Produkthaftung. 11.1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, sofern die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 11.2. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. den §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Besteller durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller den Lieferanten, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 11.3. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produktionshaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 5,0 Mio. pro Personenschaden / Sachschaden pauschal zu unterhalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Produkthaftung. 11.1. a. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, sofern die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er i. Im Außenverhältnis selbst haftet.
11.2. In diesem Rahmen seiner Haftung ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. den gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Besteller von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller werden wir den Lieferanten, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
11.3. b. Der Lieferant verpflichtet sich, während des Vertragsverhältnisses zu uns eine Produktionshaftpflicht-Versicherung Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 5,0 5.0 Mio. pro Personenschaden / Personenschaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten. Weitergehende Stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers zu, so bleiben hiervon diese unberührt. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Kopie der Produkthaftpflichtversicherungspolice und der Prämienzahlungsnachweise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Produkthaftung. 11.113.1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellenfrei zu stellen, sofern als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet; Ziffer 14 bleibt unberührt.
11.213.2. In diesem Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Ziffer 13.1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. den gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom von dem Besteller durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über den Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller den Lieferanten, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.Rückrufmaßnahmen
11.313.3. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produktionshaftpflicht-Versicherung Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme von € 5,0 Mio. pro Personenschaden / Sachschaden pauschal für Personen-schäden/ Sachschäden zu unterhalten. Weitergehende Stehen dem Besteller weiter- gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers zu, so bleiben hiervon diese unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Produkthaftung. 11.11. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden oder einen Schaden an der Produktionsanlage verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, sofern als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
11.22. In diesem Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. den gemäß §§ §683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Besteller von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller werden wir den Lieferanten, Lieferanten – soweit möglich und zumutbar, zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
11.33. Der Lieferant verpflichtet sich, sich ,eine ProduktionshaftpflichtProdukthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 5,0 10 Mio. pro Personenschaden / Personenschäden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers ; stehen uns weitergehende Schadens- ansprüche zu, so bleiben hiervon diese unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Produkthaftung. 11.1. a) Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtetverpflich- tet, den Besteller uns von Schadensersatzansprüchen Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, sofern die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er i. Im Außenverhältnis selbst haftet.
11.2. In diesem Rahmen seiner Haftung ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. den Aufwen- dungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstattenerstat- ten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Besteller durchgeführten Rückrufaktion von uns durchzuführenden Rückrufmaßnahme ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller Rückrufmaßnahme werden wir den Lieferanten, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
11.3. b) Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produktionshaftpflicht-Versicherung Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme De- ckungssumme von € 5,0 10 Mio. pro Personenschaden / Sachschaden - pauschal - zu unterhalten. Weitergehende Stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers zu, so bleiben hiervon diese unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Produkthaftung. 11.19.1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller wird der uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellenfreistellen, sofern als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
11.29.2. In diesem lm Rahmen ist seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Nr. 10.1 wird der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen Aufwändungen gem. den §§ 683, 670 BGB zu sowie gem. §§ 830, 840, 426 BGB erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Besteller durchgeführten von uns durchzuführenden Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller werden wir den Lieferanten, Lieferanten - soweit möglich und zumutbar, zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
11.39.3. Der Lieferant verpflichtet sich, unterhält eine ProduktionshaftpflichtProdukthaftpflicht-Versicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von € 5,0 10 Mio. € pro Personenschaden / Sachschaden pauschal zu unterhaltenPersonenschaden/Sachschaden. Weitergehende Stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers zu, so bleiben hiervon diese unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Produkthaftung. 11.1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, sofern als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
11.2. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. den §§ 683, 670 BGB oder §§ 830, 840 i.V.m. § 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Besteller von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller werden wir den Lieferanten, Lieferanten – soweit möglich und zumutbar, zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
11.3. Unberücksichtigt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. Der Lieferant verpflichtet sich, sich eine Produktionshaftpflicht-Versicherung Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 5,0 mind. 3 Mio. EUR pro Personenschaden / Personen-/ Sachschaden pauschal zu unterhalten. Weitergehende Dies gilt für die Dauer des Vertrages, d.h. bis zum jeweiligen Ablauf der Mängelverjährung. Stehen uns weitere Schadensersatzansprüche des Bestellers zu, so bleiben hiervon diese unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Produkthaftung. 11.1. 7.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, sofern als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
11.2. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige verpflichtet uns sämtliche Aufwendungen gem. den gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Besteller von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der Besteller werden wir den Lieferanten, Lieferanten – soweit möglich und zumutbar, zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
11.3. 7.2 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produktionshaftpflicht-Versicherung Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 5,0 Mio. Euro 3.000.000 (Euro drei Millionen) pro Personenschaden / Personenschaden/ Sachschaden – pauschal – zu unterhalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt; unsere Ansprüche sind jedoch nicht auf diese Deckungssumme beschränkt.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufs Und Auftragsbedingungen