Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner hat affin Reinzeichnung alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) not- wendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt istäußern. Der Anbieter Ein grober Zeitplan wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenAuftraggeber mit dem Angebot zugeschickt. Fixtermine müssen explizit als sol- che festgelegt werden. (2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) hat der Kunde affin Reinzeichnung alle zur Entwicklung und Erstellung der Grafikleistung (bzw. der Website) erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen: • Texte entweder in Form eines PDF mit Textauswahlfunktion, als Word-Dokument .docx, als .rtf oder als Dokumente der Programme Microsoft Excel/PowerPoint, Apple Pages oder Apple Numbers. • Bilder, Grafiken inkl. Logos und ggf. Buttons in ausreichender bzw. erforderlicher Auflösung als .png, .jpg, .eps, .ai, .psd, .tif • Druckspezifikationen: Schriftliche oder mündliche Angaben des Produzenten/der Druckerei zur Art der anzuliefernden Daten (PDF-X-Version, erforderliche Beschnittzugabe, benötigten End- auflösung, Umgang mit Schriften, Farbprofile, Angabe zum Druckunterlagenschluss) • Videos, z. B. YouTube-Link, HTML5, windows media, MPG • Informationen für interaktive Funktionen, z. B. gekaufte Themes oder Plugins Die Daten sollten nicht als E-Mail-Anhang gesendet werden, sondern mittels eines gesonderten Ordners über den FTP-Server des Kunden, über eine Dropbox, über weTransfer oder andere Anbieter bereitgestellt werden. Nach Fertigstellung des Auftrages werden die Inhalte von affin Reinzeichnung gelöscht. (3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Zudem übermittelt der Auftraggeber affin Reinzeichnung die Information ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern für einzelne Leistungen affin Reinzeichnung Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern, Grafiken vornehmen soll, hat der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich istKunde dafür Sorge zu tragen, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellendass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf die affin Reinzeichnung übertragen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die stellt affin Reinzeichnung von ihm zum Zwecke sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. (4) Fertige Grafikleistungen werden von affin Reinzeichnung in der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten Regel mittels passwortgeschütz- tem weTransfer-Plus-Link versandt. (z.B. für das Impressum), Werke 5) Die Übertragung der Zugangsdaten stimmt affin Reinzeichnung mit dem jeweiligen Kunden ab. (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.6) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist Fragen seitens affin Reinzeichnung hat der Kunde selbst verantwortlichinnerhalb von 3 Werktagen in Textform zu beantworten. (7) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung des Kunden zu Verschiebungen der Planung von affin Reinzeichnung kommen, es sei dennwird dieses mit 25 % eines üblichen Tagessatzes ver- gütet. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material die Verzögerung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcdurch ihn entstanden ist.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: h Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rech- nung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Überein- stimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. h Der Kunde ist verpflichtetverantwortlich für die Einhaltung der ein- schlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennenEinholen von Visa, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe Vornahme von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Impfungen). h Der Kunde ist verpflichtet, verantwortlich für die Einhaltung der von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. für das ImpressumFlughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), Werke (Textewird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungs- pflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, Bilder, Layouts, Grafiken etcmuss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt ins- besondere auch bei Flugplanänderungen.) h Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilendiese einzuhalten. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) Zudem ist der Kunde selbst verantwortlichverpflichtet, es sei denn, dass DTCH schrift- lich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. h Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der Anbieter geplan- ten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenseine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen9). Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell Ersatzansprüche des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke aufgrund von Mängeln (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcZiff. 8) entfallen.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Reisevertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde ist verpflichtetalle baulichen, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennentechnischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung einschließlich Bodenbeschaffenheit, der den Auftrag begleitet Zufahrtsmöglichkeit und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird Beistellung geeigneten Personals geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellenKunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.2. Der Kunde ist verpflichtet, alles Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen, damit die Arbeiten einschließlich vereinbarter Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig angefangen und störungsfrei durchgeführt werden können. Dies wird von ihm zum Zwecke uns vertragsspezifisch konkretisiert. Beispielsweise ist uns uneingeschränkter Zutritt am Veranstaltungsort zur Leistungserbringung zu ermöglichen. 8.3. Veranstaltungsstätten, Beistellungen, Konstruktionen, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit u.a. müssen für die Leistungsausführung geeignet sein. Stellt sich nachträglich heraus, dass zuvor Genanntes bzw. die Veranstaltungsörtlichkeit zu adaptieren ist, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Auftragserfüllung Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten. 8.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung unaufgefordert alle nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasser und ähnlicher Leitungen zu machen sowie die Informationen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Ausführung zur Verfügung zu stellenden Informationenstellen, Daten wie beispielsweise Bau-, Bestuhlungspläne, nötige Angaben über zeitlichen Ablauf der Veranstaltung samt Einsatzzeiten, Bühnenanweisungen, Unfallverhütungsvorschriften etc. und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen rechtzeitig bekannt zu geben 8.5. Der Kunde hat uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort (z.B. Hochwasser) - üblicherweise im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Veranstaltungsortes - ehestmöglich, jedenfalls aber vor Aufnahme der Arbeiten hinzuweisen. 8.6. Uns ist zur Abklärung im Rahmen der Vertragserfüllung (z.B. Zeitpunkt, wann uns vollständiger Auf- bzw. Abbau zu ermöglichen ist) seitens des Kunden ein für das Impressum), Werke die Abwicklung umfassend befugter und informierter Ansprechpartner zu benennen. 8.7. Vom Kunden sind während unserer Leistungserbringung (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken einschließlich An- und Abbau sowie einer allfälligen Lagerung von Geräten etc.) in ausreichender Zahl Hilfskräfte beizustellen und Zugänge vollständiggeben wir dies vor Vertragsabschluss bekannt. 8.8. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Genehmigungen gegenüber Behörden, rechtzeitig insbesondere auch urheberrechtlicher Natur, einschließlich Anmeldung der Veranstaltung, auf seine Kosten zu veranlassen, sowie für Behörden benötigte E-Befunde und korrekt mitzuteilenstatische Gutachten beizubringen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter Auf diese weisen wir Verbraucher im Rahmen des Auftrags TexteVertragsabschlusses hin, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist sofern nicht der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen darauf verzichtet hat. 8.9. Die für die Rechte Dritter (z.B. UrheberrechteLeistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Energie und Wassermengen sind vom Kunden zu erbringenauf dessen Kosten beizustellen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet Kunde hat für die Absicherung von ausreichend dimensionierten Stromkreisen zu sorgen. 8.10. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung unentgeltlich in ausreichender Menge und nicht berechtigtGröße versperrbare Räume für den Aufenthalt des Personals sowie für die Lagerung von Arbeits- und Verbrauchsmitteln, das Geschäftsmodell des Kunden Werkzeugen und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden Materialien ebenso wie Toiletteanlagen zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung zu stellen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Beleuchtungs Und Beschallungstechniker

