzung des Liefergegenstandes ergebende Prob- lem in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenKIRCH unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. 6.23.3 Hat KIRCH den Mangel arglistig verschwiegen, kann sich XXXXX auf die Rege- lungen in vorstehender Ziffer 3.1 und 3.2 nicht berufen. 3.4 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lieferung, Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung durch KIRCH erforderlich ist. Der Kunde hat KIRCH insbesondere alle zur ordnungsgemäßen Lieferung o- der Leistung notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen. Im Falle einer Mängelrüge hat er KIRCH die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- Möglichkeit der Besichtigung und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenPrüfung des be- anstandeten Liefergegenstandes einzuräumen. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang 3.5 Stellt der Kunde erwartetKIRCH Informationen, Pläne, Berechnungen, Maße, Zeichnun- gen oder sonstige für die Lieferung und/oder Leistung notwendige Angaben zur Verfügung, darf KIRCH darauf vertrauen, dass diese Kundenangaben vollständig und zutreffend sind. Xxxxxx dies nicht zu, hat der Kunde den hiermit für KIRCH ver- bundenen Mehraufwand zu tragen. 6.43.6 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Besteht die Möglichkeit, dass Lieferungen oder Leistungen von KIRCH Einfluss auf das EDV-System des Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)nehmen kön- nen, ist der Kunde verpflichtet, hierzu die zur Sicherung seines eigenen Systems und seiner Daten gebotenen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, insbesondere in angemessenen Abständen Sicherheitskopien von seinen Daten anzufertigen und eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebenaktuelle qualifizierte Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren ein- zusetzen. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs 9.1 Für die fristgerechte Bereitstellung seiner Internetverbindung und funktionstüchtiger Soft- und Hardware ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des selbst verantwortlich. 9.2 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenvon ProPilots definierten Datenübergabepunkt herzustellen. 6.29.3 ProPilots ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde hat die wird in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) diesem Fall eine Verbindung zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebendem neu definierten Übergabepunkt herstellen. 6.39.4 Über Funktionsstörungen der Anwendung wird der Kunde ProPilots unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens der Funktionsstörung, ihrer Auswirkungen und möglicher Ursachen informieren. 9.5 Änderungen seiner Daten, insbesondere der Rechnungsanschrift, wird der Kunde ProPilots unverzüglich mitteilen. 9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anwendung Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder ihnen den Zugang zu ermöglichen. Falls Dritter ist nicht, wer selbst Kunde von ProPilots ist, seine eigene Anwendung nutzt, im Auftrag des Kunden die vorstehend Leistungen unentgeltlich in Ziffer 6.2Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen eines Auftragsverhältnisses etc., soweit diese als Anwender registriert sind. genannten Dokumente Eine Weitervermietung der Anwendung wird dem Kunden ausdrücklich nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetgestattet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)9.7 Sofern Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, hierzu diese sorgfältig zu verwahren und eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebenNutzung durch Dritte auszuschließen. Wenn die Zugangsdaten einem Unberechtigten zur Kenntnis gelangen, ist dies ProPilots unverzüglich mitzuteilen. 6.59.8 Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte speichert und/oder öffentlich macht oder verbreitet, deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt Der Kunde versichert insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Leistungsschutzrechte) verfügt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, pornografische, diskriminierende, rassistische, ehrverletzende, verleumderische oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend wettbewerbswidrige Inhalte zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenspeichern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen 8.1 Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichVertrages erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, a) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. b) die Nutzerkennung, Kennwörter u.ä. durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen; der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. c) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziff. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere - keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern; - den Anbieter von Ansprüchen Dritten freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten, datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind; - die berechtigten Xxxxxx zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten. d) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter, diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen; e) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen des Anbieters nach Ziff. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Anbieter in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich nicht berechtigt, die geschuldete Vergütung nach dem Vertrag ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) Einhaltung einer Frist außerordentlich zu ersetzen. 6.2kündigen. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungendarzulegen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenvertreten hat. 6.38.2 Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass die Daten, die im Rahmen der Nutzung der Anwendung hochgeladen oder eingegeben wurden, in zulässiger Weise übermittelt werden. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang Insbesondere hat der Kunde erwartetfür die Einhaltung von internen Vorgaben zur Datenweitergabe und Datenübermittlung ausschließlich selbst Sorge zu tragen. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Software as a Service Produkte

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde wird während der gesamten Dauer des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichKundenvertrages unentgeltlich die für Installation und Betrieb von IT/TK-Equipment benötigten Räume, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, Leerrohre und/oder Kabeltrassen in einem dafür geeigneten Zustand (insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögernhinsichtlich Luftfeuchtigkeit und Temperatur) mitteiltzur Verfügung stellen. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. Dasselbe gilt sinngemäß für eine Adressermittlung) zu ersetzenbenötigte elektrische Energie. 6.2. Der Kunde hat Drei bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatz vor Beginn von Arbeiten auf die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenLage verdeckter Strom-, Depot- Gas- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), Wasserleitungen sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit ähnlicher Einrichtungen vor Ort hinzuweisen und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) für einen Erdungsanschluss zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebensorgen. 6.3. Falls Erfordern Installation, Wartung, Betrieb oder Demontage von IT/TK-Equipment die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehenBenützung von Liegenschaften, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer MitteilungenGebäuden oder Räumen, deren Eingang wird der Kunde erwartetdafür erforderliche Zustimmungen bzw. Genehmigungen des/der Verfügungsberechtigten einholen und Drei auf Verlangen schriftlich nachweisen. 6.4. Wenn Notwendige behördliche Genehmigungen für Installation und soweit Trade Republic mit dem Betrieb von IT/TK- Equipment sind vom Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vglzu erwirken. Ziffer 9.2.)Der Kunde darf nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Telekommunikationseinrichtungen benutzen, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebendie den einschlägigen Gesetzen entsprechen und das Kommunikationsnetz von Drei oder anderen Anbietern nicht stören. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungDer Kunde darf nur solche Endgeräte an seine Nutzerschnittstelle anschließen, die Wertentwicklung seiner Investments den einschlägigen Gesetzen entsprechen und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachtenmit den in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter xxx.xxxx.xx oder per Versand auf Kundenwunsch) angegebenen Schnittstellenbedingungen im Einklang stehen. Dies gilt insbesondereIm Zweifelsfall hat der Kunde das diesbezügliche Einverständnis von Drei einzuholen. 6.6. Der Kunde kann keine Rechtsfolgen daraus ableiten, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic er ein Endgerät verwendet, das die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, und ihm deswegen Services nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. 6.7. Soweit erforderlich, wird der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konntebei der durch Drei erfolgenden Störungsbehebung mitwirken. Er Überhaupt verpflichten sich sowohl Drei als auch der Kunde, alles zu unternehmen, um einander wechselseitig die Abwicklung des Kundenvertrages zu ermöglichen, und alles zu unterlassen, was die Vertragsabwicklung vereiteln oder gefährden könnte. Der Kunde meldet Störungen, Mängel oder sonstige Probleme umgehend und ermöglicht Drei die Behebung. 6.8. Der Kunde ist dann verpflichtet, fortlaufend Drei Gefahren für das IT/TK-Equipment unverzüglich bekanntzugeben und für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Störeinflüssen (insbesondere Fremdspannungen) selbst zu beobachtensorgen. 6.9. Der Kunde wird Drei unverzüglich und vollständig informieren, wann falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Services gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Kunde wird diesbezüglich keine Vergleiche ohne Zustimmung von Drei abschließen. 6.10. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber eines Anschlusses, zu dem Anrufe umgeleitet werden, mit der Umleitung einverstanden ist. Vor einer allfälligen Sperre aus diesem Grund gibt Drei dem Kunden die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt istMöglichkeit, um das Problem zu beheben. 6.11. Drohen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen Eingriffe in das Eigentum von Drei, so ist der Kunde bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Drei unverzüglich Anzeige zu machen. Kosten, die Drei aus gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihres Eigentumsrechts entstehen und zur Rechtsverfolgung notwendig und zweckentsprechend sind, trägt andernfalls der Kunde. 6.12. Seine Person betreffende, für die Vertragsabwicklung wesentliche Änderungen von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenDaten wird der Kunde unverzüglich bekannt geben. 