Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Installation Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. SystemsicherungIT-Umzugs) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenmitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmenZugangsdaten veranlassen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn Bevor der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder einem Nutzer den Zugriff auf die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachden Nutzer nachweislich verpflich- ten, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit vereinbarten Verpflichtungen des TA Mitarbeiters) separat in RechnungKunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. - Der Kunde hat fachliche Weisungen ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten Systeme zur Verfügung zu beachtenstellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird weber-os in jeder Hinsicht bei der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichtender vertraglichen Pflegeleistungen unterstützen. Dazu gehört insbesondere: - Ausfüllen Benennung eines Verantwortlichen und Unterzeichnen ggf. eines Vertreters, der alle für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungs- befugnisse und Vollmachten besitzt. - Soweit Leistungen per Datenfernübertragung erbracht werden, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt stellt der Kunde auf seine Kosten die Vollständigkeit geeigneten Geräte und Korrektheit Programme betriebsbereit zur Verfügung und unterhält sie. - Bei einem erforderlichen Vor-Ort-Einsatz beim Kunden wird der Angaben; Kunde weber- os und den von weber-os Beauftragten Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Software mindestens während der üblichen Geschäftszeiten, möglichst nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und die erforderlichen Rechnerzeiten zur Verfügung stellen. - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude Ist unklar, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten bzw. einen Mangel verursacht, wird der Kunde gemeinsam mit xxxxx-os zunächst eine Analyse der Systemumgebung durchführen und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person ggf. auf eigene Kosten Drittfirmen mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während how hinsichtlich der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration Systemumgebung einschalten. - Während der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn Arbeiten stellt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder xxxxx-os auf seine Kosten laufend einen fachlich qualifizierten, erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter zur Seite, der Auskunft über das beim Kunden vorhandene Gesamtsystem und die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt Verwendung der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in RechnungSoftware sowie den geltend gemachten Mangel geben und Testläufe durchführen kann. - Der Kunde hat fachliche Weisungen wird die von xxxxx-os erhaltenen neuen Programmversionen nach Anweisung von xxxxx-os installieren. - Soweit dies für die Erstellung und/oder Nutzung einer neuen Programmversion der TA zu wartenden Software erforderlich ist, wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems, der Datenbank oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- sonstige, zur Anwendung der Software erforderlichen Drittmittel auf seine Kosten betriebsbereit zur Verfügung stellen. - Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für weber-os nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und nach ihrer Entdeckung weber-os unverzüglich und bei telefonischer Mitteilung nachträglich schriftlich oder Mitwirkungspflichten zu beachtenals E-Mail mitzuteilen; dies unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Mangel, seinen Auswirkungen und möglichen Ursachen.

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Samples: new.weber-os.ch

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit A1 ist für den Zugang zum Netzwerk durch Freischaltung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen überlassenen SIM- Einheiten, für die ordnungsgemäße Übertragung der Daten über das Netzwerk und Unterzeichnen allgemein für sämtliche benötigte Unterlagen die Erbringung der M2M Dienstleistung, wie Pflichtenheftvertraglich definiert, IT-Systemanalyseverantwortlich, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt sofern der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenseine Mitwirkungspflichten ordnungsmäßig erfüllt. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen technischen Spezifikationen zur zeitgerechten und vertragskonformen Durchführung der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, technische Daten, Schnittstellenspezifikationen, Protokolle und Datenformate, Konfigurationsparameter, IP-Adressierung, Zugang zu notwendigen technischen Systemen, Testumgebungen und Testablaufpläne. Der Kunde stellt für die Dauer der Zusammenarbeit einen Ansprechpartner zur Verfügung und macht diesen spätestens mit Inkrafttreten dieses Vertrags namentlich bekannt. Der Kunde hat A1 bei allen Leistungen sowie vor Störungen der Installation eines von TA gelieferten oder von TA Leistung/der Services umgehend zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inklinformieren. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn Wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt Störung zu vertreten hat und A1 mit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachEntstörung beauftragt, stellt Zusatzkosten (dann verrechnet A1 das vertraglich vorgesehene Pauschal-Entgelt, z.B. für einen SIM- Einheitentausch. Ist kein Pauschal-Entgelt vorgesehen, dann verrechnet A1 ihre Leistungen nach Aufwand. Darüber hinaus verrechnet A1 jedenfalls die einplante Arbeitszeit festen monatlichen Entgelte. Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zeitgerecht erfüllen, kann A1 nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 5 Werktagen vom Vertrag zurücktreten oder die Dienstleistungen sperren. In diesem Fall verrechnet A1 die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten – höchstens aber das für die Herstellung der Leistung vorgesehene Entgelt. Außerdem verrechnet A1 die festen monatlichen Entgelte vom geplanten Zeitpunkt der Leistungsbereitstellung bis zum Vertragsrücktritt bzw. Bestellstorno – mindestens aber ein volles festes monatliches Entgelt bzw. vollen vereinbarten Mindestumsatz. Die Endgeräte des TA Mitarbeiters) separat in RechnungKunden müssen gesetzlich zugelassen sein und dürfen andere Kommunikationsnetze nicht stören. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Bei von A1 nicht geprüften und freigelassenen Endgeräten kann A1 das Funktionieren der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenServices nicht garantieren.