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 5.1. Über Störungen hat der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner GmündCOM unverzüglich und in Textform oder telefonisch zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellenunterrichten. 5.2. Der Kunde ist verpflichtetversichert die angebotenen Pauschalleistungen der GmündCOM angemessen und maßvoll zu verwenden und eine deutlich überdurchschnittliche Nutzung zu unterlassen (Fair Usage). Eine deutlich überdurchschnittliche Nutzung liegt vor, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt wenn der Kunde das Material nicht oder nicht durchschnittliche Nutzungsdatenvolumen eines deutschen privat genutzten Internetanschlusses um mehr als 100% überschreitet. Insbesondere nutzt der Kunde den Anschluss nur für private und persönliche Zwecke. 5.3. Der Kunde stellt für Installation und Betrieb der den Vertragszwe- cken dienenden technischen Einrichtungen der GmündCOM unent- geltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume bzw. Grundstücke sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und macht er auch hält diese für die Dauer des Vertrages im funkti- onsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde ermöglicht GmündCOM und ihren Erfüllungsgehilfen den jederzeitigen Zutritt zu den technischen Einrichtungen zwecks Durchführung des Vertrages. 5.4. Der Kunde darf die bereitgestellten Telekommunikationsdienst- leistungen nur gemäß der Vereinbarung und nach Maßgabe der Gesetze in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Dem Kunden ist es insbesondere ausdrücklich untersagt, den Anschluss bzw. die Telekommunikationsdienstleistungen zur Verbreitung beleidigender, verleumderischer, sitten- oder gesetzeswidriger Inhalte zu nutzen oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten, insbesondere indem der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit mittels Hyperlink für Dritte eröffnet. Der Kunde stellt GmündCOM von allen eventuellen und tatsächlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der vorgenannten oder sonstigen Pflichten gegen GmündCOM erhoben werden. 5.5. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine weitergehenden VorgabenE-Mails, ist die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massen- haft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übersendung und Übermittlung von Informatio- nen, Sachen oder sonstige Leistungen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. 5.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der Anbieter berechtigtphysikalischen und eingerichteten bzw. bestehenden Struktur des GmündCOM-Netzes führen können und/oder deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig sind. 5.7. Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grundstück des Kunden bzw. des jeweiligen Eigentümers befindlichen Anlagen und Einrichtungen der GmündCOM, sowie an den Abschlusseinrichtungen, sind GmündCOM vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. 5.8. Der Kunde hat GmündCOM unverzüglich jede Änderung, die das Vertragsverhältnis betrifft, insbesondere seines Namens, seines Wohnsitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, des gesetzlichen Vertre- ters oder seiner Kontaktdaten mitzuteilen. 5.9. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach eigener Xxxx unter Beachtung jedem Arbeitstag, an dem der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- Datenbestand durch ihn bzw. Zuarbeit verspätetseine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, haftet eine Datensi- cherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Gmünd- COM abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von GmündCOM oder vor der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung Installati- on von Projektengelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Stellt der Der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlichwird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Inhalte nicht gegen bereits geringfügige Verän- derungen an der Software die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßenLauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. 5.10. Dem Anbieter Für alle Mitteilungspflichten und -erfordernisse ist es von Rechts wegen nicht erlaubtdie Schrift- bzw. Textform vereinbart, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcsoweit in diesen AGB nichts anderes gere- gelt ist.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von der econ solutions GmbH definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Die econ solutions GmbH ist verpflichtetberechtigt, dem Anbieter einen Ansprechpartner den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu benennendefinieren, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO sofern dies erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn um eine reibungslose Inanspruchnahme der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließendurch den Kunden zu ermöglichen. Der AVKunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen. 2. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen der econ solutions GmbH ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommuni- kationsmitteln etc., den technischen Mindest-Vertrag Anforderungen an die Nutzung der von der econ solutions GmbH jeweils aktuell angebotenen Software- Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Vertragssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Vertragssoftware vertraut sind. Der Kunde wird zur Nutzung der Leistungen der econ solutions GmbH nur solche Hard- und Software einsetzen, die den auf der Website der econ Solutions und/oder in der Auftragsbestätigung genannten Mindest- Anforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist grundsätzlich vom Anbieter Aufgabe des Kunden. Die econ solutions GmbH bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu stellenunterstützen. 3. Der Kunde wird im Falle einer Nichterreichbarkeit des von der econ solutions GmbH bereitgestellten Dienstes alle ihm zumutbaren Maßnahmen (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung) ergreifen, um einen ihm daraus entstehenden Schaden so weit als möglich zu begrenzen. Es liegt in seiner alleinigen Verantwortung, die hierfür notwendige Infrastruktur sowie innerbetrieblichen Internetzugänge bereitzustellen sowie die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung der econ Software sowie deren technische Leistungsfähigkeit sicherzustellen 4. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. 5. Unbeschadet der Verpflichtung der econ solutions GmbH zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS- Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. 6. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke seine Daten und Informationen vor der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder Eingabe auf Viren oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht schädliche Komponenten zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmenhierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Software as a Service Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet, welche insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen, sowie gegebenen-falls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchzuführen sind, umfasst. 7.2. Die be-it solution Gmbh geht jedenfalls von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bekanntgegebenen Informationen aus, und ist nicht zur Überprüfung dieser Informationen verpflichtet. 7.3. Xxxxxx ist der Kunde verpflichtet, die be-it solution Gmbh bei der Leistungserbringung zu unterstützen und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. 7.4. Sofern Vertragsleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden, sind der be-it solution Gmbh und deren Mitarbeitern vom Kunden sämtliche notwendigen Voraussetzungen, wie ausreichend Arbeitsplätze, Hardware (auch Anschlüsse, Stromversorgung, etc.), Stellflächen, etc. unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der be-it solution Gmbh und deren Mitarbeitern oder sonstigen von der be-it solution Gmbh beauftragte Personen ist der ungehinderten Zutritt zu diesen Räumlichkeiten des Kunden zu gewährleisten. 7.5. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der be-it solution Gmbh dem Anbieter einen Ansprechpartner Kunden zur Nutzung der Software oder Dienstleistung erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt istbehandeln. 7.6. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenKunde hat auf eigenes Risiko und eigene Kosten für eine Netzanbindung Sorge zu tragen. 7.7. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AVDie be-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich istit solution Gmbh ist berechtigt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließenVertragsleistungen per Fernwartung zu erbringen. Der AVKunde hat einen dem Stand der Technik angemessenen Kommunikationsstandard (geeignete Hard- und Software) bereitzustellen und der be-Vertrag it solution Gmbh den Zugriff zur Erfüllung der Vertragsleistung zu ermöglichen. 7.8. Stellt der Kunde der be-it solution Gmbh Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs, Bilder, etc., Software oder Ähnliches zur Verfügung, erwirbt die be-it solution Gmbh daran keinerlei Rechte. 7.9. Der Kunde sichert zu, über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen. 7.10. Der Kunde hat die be-it solution Gmbh bei Rechtsverletzungen (wie beispielsweise den Eingriff in Urheberrechte Dritter) schad- und klaglos zu halten. 7.11. Die be-it solution Gmbh ist grundsätzlich vom Anbieter nicht verpflichtet, von Kunden zur Verfügung gestellte Elemente, Software etc. auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvor-schriften zu stellenüberprüfen. 7.12. Die be-it solution Gmbh ist jedoch berechtigt, bei einem Verdacht von Rechtsverletzung aufgrund von Kunden zur Verfügung gestellter Elemente, Software, etc. eine Verarbeitung dieser zu verweigern. 7.13. Der Kunde hat sämtliche Rechte des Lizenzgebers, Urheberberechtigten, etc., an der Software und ähnlichem, auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu garantieren. Dies gilt auch im Falle einer Änderung oder Adaptierung der Software. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 7.14. Der Kunde ist verpflichtet, sich über den Inhalt von Lizenzbedingungen, Urheberrechten, etc. Kenntnis zu verschaffen. 7.15. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke Hard- und Software in Entsprechung der Auftragserfüllung zur Verfügung Betriebsbedingungen zu stellenden Informationenverwenden. Ferner hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, Daten den Schutz vor Einwirkungen (z.B. für das Impressum)wie Wasser, Werke Feuer, Zu-tritt Unbefugter) Sorge zu tragen. 7.16. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Gesetzes (TextePornografie- und Verbotsgesetz, BilderStGB, LayoutsDSG, Grafiken TKG, Medien- und Urheberrechtsgesetze, UWG, etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilenzu beachten. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist Im Falle einer Verletzung dieser Bestimmungen hat der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass die be-it solution Gmbh schad- und klaglos zu halten. 7.17. Fristgerechte Erbringung der Anbieter Lieferung oder Leistung durch die be-it soluti-on Gmbh ist von der rechtzeitigen Informationserbringung und Mitwirkung durch den Kunden abhängig. Verletzt der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenseine Mitwirkungspflichten, oder erbringt diese nicht rechtzeitig, gelten die von der be-it solution Gmbh erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht, wobei sich Zeitpläne, an welche die be-it solu-tion Gmbh gebunden wäre, sich im angemessenem Umfang verschieben. 7.18. Stellt Die be-it solution Gmbh ist im Falle der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist Verletzung der Anbieter Mitwirkungspflichten durch den Kunden berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite vom Vertrag mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringensofortiger Wirkung zurückzutreten. 7.19. Der Anbieter Kunde ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen den Mitarbeitern oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt von der Kunde bestimme be-it solution Gmbh beauftragten Personen Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellenzu erteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetTako Deppe Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Xxxx Xxxxx von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berechtigt ist. Der Anbieter wird , Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen Tako Xxxxx ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AV-VertragLayouts, Grafiken, Texte etc.) nach Artauf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. 28 DSGVO erforderlich istTako Deppe wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Erbringung der Webseiten und sonstigen Werke Agenturleistungen (z.B. Grafiken, TexteVideos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter verantwortlich und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenstellt diese Tako Deppe rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann Xxxx Xxxxx nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterStockfoto- Dienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Xxxx Xxxxx zu versehen. Leistet stellenden – Vertrag vor Beginn der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen Tako Xxxxx gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcVorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber Tako Xxxxx dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetXxxxxxxxx & Partner Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxx & Partner von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berechtigt ist. Der Anbieter wird , Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen Xxxxxxxxx & Partner ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AV-VertragLayouts, Grafiken, Texte etc.) nach Artauf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. 28 DSGVO erforderlich istHochhardt & Partner wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Erbringung der Webseiten und sonstigen Werke Agenturleistungen (z.B. Grafiken, TexteVideos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter verantwortlich und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenstellt diese Hochhardt & Partner rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann Xxxxxxxxx & Partner nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterDienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Xxxxxxxxx & Partner zu versehen. Leistet stellenden – Vertrag vor Beginn der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen Xxxxxxxxx & Partner gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcVorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber Xxxxxxxxx & Partner dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter von Rechts wegen nicht berech- tigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. ISARNAUTEN ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Ge- schäftsmodell des Kunden, die von Xxxxxx selbst erstellten oder erworbenen Werke (Bildmaterial, Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Anbieter wird insbesondere keine Marken- recherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Anbieter bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mitgeteilten Informationen, Daten und Werke sowie die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Web- seite bzw. der Printprodukte (z.B. Grafiken, Videos, Bilder) selbst verantwortlich und stellt diese ISARNAUTEN rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann ISARNAUTEN nach seiner Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, (z.B. Stockfoto- Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Leistungen Auftragsbestandteile der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO Vertrags erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen Leistungserbringung abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die wird von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcISARNAUTEN gestellt; ein Anpassungsrecht von Seiten des Kunden besteht nicht.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. 2.5 Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen ISARNAUTEN gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcin keinerlei Hinsicht verantwortlich.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber ISARNAUTEN dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Über- einstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verpflichtetverantwortlich für die Einhal- tung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennenEinholen von Visa, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe Vornahme von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt istImpfungen). Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. - Der Kunde ist verpflichtet, verantwortlich für die Einhaltung der von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten den Leistungserbrin- gern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. für das ImpressumFlughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), Werke (Textewird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwan- gerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilendiese einzuhalten. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) Zudem ist der Kunde selbst verantwortlichverpflichtet, es sei denn, dass DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der Anbieter geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenseine Mitwirkungs- pflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen9). Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell Ersatzansprüche des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke aufgrund von Mängeln (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcZiff. 8) entfallen.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Reisevertrag

Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1 Dem Kunden werden während der gesamten Dauer des Vertrages unentgeltlich, die für Installation und Betrieb der FiberEins Geräte benötigten Räume, Leerrohre und/oder Kabeltrassen in einem dafür geeigneten Zustand (insbesondere hinsichtlich Luftfeuchtigkeit und Temperatur) zur Verfügung gestellt. Dasselbe gilt sinngemäß für benötigte elektrische Energie. 5.2 Der Kunde hat FiberEins TK GmbH bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatz vor Beginn der Arbeiten auf die Lage verdeckter Strom-, Gas- und Wasserleitungen, sowie ähnlicher Einrichtungen vor Ort hinzuweisen und für einen Erdungsanschluss zu sorgen. 5.3 Erfordern Installation, Wartung, Betrieb oder Demontage der FiberEins Geräte die Benützung von Liegenschaften, Gebäuden oder Räumen, wird der Kunde dafür erforderliche Zustimmungen bzw. Genehmigungen des/der Verfügungsberechtigten einholen und auf Verlangen von FiberEins TK GmbH schriftlich nachweisen. 5.4 Notwendige behördliche Genehmigungen für Installation und Betrieb von FiberEins Geräten sind vom Kunden zu erbringen. Der Kunde darf nur zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Telekommunikationseinrichtungen benutzen, die den einschlägigen Gesetzen entsprechen und das Kommunikationsnetz von FiberEins TK GmbH oder anderen Anbietern nicht stören. 5.5 Soweit erforderlich, wird der Kunde bei der durch FiberEins TK GmbH erfolgenden Störungsbehebung mitwirken. Überhaupt verpflichten sich sowohl FiberEins TK GmbH als auch der Kunde alles zu unternehmen, um einander wechselseitig die Abwicklung des Vertrages zu ermöglichen und alles zu unterlassen, was die Vertragsabwicklung vereiteln oder gefährden könnte. Der Kunde meldet Störungen, Mängel oder sonstige Probleme umgehend und ermöglicht die Behebung. Ist das behobene Problem vom Kunden zu vertreten, ist FiberEins TK GmbH berechtigt, die zur Entstörung erbrachten Leistungen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 5.6 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner Gefahren für die FiberEins Geräte an den jeweiligen FiberEins Serviceprovider unverzüglich bekanntzugeben und für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Störeinflüssen (insbesondere Fremdspannungen) selbst zu benennensorgen. FiberEins TK GmbH kann die Beseitigung von Störeinflüssen auch selbst vornehmen oder veranlassen. Dafür anfallende Kosten trägt der Kunde. 