6.13. Wesentliche Änderungen betreffen • Name, • Anschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse • Bankverbindung, Kreditkartenverbindung • Firmenbuchnummer oder sonstige Registernummern, Rechtsform • Service Level Agreement Kontaktdaten wie Wartungskontakte oder proaktive Störungskontakte • Anschrift, physische Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse Informiert der Kunde Drei nicht über eine Änderung seiner Anschrift oder physischen Rechnungsanschrift, gelten für ihn rechtlich bedeutsame Mitteilungen seitens Drei als rechtswirksam zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder physische Rechnungsanschrift übermittelt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.18.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichUnsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, dass sobald der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos alle bauli- chen, technischen sowie seiner Kontaktdatenrechtlichen Vorausset- zungen zur Ausführung geschaffen hat, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kun- den erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenaufgrund einschlägiger Fach- kenntnis oder Erfahrung kennen musste. 6.28.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Um- baupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnli- ches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögli- che Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie all- fällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auf- tragsbezogene Details zu den notwendigen An- gaben können bei uns erfragt werden. 8.3. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- erforderlichen Bewilligun- gen Dritter sowie Meldungen und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen Bewilligun- gen durch Behörden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) seine Kosten zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenveran- lassen. 6.38.4. Falls Der Kunde trägt die vorstehend in Ziffer 6.2Kosten für den erforder- lichen Treibstoff bzw. genannten Dokumente dem Energie für den Probebe- trieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuwei- sen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinba- rungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wei- sen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetdarauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Aus- bildung oder Erfahrung über solches Wissen ver- fügen musste. 6.48.8. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in Kommt der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben– ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge- währleistung oder Schadenersatz). 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Agb Bedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich2.1 Sofern der Xxxxx Xxxxxxxxxx Media Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie diese Inhalte nicht gegen die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz Rechte Dritter (z.B. NachweisUrheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxx Media von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Clementine Media ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Referenzkonto im Namen Geschäftsmodell des Kunden geführt wird)und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, ergebenGrafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Verstößt Clementine Media wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichtenbestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, hat haftet er Trade Republic hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten und Aufwände von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für eine Adressermittlungdas Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu ersetzentragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 6.2. 2.3 Der Kunde hat ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Grafiken, sowie Anzeigen über Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Clementine Media rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Clementine Media nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenentsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 6.32.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. Falls 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Clementine Media zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die vorstehend in Ziffer 6.2durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. genannten Dokumente Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Clementine Media gegenüber dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 2.6 Kommt der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Xxxxxxxxxx Media dem Kunden neue Regelungen den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2Rechnung stellen.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern1) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erheben. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5Klingenberg & Cie. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments vollständig über seine Risikobereitschaft sowie seine Risikoneigung und deren Handelbarkeit eigenständig seine Anlageziele bzw. den Anlagezeitraum zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnteinformieren. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend die Angaben im Kundeninformationsbogen vollständig und wahrheitsgemäß zu beobachtenmachen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher persönlicher Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Wenn der Kunde Klingenberg & Cie. unvollständig oder unrichtig über seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse sowie seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen unterrichtet, wann ist ausschließlich er für die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt Folgen verantwortlich. (2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich sich über die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Klauseln und Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners und die anwendbaren Gesetze zu informieren. Dies insbesondere in Kenntnis der Tatsache, dass die angebotenen Produkte jeweils eigenen Gesetzen, Bedingungen und Vorschriften unterliegen. (3) Alle für die Geschäftsbeziehungen wesentlichen Tatsachen und deren Änderungen hat der Kunde Klingenberg & Cie. unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Tatsachen sind insbesondere der Name, die Anschrift, der Personenstand, die Verfügungs - bzw. Verpflichtungsfähigkeit sowie nachteilige bereits eingetretene oder drohende Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. (4) Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutige Aufträge. Schlecht lesbare oder fehlerhafte Aufträge können nicht gewollte Folgen haben oder zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung führen. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche deutlich gekennzeichnet werden. Eine Änderung oder ein Rückruf eines Auftrages kann von Klingenberg & Cie. nur dann berücksichtigt werden, wenn ihr die entsprechende Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist. (5) Der Kunde ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung seines Auftrags zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige, fehlerfreie, eindeutig lesbare und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Abschluss oder die Durchführung der vermittelten Finanzdienstleistungen und Produkte erforderlich sind. (6) Der Kunde stellt Xxxxxxxxxxx & Cie. von der Haftung für etwaige Schäden, die ihm gewünschte Transaktion durchzuführendurch einen Verstoß gegen die in diesen AGB / Rahmenbedingungen genannten für ihn bestehenden Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten entstehen sollten, frei.

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Samples: Rahmenvereinbarung/Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich2.1 Sofern der Xxxxx xxxxx Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie diese Inhalte nicht gegen die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz Rechte Dritter (z.B. NachweisUrheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass xxxxx xxx Xxxxxx wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. xxxxx ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Referenzkonto im Namen Geschäftsmodell des Kunden geführt wird)und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, ergebenGrafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Verstößt xxxxx wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichtenbestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, hat haftet er Trade Republic hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten und Aufwände von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für eine Adressermittlungdas Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu ersetzentragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 6.2. 2.3 Der Kunde hat ist für die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Grafiken, sowie Anzeigen über Videos) selbst verantwortlich und stellt diese felix rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann xxxxx nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenentsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 6.32.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. Falls 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von xxxxx zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die vorstehend in Ziffer 6.2durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. genannten Dokumente Zuarbeit des Kunden entstehen, ist xxxxx gegenüber dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang in keinerlei Hinsicht verantwortlich. 2.6 Kommt der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann xxxxx dem Kunden neue Regelungen den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2Rechnung stellen.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.14.1 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertrags- zwecken dienenden technischen Einrichtungen der MDCC unent- geltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ord- nungsgemäßen Zustand. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde ermöglicht der MDCC den Zu- tritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichVertrages. 4.2 Der Kunde darf den Festnetzanschluss zur Übermittlung von Spra- che und/oder Daten nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gülti- gen Fassung benutzen. 4.3 Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen, dass insbe- sondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Der Kunde darf keine gesetzlich verbotenen Informationen, Sachen oder Leistungen übermitteln bzw. übersenden. 4.4 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und / oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutsch- land zulässig ist. 4.5 Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grundstück des Kunden bzw. des Eigentümers befindlichen Anlagen der MDCC so- wie an den Abschlusseinrichtungen hat der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2MDCC mitzuteilen. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- eine Feststellung der Mängel und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit Schä- den und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenihrer Ursachen ermöglichen. 6.3. Falls 4.6 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (An- rufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem Kunden nicht zugehenankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungenund dass der Inhaber des An- schlusses, deren Eingang zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Kunde erwartetWeiter- schaltung einverstanden ist. 6.44.7 Der Kunde hat der MDCC unverzüglich jede Änderung seines Na- mens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. Wenn sei- ner Rechnungsanschrift und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2seiner Kontoverbindung sowie seiner Rechtsform mitzuteilen.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Telecommunications