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Samples: www.a1.digital

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen, damit A1 die vertraglich vereinbarten Leistungen sowie vor bereitstellen kann – z.B. Zutritt zu Räumlichkeiten, Maschinen, Fahrzeugen etc. oder die Bereitstellung von Informationen, sofern dies erforderlich ist. A1 ist für den Zugang zum Netzwerk durch Freischaltung der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll überlassenen SIM-Einheiten, für die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenordnungsgemäße Übertragung der Daten über das Netzwerk und allgemein für die Erbringung der Leistungen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig istwie vertraglich definiert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenverantwortlich, wenn sofern der Kunde Weiterentwicklungen seine Mitwirkungspflichten ordnungsmäßig erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen technischen Spezifikationen zur zeitgerechten und vertragskonformen Durchführung der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht nutzt ausschließlich, technische Daten, Schnittstellenspezifikationen, Protokolle und Datenformate, Konfigurationsparameter, IP-Adressierung, Zugang zu notwendigen technischen Systemen, Testumgebungen und Testablaufpläne. Der Kunde stellt für die Dauer der Zusammenarbeit einen Ansprechpartner zur Verfügung und macht diesen spätestens mit Inkrafttreten dieses Vertrags namentlich bekannt. Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zeitgerecht erfüllen, kann A1 nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 5 Werktagen vom Vertrag zurücktreten oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. Leistungserbringung unterbrechen. In diesem Fall verrechnet A1 die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten – höchstens aber das für die einplante Arbeitszeit Herstellung der Leistung vorgesehene Entgelt. Außerdem verrechnet A1 die festen monatlichen Entgelte vom geplanten Zeitpunkt der Leistungsbereitstellung bis zum Vertragsrücktritt bzw. Bestellstorno – mindestens aber ein volles festes monatliches Entgelt bzw. vollen vereinbarten Mindestumsatz. Die Endgeräte des TA Mitarbeiters) separat in RechnungKunden müssen gesetzlich zugelassen sein und dürfen andere Kommunikationsnetze nicht stören. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Bei von A1 nicht geprüften und freigelassenen Endgeräten kann A1 das Funktionieren der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenServices nicht garantieren.

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Samples: www.a1.digital

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird die einerseits für die Erbringung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichtenvertraglichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungen leisten. Dazu gehört insbesondere: - Ausfüllen Benennung eines Verantwortlichen und Unterzeichnen ggf. eines Vertreters, der alle für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. - Soweit Leistungen per Datenfernübertragung erbracht werden, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt stellt der Kunde auf seine Kosten die Vollständigkeit geeigneten Geräte und Korrektheit Programme betriebsbereit zur Verfügung und unterhält sie. - Bei einem erforderlichen Vor-Ort-Einsatz beim Kunden wird der Angaben; Kunde wegscheider-os und den von wegscheider-os Beauftragten Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Software mindestens während der üblichen Geschäftszeiten, möglichst nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und die erforderlichen Rechnerzeiten zur Verfügung stellen. - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude Ist unklar, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten bzw. einen Mangel verursacht, wird der Kunde gemeinsam mit wegscheider-os zunächst eine Analyse der Systemumgebung durchführen und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person ggf. auf eigene Kosten Drittfirmen mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während how hinsichtlich der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration Systemumgebung einschalten. - Während der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn Arbeiten stellt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder wegscheider-os auf seine Kosten laufend einen fachlich qualifizierten, erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter zur Seite, der Auskunft über das beim Kunden vorhandene Gesamtsystem und die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt Verwendung der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in RechnungSoftware sowie den geltend gemachten Mangel geben und Testläufe durchführen kann. - Der Kunde hat fachliche Weisungen wird die von wegscheider-os erhaltenen neuen Programmversionen nach Anweisung von wegscheider-os installieren. - Soweit dies für die Erstellung und/oder Nutzung einer neuen Programmversion der TA zu wartenden Software erforderlich ist, wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems, der Datenbank oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- sonstige, zur Anwendung der Software erforderlichen Drittmittel auf seine Kosten betriebsbereit zur Verfügung stellen. - Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für wegscheider-os nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und nach ihrer Entdeckung wegscheider-os unverzüglich und bei telefonischer Mitteilung nachträglich schriftlich oder Mitwirkungspflichten zu beachtenals Email mitzuteilen; dies unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Mangel, seinen Auswirkungen und möglichen Ursachen.

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Samples: www.wegscheider-os.de

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit dem Support der Erfüllung des Vertrags Standard- software insbesondere folgende PflichtenMitwirkungspflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Knoweines kompetenten IT-How Administrators während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer StörungLeistungserbringung durch Faigle; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um erforderlicher Unterlagen und Informationen (Passwörter) zu den IT-System beim Kunden, auf welchen die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleistenStandardsoftware instal- liert ist; - Bereitstellung eines kostenlosen Ermöglichung des Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Softwaredie Erbringung der Sup- portdienstleistungen durch Faigle. Der Kunde hat die hierzu erfor- derlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen und Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Kunden; - Ermöglichung eines Zugriffs auf das IT-Hersteller und Beauftragte der TA)System mit Administrato- renrechten. Dies kann auch über die Anwesenheit des IT- Administrators sichergestellt werden; - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- Arbeitsplätze und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenAr- beitsmittel vor Ort (d.h. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzugmindestens einen funktionsfähigen PC mit Netzwerkzugang); - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen Vo- raussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der für den Betrieb der Standardsoftware notwendigen IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TAdes Soft- wareherstellers); - Der Kunde ist verpflichtetErstellung und Pflege von Sicherheitskopien aller Dateien und Da- ten bzw. Programme, bei allen Leistungen sowie vor und zwar in vom Kunden als erforderlich er- achtetem Ausmass in regelmässigen Abständen für die vollstän- dige Rekonstruktion der Materialien und Systeme; - Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung der dem Kunden zur Verfügung stehenden Versionen der Standardsoftware (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenPatches, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades). Sofern dies eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig istSystemvo- raussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA Faigle kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenSupportleistungen verweigern, wenn der Kunde Weiterentwicklungen Updates oder Upgrades nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - einsetzt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) wird Faigle von ihren damit zusammenhän- genden Leistungspflichten befreit und kann dem Kunden allfällige dadurch anfallende Mehraufwände separat in RechnungRechnung stellen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenWeitergehende Rechte von Faigle in Folge ungenügender Mitwir- kung des Kunden bleiben vorbehalten. Die Mitwirkungsleistungen des Kunden erfolgen unentgeltlich und können Faigle nicht in Rech- nung gestellt werden.