5.7 Drohen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen Eingriffe in das Eigentum von FiberEins TK GmbH, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) so ist der Kunde selbst verantwortlichbei sonstigem Schadensersatz verpflichtet, es sei dennFiberEins TK GmbH ohne Verzug Anzeige zu erstatten. Kosten, dass die FiberEins TK GmbH aus gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihres Eigentumsrechts entstehen und zur Rechtsverfolgung notwendig und zweckentsprechend sind, trägt der Anbieter Kunde. 5.8 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbart FiberEins TK GmbH mit dem Kunden einen Termin, an dem die FiberEins Geräte abgebaut und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenabgeholt werden. Stellt der Kunde das Material Erfolgt diese Terminvereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung innerhalb von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung3 Monaten, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcEntfernung der Einrichtungen auf eigene Kosten durchzuführen.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetNETmark5 Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhal- te zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang dar- auf hingewiesen, dass NETmark5 von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berech- tigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen NETmark5 ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AV-VertragLayouts, Grafiken, Texte etc.) nach Artauf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. 28 DSGVO erforderlich istNETmark5 wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung Auftragser- füllung zur Verfügung zu stellenden gestellten Informationen, Daten Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, TexteVideos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter verantwortlich und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenstellt diese NETmark5 rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann NETmark5 nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterDienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden entspre- chenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auf- tragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von NET- mark5 zu versehen. Leistet stellenden – Vertrag vor Beginn der Kunde Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projek- ten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen NETmark5 gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcin keinerlei Hinsicht verantwortlich.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber NETmark5 dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zu- satzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem wird den Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn bei der Erbringung der betreffenden vertraglichen Leistungen abzuschließenin angemessenem Umfang unterstützen. 7.2 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Das gilt auch für dem Anbieter zu stellenim Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen. 7.3 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde ist verpflichtet, trägt hierfür selbst die von Verantwortung. 7.4 Der Kunde hat die ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu stellenden Informationenhalten und dafür zu sorgen, Daten dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde muss sein Passwort unverzüglich ändern und den Betreiber unverzüglich informieren, wenn die Gefahr besteht, oder der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass vom Kunden nicht autorisierte Personen über das Passwort verfügen, oder auf seinen Account zugegriffen haben. 7.5 Der Kunde wird – keine pornografischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, gesetzlich verbotenen, jugendgefährdenden, gegen die guten Sitten verstoßenden, oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalte im gurado System gestalten, speichern oder versenden; – keine Urheber- (z.B. für das ImpressumFotos, Grafiken), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke Marken- (z.B. Grafiken, TexteLogos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter sonstige Schutzrechte (z.B. Stockfoto-AnbieterGeschmacksmuster) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen andere rechtlich geschützte Güter des Auftrags Texte, Bilder Betreibers oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. UrheberrechtePersönlichkeitsrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es verletzen; – alle bestehenden gesetzlichen Informationspflichten beachten und einhalten, z.B. zur Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG), bei kommerzieller Kommunikation (§ 6 TMG) und zur Widerruflichkeit von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet Einwilligungen und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder Abbestellen von E-Mails; – bei sich die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand notwendigen Einrichtungen (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren SucheSoftware, Hardware, Betriebssystem) in Rechnung stellen.zur IT- Sicherheit einsetzen, um einen Befall oder eine Weitergabe von Schadprogrammen zu verhindern;

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.1 Sofern der Kunde ANTARES Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) oder sons- tige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ANTARES von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kun- den zu erbringen. XXXXXXX ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. ANTARES wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisions- prüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung ge- stellten Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Bildma- terial, Texte etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Texte, Bilder) selbst verantwortlich und stellt diese ANTARES rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann ANTARES nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Leistungen Auftragsbestandteile der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen Leistungserbringung abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. 2.5 Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine ver- spätete (notwendige) Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen ANTARES gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcin keinerlei Hinsicht verantwortlich.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber ANTARES dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand Zeitauf- wand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 23.1. Die EcoLogic AG kann jederzeit davon ausgehen, dass der Kunde ist verpflichtetdie notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen für eine erfolgreiche Auftragserfüllung trifft. Dazu gehören namentlich: 23.1.a. Gewährung des Zugangs zum definierten IT-System und zu Dokumentationen. 23.1.b. Gewährleistung der Erreichbarkeit der vom Auftraggeber genannten zuständigen Person. 23.1.c. Bereitstellung des erforderlichen Platzes nach den Spezifikationen der EcoLogic AG. 23.1.d. Rechtzeitige Information der EcoLogic AG über besondere technische Voraussetzungen sowie gesetzliche, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennenbehördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe soweit für die vertragskonforme Leistung von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellenBedeutung. 23.1.e. Der Kunde ist verpflichtet, die stellt der EcoLogic AG für regelmässige Wartungsarbeiten der Infrastruktur an einem zu bestimmenden Tag und wenn immer technisch indiziert ein firmenweites Wartungsfenster zur Verfügung und informiert seine Mitarbeitenden darüber. 23.2. Erfüllt der Kunde aus von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationenvertretenden Gründen die Mitwirkungspflichten nicht, Daten (z.B. für das Impressum)ist die EcoLogic AG berechtigt, Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcdem Kunden die daraus entstehenden Mehrkosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen 23.3. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten Sicherung seiner Daten und sonstigen Werke Software (z.B. Grafiken, TexteBackup) ist der Kunde selbst ausschliesslich selber verantwortlich. Bei allen Arbeiten ist vorgängig durch den Kunden eine Datensicherung durchzuführen. Die EcoLogic AG lehnt jegliche Haftung für verlorene Daten ab. 23.4. Wird die Sicherung von Mitarbeitern der EcoLogic AG ausgeführt, es sei denn, dass der Anbieter und verifiziert der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung Vollständigkeit und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcQualität.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetMain-Netz Media GmbH Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Main-Netz Media GmbH von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berechtigt ist. Der Anbieter wird , Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen Main-Netz Media GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AVLayouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Main-Vertrag) nach ArtNetz Media GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. 