Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Office as a Service Agreement, Agb Für Office as a Service Leistungen, Office as a Service Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. 1.8.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung vom Auftragnehmer zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde den Auftragneh- mer auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung. 1.8.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch vom Auftragnehmer unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde dem Auf- tragnehmer den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware. 1.8.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen vom Auftragnehmer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. 1.8.4 Der Kunde hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. 1.8.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen. 1.8.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen. 1.8.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit den Servicebedingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner der Auftragnehmer die für die Durchführung Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen, soweit nicht vom Auf- tragnehmer geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. 1.8.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen Auftragnehmers bei sich zusätzlich so rechtzeitig zu erbringenverwahren, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich istdiese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 1.8.9 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt sind. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdendem Auftragnehmer. Der Kunde gewährleistettrifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sindQuellprogramme ohne Zustimmung von dem Auf- tragnehmer Dritten nicht zugänglich werden. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzwDie Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung vom Auftragnehmer. Rechtsverletzungen geltend, die auf Quellprogramme hat der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Auftragnehmer nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu liefern. 1.8.10 Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellendie gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Servicebedingungen vom Auftragnehmer sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. 1.8.11 Der Kunde verpflichtet sich, TRAUT bei der Rechtsverteidigung durch angemessene Unterstützung bieten technische und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht istorganisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass TRAUT die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist. 1.8.12 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kun- de konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiertals Mangel nachweisbar ist oder c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt. 1.8.13 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer jede Veränderungen bei den Mitarbeitern und Usern der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen mit, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt soweit diese für die Leistungserbringung vom Auftragnehmer von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen. 1.8.14 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung und es dem Kunden ermöglichtSpeicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche den vom Auftragnehmer betriebenen Systemen nicht zu führenrechtlichen Risiken für den Auftragnehmer kommt. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/aufgrund von genutzten oder Software Dritter stehtgespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber des Auftrag- nehmers gestellt werden, die wird der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet)den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freistellen. 1.8.15 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich. GgfSoweit Software vom Auftragnehmer beigestellt wird, kann eine Lizenzierung auf den Kunden erfolgen. erforderliche Anpassungen Wenn der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung Auftragnehmer die Vergütung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT auf den Kunden dabei unterstütztlizenzierte Software gezahlt hat, Kundensysteme in Verbindung mit ist die Software bei Beendigung der betreffenden Leistungsbeschreibung oder des gesamten Vertrages über den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen Infrastrukturbetrieb an den Auftragnehmer herauszugeben und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügungübertragen. Der Kunde wird dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben und seine Nutzer sind verpflichtetHandlungen durchführen, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde die die Herausgabe und/oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen Übertragung und eine Änderung weitergehende Nutzung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor Software durch den Auftragnehmer ermöglichen. 1.8.16 Änderungen an Leistungen von dem Auftragnehmer oder an der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten von dem Auftragnehmer betriebenen IT-Systeme gewährtInfrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei dem Auftragnehmer führen, muss sind diese vom Kunden gemäß der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- tenzum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden sind vom Kunden zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUTinnerhalb von 24 Stunden Störungen in der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Systeme ebenfalls zu beachtenInfrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich sind. 1.8.17 Wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht mit den Auftragnehmer abgestimmten Änderungen an Leistungen vom Auftragnehmer oder an der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur vornehmen, so ist weiter verpflich- tetder Auftragnehmer nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Kunde trägt die bei dem Auftragnehmer entstehenden Mehraufwände. 1.8.18 Der Kunde wird die Leistungen vom Auftragnehmer so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz vom Auftragnehmer nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden von Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Nutzern ggfBetrieb des Kommunikationsnetzes von dem Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT- Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. 1.8.19 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich um auf Leistungen aus diesem Vertrag zuzugreifen. 1.8.20 Soweit das Vertragsverhältnis oder Teile des Vertragsverhältnisses enden, wird der Kunde sofort Agenten und vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellte Software löschen. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend Die Verbindung zum Rechenzentrum wird vom Kunden beendet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von IT-Infrastrukturdaten und IT- Dokumentationen, die durch die Nutzung der Systeme von Agenten oder Software, die vom Auftrag- nehmer dem Kunden zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholengestellt wurde, entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Kunde hat für die Dauer des Vertrages über den MMKS-Telefonanschluss den Breitbandkabel-TV-Vertrag mit MMKS oder einem mit MMKS kooperierenden Kabelnetzbetreiber aufrechtzuerhalten. Beendet der Kunde den Breitbandkabel- TV-Vertrag durch Kündigung vor dem Vertrag über den Telefonanschluss, so bleibt er bis zur Beendigung des Vertrages über den Telefonanschluss zur Zahlung des Entgeltes gemäß der Preisliste MMKS Telefonanschluss verpflichtet. 4.2 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Verwendungszwecken dienenden technischen Einrichtungen der MMKS unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume, Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen, ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde ermöglicht MMKS den Zutritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Vertrages. 4.3 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. Wohnung alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. MMKS wird dem Kunden hierzu ihre Anforderungen mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von MMKS die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen; b) zur Vornahme von Servicemaßnahmen oder zur Rücknahme von Eigentum der MMKS, für den ungehinderten Zutritt von Servicetechnikern der MMKS oder von, durch MMKS beauftragten Unternehmen zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu sorgen, c) die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemessenem Umfang zu unterstützen und eigene Eingriffe jeglicher Art in die von MMKS installierten Anschlusskomponenten zu unterlassen, d) neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von MMKS einzuführen. 4.4 Der Kunde darf den Festnetzanschluss zur Übermittlung von Sprache und/oder Daten gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und -verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. 4.5 Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Der Kunde darf keine gesetzlich verbotenen Informationen, Sachen oder Leistungen übermitteln bzw. übersenden. 4.6 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 4.7 Der Kunde hat MMKS unverzüglich alle ihm bekannt werdenden Umstände, welche die Funktion des MMKS-Netzes sowie die Abschlusseinrichtungen beeinträchtigen könnten, mitzuteilen. 4.8 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist. 4.9 Der Kunde ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere das persönliche Kennwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren und unverzüglich zu ändern oder die für Änderung zu veranlassen, falls die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenVermutung besteht, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen nichtberechtigte Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. davon Kenntnis erlangt haben. 4.10 Der Kunde ist weiter verpflich- tetverpflichtet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung MMKS eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und zur Zahlung der Systeme zur Verfügung aus dem Vertrag fällig werdenden Entgelte für eine ausreichende Deckung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen sorgen. 4.11 Der Kunde hat MMKS unverzüglich jede Änderung der Nutzer einzuholenpersönlichen Daten, wie Name, Anschrift, Firma, Rechtsform, Kontoverbindung u.ä., mitzuteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Änderungen von Name, Anschrift oder einer gegenüber der BKM erteilten Vertretungsmacht Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der BKM Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der BKM erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetra- gen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. (2) Klarheit von Aufträgen und Überweisungen Aufträge und Überweisungen müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen las- sen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge und Überweisungen können Rück- fragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen zur Gutschrift auf einem Konto (zum Beispiel bei Lastschrift- und Scheckeinreichungen) und Überweisungen auf die Richtig- keit und Vollständigkeit des Namens des Zahlungsempfängers, der angege- benen IBAN und ggf. BIC und der angegebenen Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen und Überweisungen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags oder einer Überweisung Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags oder einer Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der BKM gesondert mitzuteilen. Bei for- mularmäßig erteilten Aufträgen oder Überweisungen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der BKM Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Abrechnungen, Anzeigen über die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Ausfüh- rung von Aufträgen und Überweisungen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Kunde auf Anforderung BKM bei Ausbleiben von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellennicht zugehen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassendie BKM unverzüglich benachrichtigen. Bevor Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenerwartet.

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Samples: Kontoeröffnungsantrag Für Geldanlagen, Bedingungen Für Geldanlagen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Sind wir gesetzlich, aufgrund dieser AGB oder vertraglich zur Erbringung von Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung verpflichtet, hat der Kunde uns hierbei zu unterstützen. Er hat, soweit zwingende Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen: a) Der Kunde ist verpflichtet, verbringt die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen notwendigen Gegenstände innerhalb seiner Betriebsstätte an den Leistungsort. b) Der Kunde bereitet den Einsatzort so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten vor (z.B. eines IT-UmzugsReinigen, Absperren, Beseitigen schädlicher Einflüsse), dass uns die Durchführung einer ordnungsgemäßen Leistung möglich und zumutbar ist und gewährt uns Zugang zu diesem. c) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistetstellt die erforderliche Grundversorgung (z.B. Elektrizität, dass er Wasser, Heizung, Beleuchtung, Druckluft) sicher. d) Der Kunde stellt die zur Erbringung der Leistung notwendigen Vorrichtungen, Werkzeuge (z.B. Kran, Transportmittel, Kompressoren) und TRAUT Bedarfsmittel (z.B. Unterlegkeile, Schmiermittel, Dichtungswerkstoffe) bereit. e) Der Kunde stellt uns Räume oder Behälter zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen Verfügung, in denen wir unser Werkzeug aufbewahren können. Diese Räume oder Behälter müssen verschließbar, sauber und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche trocken sein. f) Der Kunde stellt unseren Mitarbeitern einen ordnungsgemäß temperierten Aufenthaltsraum zur Verfügung. g) Der Kunde stellt – sofern kurzfristig bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten unvorhergesehen erforderlich – geeignete Hilfsarbeiter oder Fachkräfte zur Verfügung insbesondere zur Bedienung seiner Vorrichtungen und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellenWerkzeuge geeignetes Personal. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte Dieses handelt im Auftrag und auf Weisung des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet)Kunden. h) Der Kunde leistet technische Hilfe, z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder insbesondere stellt er uns die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von erforderlichen Zeichnungen, Entwürfe, Pläne, Modelle, Berechnungen und sonstige Informationen, Unterlagen und Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sowie dafür verantwortlich, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die der Auftragsdurchführung und -erfüllung durch uns entgegenstehen. i) Der Kunde hat seine Nutzer sind verpflichtetMitwirkungspflichten so zu erfüllen, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen dass wir unsere Leistungen unverzüglich nach Ankunft am Einsatzort aufnehmen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichernohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden ausführen können. Sollte es zu Verzögerungen beim Kunden kommen, wird er uns dies unverzüglich mitteilen und Wartezeiten unseres Personals zu gleichen Stundensätzen wie die Erbringung der Leistungen selbst vergüten. Soweit keine Stundensätze vereinbart sind, sind übliche Stundensätze geschuldet. j) Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Einsatzort notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls nötig, wird er kostenlos spezielle Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Der Kunde hat unsere Mitarbeiter über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für unsere Mitarbeiter und die von uns zu erbringenden Leistungen von Bedeutung sind. Bei Verstößen unserer Mitarbeiter gegen solche Sicherheitsvorschriften wird uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Sollten Leistungen aufgrund nicht eingehaltener Arbeitssicherheitsvorschriften nicht ohne Gefahr für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter ausführbar sein, so sind entweder hinreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder ein Nutzer die Arbeiten werden bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, in dem der Arbeitsschutz gewährleistet ist. Fällt die Gewährleistung des Arbeitsschutzes in den Verantwortungsbereich des Kunden, so wirken die entsprechenden Zeitverzüge fristverlängernd. k) Der Kunde hat uns die Dauer der Arbeitszeit des von uns eingesetzten Personals zum Einsatzende, mindestens jedoch wöchentlich durch Unterschrift zu bestätigen. 2. Sofern unsere Mitarbeiter zur Erbringung der geschuldeten Leistung eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellenAufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis benötigen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine hat uns der Kunde, vorbehaltlich der Vereinbarung im Einzelfall, gegenüber den örtlichen Behörden bei der Beantragung, Verlängerung oder Änderung der Zugangsdaten veranlassenfür die Durchführung der Leistung erforderlichen Erlaubnis im erforderlichen Umfang kostenlos zu unterstützen. 3. Bevor Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, die sich aus dem Gesetz, diesen AGB oder aus dem Vertrag selbst ergeben, rechtzeitig und vollständig zu erfüllen und uns bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. 4. Kommt der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährteiner ihm obliegenden Mitwirkungshandlung nicht oder nur fehlerhaft nach, muss können wir eine angemessene Frist zur Nachholung der erforderlichen Mitwirkungshandlung setzen. Kommt der Kunde innerhalb dieser Frist der erforderlichen Mitwirkungshandlung nicht nach, sind wir berechtigt die Handlung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen. Wir sind auch dazu berechtigt, den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls Vertrag bei Nichterbringung der Mitwirkungshandlung innerhalb der gesetzten Frist zu beachtenkündigen. Der Kunde ist weiter verpflich- tetauf diese möglichen Folgen bereits bei der Fristsetzung hinzuweisen. Erbringt der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht, den Nutzern ggfnicht rechtzeitig oder fehlerhaft, ist er außerdem dazu verpflichtet, die uns hieraus entstehenden Kosten (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) zu tragen. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenWeitere Rechte nach Vertrag oder Gesetz bleiben hiervon unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtet, wird die einerseits für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungen leisten. Dazu gehört insbesondere: - Benennung eines Verantwortlichen und ggf. eines Vertreters, der alle für die Zwecke der Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenVertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. - Soweit Leistungen per Datenfernübertragung erbracht werden, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss stellt der Kunde auf Anforderung seine Kosten die geeigneten Geräte und Programme betriebsbereit zur Verfügung und unterhält sie. - Bei einem erforderlichen Vor-Ort-Einsatz beim Kunden wird der Kunde wegscheider-os und den von TRAUT im wegscheider-os Beauftragten Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Software mindestens während der üblichen Geschäftszeiten, möglichst nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und die erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT Rechnerzeiten zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirkenVerfügung stellen. - Ist unklar, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche welche Systemkomponente ein Fehlverhalten bzw. Rechtsverletzungen geltendeinen Mangel verursacht, wird der Kunde gemeinsam mit wegscheider-os zunächst eine Analyse der Systemumgebung durchführen und ggf. auf eigene Kosten Drittfirmen mit dem erforderlichen Know-how hinsichtlich der Systemumgebung einschalten. - Während der Arbeiten stellt der Kunde wegscheider-os auf seine Kosten laufend einen fachlich qualifizierten, erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter zur Seite, der Auskunft über das beim Kunden vorhandene Gesamtsystem und die auf Verwendung der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Software sowie den geltend gemachten Mangel geben und Testläufe durchführen kann. - Der Kunde wird TRAUT die von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT wegscheider-os erhaltenen neuen Programmversionen nach Anweisung von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellenwegscheider-os installieren. Voraus- setzung - Soweit dies für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- Erstellung und/oder Nutzung einer neuen Programmversion der zu wartenden Software Dritter stehterforderlich ist, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems, der Datenbank oder sonstige, zur Anwendung der Software erforderlichen Drittmittel auf seine Kosten betriebsbereit zur Verfügung stellen. - Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich für wegscheider-os nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und für TRAUT unentgelt- lich vornehmennach ihrer Entdeckung wegscheider-os unverzüglich und bei telefonischer Mitteilung nachträglich schriftlich oder als Email mitzuteilen; dies unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Mangel, seinen Auswirkungen und möglichen Ursachen. (2) Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist wegscheider-os nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Bei wiederholter oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten ITschwerwiegender Pflichtverletzung ist wegscheider-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tetos berechtigt, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung Softwarepflegevertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenkündigen.

