Rücktritt und Kündigung Musterklauseln

Rücktritt und Kündigung. 12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. 12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder 12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt; 12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge E...
Rücktritt und Kündigung. (1) Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. (2) Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. (3) Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur entweder (a) das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt; (b) oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Möbelspediteurs zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Ziffer 3. b.; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Ziffer 3. a. soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
Rücktritt und Kündigung. Wir sind berechtigt, uns aus wichtigem Grund durch Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag zu lösen. Ein wichtiger Grund liegt neben den in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen aus- drücklich vereinbarten Fällen insbesondere auch dann vor, wenn - der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit einem Betrag, der zwei Raten entspricht, insge- samt länger als 14 Tage im Verzug ist und nach schriftlicher Mahnung den ausstehenden Be- trag nicht innerhalb von 14 Tagen vollständig ausgleicht, - der Kunde in Konkurs fällt oder ein eigenes Konkursbegehren stellt.
Rücktritt und Kündigung. 14.1 Außer den in dieser AGB vorgenannten Fällen steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn die CellCore GmbH die Pflicht- verletzung nicht zu vertreten hat. 14.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, hat die CellCore GmbH grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung dessen, was die CellCore GmbH infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Rücktritt und Kündigung. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, wenn er die Liefervoraussetzungen aus diesem Vertrag rechtzeitig erfüllt hat und die Lieferung nicht innerhalb von 12 Wochen nach dem vorgesehenen Termin erfolgt. Ausgenommen sind Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Elementarschäden oder Krieg.
Rücktritt und Kündigung. 7.1 Kommt bis zu dem von UGG oder den von ihr beauftragten Dritten angekündigten Baubeginn kein Grundstücksnutzungsvertrag zustande oder endet der Grundstücksnutzungsvertrag, bevor UGG oder die von ihr beauftragten Dritten den Hausanschluss hergestellt haben, ist UGG berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. 7.2 Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung durch UGG in den in Ziffer 7.1 genannten Fällen ist der Kunde auf Verlangen von UGG verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen von UGG oder von ihr beauftragten Dritten zu bezahlen. Bereits erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage der für die Herstellung des Glasfaseranschlusses angefallenen Kosten gemäß der in der "Auftragsbestätigung" genannten Preisliste und dem Ergebnis der technischen Prüfung des Grundstücks abgerechnet. Bei individuellen Anschlussangeboten werden die bereits erbrachten Leistungen auf Basis des Angebotes abgerechnet. Weitergehende Ansprüche von UGG bleiben hiervon unberührt. 8.
Rücktritt und Kündigung. 13 1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Rücktritt und Kündigung. (1) Nach Vertragsabschluss (Punkt 3.2) besteht kein Rücktritts- und/ oder Kündigungsrecht des Ausstellers. (2) Der Aussteller hat den vollen Beteiligungspreis auch dann zu zahlen, wenn er nur Teile der Mietfläche nutzt oder an der Veranstaltung nicht teilnimmt. (3) Bei Nichtteilnahme oder nur teilweiser Nutzung der Fläche durch den Aussteller oder im Falle des Punktes 3.4 (2) bleibt der Aussteller zur Zahlung des gesamten Beteiligungspreises und der bestellten zusätzlichen Leistungen (100 %) verpflichtet. (4) Eine Reduzierung der Zahlungsverpflichtung des Ausstellers kann nur erfolgen, wenn es der C³ GmbH gelingt, die gesamte Fläche anderweitig zu dem mit dem Aussteller vereinbarten Preis einschließlich sonstiger bestellter Leistungen zu vermieten und wenn auf der Ausstellung keine unvermietete Fläche vorhanden ist (Belegung durch Tausch ist ausgeschlossen). In diesem Fall vermindert sich der Beteiligungspreis (Standmiete und Vergütung für zusätzlich bestellte Leistungen) um 75 %; mindestens sind jedoch 400,00 € als Schadensersatz zu bezahlen. Im Zweifel ist von Ausstellerseite nachzuweisen, dass die C³ GmbH eine mögliche Vermietung unterlassen hat. Dem Aussteller bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. (5) Die C³ GmbH ist zur Kündigung berechtigt, wenn: a) der Aussteller seine ihm aufgrund dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt oder gröblich verletzt. In diesem Fall kann die C³ GmbH den Standbau untersagen bzw. über Räumung/ Schließung des Standes verfügen, b) der Aussteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß erfüllt (siehe Punkt 3.4), verantwortlich.
Rücktritt und Kündigung. 3.1 Eine Kündigung oder ein fristgerechter Rücktritt bedarf der Schriftform. 3.2 Der/Die Teilnehmer/in kann bis zu 28 Tage vor Kursbeginn kostenfrei zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Be- dingungen gemäß der Punkte 3.4 und 3.5. 3.3 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist unter Beachtung der Punkte 1.3 und 1.4 möglich. Die Benennung muss schriftlich spätestens 7 Werktage vor Lehrgangsbeginn bei der HR ARENA eingehen. 3.4 Eine ordentliche Kündigung ist bei Lehrgängen mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten nicht möglich. 3.5 Lehrgänge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten können ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der ersten 3 Monate gekündigt werden. Danach kann jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweils nächs- ten 3 Lehrgangsmonate gekündigt werden. 3.6 Bei rechtmäßiger Kündigung sind die Gebühren bis zum Vertragsende anteilig zu entrichten und werden sofort fällig. Überzahlte Gebühren werden von der HR ARENA erstattet. 3.7 Die HR ARENA kann den Vertrag jederzeit fristlos aus wichti- gen Gründen kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Mitwir- kungspflichten aus den Punkten 4.1 und 4.2 auch ohne eine vorherige schriftliche Abmahnung durch die HR ARENA, die schuldhafte Störung des Lehrgangsablaufs sowie ein erheblicher Verzug (3 Monatsraten) bei der Zahlung der Gebühren. 3.8 Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die HR ARENA hat der/die Teilnehmer/in die Lehrgangsgebühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach den Punkten 3.4 bis 3.6 zu entrichten.