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.21. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungenuns bereits mit Auftragserteilung über Fixtermine, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen besondere Ausführungsformen (z.B. über Geschäfte Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, besondere Dateiformate usw.) der Übersetzung oder besondere Anforderungen an die Übersetzung vollständig und möglichst umfassend schriftlich oder in Cryptowerten)Textform zu informieren. 2. Sofern die Übersetzung für den Druck bestimmt ist, sowie Anzeigen über hat uns der Kunde einen Korrekturabzug zu überlassen. 3. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Berufsaus- übung gefertigt. Soweit nicht anders vereinbart, werden Fachbegriffe, Spezialausdrücke usw. in die Ausführung von Aufträgen allgemein gebräuchliche/verständliche und lexikalisch vertretbare Version übersetzt. 4. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen. 5. Der Kunde hat im Interesse einer reibungslosen und ggf. fristgerechten Auftragsdurchführung Sorge dafür zu tragen, dass die zu übersetzenden Textvorlagen einschließlich evtl. benötigter Glossare des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw. vollständig und in einwandfrei les- barer Form unverzüglich vorgelegt werden. 6. In anderer als lateinischer Schrift geschriebene Namen, Zahlen, Anschriften sind uns vom Kunden auf einem gesonderten Schriftstück unter Angabe des jeweiligen Fundorts im zu übersetzenden Text in lateinischer Schrift mitzuteilen. 7. Der Kunde muss übersetzte Texte, die im Marketing oder der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden sollen, aufgrund dieses besonderen Verwendungszwecks und der damit einhergehenden individuellen Anforderungen selbst auf ihre Richtigkeit Tauglichkeit für den beabsichtigten Zweck prüfen. In diesem Zusam- menhang evtl. notwendige Änderungen stellen keine Nacherfüllung durch uns dar und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) sind gesondert zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenvergüten. 6.38. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Im Falle der Verletzung von Mitwirkungs- und/oder Aufklärungspflichten durch den Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetsind sämtliche Mängelhaftungs- und/oder Schadensersatzansprüche – soweit gesetzlich zulässig – ausge- schlossen. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1Der Kunde verpflichtet sich, die durch die CACEIS bereitgehaltenen Protokolldateien abzuholen und auszuwerten. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Die Protokolle enthalten folgende Nachrichten: • pro Auftragsstapel eine Annahme- oder Zurückweisungsbestätigung • pro Zahlungsauftrag bei Zurückweisung eine Nachricht über den Zurückweisungsgrund (z.B. eine oder mehrere Zeichnungsberechtigungen sind falsch); • pro Zahlungsauftrag bei erfolgreicher Weiterleitung über das S.W.I.F.T.- Netz ein ACK (acknowledged); • pro Zahlungsauftrag bei erfolgloser Weiterleitung über das S.W.I.F.T.- Netz den Hinweis auf den Grund für die nicht erfolgte Weiterleitung ein NACK (not acknowledged); • optional pro Zahlungsauftrag eine Information über die Zustellung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass Auftrages per Lediglich die Nicht- Weiterleitung von Zahlungsaufträgen wegen operationeller Störungen des Betriebes führt automatisch zu einem neuen Weiterleitungsversuch nach Ende der Störung durch die CACEIS. Bei allen anderen Gründen für die Nicht- Weiterleitung muss der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich selbst einen neuen Zahlungsauftrag veranlassen. Aufgrund der unmittelbaren maschinellen Bearbeitung der Zahlungsaufträge ist der CACEIS die Stornierung des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner KontaktdatenAuftrags in der Regel dort nicht mehr möglich. Wegen einer Stornierung muss sich der Kunde daher direkt an die Empfängerbank wenden. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie hinsichtlich des Legitimationsverfahren und der Geheimhaltung, ergeben sich aus den »Bedingungen für Datenfernübertragung«, die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteiltVertragsbestandteil sind. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erheben. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungCACEIS umgehend zu benachrichtigen, die Wertentwicklung sobald er Anhaltspunkte für einen möglichen Missbrauch im Zusammenhang mit der Weiterleitung von S.W.I.F.T. MT101 zu erkennen glaubt und überdies alles in seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig Macht stehende zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt isttun, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführeneinem solchen Missbrauch vorzugreifen oder einen solchen zu unterbinden.

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Samples: s.w.i.f.t. Mt101 Payment Order Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.17.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Neben der Bezahlung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, Reisepreises treffen den Kunden insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine folgenden Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2. : - Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen ihm übermittelten Dokumente (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Rechnung, sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und etwaige Einwendungen DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (ohne schuldhaftes Zögerninsbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu erheben. 6.3spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2Die Beförderungspflicht entfällt. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehenVerpasst der Kunde den Rückflug, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenauf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Die Benachrichtigungspflicht besteht Dies gilt insbesondere auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der bei Flugplanänderungen. - Der Kunde erwartet. 6.4hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), Zudem ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebenDTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen. 6.57.2. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic Verletzt der Kunde eine seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnteMängeln (Ziff. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen8) entfallen.

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Samples: Reisevertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.15.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages die Anlage ausschließlich gemäß ihrer Art und Bestimmung zu nutzen, die Gebrauchsanweisung des Herstellers zu beachten und zu befolgen; die im Aufstellraum befindliche Anlage gegen Beschädigungen (insbesondere Einfrieren), Staub und Staubeinwirkungen, wie z. B. der Ansaugung staubhaltiger Verbrennungsluft, zu schützen; sofern durch Bauarbeiten o. ä. Staubeinwirkungen auf die Anlage zu erwarten sind, wird der Kunde sich unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer 3.8 mit EG Wittmund (mindestens zwei Werktage vorher) in Verbindung setzen. 5.2 Im Hinblick auf die in Ziffer 12.6. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichvereinbarte Gefahrtragung wird der Kunde seinen Gebäudeversicherer über die von EG Wittmund errichtete Anlage und sein diesbezüglich bestehendes Versicherungsinteresse informieren. 5.3 Der Kunde wird EG Wittmund bei Unregelmäßigkeiten im Betrieb und bei Schäden an der Anlage oder der Kundenanlage unverzüglich informieren und Weisungen von EG Wittmund beachten, insbesondere auf Verlangen von EG Wittmund die sofortige Außerbetriebnahme der Anlage vornehmen. 5.4 Der Kunde räumt EG Wittmund bzw. einem von EG Wittmund beauftragten Dritten für die Dauer dieses Vertrages nach vorheriger Absprache ein ungehindertes Zutrittsrecht ein, soweit dies für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung/Instandsetzung/Störungsbeseitigung der Anlage sowie zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten von EG Wittmund nach diesem Vertrag und nach den Vorgaben der AVBFernwärmeV erforderlich ist. 5.5 Für die Wartung, Instandsetzung bzw. Störungsbeseitigung muss die Anlage am vereinbarten Termin frei zugänglich sein. 5.6 Der Kunde wird EG Wittmund weitere bereits vorhandene oder zukünftig neu in Betrieb zu nehmende Erdgasverbrauchseinrichtungen (z. B. Kochgas, Gaswäschetrockner etc.) unverzüglich melden. Diese dürfen nicht über denselben Gaszähler, wie die EG Wärme Anlage gemessen und abgerechnet werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und EG Wittmund. 5.7 Der Kunde wird EG Wittmund unverzüglich unterrichten, sobald er Kenntnis davon erhält, dass der die Zwangsversteigerung in das in seinem Eigentum stehende Grundstück betrieben wird. 5.8 Der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdatenwird zusätzliche, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz bereits vorhandene oder zukünftig neu in Betrieb zu nehmende Feuerungsanlagen (z.B. NachweisKamin, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wirdKachelofen etc.), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten nicht Umfang dieses Wärmelieferungsvertrages sind bei EG Wittmund und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2beim zuständigen Schornsteinfeger anzeigen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- anfallenden Gebühren für diese Feuerungsanlagen direkt zwischen dem Schornsteinfeger und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erheben. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenabgerechnet werden. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang Bauliche Änderungen an der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungEG Wärme Anlage, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondereaufgrund neu in Betrieb genommener Feuerungsanlagen erforderlich sind, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder trägt der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenKunde.