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Samples: Software Maintenance Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Die- se Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerun- gen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderun- gen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Auf- trägen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Aus- führung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zuge- hen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungs- pflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen erwartet). 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnetInternationale Bankkontonummer), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. o In einem AMS-Request oder einer über einen AMS-Request übermittelte Fehlermeldung hat der Kunde die Dringlichkeit des betreffenden AMS-Requests oder Incidents anzugeben. In dem jeweiligen AMS-Request oder die darin enthaltene Fehlermeldung wird der Kunde detailliert Angaben zur Aufgabenstellung des AMS-Requests oder Fehlermeldung, ein- schließlich Angaben zur Einsatzbedingungen, Erscheinungsformen, Anwendungssituation und Auswirkungen melden. Der Kunde ist verpflichtetwird ferner dafür sorgen, dass die AMS Key-User des Kunden der proALPHA innerhalb der vereinbarten Ser- vicezeiten für etwaige Rückfragen zur Verfügung stehen und erforderlichenfalls auf Anfrage durch die Übermittlung von Informationen, Workflows, Testfällen, Testdaten, Fehlerprotokollen und Screenshots bei der Bearbeitung des AMS-Re- quests oder einer Fehlermeldung proALPHA in zumutbaren Umfang unterstützten. o Der Kunde wird proALPHA die erforderlichen Zugänge und Zugangsberechtigungen für und auf das Test- und Produk- tivsystem des Kunden bereitstellen. Der Kunde wird die dafür erforderlichen Internetzugänge auf eigene Kosten und Rechnung herstellen und für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenvereinbarte Servicedauer aufrechterhalten. o Bei der Beauftragung von AMS-Requests für das Funktionale AMS wird der Kunde proALPHA die erforderlichen Informa- tionen, dass eine termingerechte Leistungserbringung einschließlich der für die Änderung an Systemberechtigungen, Geschäftsprozesse, Workflows, Listen und Formu- laren benötigten Informationen, bereitstellen. Der Kunde wird Arbeitsergebnisse von proALPHA nach entsprechender Bereitstellung durch TRAUT möglich istproALPHA prüfen. Insbe- sondere muss Ist der Kunde zur Überprüfung nicht selbst in der Lage, wird der Kunde auf Anforderung eigene Kosten und eigene Rechnung einen fachlichen kompe- tenten Dritten mit der Überprüfung der Arbeitsergebnisse von TRAUT proALPHA beauftragen. Der Kunde wird bei den zwischen den Parteien vereinbarten Prozessen zur Freigabe und Abnahme im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) Umfang mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistetIm Falle, dass er die Annahme des Angebots auf Anpassung des Volumens durch den Kunden verspätet erfolgt oder eine schrift- liche Annahme unterbleibt und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltenddies nicht auf Umständen beruht, die auf der Behauptung beruhenproALPHA zu vertreten hat, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bleibt es unverändert bei dem bis dahin vereinbarten Volumen und unverändert bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die bis dahin vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenVergütungsregelung.

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Samples: Service Level Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1 Die Erbringung der vereinbarten Leistun- gen durch salesXp, insbesondere die Er- stellung komplexer EDV-Lösungen, bedarf der engen Kooperation der Vertragspartei- en und der Mitwirkung durch den Kunden. Insbesondere die Erstellung individueller Leistungsbeschreibungen, eines fachli- chen Grob- oder Feinkonzeptes oder eines Pflichtenheftes erfolgt nach Art und Um- fang der vom Kunden zur Verfügung ge- stellten bindenden Informationen, Unterla- gen und Hilfsmittel. Der Kunde wird alle sich hieraus ergebenden Obliegenheiten als Hauptleistungspflichten erfüllen. Er wird insbesondere die für die Erbringung der Leistungen von salesXp geforderten angemessenen und erforderlichen Infor- mationen, Einrichtungen, Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Auskunftsper- sonen und Unterlagen kostenlos zur Ver- fügung stellen und ihm etwa obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich treffen und salesXp mitteilen. Änderungsvorschläge von salesXp wird der Kunde unverzüglich prüfen und salesXp über das Ergebnis dieser Prüfung informieren. 7.2 Zu den vom Kunden auf seine Kosten bereitzustellenden Informationen zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. 7.3 Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht stellt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Die Mitarbeiter des Kunden weisen salesXp insbesondere unaufgefordert auf branchentypische oder unternehmensspezifische Erfordernisse und Usancen hin, soweit diese nicht in den Angebotsunterlagen aufgeführt sind. Der Kunde stellt alle technischen Unterlagen in der von salesXp spezifizierten Form zur Verfügung, die zur erfolgreichen Abwick- lung des Projekts erforderlich sind. 7.4 Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungs- pflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die ver- traglich vereinbarten Ausführungsfristen. Soweit nicht eine längere Verzögerung konkret nachgewiesen oder etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Verlängerung um den Zeitraum, der bis zur ordnungs- gemäßen oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten vergeht. salesXp kann hierdurch verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereit- stellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Weitergehende Ansprüche von salesXp bleiben hierdurch unberührt. 7.5 Der Kunde wird salesXp ständig über alle Umstände aus seiner Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die vertraglichen Pflichten von salesXp, insbesondere auf die Werke, Zeitpläne, Preise, und den wei- teren Verlauf des Projekts haben können. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die sämt- liche für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenProjekts er- forderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. 7.6 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung die von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT ihm eingesetzten Mitarbeiter die zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung Durchführung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleisteterforderlichen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis- se haben, dass er und TRAUT einschließlich des Rechts zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse Vereinbarung eventueller Auftragsände- rungen oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenAuftragsergänzungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere mitzuwirken bei: - der Ermittlung aller Informationen über den Kunden und ggf. dessen Endkunden, die wir be- nötigen, um unsere Leistungen vertragsgerecht erbringen zu können. Dazu gehören vor al- lem vollständige Informationen über die Systemumgebung, die Schnittstellen, die Unterneh- mensabläufe und die Vorstellungen der Fachabteilungen über technische und organisatori- sche Randbedingungen. In technischer Hinsicht gehören hierzu vor allem die Regeln zur Plausibilitätsprüfung, das Mengengerüst, die Durchsatzanforderungen und alle relevanten Datenmengen, - etwaigen ausdrücklich vereinbarten technischen Probeläufen, insbesondere durch die Be- reitstellung von ausreichend Personal und Daten während der normalen Arbeitszeit; Testda- ten sind in dem von uns vorgeschriebenen Umfang vom Kunden auf eigene Kosten zu er- fassen und zur Verfügung zu stellen, wobei alle vom Kunden gewünschten Fallarten abzu- decken sind, - bei der Vorbereitung und Durchführung der Installation der Produkte und Programme, insbe- sondere durch Ermöglichung der Datenfernübertragung, sofern eine Installation ausdrücklich vereinbart wurde, 2. Der Kunde hat ferner folgende Leistungen zu erbringen: - Einsatz fachlich befähigter Mitarbeiter sowie ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter, um ein abgesichertes Einführungs- und Bedienungsverfahren sicherzustellen, - Überprüfung unserer Planungen, Leistungsbeschreibungen, technischen Aussagen und Zu- sicherungen auf ihre Eignung für die betrieblichen Zwecke des Kunden; über dabei entdeck- te Unstimmigkeiten oder Fehler sind wir umgehend zu informieren. - Schaffung aller Installationsvoraussetzungen im Bereich der eigenen Organisation, so dass wir mit den vertraglich festgelegten Leistungen ohne zusätzliche Aufwendungen an den vor- gesehenen Schnittstellen anschließen können, - Beschaffung der im Pflichtenheft festgelegten Systemausrüstung (Hardware) und – umgebung (Netzwerke etc,), - vollständige, unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen einschließlich der Be- reitstellung zur Fehleranalyse geeigneter Daten und Protokolle, - ordnungsgemäße Sicherung der eigenen Daten, Anfertigung ausreichender Sicherungsko- pien aller uns überspielten Daten, Sicherung seiner Datenbestände vor Verlust, bevor wir In- stallations- oder Wartungsarbeiten ausführen sowie Hinweis auf ggf. ungesicherte Datenbe- stände, - ordnungsgemäße Pflege und Wartung der Hard- und Software, - Implementierung seiner bisherigen Datenbestände in das von uns gelieferte neue Datenver- arbeitungssystem (Software/Hardware). 3. Im Falle von Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, uns sämtliche für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so unserer Beratungsleistungen notwendigen Unterlagen und Infor- mationen über den Kunden rechtzeitig zur Verfügung zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich iststellen. Insbe- sondere muss Auf Verlangen hat der Kunde auf Anforderung die Richtigkeit und Vollständigkeit der von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT ihm zur Vorbereitung Verfügung gestellten Unterlagen und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirkenAuskünfte schriftlich zu bestätigen. Fordern wir vom Kunden Entscheidungen ab, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht sind diese unverzüglich vom Kunden zu gefährdentreffen. 4. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse Erweisen sich Informationen oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Unterlagen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/als fehlerhaft, unvollständig oder Software Dritter stehtnicht eindeutig, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich unverzüglich nach entsprechendem Hinweis durch uns die erforderli- chen Berichtigungen, Ergänzungen oder Fehlerbeseitigungen vornehmen. 5. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer Wir sind nicht verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des von Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonsti- ge Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenüberprüfen, wenn hierzu kein begründe- ter Anlass besteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 10.1 Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet sich, die NETFUTURA bei Ihrer Ver- tragserfüllung zu unterstützen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet - jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankver- bindung (Vertragsdaten) und grundlegende Änderun- gen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Er- öffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ein- leitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unver- züglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtig- ten mitteilen zulassen, soweit dies für eine ordnungs- gemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses er- forderlich ist. - NETFUTURA bei der Einholung aller Genehmigungen, die von NETFUTURA einzuholen sind und die zur Leis- tungserbringung erforderlich sind, zu unterstützen. Zudem wird der Kunde für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und Aufla- gen Sorge tragen. - NETFUTURA alle zur Abwicklung der Leistungserbrin- gung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich iststellen. Insbe- sondere muss Insbesondere ist der Kunde zur Bereitstellung der für die die Entwicklung, Herstellung und Pflege er- forderlichen Informationen verpflichtet. - NETFUTURA neue Anwendungen oder Veränderun- gen bestehender Anwendungen, die Auswirkungen auf Anforderung die Leistungserbringung haben, rechtzeitig mitzu- teilen. - die vereinbarten Preise zuzüglich der darauf entfallen- den Mehrwertsteuer fristgerecht zu entrichten. - Sicherheitsmaßnahmen gegen alle Arten von TRAUT Datenverlusten, Übermittlungsfehlern und Betriebs- störungen zu treffen, die in seiner Sphäre auftreten können. 10.2 Der Kunde verpflichtet sich, soweit Testläufe oder Abnah- metests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte not- wendig oder zweckmäßig werden, sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. 10.3 Sofern NETFUTURA dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung des Zumutbaren eine schnelle und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdensorg- fältige Prüfung vornehmen. Der Beanstandungen und Ände- rungswünsche wird der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: NETFUTURA jeweils unver- züglich mitteilen. 10.4 Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen NETFUTURA spätestens unverzüglich freistellennach Abschluss der Entwurfsphase die Titel der einzelnen Seiten der Website, TRAUT bei einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten einzel- nen Seiten zur Verfügung stellen (Titels, Keywords, De- skriptions) damit NETFUTURA die Titels, Schlüsselworte und TRAUT von angemessenen Kosten Beschreibungen mittels Metatags in den Quellcode inte- grieren kann. 10.5 Die Leistungen der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT NETFUTURA entbinden den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtnicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwen- dung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Program- men, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die regelmäßige Datensicherung sowie die regelmäßige Ände- rung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle. 10.6 Der Kunde stellt NETFUTURA die in die Website einzubrin- genden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so In- halte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Kompatibilität mit der Kundensys- teme Website erfolgten Zwecke eignen, ist NETFUTURA nicht verpflichtet. Nur bei offen- kundigen Fehlern ist NETFUTURA verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesonde- re die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. NETFUTURA wird mit dem Kunden spätestens vor Abschluss der Konzeptphase abstimmen, in welcher Form der Kunde NETFUTURA die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlichKunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme Sofern eine Überlassung von Inhalten an den Kunden in digitaler Form vereinbart wird, ist auch das je- weils zu verwendende Dateiformat abzustimmen. 10.7 Sobald NETFUTURA ein Pflichtenheft erstellt hat, dass den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde das Pflichtenheft durch Erklärung in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit Textform (§ 126 b BGB) abnehmen. 10.8 Sobald NETFUTURA ein Konzept erstellt hat, dass den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreibenver- traglichen Anforderungen entspricht, wird sich TRAUT um der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (vergleiche § 126 b BGB) abnehmen. 10.9 Sobald NETFUTURA eine Grundversion der Website erstellt hat, die Erreichung dieses Ziels bemühenden vertraglichen Anforderungen entspricht, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf wird NETFUTURA die Grundversion durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT Erklä- rung in Textform (vergleiche § 126 b BGB) abnehmen. 10.10 Sobald NETFUTURA die Website fertiggestellt hat wird NET- FUTURA dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten die Website auf einem geeigneten Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachtenVerfügung stellen. Der Kunde ist weiter verpflich- tetzur Abnahme dieser fertiggestellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) verpflichtet, wenn die betreffenden Bestandtei- le der Website den Nutzern ggfVertraglichen Anforderungen im We- sentlichen entsprechen. 10.11 Kommt der Kunde seiner in den Ziffer 10.7 bis 10.10 gere- gelten Verpflichtungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach jeweiliger Anzeige der NETFUTURA in Textform (§ 126 b BGB) nach, so ist die NETFUTURA berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dem Aufwand ab- rechnen. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme Das Recht zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenKündigung bleibt hiervon unberührt.