28 DSGVO erforderlich istSoweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Erbringung der Webseiten und sonstigen Werke Agenturleistungen (z.B. Grafiken, TexteVideos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter verantwortlich und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenstellt diese Main-Netz Media GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann Main-Netz Media GmbH nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterDienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Main- Netz Media GmbH zu versehen. Leistet stellenden – Vertrag vor Beginn der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen Main-Netz Media GmbH gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcVorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber Main-Netz Media GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen. 2.7 Sofern die Beseitigung des Mangels eine Mitwirkung des Kunden erfordert (z.B. neue Software installieren, updaten oder ersetzen), ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die durch die CBD bereitgehaltenen Protokolldateien abzuholen und auszuwerten. Die Protokolle enthalten folgende Nachrichten: 🡺 pro Auftragsstapel eine Annahme- oder Zurückweisungsbestätigung 🡺 pro Zahlungsauftrag bei Zurückweisung eine Nachricht über den Zurückweisungsgrund (z.B. eine oder mehrere Zeichnungsberechtigungen sind falsch); 🡺 pro Zahlungsauftrag bei erfolgreicher Weiterleitung über das S.W.I.F.T.- Netz ein ACK (acknowledged); 🡺 pro Zahlungsauftrag bei erfolgloser Weiterleitung über das S.W.I.F.T.- Netz den Hinweis auf den Grund für die nicht erfolgte Weiterleitung ein NACK (not acknowledged); 🡺 optional pro Zahlungsauftrag eine Information über die Zustellung des Auftrages per S.W.I.F.T. an die beauftragte Bank. (Delivery Notification /Non Delivery Notification) Lediglich die Nicht- Weiterleitung von Zahlungsaufträgen wegen operationeller Störungen des Betriebes führt automatisch zu einem neuen Weiterleitungsversuch nach Ende der Störung durch die CBD. Bei allen anderen Gründen für die Nicht- Weiterleitung muss der Kunde selbst einen neuen Zahlungsauftrag veranlassen. Aufgrund der unmittelbaren maschinellen Bearbeitung der Zahlungsaufträge ist verpflichtetder CBD die Stornierung des Auftrags in der Regel dort nicht mehr möglich. Wegen einer Stornierung muss sich der Kunde daher direkt an die Empfängerbank wenden. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benenneninsbesondere hinsichtlich des Legitimationsverfahren und der Geheimhaltung, ergeben sich aus den »Bedingungen für Datenfernübertragung«, die Vertragsbestandteil sind. Darüber hinaus ist der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung CBD umgehend zu stellenden Informationenbenachrichtigen, Daten (z.B. sobald er Anhaltspunkte für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter einen möglichen Missbrauch im Rahmen des Auftrags TexteZusammenhang mit der Weiterleitung von S.W.I.F.T. MT101 zu erkennen glaubt und überdies alles in seiner Macht stehende zu tun, Bilder um einem solchen Missbrauch vorzugreifen oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden einen solchen zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcunterbinden.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: s.w.i.f.t. Mt101 Payment Order Agreement

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen1. Der Kunde ist verpflichtetdarf keine Daten an die WegaTec Informationssysteme GmbH oder an von der WegaTec Informationssysteme GmbH bereitgestellte Systeme übermitteln, deren Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde darf mit Daten keinerlei Warenzeichen-Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. 2. Der Kunde darf in keiner Form erotische, sexuelle oder pornografische Inhalte an die WegaTec Informationssysteme GmbH übermitteln oder auf von der WegaTec Informationssysteme GmbH bereitgestellten Systemen speichern oder publizieren, ebenso wenig wie rassistische, gewaltverherrlichende Inhalte oder Inhalte mit hetzerischer Absicht bzw. Daten die Dritte negativ darstellen oder öffentlichen Anstoß erregen. 3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail (eMail) von bereitgestellten Systemen der WegaTec Informationssysteme GmbH aus zu initiieren, ohne von den eMail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. 4. Der Kunde hat der WegaTec Informationssysteme GmbH Änderungen an vertragsrelevanten Daten unverzüglich mitzuteilen, dazu zählen insbesondere Änderungen der Adresse sowie andere Daten die Erreichbarkeit des Kunden betreffend ebenso wie maßgebliche Verschlechterungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. 5. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm zum Zwecke bereitgestellten Daten angemessen gegen einen Verlust zu sichern und die anerkannten Grundsätze der Auftragserfüllung zur Verfügung Datensicherheit eigenverantwortlich sicherzustellen. 6. Erhält der Kunde Passwörter oder andere sicherheitsrelevante Daten, so hat er diese vertraulich zu stellenden Informationenbehandeln, und haftet in vollem Umfang für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung solcher Daten resultiert. 7. Die WegaTec Informationssysteme GmbH behält sich das Recht vor, Daten (z.B. für / Programme des Kunden unverzüglich zu sperren, falls diese auf von der WegaTec Informationssysteme GmbH bereitgestellten Systemen das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcBetriebsverhalten beeinträchtigen.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen 8. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist Wird der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgabenals Wiederverkäufer tätig, ist er verpflichtet, die Einhaltung der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung Geschäftsbedingungen der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem WegaTec Informationssysteme GmbH durch seine Kunden zu erbringengewährleisten. 9. Der Anbieter ist insbesondere Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright, Vermerke und Eigentumsangeben eines Hersteller oder der WegaTec Informationssysteme GmbH nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcverändern.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde 7.1. Sofern Gegenstand des Vertrags die Entwicklung von Software ist verpflichtetoder es aufgrund des Umfangs der vertragsgegenständlichen Leistungen geboten erscheint, dem Anbieter benennt jede der Parteien für die Dauer der Umsetzung bis zur Vertragsbeendigung binnen 10 Tagen nach Vertragsschluss der jeweils anderen Partei gegenüber in Textform einen Ansprechpartner. Die auf beiden Seiten gemäß den vertraglichen Regelungen notwendigen Maßnahmen zur erfolgreichen Durchführung des Vertrags werden zwischen diesen Ansprechpartnern abgestimmt. Die Ansprechpartner zu benennenüberprüfen gemeinsam den Vertragsfortschritt. Soweit Entscheidungen nicht auf der Ebene der Ansprechpartner gefällt werden können, werden sie in einem Projektausschuss gefällt. Dem Projektausschuss gehört ein Mitglied der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt istGeschäftsleitung beider Parteien oder ein für dieses Verfahren entscheidungsbefugter Mitarbeiter der jeweiligen Partei an. Der Anbieter wird dem Projektausschuss tritt jederzeit auf Wunsch eines der Ansprechpartner zusammen. Abstimmungen können auch telefonisch erfolgen. Alle Beschlüsse sollen in Textform festgehalten und von den Mitgliedern des Projektausschusses bestätigt werden. 7.2. Alle Leistungen von Rheingans (insbesondere alle Konzepte, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Druckvorlagen u.a.), für die darauf aufbauende oder sich daran anschließende Folgeleistungen vorgesehen sind, die durch Rheingans zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenunverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen 3 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich istErfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich so gilt die Freigabe als vom Anbieter zu stellenKunden erteilt. 7.3. Der Kunde ist verpflichtetwird die rechtliche, vor allem die von ihm zum Zwecke datenschutz-, wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen. Rheingans veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Rheingans stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Impressum)Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung. 7.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, Werke (dass Rheingans alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) Logos und Tabellen, sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, Rheingans alle Informationen erteilt werden und Rheingans von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch Rheingans bekannt werden. Rheingans ist der Kunde selbst verantwortlichnicht verpflichtet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmenInhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Dienstleistung verfolgten Zweck zu erreichen. 7.5. Erteilt Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Xxxxxxx ist Rheingans verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen. 7.6. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller Rheingans übergebenen Vorlagen und Muster im vertragsgegenständlichen Umfang berechtigt ist, und dass Rechte Dritter der Verwendung, insbesondere auch durch Rheingans nicht entgegenstehen. Andernfalls stellt der Kunde bestimme Weisungen bzglRheingans im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen frei, sofern Dritte insoweit Ansprüche gegenüber Rheingans geltend machen. 7.7. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber Sobald dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat er Rheingans unverzüglich in Textform über diese Umstände und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellenetwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 1.8.