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Samples: Wärmelieferungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.17.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind, b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Vo- raussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mittei- len) geschaffen hat, c) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleis- tungen erhalten haben, und d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt. 7.2. Der Kunde ist es erforderlichbei von uns durchzuführenden Mon- tagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzensofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann. 6.27.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Be- hörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese kön- nen gerne bei uns erfragt werden. 7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wasser- mengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizu- stellen. 7.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsaus- führung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. 7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraus- setzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informa- tionen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die Postbox (Timeline) eingestellten techni- schen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder anders übersandten AbrechnungenKaufgegenständen kompatibel sind. 7.8. Wir sind berechtigt, Depot- nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen. 7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Mon- tagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage ver- deckt geführter Strom-, Gas- und ErträgnisaufstellungenWasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Hinder- nisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie Anzeigen die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen. 7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen An- gaben können bei uns angefragt werden. 7.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Ver- antwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, über- mittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit Anlage eines technischen Baudossiers und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen die Be- scheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hin- aus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlos- sen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden. 6.37.12. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (Vertragsverhältnis ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenunsere schriftliche Zustimmung abzutreten. 7.13. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer MitteilungenFunktionsfähigkeit der Geräte und Anlagen setzt voraus, deren Eingang dass die Anweisungen der Betriebsan- leitung eingehalten werden und für die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma gesorgt wird, die Anla- ge und Geräte sauber gehalten und regelmäßig fach- gerechten Reinigungen unterzogen werden. 7.14. Bei Betrieb der Anlagen und Geräte sind vom Kunden durch entsprechend geschulte Personen Kon- trollen – insbesondere der Temperaturen - gemäß der Betriebsanleitung regelmäßig vorzunehmen. Bei ers- ten Anzeichen einer Störung, etwa bei Ansteigen der Temperaturen, ist vom Kunden unverzüglich der Ser- vicedienst einer Fachfirma zu verständigen. 7.15. Ist die Behebung der Funktionsstörung nicht zeitgerecht möglich, hat der Kunde erwartetunverzüglich alle zur Schadensminderung erforderlichen Maßnahmen zu treffen und insbesondere das Kühlgut nach Mög- lichkeit auszulagern. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.21. Der Kunde hat vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch uns selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz zu sorgen, sofern diese Aufgaben nicht eindeutig vertraglich vereinbart uns zufallen. 2. Der Kunde hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Gerät, auf dem unsere Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Der Kunde hält alle ihm vorliegenden notwendigen Zugangsdaten, die zur Erbringung der Leistungen notwendig sind, wie z.B. Kennung und Passwort für einen Zugang mit Administratorenrechten, Internet- oder Mailserverzugangsdaten, Softwarelizenzschlüssel etc. bereit und wird auf unsere Aufforderung hin nach seiner Xxxx diese eingeben oder uns schriftlich aushändigen. Der Kunde muss uns Zugriff auf USB-Datenträger, DVDs und Internet ermöglichen. 3. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass bei Arbeiten, die in die Postbox (Timeline) eingestellten einer neu erstellten oder anders übersandten Abrechnungenrenovierten Büroumgebung stattfinden sollen, Depot- eventuelle vorherige bauliche Maßnahmen vor Arbeitsbeginn restlos abgeschlossen sind und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebender betreffende Ort angemessen gereinigt worden ist. 6.34. Falls Wartezeiten oder Zusatzarbeiten, die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehenfür uns aus den vorstehenden Punkten entstehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetgelten als kostenpflichtiger Aufwand. 6.45. Wenn und soweit Trade Republic Wird ein mit dem Kunden neue Regelungen verbindlich vereinbarter Termin für eine Dienstleistung jeglicher Form durch den Kunden kurzfristig storniert, behalten wir uns die Berechnung gemäß nachfolgender Stornoregelung vor. Bei Stornierung früher als 3 Tagen vor Terminbeginn: kostenfrei Bei Stornierung 3 Tage Terminbeginn: 25% der veranschlagten Kosten Bei Stornierung kürzer als 48 Stunden vor Terminbeginn: 50% der veranschlagten Kosten Bei Stornierung kürzer als 24 Stunden vor Terminbeginn: 100% der veranschlagten Kosten Sofern uns von dritter Seite kosten durch eine Stornierung entstehen, werden diese in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2jedem Fall an den Kunden weitergereicht.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Dienstleistungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde wird während der gesamten Dauer des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichKundenvertrages unentgeltlich die für Installation und Betrieb von IT/TK-Equipment benötigten Räume, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, Leerrohre und/oder Kabeltrassen in einem dafür geeigneten Zustand (insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögernhinsichtlich Luftfeuchtigkeit und Temperatur) mitteiltzur Verfügung stellen. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. Dasselbe gilt sinngemäß für eine Adressermittlung) zu ersetzenbenötigte elektrische Energie. 6.2. Der Kunde hat Drei bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatz vor Beginn von Arbeiten auf die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenLage verdeckter Strom-, Depot- Gas- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), Wasserleitungen sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit ähnlicher Einrichtungen vor Ort hinzuweisen und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) für einen Erdungsanschluss zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebensorgen. 6.3. Falls Erfordern Installation, Wartung, Betrieb oder Demontage von IT/TK-Equipment die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehenBenützung von Liegenschaften, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer MitteilungenGebäuden oder Räumen, deren Eingang wird der Kunde erwartetdafür erforderliche Zustimmungen bzw. Genehmigungen des/der Verfügungsberechtigten einholen und Drei auf Verlangen schriftlich nachweisen. 6.4. Wenn Notwendige behördliche Genehmigungen für Installation und soweit Trade Republic mit dem Betrieb von IT/TK- Equipment sind vom Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vglzu erwirken. Ziffer 9.2.)Der Kunde darf nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Telekommunikationseinrichtungen benutzen, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebendie den einschlägigen Gesetzen entsprechen und das Kommunikationsnetz von Drei oder anderen Anbietern nicht stören. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungDer Kunde darf nur solche Endgeräte an seine Nutzerschnittstelle anschließen, die Wertentwicklung seiner Investments den einschlägigen Gesetzen entsprechen und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachtenmit den in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter xxx.xxxx.xx oder per Versand auf Kundenwunsch) angegebenen Schnittstellenbedingungen im Einklang stehen. Dies gilt insbesondereIm Zweifelsfall hat der Kunde das diesbezügliche Einverständnis von Drei einzuholen. 6.6. Der Kunde kann keine Rechtsfolgen daraus ableiten, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic er ein Endgerät verwendet, das die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, und ihm deswegen Services nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. 6.7. Soweit erforderlich, wird der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konntebei der durch Drei erfolgenden Störungsbehebung mitwirken. Er Überhaupt verpflichten sich sowohl Drei als auch der Kunde, alles zu unternehmen, um einander wechselseitig die Abwicklung des Kundenvertrages zu ermöglichen, und alles zu unterlassen, was die Vertragsabwicklung vereiteln oder gefährden könnte. Der Kunde meldet Störungen, Mängel oder sonstige Probleme umgehend und ermöglicht Drei die Behebung. 6.8. Der Kunde ist dann verpflichtet, fortlaufend Drei Gefahren für das IT/TK-Equipment unverzüglich bekanntzugeben und für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Störeinflüssen (insbesondere Fremdspannungen) selbst zu beobachtensorgen. 6.9. Der Kunde wird Drei unverzüglich und vollständig informieren, wann falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Services gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Kunde wird diesbezüglich keine Vergleiche ohne Zustimmung von Drei abschließen. 6.10. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber eines Anschlusses, zu dem Anrufe umgeleitet werden, mit der Umleitung einverstanden ist. Vor einer allfälligen Sperre aus diesem Grund gibt Drei dem Kunden die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt istMöglichkeit, um das Problem zu beheben. 6.11. Drohen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen Eingriffe in das Eigentum von Drei, so ist der Kunde bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Drei unverzüglich Anzeige zu machen. Kosten, die Drei aus gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihres Eigentumsrechts entstehen und zur Rechtsverfolgung notwendig und zweckentsprechend sind, trägt andernfalls der Kunde. 