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Samples: Web Design Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mittei- lungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) einge- tragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwä- schegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge ha- ben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit sei- ner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formu- larmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kun- den nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichti- gen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen erwartet). 40.000 (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet01/18b) 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um Der Praxisoptimierer in die Lage zu versetzen, die Online-Marketing bzw. Marketing-Leistungen durchführen zu können. Insbesondere wird der Kunde Der Praxisoptimierer fristgerecht, kostenfrei und uneingeschränkt sämtliche projektrelevanten Informationen zur Verfügung stellen, wie bspw. Keywords, Weiterleitungs- URL´s, Tracking-Ident-Nummer, URL, Templates, Werbemittel, No-Go Liste (wie unten definiert) usw. 4.2 Sehen die Online-Marketing bzw. Marketing-Leistungen die Erstellung einer Keyword-Liste für die Suchmaschinenoptimierung und / oder das Keyword-Advertising vor, wird der Kunde Der Praxisoptimierer eine Aufstellung mit Begriffen liefern, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenKeyword-Liste nicht genutzt werden dürfen („No-Go-Liste“). Der Praxisoptimierer ist dafür verantwortlich, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung diese Begriffe für die Suchmaschinenoptimierung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT/ oder das Keyword-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts Advertising nicht zu gefährdenverwendet werden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltendhat die Pflicht, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: von Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten Praxisoptimierer erstellte Keyword-Liste zu überprüfen und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachtenfreizugeben. Der Kunde ist weiter verpflich- tetin jedem Falle verantwortlich und haftbar, dass Der Praxisoptimierer die Begriffe, die nicht auf der No-Go-Liste stehen, marken- und wettbewerbsrechtlich nutzen kann, es sei denn Der Praxisoptimierer hat die marken- oder wettbewerbswidrige Nutzung erkannt oder bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennen müssen; im Zweifelsfall hat der Kunde auf eigene Rechnung entsprechende Nutzungsrechte bei Schutzrechtsinhabern zu besorgen. 4.3 Die Durchführung der Online-Marketing bzw. Marketing-Leistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und Der Praxisoptimierer. Ist der Kunde mit der Arbeitsweise und Erbringung der Leistungen in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies Der Praxisoptimierer unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Arbeitsweise und Leistungserbringung als vertragsgemäß. Soweit Online- Marketing bzw. Marketing-Leistungen vom Kunden freigegeben werden müssen oder eine gesetzliche oder vereinbarte Pflicht zur Abnahme besteht, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme, sobald die Leistungen im wesentlichen vertragsgemäß erbracht worden sind. Soweit die Freigabe oder Abnahme nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Ablieferung der Leistung erklärt wird, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben bzw. abgenommen. 4.4 Soweit durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht die jeweilige Online-Marketing-Leistung nicht erbracht werden kann oder der Kunde nach Aufforderung durch Der Praxisoptimierer die Mitwirkungspflicht nicht erbringt, kann Der Praxisoptimierer unter Einhaltung der Frist gemäß Ziffer 13 vom Einzelvertrag zurücktreten oder den Nutzern ggfEinzelvertrag für die Zukunft kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend Der Anspruch von Der Praxisoptimierer auf Ersatz von Mehraufwendungen infolge des Ausbleibens der Mitwirkungspflicht bleibt unberührt. 4.5 Die Parteien werden jeweils Ansprechpartner für die Nutzung Fragen der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggfZusammenarbeit benennen. vorgeschriebene Einwilligungen Im Wesentlichen soll der Nutzer einzuholenKontakt der Parteien über die Ansprechpartner erfolgen.

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Samples: Online Marketing Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtethat dafür zu sorgen, dass Mercer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig vorgelegt werden und Mercer von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Durchführung Ausführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Informatio- nen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst wäh- rend der Tätigkeit von Mercer bekannt werden. Auf Verlangen von Mercer hat der Kunde die Vollstän- digkeit der vorgelegten Unterlagen und der gege- benen Auskünfte und Erklärungen schriftlich zu be- stätigen. (2) Der Kunde steht dafür ein, dass alles unterlas- sen wird, was die Unabhängigkeit von Mercer oder ihrer Mitarbeiter gefährden könnte. Dies gilt insbe- sondere für Angebote an Mitarbeiter auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. Im Falle von Angeboten für Auf- tragsleistungen behält sich Mercer das Recht vor, die Auftragsleistung zu ihren Allgemeinen Vertrags- bedingungen selbst zu erbringen und gegenüber dem Kunden zu ihren jeweils gültigen Honorarsät- zen zu berechnen. (3) Der Kunde wird im Falle der Vorlage von Zwi- schenergebnissen und/oder Zwischenberichten durch Mercer diese unverzüglich daraufhin überprü- fen, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen. Soll- ten Korrekturen erforderlich sein oder Änderungs- wünsche bestehen, wird dies Mercer unverzüglich schriftlich mitgeteilt. (4) Sofern der Kunde personenbezogene Daten an Mercer zwecks Verarbeitung weiterleitet, hat er die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beach- ten. (5) Sind zur Erfüllung des Auftrags Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss wird der Kunde auf Anforderung rechtzeitig vor Beginn der entspre- chenden Arbeiten von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistetMercer sicherstellen, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und die aufgezeichneten Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse Fall einer Vernich- tung oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung Verfälschung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnetDatensicherung), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Änderungen von Name, Anschrift oder einer gegenüber der BKM erteilten Vertretungsmacht Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der BKM Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der BKM erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. (2) Klarheit von Aufträgen und Überweisungen Aufträge und Überweisungen müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge und Überweisungen können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen zur Gutschrift auf einem Konto (zum Beispiel bei Lastschrift- und Scheckeinreichungen) und Überweisungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Namens des Zahlungs- empfängers, der angegebenen Kontonummer, der angegebenen Bankleitzahl und der angegebenen Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen und Über- weisungen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags oder einer Überweisung Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags oder einer Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der BKM gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen oder Überweisungen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der BKM Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Abrechnungen, Anzeigen über die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Ausführung von Aufträgen und Überweisungen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Kunde auf Anforderung BKM bei Ausbleiben von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellennicht zugehen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassendie BKM unverzüglich benachrichtigen. Bevor Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf erwartet. Die Eröffnung eines Geldanlagekontos bei der BKM sowie die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährtKontoführung sind gebührenfrei. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, muss Porti) hat der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- tenKontoinhaber selbst zu tragen. Zusätzliche Telekommunikationskosten berechnet die BKM nicht. Für außerplanmäßige Dienstleistungen berechnet die BKM zurzeit folgende Gebühren: • Nachforschung bei unbekannter Adresse EUR 35,00 • Zweitschriften EUR 20,00 Für sonstige oben nicht ausdrücklich aufgeführte Dienstleistungen, deren Entgelt hier nicht geregelt ist, kann die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenBKM eine dem Kostenaufwand angemessene Gebühr berechnen.

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Samples: Geldanlagebedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1 Der Kunde stellt Interflex die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen benötigten Informationen und besonderen Einrichtungen (z.B. hohe Leitern, Hubwagen, Hebebühne zum Erreichen der zu wartenden Systeme) rechtzeitig unentgeltlich zur Verfügung und gewährt ausreichenden Zugriff auf Hardware und Software. Der Kunde gewährt Interflex-Mitarbeitern während der vereinbarten Zeiten den für die Vertragserfüllung notwendigen Zutritt zu den erforderlichen Räumlichkeiten und Zugang zu den zu wartenden Systemen. Wird Interflex der Zugriff, Zutritt oder der Zugang überhaupt nicht oder nicht zu den vereinbarten Zeiten oder nicht in dem notwendigen Maße gewährt, kann Interflex die dadurch verursachten vergeblichen Aufwendungen dem Kunden gesondert in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde hat die Nichtgewährung oder nicht ordnungsgemäße Gewährung des Zu-griffs, Zutritts oder des Zugangs nicht zu vertreten. 5.2 Der Kunde benennt einen verantwortlichen System-Manager und einen Stellvertreter, welche Interflex gegenüber als Verantwortliche für die Erteilung und Entgegennahme verbindlicher Angaben ermächtigt sind und welche sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit den Wartungsleistungen treffen. 5.3 Aus Sicherheitsgründen hat ein sachkundiger Mitarbeiter des Kunden während der Erbringung von Leistungen durch Interflex am Installationsort anwesend zu sein und für die Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsbestimmungen zu sorgen. Sicherheitsbestimmungen des Kunden sind, sofern vorhanden, bei der Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Durchführung der Arbeiten schriftlich an Interflex zu übergeben. 5.4 Bevor Interflex die geschuldete Leistung erbringt, hat der Kunde diejenigen Auf-gaben, die nicht vom Umfang des Wartungsvertrages gedeckt sind und im Wartungsvertrag als „durch den Kunden durchzuführen“ bezeichnet sind, rechtzeitig selbst vorzunehmen. 5.5 Der Kunde stellt für Unterlagen, Materialien (z.B. Ersatzteile) und Hilfsmittel, welche von Interflex für das Erbringen der geschuldeten Leistungen benötigt werden, in unmittelbarer Nähe des Installationsortes der zu wartenden Hard- und Software auf Anforderung von Interflex einen abschließbaren Schrank oder andere geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. 5.6 Für Leistungen, die mit Hilfe eines Remote-Zugriffs erfolgen, stellt der Kunde einen geeigneten DFÜ-Anschluss unentgeltlich zur Verfügung. 5.7 Standortwechsel von Hardware sowie andere Veränderungen am zu wartenden System (z.B. Betriebssystemwechsel) sind mit Interflex frühzeitig abzustimmen. Eine Fortsetzung der Wartung kann in diesem Fall von Interflex aus wichtigem Grund verweigert werden. Bei Fortsetzung der Wartung erstellt Interflex entsprechend geänderte Konfigurationsblätter. Zusätzliche Kosten, die durch die Änderungen bei der Ausführung der Wartung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 5.8 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Daten und Programme regelmäßig in anwendungs-adäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu erbringensichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Datensicherung hat nach den Vorgaben von Interflex oder des jeweiligen Herstellers, mangels solcher Vorgaben nach den all-gemein anerkannten Grundsätzen der sicheren Datenverarbeitung zu erfolgen. Vor Beginn von Arbeiten durch Interflex an Systemen des Kunden muss in jedem Fall eine termingerechte Leistungserbringung aktuelle Datensicherung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenverfügbar gehalten werden.