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Samples: faigle.ch

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, Econtec zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auf- tragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbe- sondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei allen Leistungen sowie Bedarf Remotezugänge auf die Kundensysteme ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkun- diges Personal für die Unterstützung von Econtec zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden beson- dere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde Econtec auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderli- chen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Installation eines von TA gelieferten Produkt- beschreibung oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inklBedienungsanleitung. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig Soweit im Vertrag vereinbart ist, obliegt es dem dass Leistungen vor Ort beim Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenerbracht werden können, wenn stellt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt auf Wunsch von Econtec unentgeltlich ausreichende Ar- beitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten Econtec den freien Zugang zum Auf- stellungsort der Hardware. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kun- den, soweit entsprechende Leistungen von Econtec ge- mäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht rechtzeitig zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder nicht vollständig nachorganisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, stellt Zusatzkosten (z.B. Integrität und Konsis- tenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT- Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ord- nungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die einplante Arbeitszeit getroffe- nen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivi- tät eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des TA Mitarbeiters) separat Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Pro- zeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbar- keit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadens- wirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen um- fassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standard- software, Daten und Prozeduren in Rechnungdefinierten Zyklen und Generationen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Störungen in nachvollziehbarer und detail- lierter Form unter Angabe aller für die Störungserken- nung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbeson- dere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der TA Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswir- kungen der Störung. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die Hinweise von Econtec, die Hinweise der Subunternehmer von Econtec oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- die von Microsoft erteilten Hinweise befolgen. Während erforderlicher Testläufe steht der Kunde persön- lich zur Verfügung oder Mitwirkungspflichten stellt hierfür kompetente Mitar- beiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktions- erweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen zu beachten.urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind an- dere Arbeiten mit der Plattform während der Zeit der Ar- beiten einzustellen. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprech- partner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Ent- scheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit den Servicebedingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner Econtec die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Econtec darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Un- terlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer so- weit diese für Econtec offensichtlich erkennbar unvoll- ständig oder unrichtig sind. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle Econtec übergebenen Unterlagen, Informationen und Da- ten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Be- schädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. Econtec kann zusätzliche Aufwandsvergütung verlangen, soweit

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Samples: www.sandata.net

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat vor Arbeitsbeginn einen in seiner Stellvertretung entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die gegenständlich auszuführenden Leistungen zu nennen. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (insb im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftHinblick auf die Bebauungsbestimmungen) zur Ausführung geschaffen hat, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Beistellungen, Konstruktionen, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit u.a. müssen für die Vollständigkeit Leistungsausführung geeignet sein. Stellt sich nachträglich heraus, dass zuvor Genanntes zu adaptieren ist, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und Korrektheit hat der Angaben; - Sicherstellung Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Zutritts zum Gebäude Probebetriebes erforderliche(n) Energie und des Zugangs Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder TestmandantenVerfügung zu stellen. Der Kunde hat uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort (z.B. Brandmelder, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etcRauchmelder usw.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie - üblicherweise im Fall Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Erfüllungsortes - ehestmöglich, jedenfalls aber vor Aufnahme der Behebung einer Störung; - Arbeiten hinzuweisen. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügungsstellung entsprechender ZugangsinformationenVerfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, um ist – ausschließlich im Hinblick auf die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringeninfolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sindAuf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn sofern nicht der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt darauf verzichtet hat oder die hier vereinbarten der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenErfahrung über solches Wissen verfügen musste.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. 10.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftverpflichtet sich, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etcdie NETFUTURA bei Ihrer Ver- tragserfüllung zu unterstützen. Mit der Unterzeichnung bestätigt Insbesondere ist der Kunde verpflichtet - jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Vollständigkeit Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankver- bindung (Vertragsdaten) und Korrektheit grundlegende Änderun- gen der Angaben; finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Er- öffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ein- leitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unver- züglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtig- ten mitteilen zulassen, soweit dies für eine ordnungs- gemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses er- forderlich ist. - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude NETFUTURA bei der Einholung aller Genehmigungen, die von NETFUTURA einzuholen sind und des Zugangs die zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht Leis- tungserbringung erforderlich sind, gehen zu Lasten des Kunden unterstützen. Zudem wird der Kunde für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und befreien TA von jeglichem Verzug; Aufla- gen Sorge tragen. - Schaffung und Beibehaltung NETFUTURA alle zur Abwicklung der Leistungserbrin- gung erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hInformationen zur Verfügung zu stellen. BeschaffungInsbesondere ist der Kunde zur Bereitstellung der für die die Entwicklung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist Pflege er- forderlichen Informationen verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen NETFUTURA neue Anwendungen oder Veränderun- gen bestehender Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben, rechtzeitig mitzu- teilen. - die vereinbarten Preise zuzüglich der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten darauf entfallen- den Mehrwertsteuer fristgerecht zu beachtenentrichten. - Sicherheitsmaßnahmen gegen alle Arten von Datenverlusten, Übermittlungsfehlern und Betriebs- störungen zu treffen, die in seiner Sphäre auftreten können.