6.12. Seine Person betreffende, für die Vertragsabwicklung wesentliche Änderungen von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenDaten wird der Kunde unverzüglich bekannt geben. 6.13. Wesentliche Änderungen betreffen  Name,  Anschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse  Bankverbindung, Kreditkartenverbindung  Firmenbuchnummer oder sonstige Registernummern, Rechtsform  Service Level Agreement Kontaktdaten wie Wartungskontakte oder proaktive Störungskontakte. 6.14. Informiert der Kunde Drei nicht über eine Änderung seiner Anschrift oder physischen Rechnungsanschrift, gelten für ihn rechtlich bedeutsame Mitteilungen seitens Drei als rechtswirksam zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift und oder physische Rechnungsanschrift übermittelt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.14.1 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertrags- zwecken dienenden technischen Einrichtungen der MDCC unent- geltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ord- nungsgemäßen Zustand. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde ermöglicht der MDCC den Zu- tritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichVertrages. 4.2 Der Kunde darf den Festnetzanschluss zur Übermittlung von Spra- che und/oder Daten nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gülti- gen Fassung benutzen. 4.3 Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen, dass insbe- sondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Der Kunde darf keine gesetzlich verbotenen Informationen, Sachen oder Leistungen übermitteln bzw. übersenden. 4.4 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und / oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutsch- land zulässig ist. 4.5 Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grundstück des Kunden bzw. des Eigentümers befindlichen Anlagen der MDCC so- wie an den Abschlusseinrichtungen hat der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2MDCC mitzuteilen. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- eine Feststellung der Mängel und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit Schä- den und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenihrer Ursachen ermöglichen. 6.3. Falls 4.6 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (An- rufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem Kunden nicht zugehenankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungenund dass der Inhaber des An- schlusses, deren Eingang zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Kunde erwartetWeiter- schaltung einverstanden ist. 6.44.7 Der Kunde hat der MDCC unverzüglich jede Änderung seines Na- mens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. Wenn sei- ner Rechnungsanschrift und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vglseiner Kontoverbindung sowie seiner Rechtsform mitzuteilen. Ziffer 9.2MDCC Magdeburg-City-Com GmbH Amtsgericht: Stendal Tel.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.: 0391 / 000 0000 Xxxxxxxxxxxxxx 00 HRB 110440 Fax: 0391 / 000 0000 00000 Xxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxxx.xx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.25.1. Der Kunde hat verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen, die in für die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenErbringung der Leistungen durch 4a erforderlich sind. 5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Depot- den Mitarbeitern von 4a Weisungen zu erteilen und Erträgnisaufstellungenwird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die von 4a benannten Ansprechpartner herantragen. 5.3. Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von 4a zur Durchfüh- rung des Auftrages benötigten Informationen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Daten und Unterlagen zur Verfügung. 4a ist nicht verpflichtet, sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen diese Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) prüfen. Ein Mehraufwand von 4a, der auf fehlerhaften oder unvollständigen Informationen, oder aus anderen Gründen, die der Kunde zu erhebenvertreten hat, beruht, kann von 4a zu den jeweils gültigen Entgelten von 4a gesondert an den Kunden verrechnet werden. 6.35.4. Falls Der Kunde hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass 4a in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass 4a und/oder die vorstehend in Ziffer 6.2durch 4a beauftrag- ten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehenDer Kunde ist dafür verantwortlich, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigendass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter, mit ihm verbundene Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. 5.5. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang Erfüllt der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)vorgese- henen Umfang, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um verschieben sich Zeitpläne für die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen4a noch zu erbringenden Leistungen in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die 4a hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei 4a je- weils aktuellen Entgelten gesondert vergüten.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.113.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde ist verpflichtet, die Callax bei ihrer Tätigkeit so zu unterstützen, dass sie ihre vertraglichen Leistungspflichten in der vereinbarten Qualität erbringen kann. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die von Callax erbrachten Telekommunikationsleistungen nur bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser AGB sowie der jeweils geltenden Gesetze zu nutzen. 13.2. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich an Callax unter der in Ziffer 1.1 genannten Adresse. 13.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Geschäftsverkehrs von Callax zur Verfügung gestellten Netzes führen können. Er wird insbesondere keine technischen Einrichtungen nutzen, die zu einer automatischen Herstellung der Verbindung zu Diensten der Callax führen sollen. Der Kunde wird die Dienstleistung nicht in einer Weise nutzen, die für die Bereitstellung der Dienstleistung an andere Kunden der Callax abträglich ist es erforderlichoder die Sicherheit eines anderen Telekommunikationsnetzes beeinträchtigt. 13.4. Callax behält sich vor, den Anschluss des Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zu sperren und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen, sofern der Callax eine Weiterführung des Vertrags aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer nicht zumutbar ist. Für jede Kündigung aus diesem Grund und die damit verbundene Sperrung des Kunden berechnet Xxxxxx einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 EUR. Ein eventuell noch vorhandenes Prepaid-Guthaben des Kunden wird hierauf angerechnet. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner KontaktdatenCallax ein niedrigerer Schaden entstanden ist, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. NachweisCallax ist berechtigt nachzuweisen, dass das Referenzkonto im Namen des ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist auch dann fällig, wenn die Pflichtverletzung durch einen Dritten erfolgt ist und sie dem Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzennach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. 6.213.5. Der Kunde hat trifft die erforderlichen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zur Missbrauchsvorbeugung bei der Nutzung der Dienstleistungen und ist insoweit für einen Missbrauch ausschließlich allein verantwortlich. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, besondere Maßnahmen gegen einen Missbrauch der Dienstleistungen zu treffen, der nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Der Kunde stellt sicher, dass die Postbox (Timeline) eingestellten Bestimmungen dieser AGB auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und sonstigen dritten Nutzern eingehalten werden. Der Kunde stellt Xxxxxx von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser AGB resultieren und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebendem Kunden zuzurechnen sind. 13.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm von Xxxxxx zugeteilten persönlichen Nummern (Kundennummern, Referenznummern, PIN) geheim zu halten sowie jeden Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Kunde stellt sicher, dass weitere Nutzer dieser Nummern diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch, so wird er Callax unverzüglich hiervon unterrichten. Unbeschadet der Ziffer 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente ist Xxxxxx bei einem Missbrauch der dem Kunden nicht zugehenzugeteilten Nummern berechtigt, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic den Vertrag mit dem Kunden neue Regelungen fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für einen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebenseinem Verantwortungsbereich entstandenen Missbrauchsschaden. 6.513.7. Den Xxxxxx trifft Der Wiederverkauf der Leistungen der Callax ohne die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder Zustimmung der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er Callax ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenunzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich2.1 Sofern der Kunde primaweb Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie diese Inhalte nicht gegen die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz Rechte Dritter (z.B. NachweisUrheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass primaweb von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. primaweb ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Referenzkonto im Namen Geschäftsmodell des Kunden geführt wird)und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, ergebenGrafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Verstößt primaweb wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichtenbestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, hat haftet er Trade Republic hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten und Aufwände von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für eine Adressermittlungdas Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu ersetzentragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 6.2. 