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Samples: Wartungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilungen von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erfor- derlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unver- züglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Han- delsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weiterge- hende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geld- wäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeu- tig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN 2 und BIC3, sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig er- teilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Aus- führung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit un- verzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benach- richtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Konto- auszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. . Kosten der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.Bankdienstleistungen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 14.1 Der Kunde ist verpflichtethat uns einen Ansprechpartner zu benennen, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen - auch in Bezug auf etwaige Einbau- und Montageleistungen - treffen kann und für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung steht. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom An- sprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Par- teien möglichst im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. 14.2 Der Kunde wird uns, soweit erforderlich, bei der Erbringung unserer Lieferungen/Leistungen unterstützen, insbesondere in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Ver- tragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen schaffen und dazu beitragen, dass wir die Lieferungen/Leistungen je- weils rechtzeitig beginnen und ohne Behinderung und Unter- brechung durchführen können. 14.3 Insbesondere wird der Kunde uns - soweit für die Lieferung oder Leistungserbringung erforderlich - unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stellen: uneingeschränkten Zugang zu dem Ort der Lieferung/Leistungserbringung, Stellung der aktuellen Pläne, Betriebsdaten, Sicherheitshinweise, funkti- onsfähige Übertragungs- und Kommunikationsgeräte, sowie sonstige erforderliche Informationen und Unterlagen in Be- zug auf die Leistung; von uns nicht bereitgestellte und für die Lieferung/Leistungserbringung erforderliche Hilfsgeräte; Strom, Wasser, sanitäre Einrichtungen, Parkmöglichkeiten; Genehmigungen und andere Erlaubnisse, die für die Durchführung Leis- tungsausführung benötigt und nicht ausdrücklich von uns ge- schuldet sind. Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Kunde insbesondere verpflichtet, rechtzeitig vor Liefe- rung/Leistungsbeginn die Anwenderdaten verbindlich mitzu- teilen. Werden die Lieferungen/Leistungen auch im Betrieb des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen Kunden erbracht, so stellt dieser uns geeignete Arbeits- plätze und nach Abstimmung Arbeitsmittel zur Nutzung im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung. 14.4 Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stel- len echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegen- heiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschul- deten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie ver- einbart erbringt und dies Auswirkungen auf unsere Liefe- rung/Leistung hat, sind wir von der Verpflichtung zur Erbrin- gung der betroffenen Lieferung/Leistung befreit. Die entspre- chenden Lieferfristen verschieben sich um einen angemes- senen Zeitraum. Uns hierdurch entstehende Mehraufwände sind unbeschadet weiterer Rechte vom Kunden zu erbringentragen. 14.5 Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für die Überlassung von Software das Folgende: 14.6 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerk- male der Software informiert und trägt das alleinige Risiko, dass eine termingerechte Leistungserbringung diese seinen Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. In Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch TRAUT möglich istuns oder durch fachkundige Dritte beraten lassen. Insbe- sondere muss Für die Instal- lation und den Betrieb sowie die Nutzung der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung Software sind die in der Produktbeschreibung und/oder Anwendungsdoku- mentation beschriebenen Installationshinweise, insb. die Hard- und Implementierung von Projekten Softwareumgebung, sowie ggf. sonstige Nut- zungsvoraussetzungen (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirkenerforderliche Drittsoftware), um die rechtzeitige Implementierung beim Kunden vorhanden sein müssen, zu beachten. Die Ein- richtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumge- bung für die Nutzung der Software liegt in der alleinigen Ver- antwortung des Projekts Kunden. Soweit zur Nutzung der Software der Einsatz einer Drittsoftware erforderlich ist, ist diese nicht Liefergegenstand des Kundenvertrages, sondern gesondert vom Kunden zu gefährden. erwerben. 14.7 Der Kunde gewährleistet, dass er testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen auf Verwendbarkeit in der bestehen- den Hard- und Daten Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für ggf. nach Vertragsschluss an den Kunden - insbesondere im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltendRah- men der Nachbesserung - überlassene Patches, die auf Updates, Upgrades sowie neue Releases und Versionen der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Software. 14.8 Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei gewährt uns zur Fehlersuche und -behebung während der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten normalen Bürozeiten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- nach unserer Xxxx entweder einen Remote-Zugang mittels Datenfernüber- tragung zur Software und/oder Software Dritter stehtdie Möglichkeit, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des vor Ort beim Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. zuzugreifen. 14.9 Der Kunde ist weiter verpflich- tetzur ordnungsgemäßen und regelmäßigen Da- tensicherung verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung un- mittelbar vor Installation der Systeme zur Verfügung Software und eines jeden von uns überlassenen Patches, Updates, Upgrades sowie neuen Releases und Versionen eine Datensicherung vorzunehmen sowie während des Betriebs der Software alle im Zusammen- hang mit der Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenhal- ten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertret- barem Aufwand ermöglicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Hard Und Software

Mitwirkungspflichten des Kunden. 9.1 Der Kunde wird acadon bei der Erbringung der Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Dem Kunden obliegt insbesondere die Bereitstellung der funktionsfähigen technischen Infrastruktur, die für die Inanspruchnahme der Leistungen von acadon erforderlich ist. Darüber hinaus wird der Kunde acadon die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten (z.B. zur beim Kunden vorhanden IT- Infrastruktur) zur Verfügung stellen sowie acadon im erforderlichen Umfang Zugriff auf seine IT- Infrastruktur ermöglichen. Soweit acadon im Rahmen der Leistungserbringung auf die Mitwirkung von anderen Dienstleistern des Kunden angewiesen ist, stellt der Kunde acadon die für die entsprechende Kommunikation erforderlichen Vertragsdaten und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung. 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, Fehlermeldungen oder für die Leistungen von acadon relevante Änderungen im Betrieb, unverzüglich gegenüber acadon mitzuteilen. 9.3 Soweit der Kunde von acadon Kennwörter erhalten haben sollte, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Leistungen von acadon verwendet werden, ist der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich regelmäßig zu be- handelnändern. Wird dem Kunden bekannt, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe dass ein unbefugter Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde von einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährtKennwort Kenntnis erhalten hat, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- tenacadon unverzüglich darüber informieren und das Kennwort sofort ändern. 9.4 Voraussetzung für die Leistungserbringung durch acadon ist, dass der Kunde acdon bei Vertragsabschluss qualifizierte Mitarbeiter benennt, denen es ausschließlich gestattet ist, die vereinbarten Verpflichtungen vertragsgegenständliche Leistung bei acadon anzufordern, insbesondere Service- und Support Calls vorzunehmen und die befugt sind, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Jede sich in diesem Zusammenhang ergebende personelle Veränderung hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Personalwechsel die Qualifikation der Mitarbeiter erhalten bzw. aufgebaut wird. 9.5 Im Supportfall ist der Kunde verpflichtet rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten von acadon sicherzustellen, dass die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). 9.6 Sofern zur Fehlerbehebung oder zur Erbringung sonstiger vertragsgemäßer Leistungen der Zugriff von acadon auf eine Datensicherung oder auf das EDV-System des Kunden im Hinblick auf diese TRAUTWege der Fernwartung oder sonstiger Arbeiten erforderlich ist, der die Kenntnisnahme personenbezogener Daten (insbesondere Patientendaten) des Kunden durch acadon ermöglicht, ist der Kunde verpflichtet vor Inanspruchnahme dieser Leistungen mit acadon einen den Schutz der personenbezogenen Daten regelnden Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DS-Systeme ebenfalls GVO) abzuschließen. Vor Abschluss eines solchen den Datenschutz regelnden Vertrages ist acadon nicht verpflichtet mit der Erbringung der benannten Leistungen zu beachtenbeginnen. 9.7 Wenn der Kunde seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nachkommt und dies dazu führt, dass ggf. vereinbarte Termine der Leistungserbringung seitens acadon nicht mehr eingehalten werden können, verlieren entsprechende Terminvereinbarungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall sind, unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung von acadon, neue Leistungstermine zu vereinbaren. Der Kunde ist weiter verpflich- tetdarüber hinaus zum Ersatz von Mehraufwendungen verpflichtet, die acadon durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen. Acadon wird den Kunden schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung oder Nachbesserung der jeweiligen Mitwirkungspflichten auffordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist acadon berechtigt, den Nutzern ggfVertrag fristlos zu kündigen, sofern acadon dies zuvor mit der Nachfristsetzung schriftlich angedroht hat. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt durch die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.vorstehenden Regelungen unberührt