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Samples: netfutura.de

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde o In einem AMS-Request oder einer über einen AMS-Request übermittelte Fehlermeldung hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit Dringlichkeit des betreffenden AMS-Requests oder Incidents anzugeben. In dem jeweiligen AMS-Request oder die darin enthaltene Fehlermeldung wird der Kunde detailliert Angaben zur Aufgabenstellung des AMS-Requests oder Fehlermeldung, ein- schließlich Angaben zur Einsatzbedingungen, Erscheinungsformen, Anwendungssituation und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenAuswirkungen melden. Der Kunde hat wird ferner dafür sorgen, dass die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten AMS Key-User des Kunden der proALPHA innerhalb der vereinbarten Ser- vicezeiten für etwaige Rückfragen zur Verfügung stehen und befreien TA erforderlichenfalls auf Anfrage durch die Übermittlung von jeglichem Verzug; - Schaffung Informationen, Workflows, Testfällen, Testdaten, Fehlerprotokollen und Beibehaltung Screenshots bei der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hBearbeitung des AMS-Re- quests oder einer Fehlermeldung proALPHA in zumutbaren Umfang unterstützten. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - o Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inklwird proALPHA die erforderlichen Zugänge und Zugangsberechtigungen für und auf das Test- und Produk- tivsystem des Kunden bereitstellen. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll Der Kunde wird die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese dafür erforderlichen Internetzugänge auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmenRechnung herstellen und für die vereinbarte Servicedauer aufrechterhalten. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen o Bei der Beauftragung von Ziffer 6 einstellen, wenn AMS-Requests für das Funktionale AMS wird der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder proALPHA die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt erforderlichen Informa- tionen, einschließlich der für die Änderung an Systemberechtigungen, Geschäftsprozesse, Workflows, Listen und Formu- laren benötigten Informationen, bereitstellen. Der Kunde wird Arbeitsergebnisse von proALPHA nach entsprechender Bereitstellung durch proALPHA prüfen. Ist der Kunde seinen Mitwirkungspflichten zur Überprüfung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachselbst in der Lage, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnungwird der Kunde auf eigene Kosten und eigene Rechnung einen fachlichen kompe- tenten Dritten mit der Überprüfung der Arbeitsergebnisse von proALPHA beauftragen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder wird bei den zwischen den Parteien vereinbarten Prozessen zur Freigabe und Abnahme im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- erforderlichen Umfang mitwirken. Im Falle, dass die Annahme des Angebots auf Anpassung des Volumens durch den Kunden verspätet erfolgt oder Mitwirkungspflichten eine schrift- liche Annahme unterbleibt und dies nicht auf Umständen beruht, die proALPHA zu beachtenvertreten hat, bleibt es unverändert bei dem bis dahin vereinbarten Volumen und unverändert bei der bis dahin vereinbarten Vergütungsregelung.

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Samples: files.proalpha.com

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat ist insbesondere verpflichtet: • die Stromversorgung (230VAC, 10A) für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der beim Kunden notwendigen technischen Anlagen (Netzabschluss) bereitzustellen und ein gegebenenfalls er- forderlicher Potentialausgleich inklusive der zugehörigen Erdung auf eigene Kosten herzustellen • geeignete klimatische Umgebungsbedingungen (Umgebungstemperatur +5°C bis +40°C; relative Luft- feuchtigkeit 20% bis 80%) für die beim Kunden installierten technischen Anlagen sicherzustellen • die beim Kunden installierten technischen Anlagen (Netzabschluss) ständig betriebsbereit zu halten • die Kosten für die Bearbeitung einer Störungsmeldung durch die DCC zu ersetzen, falls sich nach Prüfung herausstellt, dass die Ursache für die Störung im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Verantwortungsbereich des Kunden liegt • alle Instandhaltungs- und befreien TA Änderungsarbeiten an der Leitung nur von jeglichem Verzug; - Schaffung der DCC bzw. deren Erfüllungs- gehilfen durchführen zu lassen • technische Anlagen der DCC nicht zu stören oder zu beschädigen • Account- und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hZugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben • Persönliche Passwörter vertraulich zu behandeln. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA sein Passwort in angemes- senen Zeiträumen zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine optimale Softwarefunktionalität jeglichen Missbrauch des Pass- wortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu gewährleisten; - Sofern eine verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellendes Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. • Ein WLAN-Netzwerk an einem Internetzugang der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder DCC durch die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungs-systems wie z.B. WPA2 nicht Dritten, ausgenommen Haushalts- / Betriebsangehöri- gen des Kunden, zugänglich zu machen • vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, etc. der DCC unverzüglich mit- zuteilen • die Leistung nur für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnungeigene Zwecke innerhalb der vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten zu nutzen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Es ist nicht gestattet, bezogene Leistungen oder Teile hiervon, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der TA DCC, ganz oder teilweise Dritten zu überlassen • das Innenleitungsnetz im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- Gebäude je nach Anschlussart (FTTH / FTTB/ FTTC) bereit zu stellen • der DCC Zugang zu den technischen Anlagen innerhalb der Räumlichkeiten zu gewähren, soweit dies zum Betrieb sowie zur Installation, Störungsbeseitigung, Wartung oder Mitwirkungspflichten zu beachtenDemontage der technischen Anlagen erforderlich ist.