2.3 Der Kunde hat ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen sonstigen Werke (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Grafiken, sowie Anzeigen über Videos) selbst verantwortlich und stellt diese primaweb rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann primaweb nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenentsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 6.32.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. Falls 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die vorstehend in Ziffer 6.2durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. genannten Dokumente Zuarbeit des Kunden entstehen, ist primaweb gegenüber dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang in keinerlei Hinsicht verantwortlich. 2.6 Kommt der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann primaweb dem Kunden neue Regelungen den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2Rechnung stellen.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich11.3.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdatendie Gesetze, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Der Kunde hat wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die in Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenInanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 6.311.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen in Ziffer 11.3.1 ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 11.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang Beseitigung der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Kunde verpflichtetAuftragnehmer auch berechtigt, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebendie Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic 11.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnteBenutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Er ist dann Der Kunde ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, fortlaufend das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu beobachtenändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt isteine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenberechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 11.3.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.18.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichUnsere Pflicht zur Leistungsausfüh- rung beginnt frühestens, dass sobald der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos alle baulichen, technischen sowie seiner Kontaktdatenrechtlichen Voraussetzungen zur Ausfüh- rung geschaffen hat, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt erteil- ten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenaufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 6.28.2. Insbesondere hat der Kunde vor Be- ginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmi- gungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Stö- rungsquellen, Gefahrenquellen sowie all- fällige diesbezügliche projektierte Ände- rungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns er- fragt werden. 8.3. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- erforderlichen Be- willigungen Dritter sowie Meldungen und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen Bewilligungen durch Behörden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) seine Kosten zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenveranlassen. 6.38.4. Falls Der Kunde trägt die vorstehend in Ziffer 6.2Kosten für den er- forderlichen Treibstoff bzw. genannten Dokumente dem Kunden Energie für den Probebetrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hin- zuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zugehenzum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantiever- einbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese aus- zuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kun- den weisen wir im Rahmen des Vertrags- abschlusses hin, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang sofern nicht der Kunde erwartetdarauf verzichtet hat oder der unterneh- merische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfü- gen musste. 6.48.8. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in Kommt der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Kunde dieser Mitwir- kungspflicht nicht nach, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben– ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leis- tungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge- währleistung oder Schadenersatz). 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Instandsetzungsarbeiten

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich2.1 Sofern der Kunde 302 Webagentur Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie diese Inhalte nicht gegen die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz Rechte Dritter (z.B. NachweisUrheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass 302 Webagentur von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. 302 Webagentur ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Referenzkonto im Namen Geschäftsmodell des Kunden geführt wird)und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, ergebenGrafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Verstößt 302 Webagentur wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichtenbestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, hat haftet er Trade Republic hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten und Aufwände von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für eine Adressermittlungdas Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu ersetzentragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 6.2. 2.3 Der Kunde hat ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Grafiken, sowie Anzeigen über Videos) selbst verantwortlich und stellt diese 302 Webagentur rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann 302 Webagentur nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenentsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 6.32.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. Falls 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von 302 Webagentur zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die vorstehend in Ziffer 6.2durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. genannten Dokumente Zuarbeit des Kunden entstehen, ist 302 Webagentur gegenüber dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 2.6 Kommt der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann 302 Webagentur dem Kunden neue Regelungen den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2Rechnung stellen.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich2.1 Sofern der Kunde KNDR Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie diese Inhalte nicht gegen die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz Rechte Dritter (z.B. NachweisUrheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass KNDR von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. KNDR ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Referenzkonto im Namen Geschäftsmodell des Kunden geführt wird)und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, ergebenGrafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Verstößt KNDR wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichtenbestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, hat haftet er Trade Republic hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten und Aufwände von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für eine Adressermittlungdas Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu ersetzentragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 6.2. 2.3 Der Kunde hat ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten)Grafiken, sowie Anzeigen über Videos) selbst verantwortlich und stellt diese KNDR rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann KNDR nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenentsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 6.32.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. Falls 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von KNDR zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die vorstehend in Ziffer 6.2durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. genannten Dokumente Zuarbeit des Kunden entstehen, ist KNDR gegenüber dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 2.6 Kommt der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann KNDR dem Kunden neue Regelungen den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2Rechnung stellen.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.16.1 Die terminsgerechte Erbringung der Montage- und Aufstellungsleistungen des Verkäufers erfordern die Mitwirkung des Kunden. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Hierzu gehören die unentgeltliche Bereitstellung der zur Unterstützung erforderlichen Mitarbeiter und baulichen Einrichtungen und Arbeitsräume. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde folgenden Leistungen auf seine Kosten rechtzeitigen zu erbringen: 6.2 alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, 6.2.1 die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel, 6.2.2 Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung, 6.2.3 Bei elektrischen Arbeiten an Maschinen und Anlagen ist der Käufer verpflichtet dem Personal des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichVerkäufers sämtliche technischen Unterlagen, insbesondere Schaltpläne, zur Verfügung zu stellen. Mit der Bereitstellung bestätigt der Käufer das diese Unterlagen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und auf dem neuesten Stand sind. Ist das nicht der Fall wird auch eine bereits im Kaufvertrag bestätigte Montage nicht durchgeführt. In diesem Fall werden lediglich die An-Abfahrtskosten nach der gesetzlichen Kilometerpauschale berechnet. 6.2.4 Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind. 6.3 Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 6.4 Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzengeräumt sein. 6.2. 6.5 Der Kunde hat dem Verkäufer täglich die in Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Postbox (Timeline) eingestellten Beendigung der Aufstellung, Montage oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit Inbetriebnahme unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erheben. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.bescheinigen..