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtetstellt sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig vor Erbrin- gung der Leistungen durch TSE AG zur Verfügung. Insbesondere informiert der Kunde über Anfahrtswege, Eigenheiten der Veranstaltung oder Produktion (O- pen-Air, geschlossene Veranstaltung, besondere Risiken) sowie alle techni- schen Anforderungen und Voraussetzungen. Der Kunde steht dafür ein, dass die notwendigen Energieanschlüsse entsprechend der von TSE AG vorgege- benen Anzahl und Spezifikation rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kunde stellt einen sicheren Zugang für die Durchführung Mitarbeiter der TSE AG zum Veranstaltungs- / Produktionsort sicher und garantiert die Einhaltung der Ar- beitsschutzvorschriften. Für die gesamte Dauer des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenVertrages stellt der Kunde einen Organisationsleiter zur Verfügung, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich der als Ansprechpartner fungiert und entscheidungsbefugt ist. Insbe- sondere muss Die Sicherung des von TSE AG zur Verfügung gestellten Equipments – gleich- gültig, ob im Rahmen von Miet-, Dienst- oder Werkverträgen - obliegt dem Kun- den. Er stellt das notwendige Sicherungspersonal einschließlich erforderlicher Nachtwachen. Der Kunde stellt das vereinbarte Hilfspersonal für Auf- und Abbau. Pro fehlen- dem Auf- beziehungsweise zahlt der Kunde an TSE AG die dadurch entstehen- den Zusatzkosten, mindestens einen Nettobetrag in Höhe von 100,00 € sowohl für Auf- als auch für Abbau pro fehlendem Helfer. Das von TSE AG gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen. Bei auswär- tigen Produktionen (außerhalb des Berliner Ringes) hat der Kunde auf Anforderung seine Kosten darüber hinaus für angemessene Unterkunft des Personals Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht TSE AG das Recht zu, eine Verpflegungspauschale in Höhe von TRAUT im erforderlichen Rahmen 40,00 € netto pro Person pro Tag zu- sätzlich zu berechnen. Die Haftungsregelung in § 9 gilt auch dann, wenn TSE AG eigenes Personal bereitstellt. Wird dessen Anweisungen nicht Folge geleistet und entstehen infol- gedessen Schäden, haftet der Kunde gemäß § 9 dieser Bedingungen. Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind die Preise der TSE AG Nettopreise. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet. Maßgeblich für die Vergütung sind die am Tag der Ausstellung der Auftragsbe- stätigung (Datum) gültigen Preise. Sollten zwischen dem Datum der Auftrags- bestätigung und der Lieferung, beziehungsweise dem Beginn der Leistung, mehr als vier Monate liegen, ist TSE AG berechtigt, dann seine gültigen Preise zu berechnen. Rechnungen der TSE AG sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungs- datum ohne Abzug zu begleichen. TSE AG ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen gesondert abzurechnen. Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Überweisungen ist die Gutschrift auf dem Ge- schäftskonto der TSE AG für die Rechtzeitigkeit maßgeblich. Bei Vertragsvolumina über 5.000,00 € netto ist TSE AG berechtigt, eine An- zahlung in Höhe von bis zu 100 % zu verlangen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung Leistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende Maßnahmen zu treffen. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden kann TSE AG sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung - ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit - verlangen. Das gilt auch, wenn begründete oder ernsthafte Zweifel an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirkenzwar auch dann, um wenn die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung Gründe für diese Freistellungspflicht istZweifel bereits bei Vertragsab- schluss vorlagen, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiertTSE AG jedoch weder bekannt waren noch bekannt sein mussten. Darüber hinaus steht TSE AG ein Leistungsverweigerungsrecht so- lange zu, keine Anerkenntnisse bis die genannten Gründe nicht mehr vorliegen oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. Si- cherheit in Höhe der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmenGesamtforderung geleistet hat. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme gesetzlichen Leis- tungsverweigerungsrechte und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholensonstigen Rechte bleiben daneben bestehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördli- che Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von inside digital oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern inside digital ab- gelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde darf die von inside digital zur Verfügung gestellten Systemressourcen nicht zum Versand von rechtswidriger E-Mailwerbung (Spam) oder zum Versand von E-Mails mit betrügerischer Absicht (Phishing-E-Mail) nutzen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Dritte sich nicht unbefugt Zugriff auf die System- ressourcen verschaffen und diese für rechtswidrige Zwecke nutzen. Der Kunde stellt inside digital von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruch- nahme ausgelösten Kosten frei. Der Kunde hat die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen, sowie sämtlich entstandene Gerichts-, Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten. Die Kosten sind auf die gesetzliche Höhe nach dem GKG und RVG beschränkt. Der Kun- de hat die entstandenen Kosten nicht zu übernehmen, wenn ihn kein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft. Der Kunde wird im Falle der Inanspruchnahme von inside digital informiert und hat inside digital bei der Rechtsverteidigung angemessen, unentgeltlich und nach bestem Wissen zu unterstützen, insbesondere durch Herausgabe von Unter- lagen und Informationen. 2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen inside digital auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist inside digital berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustel- len. inside digital wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. Ein hierfür notwendiger Arbeitsaufwand auf Seiten von inside digital wird dem Kunden berechnet. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden verwendete Domain rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt. 2.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte, o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommu- nikationsnetzes von inside digital oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von inside digital abgelegter Daten, so kann inside digital diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deins- tallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist inside digital auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. inside digital wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 2.4 Der Kunde ist verpflichtet, wenn das Passwort nicht vorgegeben wird, ein sicheres Passwort zu wählen. 2.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich ge- schützt sein. Der Kunde räumt inside digital das Recht ein, die für von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zu- gänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung verviel- fältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 2.6 Der Kunde hat bei berechtigtem Interesse von inside digital Mit- wirkungspflichten zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten erfüllen (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnetInsolvenz), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilungen von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3, sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnis- aufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. . Kosten der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.Bankdienstleistungen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet sich, die NETFUTURA bei Ihrer Ver- tragserfüllung zu unterstützen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet - jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankver- bindung (Vertragsdaten) und grundlegende Änderun- gen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Er- öffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ein- leitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unver- züglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtig- ten mitteilen zulassen, soweit dies für die eine ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich Vertragsverhältnisses er- forderlich ist. Insbe- sondere muss - NETFUTURA bei der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung Einholung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltendGenehmigungen, die auf der Behauptung beruhenvon NETFUTURA einzuholen sind und die zur Leis- tungserbringung erforderlich sind, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde zu unterstützen. Zudem wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität Einhaltung der Kundensys- teme mit an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und Aufla- gen Sorge tragen. - NETFUTURA alle zur Abwicklung der Leistungserbrin- gung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist der Kunde zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege erfor- derlichen Informationen verpflichtet. - NETFUTURA neue Anwendungen oder Veränderun- gen bestehender Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben, rechtzeitig mitzu- teilen. - die vereinbarten Preise zuzüglich der darauf entfallen- den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlichMehrwertsteuer fristgerecht zu entrichten. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme - Sicherheitsmaßnahmen gegen alle Arten von Daten- verlusten, Übermittlungsfehlern und Betriebsstörun- gen zu treffen, die in seiner Sphäre auftreten können. 4.2 Der Kunde verpflichtet sich, soweit Testläufe oder Abnahme- tests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte not- wendig oder zweckmäßig werden, sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die be- vollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. 4.3 Sofern NETFUTURA dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Test- versionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und für TRAUT unentgelt- lich sorg- fältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Ände- rungswünsche wird der Kunde NETFUTURA jeweils unver- züglich mitteilen. 4.4 Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit Leistungen der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT NETFUTURA entbinden den Kunden dabei unterstütztnicht von seiner Pflicht, Kundensysteme die üblichen und anerkannten Sicher- heitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die regelmä- ßige Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle. 4.5 Kommt der Kunde im Falle der werkvertraglichen Leistungs- verpflichtung von NETFUTURA seiner in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen Ziffer 3.2 gere- gelten Verpflichtungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach jeweiliger Anzeige der Durchführungsbereitschaft des Ab- nahmetests bzw. der Abnahmefähigkeit der Leistung nach, so ist die NETFUTURA berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dem Aufwand abzurechnen. Das Recht zur Kündigung bleibt hiervon unberührt. 4.6 Der Kunde wird NETFUTURA erforderliche Arbeitsvorausset- zungen (wie z.B. Systemkapazität, Datensichtgeräte, Räum- lichkeiten, Telefon und Netzwerkanschlüsse usw.) unent- geltlich zur Verfügung stellen. Sofern zutreffend, sind wei- tere Verantwortlichkeiten des Kunden in Betrieb zu setzen der Auftragsbe- stätigung aufgeführt. Für die ordnungsgemäße und fristge- rechte Leistungserbringung von NETFUTURA ist es erforder- lich, dass der Kunde die übernommenen Verantwortlichkeiten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch Verzögerun- gen und/oder zu betreibenMehraufwendungen, kann NETFUTURA – unbeschadet weitergehend gesetzlicher Rechte – Änderun- gen des Zeitplans und der Reise verlangen. 4.7 Sofern der Kunde die Software ganz oder teilweise veräußert, durch einen örtlichen Umzug oder einen Umbau verlagert, wird sich TRAUT um er dies NETFUTURA anzeigen. Sämtliche Rechte und Pflichten dieses Vertrages gelten unverändert auch für den neuen Betrieb. NETFUTURA verpflichtet sich, die Erreichung dieses Ziels bemühenFunktions- fähigkeit des Systems an dem neuen Ort herbeizuführen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für wobei er den Zugriff auf hierbei anfallenden Aufwand nach seinen dann gültigen Listenpreisen verlangen kann. 4.8 Der Kunde verpflichtet sich, NETFUTURA im Rahmen der Leis- tungserbringung Security-Dienstleistungen von allen Scha- densersatzansprüchen freizustellen, die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden ge- genüber NETFUTURA aufgrund der Leistungserbringung entstehen. Insbesondere ist NETFUTURA daher nicht ver- pflichtet, aufgrund der Leistungserbringung entstandene Störungen und seinen Nutzern Zugangsdaten zur VerfügungFehler beim Kunden oder auf Kundenser- ver zu beseitigen. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer Hierzu bedarf es einer gesonderten Beauftragung durch den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenKunden.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwä- schegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnis-aufstellun- gen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informa- tionen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollstän- digkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Aus- bleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. . Kosten der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.Bankdienstleistungen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Die- se Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzöge- rungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Rich- tigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2) und BIC3) sowie der Währung zu achten. Ände- rungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot und Erträg- nisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zu- gehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichti- gungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die hat vor Arbeitsbeginn einen in seiner Stellvertretung entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig gegenständlich auszuführenden Leistungen zu erbringennennen. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss sobald der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden insb im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls die Bebauungsbestimmungen) zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Beistellungen, Konstruktionen, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit u.a. müssen für die Leistungsausführung geeignet sein. Stellt sich nachträglich heraus, dass zuvor Genanntes zu beachtenadaptieren ist, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Nutzung der Systeme Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen stellen. Der Kunde hat uns über besondere Gefahren und rechtlich ggfRisiken am Einsatzort (z.B. Brandmelder, Rauchmelder usw.) - üblicherweise im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Erfüllungsortes - ehestmöglich, jedenfalls aber vor Aufnahme der Arbeiten hinzuweisen. vorgeschriebene Einwilligungen Insbesondere hat der Nutzer einzuholenKunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Kommunikationselektroniker

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mittei- lungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) einge- tragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwä- schegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge ha- ben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit sei- ner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formu- larmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kun- den nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichti- gen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen erwartet). 40.000 (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet07/18) 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1 Der Kunde ist verpflichtetwird Axians in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der vertraglichen Pflegeleistungen unterstützen. Dazu gehört insbesondere: - Benennung eines Verantwortlichen und gegebenenfalls eines Vertreters, die der alle für die Zwecke der Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenVertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. - Soweit Betreuungsleistungen durch Techniken der Datenfernübertragung erbracht werden, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss stellt der Kunde auf Anforderung seine Kosten die geeigneten Geräte und Programme betriebsbereit zur Verfügung und unterhält sie. - Soweit ein Vor-Ort-Einsatz beim Kunden erforderlich ist, wird der Kunde Axians und deren Mitarbeitern Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Vertragssoftware mindestens während der normalen Bürozeiten, möglichst nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und die erforderlichen Rechnerzeiten zur Verfügung stellen. - Soweit unklar ist, welche Systemkomponente ein Fehlverhalten verursacht, wird der Kunde gemeinsam mit Axians zunächst eine Analyse der Softwareumgebung durchführen und ggf. auf eigene Kosten Drittfirmen mit dem erforderlichen Know-how hinsichtlich der Softwareumgebung einschalten. - Während der Arbeiten stellt der Kunde Axians laufend einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite, der nach Bedarf von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung Axians Auskunft über das Gesamtsystem beim Kunden und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdenVerwendung der Software sowie den geltend gemachten Mangel gibt und Testläufe durchführt. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: - Der Kunde wird TRAUT die von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT Axians erhaltenen neuen Programmversionen nach Anweisung von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellenAxians installieren. Voraus- setzung - Soweit dies für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- Erstellung und/oder Software Dritter stehtNutzung einer neuen Programmversion der zu pflegenden Softwareprogramme erforderlich ist, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde neue Versionen des Betriebssystems, der Datenbank oder sonstige, zur Anwendung der Software erforderlichen Drittmittel auf seine Kosten betriebsbereit zur Verfügung stellen. - Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich für Axians nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten Axians unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter Axians bei telefonischer Mitteilung nachträglich schriftlich oder als E-Mail zu sichernübermitteln. Sollte Diese Mitteilung hat die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers, seine Auswirkungen und mögliche Ursachen zu enthalten. 5.2 Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist Axians nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Bei wiederholter oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellenschwerwiegender Pflichtverletzung ist Axians berechtigt, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls das Vertragsverhältnis fristlos zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenkündigen.