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Samples: www.dachau-citycom.de

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, SanData zu unterstüt- zen und in seiner Betriebssphäre alle zur ord- nungsgemäßen Auftragsausführung erforderli- chen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbeson- dere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei allen Leistungen sowie Bedarf Remotezugänge auf die Kundensysteme ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von SanData zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicher- heitsanforderungen gelten, weist der Kunde San- Data auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erfor- derlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen erge- ben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht gere- gelt aus der Installation eines von TA gelieferten Produktbeschreibung oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inklBedie- nungsanleitung. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig Soweit im Vertrag vereinbart ist, obliegt es dem dass Leistungen vor Ort beim Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenerbracht werden können, wenn stellt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt auf Wunsch von SanData unent- geltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeits- mittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten SanData den freien Zugang zum Aufstel- lungsort der Hardware. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen von SanData gemäß den vertraglichen Vereinbarun- gen nicht rechtzeitig zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / o- der organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstel- lung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT- Systemen gespeicherten und für Verarbeitungs- zwecke genutzten Daten, Programmen und Proze- duren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeu- tet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhän- gigkeit von der Datensensitivität eine sofortige o- der kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder nicht vollständig nachProze- duren nach erkannter Beeinträchtigung der Ver- fügbarkeit, stellt Zusatzkosten (z.B. für Integrität oder Konsistenz aufgrund ei- nes schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktions- fähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in Rechnungdefinierten Zyklen und Gene- rationen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienli- chen Informationen schriftlich zu melden. Anzu- geben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der TA Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die Hinweise von SanData, die Hinweise der Subun- ternehmer von SanData oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- die vom Hersteller erteilten Hinweise befolgen. Während erforderlicher Testläufe steht der Kunde persönlich zur Verfügung oder Mitwirkungspflichten stellt hierfür kom- petente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktions- kürzungen sowie Änderungen zu beachten.urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Plattform während der Zeit der Arbeiten einzustellen. Der Kunde benennt einen verantwortlichen An- sprechpartner. Dieser kann für den Kunden ver- bindliche Entscheidungen treffen oder unverzüg- lich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Er- klärungen in Zusammenhang mit den Servicebe- dingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge da- für, dass der von ihm benannte Ansprechpartner SanData die für die Erbringung der Leistung not- wendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. SanData darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterla- gen, Informationen und Daten ausgehen, außer so- weit diese für SanData offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle SanData übergebenen Unterlagen, In- formationen und Daten bei sich zusätzlich so ver- wahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. SanData kann zusätzliche Aufwandsvergütung verlangen, soweit

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Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftverpflichtet sich, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etcdie NETFUTURA bei Ihrer Ver- tragserfüllung zu unterstützen. Mit der Unterzeichnung bestätigt Insbesondere ist der Kunde verpflichtet - jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Vollständigkeit Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankver- bindung (Vertragsdaten) und Korrektheit grundlegende Änderun- gen der Angaben; finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Er- öffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ein- leitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unver- züglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtig- ten mitteilen zulassen, soweit dies für eine ordnungs- gemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses er- forderlich ist. - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude NETFUTURA bei der Einholung aller Genehmigungen, die von NETFUTURA einzuholen sind und des Zugangs die zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht Leis- tungserbringung erforderlich sind, gehen zu Lasten des Kunden unterstützen. Zudem wird der Kunde für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und befreien TA von jeglichem Verzug; Aufla- gen Sorge tragen. - Schaffung und Beibehaltung NETFUTURA alle zur Abwicklung der Leistungserbrin- gung erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hInformationen zur Verfügung zu stellen. BeschaffungInsbesondere ist der Kunde zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist Pflege erfor- derlichen Informationen verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen NETFUTURA neue Anwendungen oder Veränderun- gen bestehender Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben, rechtzeitig mitzu- teilen. - die vereinbarten Preise zuzüglich der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten darauf entfallen- den Mehrwertsteuer fristgerecht zu beachtenentrichten. - Sicherheitsmaßnahmen gegen alle Arten von Daten- verlusten, Übermittlungsfehlern und Betriebsstörun- gen zu treffen, die in seiner Sphäre auftreten können.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat ist insbesondere verpflichtet: • die Stromversorgung (230VAC, 10A) für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der beim Kunden notwendigen technischen Anlagen (Netzabschluss) bereitzustellen und ein gegebenenfalls erforderlicher Potentialausgleich inklusive der zugehörigen Erdung auf eigene Kosten herzustellen • geeignete klimatische Umgebungsbedingungen (Umgebungstemperatur +5°C bis +40°C; relative Luftfeuchtigkeit 20% bis 80%) für die beim Kunden installierten technischen Anlagen sicherzustellen • die beim Kunden installierten technischen Anlagen (Netzabschluss) ständig betriebsbereit zu halten • die Kosten für die Bearbeitung einer Störungsmeldung durch die DCC zu ersetzen, falls sich nach Prüfung herausstell t, dass die Ursache für die Störung im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten Verantwortungsbereich des Kunden liegt • alle Instandhaltungs- und befreien TA Änderungsarbeiten an der Leitung nur von jeglichem Verzug; - Schaffung der DCC bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen • technische Anlagen der DCC nicht zu stören oder zu beschädigen • Account- und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hZugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben • Persönliche Passwörter vertraulich zu behandeln. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine optimale Softwarefunktionalität jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu gewährleisten; - Sofern eine verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellendes Passwortes verpflich- tet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. • Ein WLAN-Netzwerk an einem Internetzugang der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder DCC durch die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungs- systems wie z.B. WPA2 nicht Dritten, ausgenommen Haushalts- / Betriebsangehörigen des Kunden, zugänglich zu machen • vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, etc. der DCC unverzüglich mitzuteilen • die Leistung nur für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnungeigene Zwecke innerhalb der vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten zu nutzen. - Der Kunde hat fachliche Weisungen Es ist nicht gestattet, bezogene Leistungen oder Teile hiervon, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der TA DCC, ganz oder teilweise Dritten zu überlassen • das Innenleitungsnetz im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- Gebäude je nach Anschlussart (FTTH / FTTB/ FTTC) bereit zu stellen • der DCC Zugang zu den technischen Anlagen innerhalb der Räumlichkeiten zu gewähren, soweit dies zum Betrieb sowie zur Installation, Störungsbeseitigung, Wartung oder Mitwirkungspflichten zu beachtenDemontage der technischen Anlagen erforderlich ist.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird Xxxxxxx Xxxxxxx - IN1 Software-Manufaktur in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der vertraglichen Pflegeleistungen unterstützen. Dazu gehört insbesondere: Benennung eines Verantwortlichen und gegebenenfalls eines Vertreters, der alle für die Zwecke der Durchführung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Vertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftVollmachten besitzt. Soweit Betreuungsleistungen durch Techniken der Datenfernübertragung erbracht werden, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt stellt der Kunde auf seine Kosten die Vollständigkeit geeigneten Geräte und Korrektheit Programme betriebsbereit zu Verfügung und unterhält sie. Sofern und soweit sich ein Vor-Ort-Einsatz beim Kunden als unumgänglich erweist, wird der Angaben; Kunde Xxxxxxx Xxxxxxx - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude IN1 Software-Manufaktur und des Zugangs deren Mitarbeitern Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How Vertragssoftware mindestens während der gesamten Installationnormalen Bürozeiten, Inbetriebnahme möglichst nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und Integration die erforderlichen Rechnerzeiten zur Verfügung stellen. Soweit unklar ist, welche Komponenten Fehlverhalten erzeugen, wird der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; Kunde gemeinsam mit Xxxxxxx Xxxxxxx - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, IN1 Software-Hersteller Manufaktur zunächst eine Analyse durchführen und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenggf. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmenDrittfirmen mit dem erforderlichen Knowhow einschalten. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn Während der Arbeiten stellt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt dem Auftragnehmer laufend einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite, der Auskunft über das Gesamtsystem beim Kunden sowie den geltend gemachten Mangel geben und Testläufe durchführen kann. Soweit dies für die Erstellung und/oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt Nutzung einer neuen Programmversion der zu wartenden Softwareprogramme erforderlich ist, wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems, der Datenbank oder sonstige, zur Anwendung der Softwareprogramme erforderlichen Drittmittel auf seine Kosten betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. Auftretende Mängel sind vom Kunden in für den Auftragnehmer nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und dem Auftragnehmer unverzüglich, und bei telefonischer Mitteilung nachträglich schriftlich oder als E-Mail, nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Dies unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Fehlers, seinen Auswirkungen und möglichen Ursachen. Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist Xxxxxxx Xxxxxxx - IN1 Software-Manufaktur nicht rechtzeitig zur Leistungserbringung verpflichtet. Bei wiederholter oder nicht vollständig nachschwerwiegender Pflichtverletzung ist Xxxxxxx Xxxxxxx - IN1 Software-Manufaktur berechtigt, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit innerhalb einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Ende des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenFolgemonats.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit überlässt uns rechtzeitig und kostenlos alle technischen Daten, Computerprogramme, Akten, Dokumentationen, Prüfdaten und/oder andere Informationen und Hilfsmittel, die wir zur Erbringung der Erfüllung vertraglich geschuldeten Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung für zweckdienlich, angemessen und notwendig erachten. Sollten sich Probleme, Verzögerungen, Schäden, Ansprüche oder Ausgaben, erst aus deren Inhalt, deren mangelhafter Genauigkeit, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit aller vom Kunden erbrachten Daten, Materialien und Informationen ergeben, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde sichert der OntoChem zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich die OntoChem von allen Ansprüchen frei. Sofern die vertraglich geschuldeten Leistungen von uns vor Ort in den Geschäftsräumen des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen Kunden erbracht werden, stellt dieser kostenlos diejenigen Büroräume, Dienstleistungen, Geräte (wie z.B. Computer, Internetanschluss und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie PflichtenheftKopierer) und gegebenenfalls auch Personal zur Verfügung, IT-Systemanalysedie wir angemessener Weise zur Durchführung der Leistungen benötigen. Soweit unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in den Geschäftsräumen der Kunden eine Hausordnung zu beachten haben, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt wird der Kunde die Vollständigkeit uns hiervon rechtzeitig in Kenntnis setzen und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenunsere Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen entsprechend einweisen. Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffenOntoChem eine Datensicherung der mit der Leistungserfüllung in Zusammenhang stehenden Daten durchzuführen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor bis zum Ende der Installation eines von TA gelieferten oder von TA Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inklsichern. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenAls üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, um eine optimale Softwarefunktionalität regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung unterziehen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, sämtlichen sonstigen eventuell nach der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmenLeistungsbeschreibung geltenden Mitwirkungspflichten nachzukommen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn Kommt der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt rechtzeitig vor dem geplanten Liefer-/Leistungstermin entsprechend der vorgenannten Absätze seinen Verpflichtungen nach, so kommt er damit in Annahmeverzug. Wir werden dem Kunden sodann eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung dieser Mitwirkungsfristen setzen, nach deren Ablauf wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind. Im Falle eines durch die Anweisungen oder fehlenden Anweisungen des Kunden bedingten höheren Arbeitsanfalls muss der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenverursachten Mehrkosten übernehmen.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit stellt sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig vor Erbrin- gung der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etcLeistungen durch TSE AG zur Verfügung. Mit der Unterzeichnung bestätigt Insbesondere informiert der Kunde die Vollständigkeit über Anfahrtswege, Eigenheiten der Veranstaltung oder Produktion (O- pen-Air, geschlossene Veranstaltung, besondere Risiken) sowie alle techni- schen Anforderungen und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenVoraussetzungen. Der Kunde steht dafür ein, dass die notwendigen Energieanschlüsse entsprechend der von TSE AG vorgege- benen Anzahl und Spezifikation rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kunde stellt einen sicheren Zugang für die Mitarbeiter der TSE AG zum Veranstaltungs- / Produktionsort sicher und garantiert die Einhaltung der Ar- beitsschutzvorschriften. Für die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen Organisationsleiter zur Verfügung, der als Ansprechpartner fungiert und entscheidungsbefugt ist. Die Sicherung des von TSE AG zur Verfügung gestellten Equipments – gleich- gültig, ob im Rahmen von Miet-, Dienst- oder Werkverträgen - obliegt dem Kun- den. Er stellt das notwendige Sicherungspersonal einschließlich erforderlicher Nachtwachen. Der Kunde stellt das vereinbarte Hilfspersonal für Auf- und Abbau. Pro fehlen- dem Auf- beziehungsweise zahlt der Kunde an TSE AG die dadurch entstehen- den Zusatzkosten, mindestens einen Nettobetrag in Höhe von 100,00 € sowohl für Auf- als auch für Abbau pro fehlendem Helfer. Das von TSE AG gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen. Bei auswär- tigen Produktionen (außerhalb des Berliner Ringes) hat der Kunde auf seine Kosten darüber hinaus für angemessene Unterkunft des Personals Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht TSE AG das Recht zu, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 40,00 € netto pro Person pro Tag zu- sätzlich zu berechnen. Die Haftungsregelung in § 9 gilt auch dann, wenn TSE AG eigenes Personal bereitstellt. Wird dessen Anweisungen nicht Folge geleistet und entstehen infol- gedessen Schäden, haftet der Kunde gemäß § 9 dieser Bedingungen. Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Preise der TSE AG Nettopreise. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet. Maßgeblich für die Vergütung sind die am Tag der Ausstellung der Auftragsbe- stätigung (Datum) gültigen Preise. Sollten zwischen dem Datum der Auftrags- bestätigung und der Lieferung, beziehungsweise dem Beginn der Leistung, mehr als vier Monate liegen, ist TSE AG berechtigt, dann seine gültigen Preise zu schaffenberechnen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sindRechnungen der TSE AG sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungs- datum ohne Abzug zu begleichen. TSE AG ist berechtigt, gehen Teilleistungen und Teillieferungen gesondert abzurechnen. Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu Lasten erfolgen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Überweisungen ist die Gutschrift auf dem Ge- schäftskonto der TSE AG für die Rechtzeitigkeit maßgeblich. Bei Vertragsvolumina über 5.000,00 € netto ist TSE AG berechtigt, eine An- zahlung in Höhe von bis zu 100 % zu verlangen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung Leistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende Maßnahmen zu treffen. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; kann TSE AG sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hohne Rücksicht auf deren Fälligkeit - verlangen. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenDas gilt auch, wenn begründete oder ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und zwar auch dann, wenn die Gründe für diese Zweifel bereits bei Vertragsab- schluss vorlagen, TSE AG jedoch weder bekannt waren noch bekannt sein mussten. Darüber hinaus steht TSE AG ein Leistungsverweigerungsrecht so- lange zu, bis die genannten Gründe nicht mehr vorliegen oder der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt Si- cherheit in Höhe der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in RechnungGesamtforderung geleistet hat. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachtenDie gesetzlichen Leis- tungsverweigerungsrechte und sonstigen Rechte bleiben daneben bestehen.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. Der o Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde hat alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde auf- grund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. o Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbauplä- ne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbe- zügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringennotwendigen Angaben können bei uns er- fragt werden. o Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch o Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. o Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. o Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. o Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden verursacht weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. o Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz). - Leistungsausführung o Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus techni- schen Gründen erforderlich sind, gehen um den Vertragszweck zu Lasten erreichen. o Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. o Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. o Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht. - Leistungsfristen und Termine o Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulie- ferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. o Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und befreien TA Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. o Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von jeglichem Verzug; unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rück- tritts zu erfolgen. - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen Beschränkung des Leistungsumfanges o Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahr- zeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (d.hz.B.Marderbisse) entstehen. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Xxxxx vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben. o Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich. o Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung. - Probefahrten o Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a). - Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung o Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen. o Vom Kunden ist verpflichtetbei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen. o Wir weisen darauf hin, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzenleistungspflichtige Versi- cherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen. - Altteile O ERSETZTE ALTTEILE (NICHT MEHR ZU VERWENDEN) - AUSGENOMMEN TAUSCHTEILE (WIEDERVERWENDBAR) - SIND VON UNS BIS ZUR ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AUFZUBEWAHREN. DER KUNDE KANN DEREN HERAUSGABE VERLANGEN. DANACH SIND WIR ZUR ENTSORGUNG BERECHTIGT UND DER KUNDE HAT ALLFÄLLIGE ENTSORGUNGSKOSTEN GESONDERT ZU TRAGEN. - Tauschaggregate o Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annah- me, dass die schadhaften Aggregate des Kunden diese noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retour- nieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt. - Abstellung von Fahrzeugen o Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abho- lungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen. o Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf eigene Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben. - Gefahrtragung O AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER. O AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UN- TERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN. O FÜR DEN XXXXXXXXÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE AN DEN VERBRAUCHER). - Annahmeverzug o Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht. o Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzu- treten. o Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Verzug vorzunehmenNachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellenDie Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. o Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder es im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- ausgehandelt wird. o Sofern unsere Kosten, Aufwand oder Mitwirkungspflichten zu beachtender entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.

