Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 8.2. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. 8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 8.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege , sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt. 8.5. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. 8.6. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichenalle bauli- chen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindVorausset- zungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden Kun- den erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis Fach- kenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.48.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-Hochvoltkomponenten, Gas- und Wasserleitungen Hydraulikanlagen, Um- baupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege ähnli- ches, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche mögli- che Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige all- fällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht Auf- tragsbezogene Details zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der den notwendigen Angaben An- gaben können bei uns angefragt erfragt werden.
8.68.3. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Bewilli- gungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen Bewilli- gungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erfor- derlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probe- betrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuwei- sen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinba- rungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wei- sen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge- währleistung oder Schadenersatz).
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services, General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen alle baulichen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindzur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag Ver- trag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.48.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-Hochvoltkomponenten, Gas- und Wasserleitungen Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt erfragt werden.
8.68.3. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebe- trieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichenalle bauli- chen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindVorausset- zungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden Kun- den erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis Fach- kenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.48.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-Hochvoltkomponenten, Gas- und Wasserleitungen Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und so- wie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen Ände- rungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt erfragt werden.
8.68.3. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Bewilli- gungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen Bewilli- gungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erfor- derlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probe- betrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuwei- sen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinba- rungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wei- sen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge- währleistung oder Schadenersatz).
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen alle baulichen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindzur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.47.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.57.3. Auftragsbezogene Details der zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt erfragt werden.
8.67.4. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.6. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
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Samples: General Terms and Conditions
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsab- schluss dem Kunden erteilten Informationen um- schrieben wurden oder der Kunde aufgrund ein- schlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leis- tungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasser- leitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe son- stige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leis- tungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Drit- ter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, so- fern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der un- ternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und erforderliche(n) Energie, Wassermengen sowie sonstige Medien sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.27.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen Leistungsausfüh- rung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege , sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.57.7. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben Anga- ben können bei uns angefragt werden.
8.67.8. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen ist nicht berechtigt, Forderungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassenRechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schrift- liche Zustimmung abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frü- hestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen alle baulichen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindzur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden Kun- den erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.47.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Leistungs- ausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher ähnli- cher Vorrichtungen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher bauli- cher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen Gefahrenquel- len sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.57.3. Auftragsbezogene Details der zu den notwendigen Angaben Anga- ben können bei uns angefragt erfragt werden.
8.67.4. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfah- rung über solches Wissen verfügen musste.
7.6. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Pro- bebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbe- reiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Wer- ken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anla- gen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbei- ter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.113.1 Der Kunde stellt die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen, bei IT- Leistungen die erforderliche IT-Arbeitsumgebung zur Verfügung (ausreichende Rechner- und Speicherka- pazitäten, Internetverbindung, Betriebssysteme, Soft- ware sowie geschulte Mitarbeiter) und ist für deren Be- trieb und Erhaltung ausschließlich verantwortlich. Die für Vor- gaben von XXXXXXX sind zu befolgen.
13.2 Der Kunde benennt bereits bei Vertragsanbahnung seinen verantwortlichen Ansprechpartner, der die Leistungsausführung Mit- wirkung des Kunden koordiniert und die erforderlichen Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführen kann.
13.3 Der Kunde prüft die Arbeitsergebnisse (einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie Pflichtenheft und Wassermengen sind Meilensteinplan) unverzüglich auf deren Vollständigkeit und Fehlerfreiheit, insbesondere bevor die Arbeitsergebnisse in seinem operativen Ge- schäft genutzt werden.
13.4 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen und EDV-Schutzmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend durch. XXXXXXX darf davon ausgehen, dass sämtliche Daten, mit denen Xxxxxxxx- ter von XXXXXXX in Berührung kommen, zuvor vom Kunden auf dessen Kosten beizustellenanderweitig abgesichert wurden.
8.213.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragssoftware durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbe- fugte Dritte zu sichern (Virenabwehr, Firewall, etc.), insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
13.6 Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem Einzelvertrag sowie den allgemeinen Verkehrs- und Sorgfaltspflichten. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde das Schadensri- siko. XXXXXXX schuldet nicht die Prüfung, ob der Kunde seine Mitwirkungspflichten einhält. Der Kunde hat uns für trägt die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen Nachteile und Materialien zur Verfügung zu stellenMehrkosten aus einer Verlet- zung seiner Mitwirkungspflichten.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege , sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
8.6. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen alle baulichen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindzur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.47.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.57.3. Auftragsbezogene Details der zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt erfragt werden.
8.67.4. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.6. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibelsind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungsverpflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen oder sonstigen Arbeiten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unseres Personals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.27.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.37.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.47.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Daten-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher VorrichtungenAnlagen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.57.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
8.67.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht und ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.
7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
7.13. Die Funktionsfähigkeit der Geräte und Anlagen setzt voraus, dass die Anweisungen der Betriebsanleitung eingehalten werden und für die regelmäßige Wartung laut Herstellerangaben durch eine Fachfirma gesorgt wird, die Anlage und Geräte sauber gehalten und regelmäßig fachgerechten Reinigungen unterzogen werden.
7.14. Bei Betrieb der Anlagen und Geräte sind vom Kunden durch entsprechend geschulte Personen Kontrollen – insbesondere der Temperaturen - gemäß der Betriebsanleitung regelmäßig vorzunehmen. Bei ersten Anzeichen einer Störung, etwa bei Ansteigen der Temperaturen, oder andere vom Kunden wahrnehmbare Unregelmäßigkeiten, ist vom Kunden unverzüglich der Servicedienst einer Fachfirma zu verständigen.
7.15. Ist die Behebung der Funktionsstörung nicht zeitgerecht möglich, hat die der Kunde unverzüglich alle zur Schadensminderung erforderlichen Zustimmungen Maßnahmen zu treffen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten insbesondere das Kühlgut nach Möglichkeit auszulagern bzw. Ersatzkühlungen, wenn vorhanden, zu veranlassenaktivieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen alle baulichen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindzur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag Ver- trag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.48.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-Hochvoltkomponenten, Gas- und Wasserleitungen Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werdenerfragt wer- den.
8.68.3. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probe- betrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (z.B. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Anspruche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.16.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (insb im Hinblick auf die Bebauungsbestimmungen) zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
6.2. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.26.3. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.36.4. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.46.5. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.56.6. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
8.66.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
6.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
6.9. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerischen Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.
7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche erforderliche(n) Energie und Wassermengen (oder andere Medien) sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.27.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.37.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.47.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher VorrichtungenAnlagen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.57.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
8.67.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.
7.12. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen ist nicht berechtigt, Forderungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassenRechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.19.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühes- tens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter alle technischen sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindzur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund auf- grund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.49.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Leistungs- ausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-Hochvoltkomponen- ten, Gas- und Wasserleitungen Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdoku- mente oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der notwendigen zu den not- wendigen Angaben können bei uns angefragt erfragt werden.
8.69.3. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
9.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treib- stoff bzw. die Energie für den Probebetrieb.
9.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeu- ges bestimmt sind.
9.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
9.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
9.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kun- denangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – un- sere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Ge- währleistung oder Schadenersatz).
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Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.1. Die für die Unsere Pflicht zur Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.2. Der beginnt frühestens, sobald der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.3. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen alle baulichen, technischen und sowie rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sindzur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben umschrie- ben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.48.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-Hochvoltkomponenten, Gas- und Wasserleitungen Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen Gefahren- quellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt er- fragt werden.
8.68.3. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen Bewilli- gungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Pro- bebetrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlus- ses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde auf- grund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, so- bald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die techni- schen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertragli- chen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflich- tet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unseres Mon- tagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.
7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.27.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.37.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen techni- schen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung Er- fahrung kennen musste.
8.47.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher VorrichtungenAnlagen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse Hin- dernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen erforderli- chen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene 7.10.Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
8.6. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.114.1 Die Parteien benennen einander unverzüglich nach dem jeweiligen Vertragsschluss schriftlich jeweils eine Ansprechstelle für verbindliche Auskünfte zu allen sich im Rahmen der Ausführung der vertraglichen Leistungen ergebenden Fragen. Die Ansprechstellen stehen während der gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Verfügung und werden Auskünfte unverzüglich erteilen sowie etwa notwendige Entscheidungen zur Vertragsausführung unverzüglich treffen. Entscheidungen der Ansprechstellen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vorgenommen werden. Zu Abänderungen der Bestimmungen der AGB sind die Ansprechstellen nicht befugt. Die Person der von dem Kunden benannten Ansprechstelle muss sowohl hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und Erfahrung als auch persönlich hinreichende Gewähr und Zuverlässigkeit für eine qualitativ hochwertige und sorgfältige Ausführung der Aufgaben der Ansprechstelle bieten. Fällt eine Ansprechstelle weg, so ist die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellenjeweilige Partei zur unverzüglichen schriftlichen Neubenennung, spätestens binnen 10 Werktagen, verpflichtet.
8.2. 14.2 Der Kunde hat uns für wird NORRIQ unverzüglich und umfassend, mit den zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen versorgen.
14.3 Der Kunde verpflichtet sich, eigenes mit seinen Anforderungen an die Zeit vertraglichen Leistungen vertrautes und qualifiziertes Personal NORRIQ zur Seite zu stellen, um die Erbringung der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt vertraglichen Leistungen durch NORRIQ zu ermöglichen.
14.4 Der Kunde wird NORRIQ die zur Erbringung der Arbeiter sowie für vertraglichen Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen, Anschlüsse, die Lagerung von Werkzeugen Versorgung mit Betriebsstoffen (z.B. Strom), Telekommunikationseinrichtungen und Materialien sonstige erforderliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
8.3. 14.5 Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder wird von den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder von der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen mussteErbringung der Dienstleistungen betroffenen Systemen regelmäßig backup Kopien erstellen.
8.4. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege , sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.5. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
8.6. Der Kunde hat die erforderlichen Zustimmungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten des Kunden. 8.17.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald
a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind,
b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraus- setzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat,
c) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und
d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann. Hiefür hat der Kunde insbesondere Zugang und Montageplatz von Gegenständen geräumt bereit zu halten. Das vertragswidrige Belassen von Gegenständen im Zugangs- und Montagebereich erfolgt auf Gefahr des Kunden und sind wir auch berechtigt, mit der Durchführung der Arbeiten zuzuwarten, bis der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nach diesem Punkt nachgekommen ist.
7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.
7.4. Der Vertrag wird unabhängig von der Erteilung derartiger Bewilligungen bzw dem Vorliegen solcher Meldungen geschlossen.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
8.27.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmen kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.37.7. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.47.8. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.9. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.10. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher VorrichtungenAnlagen, Fluchtwege Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Pflicht zu einer darüber hinausgehenden Prüfung. Eine solche Prüfpflicht bedarf einer gesonderten Vereinbarung samt gesondertem Entgelt.
8.57.11. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
8.67.12. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der
7.13. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
7.14. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Betriebs- anleitungen für die erforderlichen Zustimmungen gelieferten Waren und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen an Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Kunde sein Personal und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten andere mit der Ware bzw dem Werk in Berührung kommende Personen entsprechend zu veranlassenschulen und einzuweisen.
7.15. Der Kunde hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns dahingehend schad- und klaglos zu halten.
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