Common use of Nachhaftung Clause in Contracts

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur Dauer von 3 Monaten weiter.

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Samples: www.care-concept.de, www.schengen-travel.com, www.reiseversicherung-vergleich.info

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die be- steht unsere Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens Tarifes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur maximal für die Dauer von 3 Monaten weiter.

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Samples: www.aifs.de, www.aifs.ch, www.aifs.ch

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur Dauer von 3 Monaten einem Monat weiter.

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Samples: www.care-concept.de, www.schengen-travel.com

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur max. für die Dauer von 3 drei Monaten weiter.

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Samples: www.auslandskrankenschutz.com

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur Dauer von 3 Monaten weiter.einem Monat weiter.‌

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes Versicherungsschut- zes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener nachgewie- sener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht Leis- tungspflicht der Advigon im Rahmen dieses Tarifs längstens Tarifes bis zur Wiederherstellung Wieder- herstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur maximal für die Dauer von 3 Monaten weiter.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens Tarifs, bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur max. für die Dauer von 3 Monaten weiter.. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

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Samples: www.care-concept.de

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht der HanseMerkur im Rahmen dieses Tarifs längstens Tarifes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur maximal für die Dauer von 3 Monaten weiter.

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Samples: www.reiseversicherung-buchen.at

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus HeilbehandlungHeilbe- handlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung Wieder- herstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur maximal für die Dauer von 3 Monaten drei Monaten, weiter.

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Samples: www.oevb.de

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur max. für die Dauer von 3 Monaten drei Monaten, weiter.

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Samples: www.auslandskrankenschutz.com

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur maximal für die Dauer von 3 drei Monaten weiter.

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Samples: www.auslandskrankenschutz.com

Nachhaftung. Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit Transportunfähig- keit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Tarifs längstens bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, jedoch höchstens bis zur maximal für die Dauer von 3 Monaten drei Monaten, weiter.

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Samples: www.oevb.de