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Common use of Produkthaftung Clause in Contracts

Produkthaftung. 10.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzan- sprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 10.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.1. ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion erheben. Über Inhalt und Umfang der Rückrufaktion werden wir den Lieferanten soweit möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche An- sprüche bleiben unberührt. 10.3 Der Lieferant ist, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung zu unterhalten. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. Stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Produkthaftung. 10.1 8.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzan- sprüchen Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 10.2 8.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.1im Sinn von Ziff. 8.1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion erhebenergeben. Über Inhalt und Umfang der Rückrufaktion durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Unberührt bleiben sonstige gesetzliche An- sprüche bleiben unberührtAnsprüche. 10.3 8.3 Der Lieferant istverpflichtet sich, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. Stehen ; stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Produkthaftung. 10.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit 9.1 Sollte BHS von Schadensersatzan- sprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt ist und er einem Kunden oder sonstigen Dritten aufgrund Produkthaftung im Außenverhältnis selbst haftet. 10.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.1. In- oder Ausland in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemBHS von derartigen Ansprüchen freizustellen bzw. §§ 683anteilig freizustellen, 670 BGB sowie gemäß §§ 830sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Erzeugnisses oder seiner Leistung verursacht bzw. mitverursacht worden ist. Soweit BHS wegen verschuldensabhängiger Haftung in Anspruch genommen wird, 840gilt dies nur, 426 BGB zu erstatten, wenn auch den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die sich aus oder Schadenursache im Zusammenhang oder mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion erheben. Über Inhalt und Umfang der Rückrufaktion werden wir den im Verantwortungsbereich des Lieferanten soweit möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche An- sprüche bleiben unberührt. 10.3 Der Lieferant istliegt, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung zu unterhaltenträgt er die Beweislast für sein fehlendes Verschulden. Der Lieferant wird uns übernimmt in diesen Fällen alle bzw. die für Setzung der Ursache quotenanteiligen Kosten wie z. B. Schadenersatz und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung von BHS oder sonstiger notwendig erscheinenden Maßnahmen wie z. B. einer Rückrufaktion bezogen auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. Stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, bleiben diese unberührtden behobenen Mangel. 9.2 Ziffer 8.8 gilt entsprechend.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Produkthaftung. 10.1 Soweit 8.1 Der Lieferant ist für alle von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden geltend gemachten Ansprüche verant- wortlich, die auf ein von ihm geliefertes fehlerhaftes Produkt zurückzuführen sind, und ist verpflichtet, Epple von der hieraus resultierenden Haftung freizustellen. Ist Epple verpflichtet, wegen eines Fehlers eines vom Lieferanten gelieferten Produktes eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchzuführen, trägt der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzan- sprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 10.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.1. ist sämt- liche mit der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion erhebenverbundenen Kosten. Über Inhalt In- halt und Umfang der Rückrufaktion werden wir von Rückrufmaßnahmen wird Epple den Lieferanten soweit möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Weiterge- hende gesetzliche An- sprüche Ansprüche bleiben unberührt. 10.3 8.2 Der Lieferant istist verpflichtet, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR Mio. 5 zu unterhalten, die, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, nicht das Rückrufrisiko oder Straf- oder ähnliche Schäden ab- zudecken braucht. Der Lieferant wird uns Epple auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. Stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Produkthaftung. 10.1 Soweit Neben den Ansprüchen auf Grundlage der Lieferant vertraglichen und der gesetzlichen Gewähr- leistung behält sich Weitzer Parkett das Recht vor, Schadenersatz verschuldensunabhängig aufgrund des PHG für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzan- sprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftetmangelhafte Lieferung oder Leistung geltend zu machen. 10.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.1. ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, Sofern die sich aus oder Schadensursache im Zusammenhang mit einer Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt dieser die Beweislast, dass der Schaden nicht von uns durchgeführten Rückrufaktion erhebenihm verursacht bzw. Über Inhalt verschuldet wurde. Weitzer Xxxxxxx trägt lediglich für das Vorliegen des Schadens und Umfang der Rückrufaktion werden wir den Lieferanten soweit möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche An- sprüche bleiben unberührtdie Kausalität die Beweislast. 10.3 Der Lieferant übernimmt in vorstehenden Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließ- lich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 10.4 Für den Fall, dass wir aufgrund von Produkthaftung oder sonst wegen Mängeln oder Scha- denersatz in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden (Mangel) durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung zu unterhalten. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. Stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Produkthaftung. 10.1 9.1 Soweit der Lieferant Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er - unbeschadet der Regelung in Ziffer 9. - verpflichtet, uns insoweit den Auftraggeber von Schadensersatzan- sprüchen Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 10.2 Im 9.2 In diesem Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.1. ist der Lieferant Auftragnehmer auch verpflichtet, den Auftraggeber etwaige Aufwendungen gem. gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns vom Auftraggeber durchgeführten Rückrufaktion erhebenergeben, soweit der Anspruch nicht aus den §§ 830, 840 BGB i.V.m. §§ 426, 254 BGB folgt. Über Inhalt und Umfang der Rückrufaktion werden wir durchzuführenden Rückrufmaßnahme wird der Auftraggeber den Lieferanten Auftragnehmer - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. 9.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von wenigstens 5 Mio. Euro pro Personen-/Sachschaden –pauschal- zu unterhalten. Weitergehende gesetzliche An- sprüche Schadensersatzansprüche des Auftragge- bers bleiben unberührt. 10.3 Der Lieferant ist, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung zu unterhalten. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. Stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Produkthaftung. 10.1 Soweit a. Sofern der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich isteine Produkthaftung zu verantworten hat, ist er verpflichtet, uns insoweit auf ers- tes Anfordern diesbezüglich von Schadensersatzan- sprüchen Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als wenn die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt gesetzt ist und er im Außenverhältnis Außenver- hältnis selbst haftet. 10.2 Ib. Der Lieferant ist im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.1im Sinn von Abs. ist der Lieferant 1 auch verpflichtetver- pflichtet, etwaige mögliche Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion erhebenergeben. Über Wir werden den Lieferanten über Inhalt und Umfang der Rückrufaktion werden wir den Lieferanten soweit möglich Rückrufmaßnahmen, wenn zumutbar und zumutbar möglich, vorab unterrichten und ihm Gelegenheit ihn zur Stellungnahme gebenauffordern. Weitergehende Unberührt bleiben weitergehende, gesetzliche An- sprüche Ansprüche. c. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von pauschal mindestens € 3 Mio. pro Personenschaden und Sachschaden zu unterhalten und auf Anforderung nachzuweisen; höhere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. 10.3 Der Lieferant ist, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung zu unterhalten. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. Stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Produkthaftung. 10.1 1. Soweit der Lieferant Lieferant/Leistende für einen Produktschaden Produkt- schaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzan- sprüchen Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich ge- setzt gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 10.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle nach Ziffer 10.12. Der Lieferant ist der Lieferant auch verpflichtet, uns etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 ff BGB sowie gemäß und §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang Zu- sammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion erhebenRück- rufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der Rückrufaktion durch- zuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Unberührt blieben weitere gesetzliche An- sprüche bleiben unberührtAnsprüche. 10.3 Der Lieferant ist, verpflichtet auf eigene Kosten eine dem jeweiligen Haftungsrisiko angemessene Produkthaftpflichtversi- cherung zu unterhalten3. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit verpflichtet sich, eine Kopie der Haftpflichtpolice zusendenPro- dukthaftpflicht-Versicherung mit einer Dek- kungssumme von € 5 Mio. Stehen pro Personen- schaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

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