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Samples: Softwarepflegevertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Kunde hat für die Dauer des Vertrages über den MDCC-Telefon- anschluss den Breitbandkabel-TV-Vertrag mit MDCC oder einem mit MDCC kooperierenden Kabelnetzbetreiber aufrechtzuerhalten. Be- endet der Kunde den Breitbandkabel-TV-Vertrag durch Kündigung vor dem Vertrag über den Telefonanschluss, so bleibt er bis zur Be- endigung des Vertrages über den Telefonanschluss zur Zahlung des Entgeltes gemäß der Preisliste MDCC-Telefonanschluss verpflichtet. 4.2 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Verwen- dungszwecken dienenden technischen Einrichtungen der MDCC unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, ge- eignete Aufstellungsräume, Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen, ord- nungsgemäßen Zustand. Der Kunde ermöglicht MDCC den Zutritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Vertrages. 4.3 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. Wohnung alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. MDCC wird dem Kunden hierzu ihre Anforderungen mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von MDCC die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaf- fen; b) zur Vornahme von Servicemaßnahmen oder zur Rücknahme von Eigentum der MDCC, für den ungehinderten Zutritt von Service- technikern der MDCC oder von, durch MDCC beauftragten Un- ternehmen zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu sorgen, c) die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemes- senem Umfang zu unterstützen und eigene Eingriffe jeglicher Art in die von MDCC installierten Anschlusskomponenten zu unter- lassen, d) neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden Anwen- dungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von MDCC einzufüh- ren. 4.4 Der Kunde darf den Festnetzanschluss zur Übermittlung von Spra- che und/oder Daten gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommu- nikationsgesetze und -verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. 4.5 Der Kunde wird den Anschluss nicht missbräuchlich nutzen, insbe- sondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Der Kunde darf keine gesetzlich verbotenen Informationen, Sachen oder Leistungen übermitteln bzw. übersenden. 4.6 Der Kunde hat den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutsch- land zulässig ist. 4.7 Der Kunde hat MDCC unverzüglich alle ihm bekannt werdenden Umstände, welche die Funktion des MDCC-Netzes sowie die Ab- schlusseinrichtungen beeinträchtigen könnten, mitzuteilen. 4.8 Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (An- rufweiterschaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiter- schaltung einverstanden ist. 4.9 Der Kunde ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensi- cherheit Rechnung zu tragen, insbesondere das persönliche Kenn- wort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren und unverzüglich zu ändern oder die für Änderung zu veranlassen, falls die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenVermutung besteht, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen nichtberechtigte Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. davon Kenntnis er- langt haben. 4.10 Der Kunde ist weiter verpflich- tetverpflichtet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung MDCC eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu ertei- len und zur Zahlung der Systeme zur Verfügung aus dem Vertrag fällig werdenden Entgelte für eine ausreichende Deckung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen sorgen. 4.11 Der Kunde hat MDCC unverzüglich jede Änderung der Nutzer einzuholenpersönlichen Daten, wie Name, Anschrift, Firma, Rechtsform, Kontoverbindung u.ä., mitzuteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der (1) Mitteilungen von Änderungen: Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist verpflichtetund ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen: Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich istVerzögerungen führen können. Insbe- sondere muss Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf Anforderung die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3, sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags: Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf Einwendungen bei Mitteilungen der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt FolgendesBank: Der Kunde wird TRAUT hat Kontoauszüge, Wertpapier- abrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von diesen Ansprüchen Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich freistellen, TRAUT zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten Ausbleiben von Mitteilungen: Falls Rechnungsabschlüsse und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es Depot- aufstellungen dem Kunden ermöglichtnicht zugehen, auf Kosten muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. . Kosten der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.Bankdienstleistungen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtethat im Zusammenhang mit dem Support der Standard- software insbesondere folgende Mitwirkungspflichten: - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) eines kompetenten IT-Administrators während der Leistungserbringung durch Faigle; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, erforderlicher Unterlagen und Informationen (Passwörter) zu den IT-System beim Kunden, auf welchen die Standardsoftware instal- liert ist; - Ermöglichung des Remote-Zugriffs für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung Erbringung der Sup- portdienstleistungen durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdenFaigle. Der Kunde gewährleistethat die hierzu erfor- derlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen und Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Kunden; - Ermöglichung eines Zugriffs auf das IT-System mit Administrato- renrechten. Dies kann auch über die Anwesenheit des IT- Administrators sichergestellt werden; - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze und Ar- beitsmittel vor Ort (d.h. mindestens einen funktionsfähigen PC mit Netzwerkzugang); - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Vo- raussetzungen (d.h. Beschaffung, dass er Herstellung und TRAUT zur Verwendung Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der für den Betrieb der Standardsoftware notwendigen IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben des Soft- wareherstellers); - Erstellung und Pflege von Sicherheitskopien aller TRAUT übergebenen Vorlagen Dateien und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche Da- ten bzw. Rechtsverletzungen geltendProgramme, und zwar in vom Kunden als erforderlich er- achtetem Ausmass in regelmässigen Abständen für die auf vollstän- dige Rekonstruktion der Behauptung beruhenMaterialien und Systeme; - Installation der dem Kunden zur Verfügung stehenden Versionen der Standardsoftware (inkl. Patches, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehenBugfixes, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellenServicepacks, TRAUT bei Up- dates und Upgrades). Sofern dies eine Änderung der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht istSystemvo- raussetzungen erfordert, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und obliegt es dem Kunden ermöglichtdiese auf eigene Kosten vorzunehmen. Faigle kann Supportleistungen verweigern, auf Kosten wenn der Kunde Updates oder Upgrades nicht einsetzt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, wird Faigle von ihren damit zusammenhän- genden Leistungspflichten befreit und kann dem Kunden allfällige dadurch anfallende Mehraufwände separat in Rechnung stellen. Weitergehende Rechte von Faigle in Folge ungenügender Mitwir- kung des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führenbleiben vorbehalten. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag Die Mitwirkungsleistungen des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten erfolgen unentgeltlich und können Faigle nicht in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenRech- nung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet sich, die für zur Vertragserfüllung notwendigen Tätigkeiten von pixellab. zu unterstützen, insbesondere notwendiges Informationsmaterial unaufgefordert und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Durchführung Richtigkeit des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss vom Kunden zur Verfügung gestellten Materials übernimmt der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdenVerantwortung. Der Kunde gewährleistetsichert uns zu, dass er die von Ihm an uns gelieferten Entwürfe und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und Daten isolche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt pixellab. nicht. Im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sindFalle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechtes stellt uns der Kunde von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungspflichten frei und verteidigt und schützt pixellab. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzwvor jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte. Rechtsverletzungen geltendpixellab. ist es hierbei nicht verwehrt, eigene Rechtsbeistände, zu bestimmen. Eine solche Bestimmung bedeutet auf keinem Fall ein Verzicht auf die Rechte aus dem geschlossenen Vertrag und kann auch sonst nicht nachteilig für pixellab. ausgelegt werden. 11.2 Der Kunde benennt eine Kontaktperson, die auf der Behauptung beruhenden Mitarbeitern von pixellab. zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung steht. Die Kontaktperson wird ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen. 11.3 Erkennt pixellab., dass solche Nutzungsrechte die Leistungsbeschreibung oder eine Forderung des Kunden zur Vertragsdurchführung fehlerhaft, unvollständig, nicht besteheneindeutig oder ich ausführbar ist, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellenpixellab. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dies dem Kunden ermöglichtunverzüglich anzeigen und dem Kunden eine Frist setzten, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führenin der er den Auftrag entsprechend abändern kann. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemenEntsteht hierdurch unverhältnismäßiger Mehraufwand, so ist allein dieser honorarpflichtig; ist ein Gesamthonorar vereinbart, so dies entsprechend dem Mehraufwand anzupassen. Gleiches gilt, sofern Leistungsfristen vereinbart wurden. 11.4 Beim Vorliegen eines Gewährleistungsfalls trifft der Kunde für die Kompatibilität ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlichauftretenden Fehler. GgfEr überlässt pixellab. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich alle verfügbaren Informationen und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für unterstützt die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenMängelbeseitigung.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, mitzuwirken bei: - der Ermittlung aller Informationen über den Kunden und gegebenenfalls dessen Endkunden, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirkenwir benötigen, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht eigenen Leistungen vertragsgerecht erbringen zu gefährdenkönnen. Dazu gehören vor allem vollständige Informationen über die Systemumgebung, die Schnittstellen, die Unternehmensabläufe und die Vorstellungen der Fachabteilungen über technische und organisatorische Rahmenbedingungen. In technischer Hinsicht gehören hierzu vor allem die Regeln zur Plausibilitätsprüfung, das Mengengerüst, die Durchsatzanforderung und alle relevanten Datenmengen, - etwaigen ausdrücklich vereinbarten technischen Probeläufen, insbesondere auch durch Bereitstellung von ausreichend Personal, Daten, Material und Produkt während der normalen Arbeitszeit; Testdaten sind in dem von uns vorgeschriebenen Umfang vom Kunden auf eigene Kosten zu erfassen und zur Verfügung zu stellen, wobei alle vom Kunden gewünschten Fallarten abzudecken sind, - bei der Vorbereitung und Durchführung der Installation der Produkte und Programme, insbesondere durch Ermöglichung der Datenfernübertragung, sofern eine Installation ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Der Kunde gewährleistethat ferner folgende Leistungen zu erbringen: - Einsatz fachlich befähigter Mitarbeiter sowie ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter, dass er um ein abgesichertes Einführungs- und TRAUT zur Verwendung Bedienungsverfahren sicherzustellen, - Überprüfung unserer Planungen, Leistungsbeschreibungen und technischen Aussagen auf ihre Eignung für die betrieblichen Zwecke des Kunden; über dabei entdeckte Unstimmigkeiten oder Fehler sind wir umgehend zu informieren, - Schaffung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten Installationsvoraussetzungen im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf Bereich der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht besteheneigenen Organisation, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT daß wir mit den vertraglich festgelegten Leistungen ohne zusätzlichen Aufwand an den vorgesehenen Schnittstellen anschließen können, - Beschaffung der im Pflichtenheft festgelegten Systemausrüstung und Systemumgebung, - vollständige, unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen einschließlich der Bereitstellung zur Fehleranalyse geeigneter Daten und Protokolle, - ordnungsgemäße Sicherung der eigenen Daten, - ordnungsgemäße Pflege und Wartung der von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten uns gelieferten technischen Gegenstände (Hardware und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellenSoftware). 3. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse Erweisen sich Informationen oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Unterlagen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen als fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig, wird der Kunde unverzüglich nach entsprechendem Hinweis durch uns die erforderlichen Berichtigungen, Ergänzungen oder Fehlerbeseitigungen vornehmen. 4. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche Richtigkeit zu führenüberprüfen, wenn hierzu kein begründeter Anlaß besteht. 5. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT Die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß vorstehender Absätze 1. und 2. sind wesentliche Vertragspflichten. Bei Nichterfüllung kommen wir vom Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung nicht in Verbindung mit Hard- Verzug. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Software Dritter stehtMehraufwand, können wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte Anpassungen des Zeitplans und der Preise verlangen. Es gelten die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenPreise unserer jeweiligen aktuellen Preisliste.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, hat vor Lieferung bzw. Leistung durch XXXXXXXX XXXXXXX diesem die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenVertragsausführung notwendigen Ausführungsunterlagen wie Lage- und Werkpläne, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirkenUnterlagen, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistetGenehmigungen, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet)Freigaben, z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten Plänen unentgeltlich und in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggfseiner Informationspflicht über verlaufene Versorgungsleistungen vollständig wahrzunehmen. vorgeschriebene Einwilligungen Die vom Kunden bereitgestellten Ausführungsunterlagen sind für XXXXXXXX XXXXXXX maßgebend. 7.2 Die zur Vertragsausführung notwendigen Anschlüsse (Wasserversorgung, Baustrom u.a.) inklusive Beleuchtung und Lagerplätze (zum Depot der Nutzer einzuholenArbeitsmittel, Werkzeuge, Gerätschaften, Liefergegenstände) werden vom Kunden am Bestimmungsort der Lieferung bzw. der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. XXXXXXXX XXXXXXX kann Pflanzen- und Bauwasser sowie Baustrom in der für die Vertragsausführung erforderlichen Menge unentgeltlich entnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung. 7.3 Bei vereinbarter Montage, Bepflanzung und Garten-/Landschaftsbauarbeiten hat der Kunde für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der etwaig beteiligten verschiedenen Unternehmer zu regeln. Der Kunde hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, beispielsweise nach dem Baurecht, dem Wasserrecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Gewerberecht, herbeizuführen. Es ist insofern auch Sache des Kunden und geht zu seinen Lasten, Regelungen zum Befahren von Grundstücken, Wiederherstellung und Entschädigung von entstandenen Flur- oder Straßenschäden zu treffen. 7.4 Mehrkosten, die durch Behinderung der Transport- und Kranfahrzeuge zur Baustelle und an der Baustelle entstehen, sowie sämtliche Mehrkosten, die durch ungeeignete Stellplätze entstehen, trägt der Kunde. Es ist Sache des Kunden, dass das Transportfahrzeug und der Mobilkran bis unmittelbar an die Baustelle heranfahren können und der Mobilkran mit seinen Abstützungen aufgestellt werden kann. Sollte dies unmöglich sein, hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens jedoch acht Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin, mitzuteilen. Die erforderlichen Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Wird erst auf der Baustelle während der Montage festgestellt, dass die Distanzen überschritten werden und dadurch ein größerer Mobilkran zum Einsatz gebracht werden muss oder der aufgestellte Kran umgestellt werden muss, werden die entsprechend höheren Kosten dem Besteller berechnet. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, obliegt auch die ordnungsgemäße Ausführung der Baugrube dem Kunden, der auch das Grundstück und Gebäude mittels Drainage zu schützen hat. z.B. bei drückendem Wasser und Hanglagen. 7.5 Der Kunde hat für die Vertragsdurchführung einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen. 7.6 Die Mitwirkungshandlungen nach Ziff. 7.1 bis 7.5 hat der Kunde in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, dass es XXXXXXXX XXXXXXX ermöglicht, die vereinbarte Liefer-/Montagezeit einhalten zu können. 7.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Anwachsen von Bepflanzungen von einer fach- und sachgerechten nachfolgenden Pflege und auch Bewässerung abhängt. Sofern diese nicht im Rahmen eines Pflegeauftrages von XXXXXXXX XXXXXXX gemäß Xxxxxx 9 durchgeführt wird, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass dieser selbst für eine fach- und sachgerechte Pflege zu sorgen hat. Der Kunde wird auch darauf hingewiesen, dass das Anwachsen von Pflanzen entscheidend von der fach- und sachgerechten Nachpflege der Kultur abhängt. Die Nachpflege betrifft im Wesentlichen das gründliche Wässern der Kulturflächen in Abhängigkeit von Pflanzbesatz, Bodenart, Jahreszeit und Witterung. 7.8 Für eigene Mitarbeiter bei vereinbarter Montage kann der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder eine Vergütung verlangen noch Abzüge vom vereinbarten Montagepreis vornehmen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Gartenbaubedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1. Der Kunde verpflichtet sich, mit AWENTA zusammenzuarbeiten, sofern diese Zusammenarbeit für die Leistungserbringung erforderlich ist. Eine Entlastung der AWENTA von ihren vertraglichen Pflichten tritt nur und insoweit ein, wie das Fehlen der Mitwirkungspflicht die Leistungserbringung durch AWENTA verunmöglicht. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für AWENTA unentgeltlich erbracht werden. 5.2. Zu diesen Mitwirkungspflichten zählen unter anderem, dass der Kunde: - AWENTA die notwendigen Zugänge zu ihren Räumlichkeiten sowie zu ihrer IT-Infrastruktur gewährt und gegebenenfalls die dafür nötigen Ermächtigungen von Dritten einholt; - AWENTA regelmässig über die technischen Gegebenheiten und Gefahren einer Anlage instruiert. Neben der technischen Instruktion ist verpflichtetauch das Verhalten bei Störungen und im Brandfalle aus Gründen der Arbeitssicherheit nach gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Der Kunde hat solche Instruktionen zu dokumentieren; - die technische Ausrüstung im Eigentum von AWENTA oder deren Lieferanten, die sich in ihrem Besitz befindet, mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und den Ort, an dem die technische Ausrüstung installiert wird, ausreichend schützt, insbesondere vor Feuer, Diebstahl und Vandalismus; - AWENTA auf begründete Anfrage die für die Durchführung Erfüllung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Vertrages benötigten Informationen, namentlich Zugang zu erbringenden Systemdokumentationen und anderen systembezogenen Unterlagen, verschafft; - bezogen auf die in gemeinsamen Projektplänen festgelegten Informationspflichten für eine rechtzeitige Bereitstellung solcher Projektinformationen und Anforderungen zuhanden von AWENTA sorgt; - AWENTA bei allen Informatik-Beschaffungen konsultiert, welche die Dienstleistungen der AWENTA spürbar beeinträchtigen könnten. 5.3. Soweit AWENTA nicht mit dem Lizenzmanagement beauftragt wurde, ist der Kunde selbst verantwortlich, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss sie die, von ihr in eigener Verantwortung eingesetzte Software entsprechend den Lizenzvorschriften der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung einzelnen Hersteller beschafft und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdenlizenziert hat. 5.4. Der Kunde gewährleistetverpflichtet sich in Bezug auf die in der Verantwortung von AWENTA liegenden Softwarelösungen, die von den Softwareherstellern gelieferten Patches, Updates und Releases entsprechend den Empfehlungen von AWENTA innert der durch die Hersteller vorgegebenen Frist zu installieren bzw. durch AWENTA installieren zu lassen. Werden die Patches, Updates und Releases nicht innert dieser Frist installiert bzw. wird deren Installation durch AWENTA vom Kunden verweigert, schliesst AWENTA jegliche Haftung in Bezug auf die betroffene Software aus. Zudem kann AWENTA die Pflege der Software bis nach erfolgter Installierung der Patches, Updates und Releases einstellen. Allfällige aus der Verzögerung entstehende zusätzliche Aufwendungen trägt der Kunde. 5.5. AWENTA geht davon aus, dass er die gelieferten Informationen und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen Unterlagen richtig und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sindvollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltendDie Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten Unterlagen und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Zahlen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtobliegt AWENTA nur, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er wenn dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenvorab schriftlich vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Die- se Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzöge- rungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Rich- tigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2) und BIC3) sowie der Währung zu achten. Ände- rungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot und Erträg- nisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zu- gehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichti- gungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen erwartet). 1) Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2) International Bank Account Number (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnetInternationale Bankkontonummer), z.B. der Betrieb von Dritt 3) Bank Identifier Code (Bank-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten ITIdentifizierungs-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.Code )