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.18.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichUnsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, dass sobald der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos alle bauli- chen, technischen sowie seiner Kontaktdatenrechtlichen Vorausset- zungen zur Ausführung geschaffen hat, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kun- den erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenaufgrund einschlägiger Fach- kenntnis oder Erfahrung kennen musste. 6.28.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen so- wie allfällige diesbezügliche projektierte Ände- rungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden. 8.3. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- erforderlichen Bewilli- gungen Dritter sowie Meldungen und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen Bewilli- gungen durch Behörden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) seine Kosten zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenveranlassen. 6.38.4. Falls Der Kunde trägt die vorstehend in Ziffer 6.2Kosten für den erfor- derlichen Treibstoff bzw. genannten Dokumente dem Energie für den Probe- betrieb. 8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuwei- sen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. 8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinba- rungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. 8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wei- sen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetdarauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 6.48.8. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in Kommt der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben– ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge- währleistung oder Schadenersatz). 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.15.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichUnsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, dass sobald der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner KontaktdatenAuftrags geschaffen hat, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Vertrag oder in den vor Vertragsabschluss dem Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt erteilten Informationen umschrieben wurden oder die der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzenaufgrund ein- schlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 6.25.2. Insbesondere hat sich der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Kenntnis über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe, Gefahrenquellen sowie sonstige mögliche Störungsquellen zu verschaffen. 5.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebenen Leist- ungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. 5.4. Der Kunde hat die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten einzuholen. Auf diese weisen wir ihm Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 5.5. Der Kunde hat für die freien und gefahrlosen Zu- fahrten, Zugänge bzw. Zutritte zu Grundstück, Anlage, Räumlichkeiten und Behältnissen (Technikraum, Technikschacht etc.) sowie für die sorgfältige Lagerung der Waren insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Beschädigungen und Feuchtigkeitsschäden zu sorgen. 5.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen bau- lichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 5.7. Die für die Postbox Leistungsausführung einschließlich der Inbetriebnahme erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 5.8. Bei Weitergabe, insb Weiterverkauf des Leidenfrost Pools hat der Kunde sicherzustellen, dass die Bedienungs- anleitung (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten3-teilig), die Bedienungsanleitungen für die technische Ausstattung sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit sämtliche den Betrieb des Pools betreffende Informationen und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenUnterlagen an den neuen Poolbesitzer weitergegeben werden. 6.3. Falls die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.111.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde teilt der Callax jede Veränderung solcher Daten mit, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Veränderung des Geschäftsverkehrs Telefonanschlusses und der Anschlussnummer, sowie Namen, Adresse und Bankverbindung. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, trägt er die Kosten für die Ermittlung der Daten, soweit diese zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind. 11.2. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich an Callax unter der in Ziffer 1.1 genannten Adresse. 11.3. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Callax nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe dieser AGB sowie der Telekommunikationsgesetze und - verordnungen in der jeweils gültigen Fassung nutzen. 11.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von Callax zur Verfügung gestellten Netzes führen können. Er wird insbesondere keine technischen Einrichtungen nutzen, die zu einer automatischen Herstellung der Verbindung zu Diensten der Callax führen sollen. Der Kunde wird die Dienstleistung nicht in einer Weise nutzen, die für die Bereitstellung der Dienstleistung an andere Kunden der Callax abträglich ist es erforderlichoder die Sicherheit eines anderen Telekommunikationsnetzes beeinträchtigt. Callax behält sich vor, den Anschluss des Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zu sperren und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen, sofern der Callax eine Weiterführung des Vertrags aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer nicht zumutbar ist. Für jede Kündigung aus diesem Grund und die damit verbundene Sperrung des Kunden berechnet Xxxxxx einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 EUR. Ein eventuell noch vorhandenes Prepaid- Guthaben des Kunden wird hierauf angerechnet. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner KontaktdatenCallax ein niedrigerer Schaden entstanden ist, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. NachweisCallax ist berechtigt nachzuweisen, dass das Referenzkonto im Namen des ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist auch dann fällig, wenn die Pflichtverletzung durch einen Dritten erfolgt ist und sie dem Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzennach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. 6.211.5. Der Kunde hat trifft die erforderlichen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zur Missbrauchsvorbeugung bei der Nutzung der Dienstleistungen und ist insoweit für einen Missbrauch ausschließlich allein verantwortlich. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, besondere Maßnahmen gegen einen Missbrauch der Dienstleistungen zu treffen, der nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Der Kunde stellt sicher, dass die Postbox (Timeline) eingestellten Bestimmungen dieser AGB auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und sonstigen dritten Nutzern eingehalten werden. Der Kunde stellt Xxxxxx von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser AGB resultieren und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebendem Kunden zuzurechnen sind. 6.311.6. Falls die vorstehend in Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm von Xxxxxx zugeteilten persönlichen Nummern (Kundennummern, Referenznummern, PIN) geheim zu halten sowie jeden Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Kunde stellt sicher, dass weitere Nutzer dieser Nummern diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch, so wird er Callax unverzüglich hiervon unterrichten. Unbeschadet der Ziffer 6.24.3.3. genannten Dokumente ist Xxxxxx bei einem Missbrauch der dem Kunden nicht zugehenzugeteilten Nummern berechtigt, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic den Vertrag mit dem Kunden neue Regelungen fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für einen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebenseinem Verantwortungsbereich entstandenen Missbrauch. 6.511.7. Den Xxxxxx trifft Der Wiederverkauf der Leistungen der Callax ohne die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder Zustimmung der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er Callax ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenunzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.16.1 Der Kunde verschafft / gewährt der EnBW oder von EnBW beauftragten Dritten den für die Installation, Betrieb, Wartung und ggf. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichAusbau der elektronischen Messein- richtung erforderlichen Zugang zum ange- kündigten Zeitpunkt. 6.2 Der Kunde hat EnBW unverzüglich den Verlust, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner KontaktdatenManipulation, Beschädigung und Störung, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt Fehlen von Plomben an der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.2elektronischen Messein- richtung mitzuteilen. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) Messstelle vor unberechtigtem Zugriff Drit- ter zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenschützen. 6.36.3 Der Kunde hat während des Ein- bzw. Ausbaus oder einer Störungsbeseitigung Sorge zu tragen, dass die betreffenden Anlagen ggf. unterbrochen werden kön- nen. EnBW hat für Schäden, die durch eine Versorgungsunterbrechung entste- hen, nicht einzustehen. 6.4 Aufwendungen, welche vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber bzw. grundzuständi- gen Messstellenbetreiber in Zusammen- hang mit dem Umbau bzw. der Schlussab- lesung in Rechnung gestellt werden, ge- hen zu Lasten des Kunden. 6.5 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit eine Nachprüfung der elektronischen Messein- richtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 11 Mess- und Eichgesetz zu verlan- gen. Falls eine Abweichung außerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen vor- liegt, übernimmt die vorstehend in Ziffer 6.2EnBW die Kosten der Prüfung, andernfalls der Kunde. genannten Dokumente EnBW haftet gegenüber dem Kunden nicht zugehenfür den Schaden, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigender diesem daraus entsteht, dass die Messeinrichtung die Verkehrsfeh- lergrenzen überschreitet gemäß den in diesem Vertrag geregelten Haftungsbe- stimmungen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartetZahlungsverpflichtung aufgrund eines vom Netzbetreiber ge- schätzten Stromverbrauchs stellt keinen Schaden dar. 6.4. Wenn und soweit Trade Republic mit 6.6 Ein direkter Zugriff auf die Mess- oder Kommunikationseinrichtung durch den Kunden oder einen Dritten, insbesondere eine direkte Messdatenabfrage aus dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.)Zähler, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesonderenur zulässig, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtetEnBW die- sem Zugriff ausdrücklich, fortlaufend zu beobachten, wann die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenschriftlich zuge- stimmt hat.

