Mitwirkungspflichten des Kunden. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Ikano Bank wesentliche persönliche Umstände wie die Änderungen seines Namens und seiner Anschrift, der Bankverbindung sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Ikano Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in ein Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson- dere bei IBAN und BIC, zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Der Kunde hat Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen unverzüglich zu erheben. Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, muss er die Ikano Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mittei- lungen, deren Eingang der Kunde erwartet (z. B. Kontoauszüge).
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Ikano Bank wesentliche persönliche Umstände wie die Änderungen seines Namens und seiner Anschrift, der Bankverbindung sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Ikano Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches öffent- liches Register (z. B. in ein Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig ein- deutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen Ver- zögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson- dere insbesondere bei IBAN und BIC, zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Der Kunde hat Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete erwar- tete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen Einwendungen unverzüglich zu erheben. Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, muss er die Ikano Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mittei- lungenMitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (z. B. Kontoauszüge).
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Zur Der Kunde hat die Ikano Bank unverzüglich über Änderungen der zur ordnungsgemäßen Abwicklung Ab- wicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichwesentlichen persönlichen Umstände (wie z. B. Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Arbeitgeber, leistungs-/bezugauszahlende Stelle) schriftlich zu informieren. Für den Fall, dass der Kunde Änderungen der Anschrift nicht bekannt gibt, gelten schriftliche Erklärungen der Ikano Bank wesentliche persönliche Umstände wie dem Kunden und dem/den Mitverpflichteten als mit dem Zeitpunkt nach gewöhnlichem Postlauf zugegangen. Dies gilt, sofern die Änderungen seines Namens und seiner Anschrift, der Bankverbindung sowie das Erlöschen oder Ikano Bank die Änderung einer gegenüber Erklärungen an die letzte der Ikano Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in ein Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergebenbekannt gegebene Anschrift versandte. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge habenGibt der Kunde Erklärungen auf elektronischem Weg ab, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem so hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit geeignete Vorkehrungen gegen Missbräuche und Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson- dere bei IBAN und BIC, Übermittlungsfehler zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet seintreffen. Der Kunde hat Erklärungen der Ikano Bank, wie z. B. Kontoauszüge, ErträgnisaufstellungenRechnungs- abschlüsse, sonstige Abrechnungen, Abrechnungen und Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen Einwendungen unverzüglich zu erheben. Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, muss er die Gehen der Ikano Bank unverzüglich benachrichtigeninnerhalb von sechs Wochen schriftliche Einwendungen nicht zu, so gelten die oben bezeich- neten Erklärungen und Leistungen der Ikano Bank als genehmigt. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mittei- lungen, deren Eingang der Kunde erwartet (z. B. Kontoauszüge)Dabei ist die Erteilung dieser Information beispielsweise auf einem Kontoauszug ausreichend.
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Ikano Bank wesentliche persönliche Umstände wie die Änderungen seines Namens und seiner Anschrift, der Bankverbindung sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber gegen- über der Ikano Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in ein Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte formu- lierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson- dere bei insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC, BIC zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Der Kunde hat Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen unverzüglich zu erheben. Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, muss er die Ikano Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mittei- lungen, deren Eingang der Kunde erwartet (z. B. Kontoauszüge).
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Mitwirkungspflichten des Kunden. Zur Der Kunde hat die Ikano Bank unverzüglich über Änderungen der zur ordnungsgemäßen Abwicklung Ab- wicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlichwesentlichen persönlichen Umstände (wie z. B. Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Arbeitgeber, leistungs-/bezugauszahlende Stelle) schriftlich zu informieren. Für den Fall, dass der Kunde Änderungen der Anschrift nicht bekannt gibt, gel- ten schriftliche Erklärungen der Ikano Bank wesentliche persönliche Umstände wie dem Kunden und dem/den Mitverpflichteten als mit dem Zeitpunkt nach gewöhnlichem Postlauf zugegangen. Dies gilt, sofern die Änderungen seines Namens und seiner Anschrift, der Bankverbindung sowie das Erlöschen oder Ikano Bank die Änderung einer gegenüber Erklärungen an die letzte der Ikano Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in ein Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergebenbekannt gegebene Anschrift versandte. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge habenGibt der Kunde Erklärungen auf elektroni- schem Weg ab, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem so hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit geeignete Vorkehrungen gegen Missbräuche und Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson- dere bei IBAN und BIC, Übermitt- lungsfehler zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet seintreffen. Der Kunde hat Erklärungen der Ikano Bank, wie z. B. Kontoauszüge, ErträgnisaufstellungenRechnungsabschlüsse, sonstige Abrechnungen, Abrechnungen und Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- wendungen Einwendungen unverzüglich zu erheben. Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, muss er die Gehen der Ikano Bank unverzüglich benachrichtigeninnerhalb von sechs Wochen schriftliche Einwendungen nicht zu, so gelten die oben bezeichneten Erklärun- gen und Leistungen der Ikano Bank als genehmigt. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mittei- lungen, deren Eingang der Kunde erwartet (z. B. Kontoauszüge)Dabei ist die Erteilung dieser Information beispielsweise auf einem Kontoauszug ausreichend.
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