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. a. Der Kunde ist verpflichtet, die hat den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde alle für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggfdem Auftragnehmer Zugang zum Objekt im erforderlichen Umfang zu ermöglichen sowie dafür zu sorgen, dass alle vor Beginn der Leistungserbringung auszuführender Vorbereitungshandlungen (z.B. Handwerksleistungen Dritter) rechtzeitig abgeschlossen sind. b. Der Auftraggeber duldet dass zur Durchführung der Leistungen Eingriffe in die Substanz des Objektes erforderlich werden können, z.B. die Einbringung von Nägeln oder Bohrlöchern zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen im erforderlichen Ausmaß. vorgeschriebene Einwilligungen Der Auftragnehmer ist nach Beendigung des Einzelvertrages weder dazu verpflichtet, Eingriffe zu entfernen, rückgängig zu machen oder zurückzubauen, noch dazu verpflichtet, für die vorgenommenen Eingriffe Schadensersatz zu leisten. c. Der Auftraggeber hat ihm überlassene Einrichtungsgegenstände bei Anlieferung auf offensichtliche Schäden zu prüfen und solche unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftraggeber wird die im Rahmen der Nutzer einzuholenLeistungserbringung eingebrachten Einrichtungsgegenstände mit größtmöglicher Sorgfalt behandeln, ordnungsgemäß verwahren und gegen Schäden und Verlust angemessen versichern. Eine Entfernung von Einrichtungsgegenständen vom Objekt bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Im Falle des Verlustes, der Zerstörung oder etwaiger Schäden an Einrichtungsgegenständen, für die der Auftraggeber einzustehen hat, hat der Auftraggeber den Reparaturaufwand oder - bei Verlust oder Zerstörung - den Neuanschaffungswert zzgl. damit verbundener angemessener Aufwendungen (wie z.B. Transport- und Verpackungskosten) zu ersetzten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. d. Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer die Abholung von Einrichtungsgegenständen nach Ende der vereinbarten Überlassungszeit. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird trägt der Auftraggeber dafür Sorge dass der Auftragnehmer am Tag nach Ende der Überlassungszeit ganztägig ab 9.00 Uhr ungehinderten Zugang zum Objekt hat. e. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auf etwaige Rechte Dritter hinweisen, die der Anfertigung und Verbreitung von Lichtbildern des Objektes entgegenstehen (z.B. Urheberrechten des Architekten).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mit- teilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde hat autoSense AG, ihre Mitarbeitenden und die von ihr zur Vertragserfüllung beigezogenen Dritten bei der Erbringung ihrer Leistungen in jeder zumutbaren Weise aktiv im erforderlichen Umfang und zeitgerecht zu unterstützen, daran mitzuwirken, die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen und, soweit erforderlich, den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Zugriff auf seine Systeme und Ressourcen zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig beizustellende Betriebsmittel ausschliesslich aktuelle vom jeweiligen Hersteller unterstützte Versionen/Patch-Stand etc. einzusetzen. Ausnahmen davon sowie Änderungen an den beigestellten Betriebsmitteln und daraus resultierende Folgen sind vorgängig mit autoSense AG zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachtenvereinbaren. Der Kunde ist weiter verpflich- tetfür den Schutz der ihm von autoSense AG zur Nutzung bereitgestellten Komponenten und Sicherheitselemente (namentlich Passwörter, System- Zugangsinformationen, Sicherheitsvorrichtungen, Authentifizierungsmethoden, etc.) verantwortlich. Bei Feststellung deren Verlustes (inkl. Offenlegung von Sicherheitselementen) oder bei begründetem Verdacht auf deren unzulässige Manipulation informiert der Kunde autoSense AG unverzüglich. Zusätzlich gelten allfällige weitere im Vertrag sowie in diesen AGB aufgeführte spezifische Mitwirkungspflichten. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die ihm bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, selbst. autoSense AG bemüht sich, ihre Leistungen auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde seinen Unterstützungs- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann eine Erfüllung jedoch nicht gewährleisten. Kommt der Kunde seinen Pflichten oder seinen Obliegenheiten nicht oder nicht gehörig nach, so hat er autoSense AG den Nutzern ggfdaraus entstehenden Mehraufwand zu den jeweiligen Standardansätzen von autoSense AG zu vergüten. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung Trägt autoSense AG eine Mitverantwortung, wird der Systeme zur Verfügung Mehraufwand anteilsmässig von beiden Parteien getragen. Der Kunde ist nicht ermächtigt, Anschaffungen oder Ausgaben im Namen oder auf Rechnung von autoSense AG zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenveranlassen oder vorzunehmen oder autoSense AG anderweitig zu vertreten.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1. Der Kunde stellt Interflex die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen benötigten Informationen und besonderen Einrichtungen (z.B. hohe Leitern, Hubwagen, Hebebühne zum Erreichen der zu wartenden Systeme) rechtzeitig unentgeltlich zur Verfügung und gewährt während der üblichen Geschäftszeiten ausreichenden Zugriff auf Hardware und Software. Der Kunde gewährt Interflex- Mitarbeitern während der üblichen Geschäftszeiten oder sonst vereinbarten Zeiten den für die Vertragserfüllung notwendigen Zutritt zu den erforderlichen Räumlichkeiten und Zugang zu den zu wartenden Systemen. Wird Interflex der Zugriff, Zutritt oder der Zugang überhaupt nicht oder nicht zu den vereinbarten Zeiten oder nicht in dem notwendigen Maße gewährt, kann Interflex die dadurch verursachten vergeblichen Aufwendungen dem Kunden gesondert in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde hat die Nichtgewährung oder nicht ordnungsgemäße Gewährung des Zugriffs, Zutritts oder des Zugangs nicht zu vertreten. 5.2. Der Kunde benennt einen verantwortlichen System-Manager und einen Stellvertreter, welche Interflex gegenüber als Verantwortliche für die Erteilung und Entgegennahme verbindlicher Angaben ermächtigt sind und welche sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit den Serviceleistungen treffen. Der Kunde stellt sicher, dass etwaig erforderliche Mitarbeiter des Kunden angemessen verfügbar sind. 5.3. Aus Sicherheitsgründen hat ein sachkundiger Mitarbeiter des Kunden während der Erbringung von Leistungen durch Interflex am Installationsort anwesend zu sein und für die Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsbestimmungen zu sorgen. Sicherheitsbestimmungen des Kunden sind, sofern vorhanden, bei der Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Durchführung der Arbeiten schriftlich an Interflex zu übergeben. 5.4. Bevor Interflex die geschuldete Leistung erbringt, hat der Kunde diejenigen Aufgaben, die nicht vom Umfang des Wartungsvertrages gedeckt sind und im Wartungsvertrag als „durch den Kunden durchzuführen“ bezeichnet sind, rechtzeitig selbst vorzunehmen. 5.5. Der Kunde stellt für Unterlagen, Materialien (z.B. Ersatzteile) und Hilfsmittel, welche von Interflex für das Erbringen der geschuldeten Leistungen benötigt werden, in unmittelbarer Nähe des Installationsortes der zu wartenden Hard- und Software auf Anforderung von Interflex einen abschließbaren Schrank oder andere geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. 5.6. Der Kunde stellt in dem zur Erbringung der Serviceleistungen erforderlichen Umfang die Möglichkeit eines Remote-Zugriffs durch Interflex auf das zu wartende System sicher. 5.7. Standortwechsel von Hardware sowie andere Veränderungen am zu wartenden System (z.B. Betriebssystemwechsel) sind mit Interflex frühzeitig abzustimmen. Eine Fortsetzung der Wartung kann in diesem Fall von Interflex aus wichtigem Grund verweigert werden. Bei Fortsetzung der Wartung erstellt Interflex entsprechend geänderte Konfigurationsblätter. Zusätzliche Kosten, die durch die Änderungen bei der Ausführung der Wartung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 5.8. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Daten und Programme regelmäßig in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu erbringensichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Datensicherung hat nach den Vorgaben von Interflex oder des jeweiligen Herstellers, mangels solcher Vorgaben nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der sicheren Datenverarbeitung zu erfolgen. Vor Beginn von Arbeiten durch Interflex an Systemen des Kunden muss in jedem Fall eine termingerechte Leistungserbringung aktuelle Datensicherung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenverfügbar gehalten werden.

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Samples: Service Agreements

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehres ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende, gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Fragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besondere Hinweise bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrages Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrages besondere Eile für nötig, hat er dieses der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträ- gen muss dieses außerhalb des Formulares erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Auf- trägen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungs- pflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausfüh- rung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. . Kosten der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.Bankdienstleistungen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet1. Werden Leistungen durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Insight beim Kunden erbracht, die so sorgt dieser auf eigene Kosten für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten, Ausstattung und Zu- gang zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich istdem IT-System (soweit erforderlich auch auf Adminis- tratoren ebene). Insbe- sondere muss Weiterhin wird der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT Insight die erforder- lichen Informationen und Dokumentation en betreffend das IT- System des Kunden zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdenVerfüg ung stellen. Der Kunde gewährleistetwird In- sight für Entscheidun gen und Abstimmungen die jeweilig ver- antwortlichen Abteilungen/Ansprechp artner ben en nen. Soweit erforderlich, kann Insight während der Installation und Durch- führung von Testbetrieben den Betrieb der Computeranlage des Kunden ganz oder zum Teil einstellen. Sollte dies erfor- derlich sein, so informiert Insight den Kunden mit angemesse- ner Frist vorab über die Dauer und den Umfang des Testbe- triebs. 2. Die Parteien sind sich einig, dass er die aktive und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sindkontinuierliche Mitwirkung der Mitarbeiter des Kunden eine für die vertragsge- mässe Leistungserbringung notwendige Voraussetzung ist. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT In- sight kann nach fruchtlosem Verstreichen einer von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, ihr gesetz- ten angemessen en Nachfrist unterlassene Mitwirkungshand- lung auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über auch selbst ersatzweise vorneh- men, sofern dies zur ordnungsgemässen Fortführung oder Er- bringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist. 3. Sofern Insight die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/Installation von Soft- oder Software Dritter stehtHardware schul- det, die hat der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet)eine geeignete Hard- und Softwareumge- bung sicherzustellen, z.B. und dafür zu sorgen, dass die ihm mit- geteilten Anforderun gen an Hardware, Software und die sons- tige Umgebung, insbesondere der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder Anschluss an das Netz- werk, erfüllt sind. Dasselbe gilt für die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzwCloud-Diensten. 4. aus Kunden- systemenSoweit es zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erfor- derlich ist, so ist allein hat der Kunde sicherzustellen, dass die Mitarbeiter von Insight oder die unserer Nachunternehmer zur Nutzung der IT-Systeme und der Software des Kunden für die Kompatibilität Leis- tungserbringung berechtigt sind, insbesondere dass entspre- chende Lizenzen zur Verfüg ung steh en. Soweit Dritte Ansprü- che gegen uns wegen der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme Verletzung von Nutzungsrechten an dieser Software oder sonstigen damit im Zusammenhang ste- henden Rechten geltend machen, wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten ITInsight auf erstes Auffordern von solchen An-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügungsprüchen freistellen. 5. Der Kunde wird sicherstellen, dass vor der Leistungserbrin- gung durch Insight bzw. vor Testbetrieben geeignete Mass- nahmen zur reg elmässigen Sicherung seiner Daten und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- tensons- tiger Daten, die vereinbarten Verpflichtungen von unseren Leistun gen betroffen sein können, ergriffen und durchgeführt, so dass eine Widerherstellung der Daten möglich ist, und dass - soweit erforderlich – fachlich ge- eignete und geschulte Ansprechpartner des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachtenzur Ver- fügung stehen. 6. Der Kunde ist weiter verpflich- tetwird durch geeignete Massnahmen sicherzustel- len, dass Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Insight nicht in den Nutzern ggfBetrieb des Kunden eingeglied ert werden. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggfGeg enüber unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen steht dem Kun- den kein Weisun gsrecht zu. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenDas Weisungsrecht des Bestellers im Rahmen von Dienst- oder Werkverträg en kann nur geg en- über einem gesetzlichen Vertreter oder einer hierfür von uns als vertretungsberechtigt ben annten Person ausgeübt werden.

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Samples: It Services and Cloud Services Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. o Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde auf- grund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. o Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbauplä- ne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbe- zügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns er- fragt werden. o Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. o Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb. o Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind. o Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen. o Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. o Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz). - Leistungsausführung o Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus techni- schen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. o Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. o Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich istLiefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. Insbe- sondere muss o Wünscht der Kunde auf Anforderung von TRAUT nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im erforderlichen Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht. - Leistungsfristen und Termine o Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulie- ferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. o Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. o Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rück- tritts zu erfolgen. - Beschränkung des Leistungsumfanges o Im Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahr- zeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B. eines IT-UmzugsB.Marderbisse) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdenentstehen. Der Kunde gewährleistetverpflichtet sich, Schläuche und Xxxxx vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben. o Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich. o Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung. - Probefahrten o Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a). - Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung o Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen. o Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen. o Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versi- cherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen. - Altteile O ERSETZTE ALTTEILE (NICHT MEHR ZU VERWENDEN) - AUSGENOMMEN TAUSCHTEILE (WIEDERVERWENDBAR) - SIND VON UNS BIS ZUR ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AUFZUBEWAHREN. DER KUNDE KANN DEREN HERAUSGABE VERLANGEN. DANACH SIND WIR ZUR ENTSORGUNG BERECHTIGT UND DER KUNDE HAT ALLFÄLLIGE ENTSORGUNGSKOSTEN GESONDERT ZU TRAGEN. - Tauschaggregate o Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annah- me, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzwDiese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retour- nieren. Rechtsverletzungen geltendDiese Bedingung wird Vertragsinhalt. - Abstellung von Fahrzeugen o Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abho- lungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellenAbstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, o Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führeneinem Drittverwahrer übergeben. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht- Gefahrtragung O AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER. O AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UN- TERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN. O FÜR DEN XXXXXXXXÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE AN DEN VERBRAUCHER). - Annahmeverzug o Bei Annahmeverzug des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet)sind wir berechtigt, z.B. der Betrieb von Dritt-Software bei Bestehen auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bei Dritten zu verwahren bzw. aus Kunden- systemendie Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, so ist allein der Kunde wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht. o Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung erbrachte Leistungen fällig zu stellen und rechtlich ggfnach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzu- treten. vorgeschriebene Einwilligungen o Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. o Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. o Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der Nutzer einzuholenentstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtethat uns alle Informationen, die für die Durchführung zur Ermittlung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig Leistungsumfangs erforderlich sind, rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich iststellen. Insbe- sondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts Wir sind nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich Angaben des Kunden auf ihre Vollständigkeit oder Richtigkeit zu be- handelnprüfen. (2) Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte so- bald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informatio- nen umschrieben wurden oder der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. (3) Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausfüh- rung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den Nutzer nachweislich verpflich- tennotwendigen Angaben können bei uns erfragt werden. (4) Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden ist – aus- schließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. (5) Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Mel- dungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls weisen wir im Rahmen des Vertragsab- schlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfah- rung über solches Wissen verfügen musste. (6) Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetrie- bes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. (7) Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, tech- nischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellen- de Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informatio- nen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. (8) Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kosten- los versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu beachten. stellen. (9) Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. (10) Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen nicht berechtigt Forderungen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholenRechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutre- ten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 11.1 Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die Leistungen der Agentur wesentlich von der ordnungsgemäßen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden abhängen. Soweit nicht gesondert im Einzelauftrag festgelegt, schuldet der Kunde ist verpflichtetalle Handlungen in seinem Bereich, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung Erbringung der Leistungen durch TRAUT möglich istdie Agentur notwendige Voraussetzung sind. Insbe- sondere Insbesondere muss der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung kostenfrei, unverzüglich und Implementierung von Projekten uneingeschränkt die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen der Agentur erteilen (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirkenEinsatzorte, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährdenAusrüstung, Handlungsanweisungen, etc.). Der Kunde gewährleistetsichert zu, dass er die mitgeteilten Daten richtig und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt vollständig sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf Änderungen der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der persönlichen Daten oder vertraglicher Informationen hat der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es der Agentur mitzuteilen. 11.2 Die Erbringung der Leistungen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führenKunden. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein Zu diesem Zweck wird der Kunde für die Kompatibilität jeden Einzelauftrag einen Verantwortlichen benennen, der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich als Kontaktperson und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung Ansprechpartner für die Funktionsfähigkeit Agentur dient. 11.3 Die genaue Teilnehmerzahl ist der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim KundenAgentur spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstütztNach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. auf Reduzierung des Rechnungsbetrages aufgrund einer geringeren Beteiligung als der gemeldeten Personenzahl. Sämtliche Teilnehmer haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb am Tag der Veranstaltung pünktlich am Veranstaltungsort zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber sein. Nicht rechtzeitig erschienene Teilnehmer haben keinen Erfolg. Für den Zugriff Anspruch auf die vereinbarten Leistungen bzw. auf Kostenrückerstattung durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem die Agentur. 11.4 Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur. Sofern durch Verzögerung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Agentur Aufwände, Kosten oder Schäden anfallen, sind diese vom Kunden zu ersetzen. Sofern die Erbringung der Leistungen aufgrund der Verzögerung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert wird, hat die Agentur das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern die Mitwirkungspflicht noch nachholbar ist, gilt das Kündigungsrecht nur nach erfolgloser angemessener Fristsetzung durch die Agentur zur Nachholung der Mitwirkungspflicht. 11.5 GEMA Gebühren und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters. 11.6 Fotographien sowie Video-, und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- tenTonaufzeichnungen von Events, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Agentur genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tettätigen, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholennutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtetunterstützt RS bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Dienstleistungen nach besten Kräften. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die für die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss zur ordnungsgemäßen Erbringung der Kunde auf Anforderung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt Dienstleistung erforderlich sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter steht, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme Insbesondere wird der Kunde • soweit erforderlich Arbeitsräume für die Mitarbeiter von RS einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen; • einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von RS für Informationen und für TRAUT unentgelt- lich vornehmenFragen etc. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind. (2) Sofern von RS geschuldete Tätigkeiten abzunehmen sind, hat der Kunde gegenüber RS unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären, sobald die von RS geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind. Die Verantwortung Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Leistung von RS schriftlich die Gründe für die Funktionsfähigkeit Verweigerung der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von RS erbrachten Leistungen in Benutzung nimmt. (3) Kann der Kunde eine in Auftrag gegebene Leistung durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstütztRS nicht entgegen nehmen, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/ist er bei Kenntnis oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind grob fahrlässiger Unkenntnis verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich spätestens 8 Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt RS schriftlich Mitteilung zu be- handelnmachen; anderenfalls ist RS berechtigt, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu sichernstellen. Sollte Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass RS kein oder ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. (4) Kommt der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststelleneiner Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung ist RS berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- tenKündigung ist RS weiter berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachtenVergütung bzw. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholennach ihrer gültigen Preisliste abzurechnen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Mitteilungen von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. (2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3, sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde ist verpflichtethat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstel- lungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die für Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unver- züglich zu erheben. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Durchführung des Vertrags erfor- derlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringenBank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch TRAUT möglich ist. Insbe- sondere muss deren Eingang der Kunde auf Anforderung erwartet (Wertpa- pierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von TRAUT im erforderlichen Rahmen an vereinbarten Dienstleistungen von TRAUT zur Vorbereitung und Implementierung von Projekten (z.B. eines IT-Umzugs) mitwirken, um die rechtzeitige Implementierung des Projekts nicht zu gefährden. Der Kunde gewährleistet, dass er und TRAUT zur Verwendung aller TRAUT übergebenen Vorlagen und Daten im vertraglich vorgesehenen Rahmen berechtigt sind. Machen Dritte gegenüber TRAUT Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass solche Nutzungsrechte nicht bestehen, so gilt Folgendes: Der Kunde wird TRAUT von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, TRAUT bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und TRAUT von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraus- setzung für diese Freistellungspflicht ist, dass TRAUT den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten Aufträgen des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen oder über die Ansprüche zu führen. Soweit die Leistungserbringung durch TRAUT in Verbindung mit Hard- und/oder Software Dritter stehtZahlungen, die der Kunde selbst und/oder Dritte im Auftrag des Kunden bereitstellen (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichneterwartet), z.B. der Betrieb von Dritt-Software auf den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen oder die Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kunden- systemen, so ist allein der Kunde für die Kompatibilität der Kundensys- teme mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen verantwortlich. Ggf. erforderliche Anpassungen der Kundensysteme wird der Kunde in Abstimmung mit TRAUT eigenverantwortlich und für TRAUT unentgelt- lich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kun- densysteme und deren Kompatibilität mit den durch TRAUT bereitge- stellten IT-Systemen liegt ausschließlich beim Kunden. Soweit TRAUT den Kunden dabei unterstützt, Kundensysteme in Verbindung mit den durch TRAUT bereitgestellten IT-Systemen in Betrieb zu setzen und/oder zu betreiben, wird sich TRAUT um die Erreichung dieses Ziels bemühen, schuldet insoweit aber keinen Erfolg. Für den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme stellt TRAUT dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu be- handeln, keinem Dritten mitzuteilen und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu sichern. Sollte der Kunde oder ein Nutzer eine Kompromittie- rung seiner Zugangsdaten feststellen, muss er dies TRAUT umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen. Bevor der Kunde einem Nutzer den Zugriff auf die durch TRAUT bereitgestellten IT-Systeme gewährt, muss der Kunde den Nutzer nachweislich verpflich- ten, die vereinbarten Verpflichtungen des Kunden im Hinblick auf diese TRAUT-Systeme ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist weiter verpflich- tet, den Nutzern ggf. rechtlich – insbesondere datenschutzrechtlich – vor- geschriebene Informationen betreffend die Nutzung der Systeme zur Verfügung zu stellen und rechtlich ggf. vorgeschriebene Einwilligungen der Nutzer einzuholen.

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