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Samples: Allgemeine Bestimmungen Für Den Messstellenbetrieb (Msb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitteilt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. für eine Adressermittlung) zu ersetzen. 6.24.1. Der Kunde hat die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten Abrechnungen, Depot- der iWelt alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebenDaten rechtzeitig mitzuteilen. 6.34.2. Falls Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen unentgeltlich und in eigener Verantwortung. 4.3. Sofern möglich werden die vorstehend Vertragspartner gemeinsam Termine und/oder Ausführungsfristen für die Erbringung von Mitwirkungsleistungen festlegen. Sofern für die Mitwirkungsleistungen keine Termine und/oder Ausführungsfristen vereinbart sind, wird die iWelt die Erbringung der in Ziffer 6.2dem Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Mitwirkungsleistungen mit angemessenem zeitlichen Vorlauf anfordern. 4.4. genannten Dokumente Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb der vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen, werden die Termine und/oder Ausführungsfristen für die iWelt angemessen verlängert. Die Verlängerung berechnet sich nach der Dauer der nicht vertragsgemäßen Mitwirkung. Die iWelt teilt dem Kunden die konkret unterlassene bzw. nicht zugehen, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigenvertragsgemäß erbrachte Mitwirkungsleistung unter Hinweis auf eine etwaige Veränderung der Termine und/oder Ausführungsfristen mit. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer MitteilungeniWelt kann vom Kunden die Vergütung von Zusatzaufwand, der ihr aufgrund der unterlassenen oder unzureichenden Mitwirkungsleistung entsteht, auf Basis der jeweils bei Bestellung gültigen Stundensätze verlangen, die dem Kunden bei Bestellung in einer Preisliste übersandt werden. Bei Mitwirkungsleistungen, ohne deren Eingang Erbringung die Leistungen von der iWelt wesentlich erschwert sind, ist die iWelt berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur vertragsgemäßen Erbringung der betreffenden Mitwirkungsleistung unter Ankündigung der Ausübung ihres Rücktrittsrechts zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, steht iWelt ein Rücktrittsrecht zu. 4.5. Der Kunde ist gegenüber der iWelt verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Gegenstand zum vertraglich vereinbarten Lieferzeitpunkt im Fall der dauerhaften Überlassung zum Kauf abzunehmen. Unabhängig davon, ob die Ware dauerhaft oder zeitlich befristet erworben bzw. überlassen wir, hat der Kunde erwartet.die vereinbarte Vergütung bzw. den monatlichen Bereitstellungspreis zu zahlen. iweltFORM AGB 0822⏐öffentlich 6.44.6. Wenn und soweit Trade Republic mit dem Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vgl. Ziffer 9.2.), ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugeben. 6.5. Den Xxxxxx trifft die Verpflichtung, die Wertentwicklung seiner Investments und deren Handelbarkeit eigenständig zu beobachten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic Sofern der Kunde eine vertragsgemäße Leistung, die der geschuldeten Gattung der Waren entspricht, zum vertraglich vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht im Sinne des § 433 Abs. 2 BGB abnimmt oder eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungsfrist abruft, kann die iWelt die gattungsmäßige Ware an einen anderen Kunden liefern, ohne, vorbehaltlich eines Rücktritts oder anderweitigen Vertragsauflösung, von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnteden vertraglichen Leistungspflichten gegenüber den Kunden frei zu werden. Er ist dann verpflichtetGegenüber dem Kunden, fortlaufend zu beobachtenfür den die Ware ursprünglich ausgewählt wurde, wann wird die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um iWelt unter angemessener Verlängerung der ursprünglichen Lieferfrist die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführen.vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin vorbehaltlich eines Rücktritts oder einer anderweitigen Vertragsauflösung erfüllen. iWelt GmbH + Co. KG | Xxxxxxxxxxxx 0 | 00000 Xxxxxxxxxx | Telefon 00000 000-000 | Telefax 09303 982-899 | xxxx@xxxxx.xx | xxx.xxxxx.xx Sparkasse Mainfranken | BIC XXXXXXX0XXX | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | USt.-ID-Nr. DE206432211 | AG Würzburg HRA 8293

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung Der Kunde wird während der gesamten Dauer des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichKundenvertrages unentgeltlich die für Installation und Betrieb von TK-Equipment benötigten Räume, dass der Kunde Trade Republic Änderungen bezüglich des von ihm angegebenen Referenzkontos sowie seiner Kontaktdaten, Leerrohre und/oder Kabeltrassen in einem dafür geeigneten Zustand (insbesondere Änderungen seiner Mobilfunknummer sowie die Änderung seiner Anschrift, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögernhinsichtlich Luftfeuchtigkeit und Temperatur) mitteiltzur Verfügung stellen. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (z.B. Nachweis, dass das Referenzkonto im Namen des Kunden geführt wird), ergeben. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, hat er Trade Republic die daraus entstehenden Kosten und Aufwände (z.B. Dasselbe gilt sinngemäß für eine Adressermittlung) zu ersetzenbenötigte elektrische Energie. 6.2. Der Kunde hat Tele2 bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatz vor Beginn von Arbeiten auf die in die Postbox (Timeline) eingestellten oder anders übersandten AbrechnungenLage verdeckter Strom-, Depot- Gas- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen (z.B. über Geschäfte in Cryptowerten), Wasserleitungen sowie Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen auf ihre Richtigkeit ähnlicher Einrichtungen vor Ort hinzuweisen und Vollständigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) für einen Erdungsanschluss zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erhebensorgen. 6.3. Falls Erfordern Installation, Wartung, Betrieb oder Demontage von TK-Equipment die vorstehend in Ziffer 6.2. genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehenBenützung von Liegenschaften, muss er Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer MitteilungenGebäuden oder Räumen, deren Eingang wird der Kunde erwartetdafür erforderliche Zustimmungen bzw. Genehmigungen des/der Verfügungsberechtigten einholen und Tele2 auf Verlangen schriftlich nachweisen. 6.4. Wenn Notwendige behördliche Genehmigungen für Installation und soweit Trade Republic mit dem Betrieb von TK-Equipment sind vom Kunden neue Regelungen in der Kundenbeziehung ausdrücklich vereinbaren möchte (vglzu erwirken. Ziffer 9.2.)Der Kunde darf nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Telekommunikationseinrichtungen benutzen, ist der Kunde verpflichtet, hierzu eine Erklärung gegenüber Trade Republic abzugebendie den einschlägigen Gesetzen entsprechen und das Kommunikationsnetz von Tele2 oder anderen Anbietern nicht stören. 6.5. Den Xxxxxx trifft die VerpflichtungDer Kunde darf nur solche Endgeräte an seine Teilnehmerschnittstelle anschließen, die Wertentwicklung seiner Investments den einschlägigen Gesetzen entsprechen und deren Handelbarkeit eigenständig mit den in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter xxx.xxxx0.xx) angegebenen Schnittstellenbedingungen im Einklang stehen. Im Zweifelsfall hat der Kunde das diesbezügliche Einverständnis von Tele2 einzuholen. 6.6. Soweit erforderlich, wird der Kunde bei der durch Tele2 erfolgenden Störungsbehebung mitwirken. Überhaupt verpflichten sich sowohl Tele2 als auch der Kunde, alles zu beobachtenunternehmen, um einander wechselseitig die Abwicklung des Kundenvertrages zu ermöglichen, und alles zu unterlassen, was die Vertragsabwicklung vereiteln oder gefährden könnte. Dies gilt insbesondereDer Kunde meldet Störungen, Mängel oder sonstige Probleme umgehend und ermöglicht Tele2 die Behebung. 6.7. Der Kunde ist verpflichtet, Tele2 Gefahren für das TK-Equipment unverzüglich bekanntzugeben und für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Störeinflüssen (insbesondere Fremdspannungen) selbst zu sorgen. 6.8. Drohen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen Eingriffe in das Eigentum von Tele2, so ist der Kunde bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Tele2 ohne Verzug Anzeige zu machen. Kosten, die Tele2 aus gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihres Eigentumsrechts entstehen und zur Rechtsverfolgung notwendig und zweckentsprechend sind, trägt der Kunde. 6.9. Seine Person betreffende, für die Vertragsabwicklung wesentliche Änderungen von Stamm- oder anderen Daten wird der Kunde unverzüglich bekannt geben; dies • schriftlich unter Angabe der Kundennummer oder • telefonisch unter Angabe des PIN-Codes oder • per Internet unter Angabe von Log-In Passwort und PIN-Code. 6.10. Wesentliche Änderungen betreffen • Name, • Anschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse • Bankverbindung, Kreditkartenverbindung • Firmenbuchnummer oder sonstige Registernummern, Rechtsform. 6.11. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe von Anschriftänderungen, gelten für ihn bestimmte schriftliche Mitteilungen als rechtswirksam zugegangen, wenn aufgrund des Ausfalls eines Handelsplatzes oder der Handelsmöglichkeit über Trade Republic der Kunde eine von ihm gewünschte Transaktion nicht ausführen konnte. Er ist dann verpflichtet, fortlaufend zu beobachten, wann sie an die Handelsmöglichkeit wieder hergestellt ist, um die von ihm gewünschte Transaktion durchzuführenvom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen