Common use of Nachhaftung Clause in Contracts

Nachhaftung. 1.4.1 Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses allein aus Grüden der Produktions- und/oder Betriebseinstellung nicht aus anderen Gründen (z.B. bei Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Unter- nehmens oder bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer) besteht Versicherungs- schutz im Umfang des Vertrages für die Dauer von bis zu 5 Jahren für Versicherungsfälle, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen, soweit diese Versicherungsfälle aus vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeführten Lieferungen von Erzeugnis- sen oder Arbeiten resultieren. Diese Deckungserweiterung findet für die Umwelthaftpflichtversiche- rung keine Anwendung. Bei Änderung der Rechtsform oder Veräuße- rung des Unternehmens kann je nach konkreter Sach- und Rechtslage des Einzelfalles eine entsprechende Vereinbarung erfolgen.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de

Nachhaftung. 1.4.1 Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses allein aus Grüden Gründen der Produktions- und/oder Betriebseinstellung nicht aus anderen Gründen (z.z. B. bei Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Unter- nehmens Unternehmens oder bei Kündigung des Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer) besteht Versicherungs- schutz Versiche- rungsschutz im Umfang des Vertrages für die Dauer von bis zu 5 fünf Jahren für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen, soweit diese Versicherungsfälle aus vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeführten Lieferungen von Erzeugnis- sen Erzeugnissen oder Arbeiten resultieren. Diese Deckungserweiterung findet für die Umwelthaftpflichtversiche- rung Umwelthaftpflichtversicherung keine AnwendungAnwen- dung. Bei Änderung der Rechtsform oder Veräuße- rung Veräußerung des Unternehmens kann je nach konkreter Sach- und Rechtslage des Einzelfalles eine entsprechende Vereinbarung Vereinba- rung erfolgen.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Nachhaftung. 1.4.1 Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses allein aus Grüden Gründen der Produktions- und/oder Betriebseinstellung nicht aus anderen Gründen (z.B. bei Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Unter- nehmens Unternehmens oder bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer oder den VersichererVersi- cherer) besteht Versicherungs- schutz Versicherungsschutz im Umfang des Vertrages für die Dauer von bis zu 5 Jahren für Versicherungsfälle, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertrags- verhältnisses entstehen, soweit diese Versicherungsfälle aus vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeführten Lieferungen von Erzeugnis- sen Erzeugnissen oder Arbeiten resultieren. Diese Deckungserweiterung findet für die Umwelthaftpflichtversiche- rung Umwelthaftpflichtversicherung keine Anwendung. Bei Änderung der Rechtsform oder Veräuße- rung Veräußerung des Unternehmens Unterneh- mens kann je nach konkreter Sach- und Rechtslage des Einzelfalles eine entsprechende Vereinbarung erfolgen.

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Samples: www.fotofairsicherung.de

Nachhaftung. 1.4.1 Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses allein aus Grüden Gründen der Produktions- und/oder Betriebseinstellung nicht aus anderen Gründen (z.z. B. bei Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Unter- nehmens Unternehmens oder bei Kündigung des Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer) besteht Versicherungs- schutz Versiche- rungsschutz im Umfang des Vertrages für die Dauer von bis zu 5 fünf Jahren für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen, soweit diese Versicherungsfälle aus vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeführten Lieferungen von Erzeugnis- sen Erzeugnissen oder Arbeiten resultieren. Diese Deckungserweiterung findet für die Umwelthaftpflichtversiche- rung Umwelthaftpflichtversicherung keine AnwendungAnwen- dung. Bei Änderung der Rechtsform oder Veräuße- rung Veräußerung des Unternehmens kann je nach konkreter Sach- und Rechtslage des Einzelfalles eine entsprechende Vereinbarung Vereinba- rung erfolgen.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de