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellenRemotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtetsorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde der Auftragnehmer auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung. 1.8.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde der Auftragnehmer den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware. 1.8.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen des Auftragnehmers gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. 1.8.4 Der Kunde hat dem Auftragnehmer Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform innerhalb von 24 Stunden zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. 1.8.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen. 1.8.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen. 1.8.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit den Servicebedingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm zum Zwecke benannte Ansprechpartner dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden InformationenLeistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten (z.B. für das Impressum)vollständig, Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständigrichtig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilenkostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Auftragnehmer geschuldet. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist Darüber hinaus sorgt der Kunde selbst verantwortlichfür deren Aktualisierung. Der Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, es sei dennInformationen und Daten ausgehen, dass der Anbieter und außer soweit diese für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. 1.8.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt alle der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, Informationen und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen Daten bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlichsich zusätzlich so verwahren, dass diese Inhalte nicht gegen bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 1.8.9 Der Kunde erkennt an, dass die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßenSoftware samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt sind. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringenInsbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers. Der Anbieter ist insbesondere Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Einwilligung des Kunden und /oder Auftragnehmers in Textform. Quellprogramme hat der Auftragnehmer nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu liefern. 1.8.10 Der Kunde wird die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt Einhaltung der Servicebedingungen des Auftragnehmers sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. 1.8.11 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist. 1.8.12 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands auf Basis sei- ner aktuellen Preisliste verlangen, soweit a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werkskonnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nachdass kein Man- gel vorlag, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.oder

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Samples: Service Conditions

Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1 Der Kunde ist verpflichtethat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Produkte informiert und trägt das Risiko, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennenob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss beraten lassen. 8.2 Wünsche und Vorgaben des Kunden die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der den Auftrag begleitet Textform (z.B. E-Mail). Nur vertraglich vereinbarte Wünsche und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Vorgaben sind für MMK3 bindend. 8.3 Der Anbieter Kunde wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Art. 28 DSGVO erforderlich istÜberlassung untersuchen, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stelleninsbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nach zu kommen. 8.4 Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen MMK3 unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten. 8.5 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten. 8.6 Der Kunde wird MMK3 in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig an MMK3 mitteilen. 8.7 Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden. 8.8 Der Kunde wird auf Anforderung durch MMK3 oder so weit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere (a) während der Vertragslaufzeit in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. 8.9 MMK3 zeigt die Abnahmebereitschaft von Werkleistungen, z.B. durch Übergabe an den Kunden an. 8.10 Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde MMK3 umgehend mitteilen. 8.11 Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen Freigabevermerk. 8.12 Geht innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. 8.13 MMK3 erstellt über einzelne erbrachte Support- und Serviceleistungen einen Servicebericht und lässt diese dem Kunden in Textform zukommen. Im Rahmen dieser Service-Berichte wird die erbrachte Leistung aufgeführt und der Kunde aufgefordert die erbrachten Leistungen abzunehmen. Geht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt keine Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Ergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. 8.14 Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu. 8.15 Der Kunde beachtet die vom Reseller für die Installation und den Betrieb der Produkte gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen. 8.16 Soweit dem Reseller über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. 8.17 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Produkte ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse). 8.18 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Datenverarbeitungen durch die Produkte den gesetzlichen, insbesondere den datenschutzrechtlichen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben entsprechen und etwaige Ausfuhrbeschränkungen zu beachten. 8.19 Der etwaige Zugang des Kunden zur cloud-basierten IT Service Lösung ist abhängig von der Verbindung über das Internet, für die der Kunde allein verantwortlich ist. Der Kunde trägt die Kosten für seinen Internetzugang. 8.20 Der Kunde ist für die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung durch die cloud-basierte IT-Service Lösung vorgenommenen Einstellungen und seine etwaigen gelieferten Inhalte verantwortlich, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen. 8.21 Der Kunde hat den Reseller entsprechend zu stellenden Informationeninformieren, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist wenn der Kunde selbst verantwortlichKenntnis von der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder von Urheberrechten an den Produkten erlangt. 8.22 Der Reseller ist berechtigt, es sei dennjederzeit den Zugang des Kunden zu einem Produkt zur Vermeidung von Schäden, dass der Anbieter und Haftung oder Sanktionen oder aus ähnlich gutem Grund sperren zu lassen, falls der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt gegen Gesetze verstößt oder falls sich der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist Widerspruch zu den vereinbarten Bedingungen (einschließlich der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechtebesonderen produktbezogenen Bedingungen und weiterer Bedingungen) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.verhält

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.5.1 Es ist Aufgabe des Kunden, die für den ordnungsgemässen Betrieb der Vertragssoftware erforderlichen Systemvoraussetzungen und Einsatzbedingungen zu schaffen und über die Nutzungsdauer aufrecht zu erhalten. Dazu wird der Kunde die Vorgaben in der für die Ver- tragssoftware massgeblichen Dokumentation beachten. 4.5.2 Im Falle der elektronischen Lieferung wird der Kunde die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt des Download-Links und der Zugangsdaten herunterladen und auf Vollstän- digkeit der Lieferung überprüfen. Etwaige Unvollständigkeiten sind proALPHA sofort nach der Überprüfung anzuzeigen. Dasselbe gilt entsprechend auch, wenn die Vertragssoftware auf einem Datenträger geliefert wird. 4.5.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, testet die Vertragssoftware vor der den Auftrag begleitet Nutzung im produktiven Betrieb gründlich auf Übereinstimmung mit der vereinbarten Beschaffenheit und zur Abgabe der Freiheit von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt istSachmän- geln. Der Anbieter Dabei auftretende Sachmängel wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Kunde proALPHA unverzüglich anzeigen. 4.5.4 Der Kunde ist verpflichtettrifft angemessene Vorkehrungen, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung um im Falle eines Ausfalls oder einer Stö- rung, etwaige Schäden so gering wie möglich zu stellenden Informationen, Daten halten (z.B. für das Impressumdurch regelmässige Datensi- cherungen und Überwachung der Verarbeitungsergebnisse in regelmässigen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik üblichen Zyklen). 4.5.5 Soweit proALPHA zur Analyse oder Behebung von Sachmängeln Zugriff auf die Sys- temumgebung der Vertragssoftware benötigt, Werke (Textewird der Kunde proALPHA den erforderli- chen Zugriff auf Anforderung unverzüglich gewähren. Das gilt auch dann, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) wenn der Kunde die Vertragssoftware bei einem Dritten hosten lässt. Erfordert die Analyse und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen. Für Behebung von Sachmängeln der Vertragssoftware die Beschaffung Hinzuziehung von anderen Lieferanten des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke Kunden (z.B. Grafikendes Hostinganbieters), Texte) ist wird der Kunde selbst verantwortlichdafür sorgen, es sei denndass diese auf Anforde- rung von proALPHA im zumutbaren Umfang als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und bei der Analyse und Behebung des Sachmangels im zumutbaren Umfang mitwirken. 4.5.6 Der Kunde wird die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik üblichen Vorkeh- rungen zum Schutz der Vertragssoftware vor unberechtigter Nutzung treffen und diese Pflicht an einen vom Kunden evtl. beauftragten Hostinganbieter weitergeben. 4.5.7 Etwaiger Mehraufwand, der proALPHA dadurch entsteht, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material seine Mitwir- kungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgabenordnungsgemäss erfüllt, ist der Anbieter berechtigtkann proALPHA, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätetunbeschadet sonstiger proALPHA zustehender Rechte, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden nach eigenem Ermessen gemäss den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) dann gültigen Preisen von proALPHA gesondert in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Standardsoftware & Deren Pflege

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetWebprojekte Lierse GmbH Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Webprojekte Lierse GmbH von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berechtigt ist. Der Anbieter wird , Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen Webprojekte Lierse GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AV-VertragLayouts, Grafiken, Texte etc.) nach Artauf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. 28 DSGVO erforderlich istWebprojekte Lierse GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Erbringung der Webseiten und sonstigen Werke Agenturleistungen (z.B. Grafiken, TexteVideos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter verantwortlich und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenstellt diese Webprojekte Lierse GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann Webprojekte Lierse GmbH nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterDienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Webprojekte Lierse GmbH zu versehen. Leistet stellenden – Vertrag vor Beginn der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen Webprojekte Lierse GmbH gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcVorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber Webprojekte Lierse GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. a. Der Kunde ist verpflichtetwird alle Mitwirkungs- und Beistellpflichten erfüllen, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennendie zur Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind, der den Auftrag begleitet insbesondere i. unsere Mitarbeiter vor Ort in die Anlagen und zur Abgabe Besonderheiten einweisen. Sollte eine Einweisung nur telefonisch oder schriftlich erfolgen und von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. Der Kunde ist verpflichtetUmständen, die von ihm unseren Mitarbeitern vor Ort vorgefunden werden, abweichen, sind die Leistungen gemäß Auftragsbestätigung vom Kunden dennoch zu vergüten. ii. unseren Mitarbeitern ungehinderten Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Anlagen gewähren und sicherstellen, dass die zu bearbeitenden Flächen für die zur Leistungserbringung erforderlichen Maschinen und Geräte frei zugänglich sind. Auf eventuelle Arbeiten, die zum Zwecke Betreten oder Befahren der Auftragserfüllung Flächen nötig sind, hat uns der Kunde bereits in der Bestellung hinzuweisen. Sämtliche Kosten, die dadurch entstehen, dass eine Fläche für unsere Mitarbeiter und/oder die zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten Leistungserbringung erforderlichen Maschinen nicht zugänglich ist (z.B. für das Impressumeine zweite Anfahrt), Werke sind vom Kunden zu tragen. iii. Energie (TexteStrom, BilderWasser, Layouts, Grafiken etc.), eine bauseitige Möglichkeit zur Entsorgung des Abwassers sowie sanitäre Anlagen und Abstellplätze für Servicefahrzeuge unserer Mitarbeiter zur Verfügung stellen; iv. einen Schutz für angrenzende Anlagen anbringen (sofern erforderlich); und v. die zur Erbringung der jeweiligen Leistungen erforderlichen und beim Kunden vorhandenen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. b. Für Kunststoff- und Kunststoffrasenbeläge gilt zudem folgendes: i. Grundlage unserer Kalkulation ist ein bauseits erstellter Unterbau gemäß DIN 18035 Teil 6: 12-2014 (Kunststoffbeläge) bzw. DIN 18035 Teil 7: 10- 2014 (Kunststoffrasenbeläge), sowie eine ausreichende Baustellenzufahrt sowie Lagermöglichkeiten vor Ort, selbst wenn im Angebot nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. ii. Ein verlege reifes Planum ist vor Beginn unserer Arbeiten mängelfrei zu übergeben. iii. Spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung muss ein vom Bauherrn / Endkunden genehmigter Linierungsplan sowie die Platzmaße vorgelegt werden. iv. Eine verzögerte Übergabe des Planums, der Bemaßung oder des Linierungsplans entbindet uns von einer termingerechten Fertigstellung des Kunststoffbelages. v. Unsere Leistungen sind extrem witterungsabhängig. Ausführungstermine sind deshalb unverbindlich und Zugänge vollständigverlängern sich - selbst bei einer verbindlichen Vereinbarung im Einzelfall - automatisch jedenfalls um die Anzahl der Schlechtwettertage, rechtzeitig an denen die Ausführung nicht möglich oder sinnvoll war. c. Soweit und korrekt mitzuteilen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist solange der Kunde selbst verantwortlichseine Mitwirkungs- und Beistellpflichten nicht erfüllt, es sei denn, dass der Anbieter und sind wir von unseren davon jeweils abhängigen Leistungspflichten entbunden. In diesem Falle hat uns der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt alle aufgrund der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung schuldhaften Nichterfüllung seiner Mitwirkungs- und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) Beistellpflichten entstandenen Kosten und Schäden zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand erstatten (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellenunnütze oder zweite Anfahrt).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. 11.1. Der Kunde teilt der Callax GmbH jede Veränderung solcher Daten mit, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Veränderung des Telefonanschlusses und der Anschlussnummer, sowie Namen, Adresse und Bankverbindung. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, trägt er die Kosten für die Ermittlung der Daten, soweit diese zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind. 11.2. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich an die Callax GmbH unter der in Ziffer 1.1 genannten Adresse. 11.3. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Callax GmbH nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe dieser AGB sowie der Telekommunikationsgesetze und -verordnungen in der jeweils gültigen Fassung nutzen. 11.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der Callax GmbH zur Verfügung gestellten Netzes führen können. Er wird insbesondere keine technischen Einrichtungen nutzen, die zu einer automatischen Herstellung der Verbindung zu Diensten der Callax GmbH führen sollen. Der Kunde wird die Dienstleistung nicht in einer Weise nutzen, die für die Bereitstellung der Dienstleistung an andere Kunden der Callax GmbH abträglich ist oder die Sicherheit eines anderen Telekommunikationsnetzes beeinträchtigt. Die Callax GmbH behält sich vor, den Anschluss des Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zu sperren und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen, sofern der Callax GmbH eine Weiterführung des Vertrags aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer nicht zumutbar ist. Für jede Kündigung aus diesem Grund und die damit verbundene Sperrung des Kunden berechnet die Callax GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 EUR. Ein eventuell noch vorhandenes Prepaid-Guthaben des Kunden wird hierauf angerechnet. Der Kunde ist verpflichtetberechtigt nachzuweisen, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennendass der Callax GmbH ein niedrigerer Schaden entstanden ist, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt die Callax GmbH ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Der Anbieter wird Schadensersatz ist auch dann fällig, wenn die Pflichtverletzung durch einen Dritten erfolgt ist und sie dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. 11.5. Der AV-Vertrag Kunde trifft die erforderlichen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zur Missbrauchsvorbeugung bei der Nutzung der Dienstleistungen und ist grundsätzlich vom Anbieter insoweit für einen Missbrauch ausschließlich allein verantwortlich. Die Callax GmbH ist nicht verpflichtet, besondere Maßnahmen gegen einen Missbrauch der Dienstleistungen zu stellentreffen, der nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Der Kunde stellt sicher, dass die Bestimmungen dieser AGB auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und sonstigen dritten Nutzern eingehalten werden. Der Kunde stellt die Callax GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser AGB resultieren und dem Kunden zuzurechnen sind. 11.6. Der Kunde ist verpflichtet, die alle ihm von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung Callax GmbH zugeteilten persönlichen Nummern (Kundennummern, Referenznummern, PIN) geheim zu stellenden Informationenhalten sowie jeden Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Kunde stellt sicher, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilendass weitere Nutzer dieser Nummern diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist Erlangt der Kunde selbst verantwortlichKenntnis von einem Missbrauch, es sei denn, dass so wird er die Callax GmbH unverzüglich hiervon unterrichten. Unbeschadet der Anbieter und Ziffer 4.3.3. ist die Callax GmbH bei einem Missbrauch der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter dem Kunden zugeteilten Nummern berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite den Vertrag mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden fristlos zu erbringenkündigen. Der Anbieter Kunde haftet für einen in seinem Verantwortungsbereich entstandenen Missbrauch. 