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Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1 Der Kunde hat im Zusammenhang mit wird Axians in jeder Hinsicht bei der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichtender vertraglichen Pflegeleistungen unterstützen. Dazu gehört insbesondere: - Ausfüllen Benennung eines Verantwortlichen und Unterzeichnen gegebenenfalls eines Vertreters, der alle für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheftdie Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. - Soweit Betreuungsleistungen durch Techniken der Datenfernübertragung erbracht werden, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt stellt der Kunde auf seine Kosten die Vollständigkeit geeigneten Geräte und Korrektheit Programme betriebsbereit zur Verfügung und unterhält sie. - Soweit ein Vor-Ort-Einsatz beim Kunden erforderlich ist, wird der Angaben; Kunde Axians und deren Mitarbeitern Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Vertragssoftware mindestens während der normalen Bürozeiten, möglichst nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und die erforderlichen Rechnerzeiten zur Verfügung stellen. - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude Soweit unklar ist, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten verursacht, wird der Kunde gemeinsam mit Axians zunächst eine Analyse der Softwareumgebung durchführen und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person ggf. auf eigene Kosten Drittfirmen mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während how hinsichtlich der gesamten InstallationSoftwareumgebung einschalten. - Während der Arbeiten stellt der Kunde Axians laufend einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des nach Bedarf von Axians Auskunft über das Gesamtsystem beim Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung die Verwendung der Software sowie den geltend gemachten Mangel gibt und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in RechnungTestläufe durchführt. - Der Kunde wird die von Axians erhaltenen neuen Programmversionen nach Anweisung von Axians installieren. - Soweit dies für die Erstellung und/oder Nutzung einer neuen Programmversion der zu pflegenden Softwareprogramme erforderlich ist, wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems, der Datenbank oder sonstige, zur Anwendung der Software erforderlichen Drittmittel auf seine Kosten betriebsbereit zur Verfügung stellen. - Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für Axians nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und Axians unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen und Axians bei telefonischer Mitteilung nachträglich schriftlich oder als E-Mail zu übermitteln. Diese Mitteilung hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers, seine Auswirkungen und mögliche Ursachen zu beachtenenthalten.

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Samples: www.axians.de

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, IT-Systemanalysesobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt. 7.2. Der Kunde ist bei von Testsystemen oder Testmandantenuns durchzuführenden Montagen verpflichtet, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheitdafür zu sorgen, Remote Unterstützung etc.) einer Person dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringenArbeiten begonnen werden kann. 7.3. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu schaffenveranlassen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.hDiese können gerne bei uns erfragt werden. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl7.4. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. Die für die einplante Arbeitszeit Leistungsausführung einschließlich des TA MitarbeitersProbebetriebes erforderliche(n) separat in RechnungEnergie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. - 7.5. Der Kunde hat fachliche Weisungen uns für die Zeit der TA Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. 7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- Vertrag oder Mitwirkungspflichten in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. 7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu beachtenüberprüfen. 7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen. 7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. 7.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der 6. Credit rating check 6.1. The customer declares his express agreement that his data may be communicated exclusively for the purpose of protection of creditors to the officially privileged creditor protection associations Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) and Kreditschutzverband von 1870 (KSV). 7. Customer’s duty of cooperation 7.1. Our duty to render performance begins, at the earliest, as soon as all technical details have been clarified, the customer has created the technical and legal prerequisites (which we shall be pleased to communicate on request), we have received the agreed down-payments or securities, and the customer has fulfilled his contractual obligations of preliminary work and cooperation, in particular also those specified in the points below. 7.2. In the case of assembly work to be carried out by us, the customer is obliged to ensure that work can be begun immediately after the arrival of our assembly team. 7.3. The customer must secure the required permits from third parties as well as the notifications and approvals by authorities at his expense. Details of these can be requested from us. 7.4. The quantities of energy and water required for the rendering of performance including trial operation are to be provided by the customer at his expense. 7.5. For the time of rendering the performance, the customer must make available to us, free of charge, lockable rooms, which are not accessible to third parties, for use by the workers as well as for storing tools and materials. 7.6. The customer is liable for ensuring that the necessary constructional, technical and legal preconditions for the work to be completed or the object of purchase are in place which were described in the contract or in information provided to the customer before the contract was concluded or which the customer must have known on the basis of relevant specialist knowledge or experience. 7.7. The customer is also liable for ensuring that the technical installations, such as supply lines, cabling, networks and the like are in a technically perfect and operational condition and are compatible with the objects of purchase or work to be effected by us. 7.8. We are entitled but not obliged to check these installations in return for separate remuneration. 7.9. In particular, before the start of assembly work, the customer must provide the necessary information on the location of concealed supply lines for electricity, gas and water or similar installations, escape routes, other obstructions of a structural nature, possible sources of danger, as well as the necessary statics-related information, without being asked to do so. 7.10. Details of the necessary information relating to the order can be obtained from us. 7.11. The customer bears sole responsibility for the design and functionality of parts that have been provided. There is no duty to examine any documents provided by the customer, details or instructions provided – beyond setting up a technical construction dossier and certifying observance of the Machines directive as well as any other applicable guidelines – with regard to the item to be supplied, and liability in relation to this is excluded. The duty to issue the certification can be contractually transferred to the customer marketing the deliverable item. 7.12. The customer is not entitled to assign claims and rights from the contractual relationship without our written consent.

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