11.7. Der Wiederverkauf der Leistungen der Callax GmbH ohne die Zustimmung der Callax GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcunzulässig.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetder Schneider Media GmbH Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Schneider Media GmbH von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berechtigt ist. Der Anbieter wird , Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen Schneider Media GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AV-VertragLayouts, Grafiken, Texte, Fotos etc.) nach Artauf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. 28 DSGVO erforderlich istSchneider Media GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden gestellten Informationen, Daten Texte, Daten, Werke (z.B. die Texte für das Impressum)Impressum und die Datenschutzerklärung sowie Grafiken, Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken Fotos und Abbildungen etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist - vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen - für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Erbringung der Webseiten und sonstigen Werke Agenturleistungen (z.B. Texte, Grafiken, TexteFotos, Videos, etc.) ist der Kunde selbst verantwortlichverantwortlich und stellt diese Schneider Media GmbH rechtzeitig in geeigneter Form (digital, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenmaschinenlesbar) zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann Schneider Media GmbH nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterDienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen - von Schneider Media GmbH zu versehen. Leistet stellenden - Vertrag im Laufe der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete, aber notwendige Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen Schneider Media GmbH gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcVorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber Schneider Media GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren SucheRecherche sowie erstellte Texte) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetAtelier Doppelpunkt Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hin- gewiesen, dass Atelier Doppelpunkt von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berechtigt ist. Der Anbieter wird , Rechtsberatungs- leistungen gegenüber dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen Atelier Doppelpunkt ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AV-VertragLayouts, Grafiken, Texte etc.) nach Artauf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. 28 DSGVO erforderlich istAtelier Doppelpunkt wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Erbringung der Webseiten und sonstigen Werke Agenturleistungen (z.B. Grafiken, TexteVideos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter verantwort- lich und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenstellt diese Atelier Doppelpunkt rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann Atelier Doppelpunkt nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Kennzeichnungs- vorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterDienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Atelier Doppelpunkt zu versehen. Leistet stellenden – Vertrag vor Beginn der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen Zuarbeit des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen Atelier Doppelpunkt gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcVorschriften unter der Über- schrift„Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber Atelier Dop- pelpunkt dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Kunden. 13.1 Der Kunde stellt die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen, bei IT- Leistungen die erforderliche IT-Arbeitsumgebung zur Verfügung (ausreichende Rechner- und Speicherka- pazitäten, Internetverbindung, Betriebssysteme, Soft- ware sowie geschulte Mitarbeiter) und ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner für deren Be- trieb und Erhaltung ausschließlich verantwortlich. Vor- gaben von M+M sind zu benennenbefolgen. 13.2 Der Kunde benennt bereits bei Vertragsanbahnung seinen verantwortlichen Ansprechpartner, der den Auftrag begleitet die Mit- wirkung des Kunden koordiniert und zur Abgabe die erforderlichen Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführen kann. 13.3 Der Kunde prüft die Arbeitsergebnisse (einschließlich Pflichtenheft und Meilensteinplan) unverzüglich auf deren Vollständigkeit und Fehlerfreiheit, insbesondere bevor die Arbeitsergebnisse in seinem operativen Ge- schäft genutzt werden. 13.4 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen und EDV-Schutzmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend durch. M+M darf davon ausge- hen, dass sämtliche Daten, mit denen Mitarbeiter von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem M+M in Berührung kommen, zuvor vom Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen. Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. an- derweitig abgesichert wurden. 13.5 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung Vertragssoftware durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbe- fugte Dritte zu stellenden Informationensichern (Virenabwehr, Daten (z.B. für das ImpressumFirewall, etc.), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcinsbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.) 13.6 Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem Einzelvertrag sowie den allgemeinen Verkehrs- und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilenSorgfaltspflichten. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Bei Verletzung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt Mitwirkungspflichten trägt der Kunde das Material Schadensri- siko. M+M schuldet nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgabendie Prüfung, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Leistet ob der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen seine Mitwirkungspflichten einhält. 13.7 Der Kunde trägt die Nachteile und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcMehrkosten aus ei- ner Verletzung seiner Mitwirkungspflichten.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden. Der 2.1 Sofern der Kunde ist verpflichtetSL-Freisign Texte, dem Anbieter einen Ansprechpartner Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu benennensorgen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass SL-Freisign von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt Rechts wegen nicht berechtigt ist. Der Anbieter wird , Rechtsberatungsleistun- gen gegenüber dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennenzu erbringen. Sofern für einzelne Leistungen SL-Freisign ist ins- besondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (AVLayouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. SL-Vertrag) nach ArtFreisign wird insbesondere keine Markenre- cherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. 28 DSGVO erforderlich istSoweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen. haftet er hierfür selbst. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden gestellten Informationen, Daten Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Er hat fer- ner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisun- gen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individual- vereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung Erbringung der Webseiten und sonstigen Werke Agenturleistungen (z.B. Grafiken, TexteVideos) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter verantwortlich und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart habenstellt diese SL-Freisign rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde das Material diese nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, so kann SL-Freisign nach eigener Xxxx unter Beachtung der urheberrechtlichen urheber- rechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-AnbieterDienstleister) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO er- forderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von SL-Freisign zu versehen. Leistet stellenden – Vertrag vor Beginn der Kunde Leistungserbringung abzuschließen. 2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umset- zung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur VerfügungKunden entstehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen SL-Freisign gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und /oder in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etcVorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. 2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber SL-Freisign dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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