Common use of Rechnungslegung und Zahlung Clause in Contracts

Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen) genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift zu übermitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer von Bauleis- tungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem Auftraggeber haben folgende Voraussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung Aus- stellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen) UStG genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift zu übermittelnüber- mitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer von Bauleis- tungen Bauleistungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem Auftraggeber haben folgende Voraussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Zusätzli- che Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen) UStG genügen. Die Rechnung Rech- nung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt /Leistungs- zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift zu übermitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer Auf- tragnehmer von Bauleis- tungen Bauleistungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer Num- mer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem Auftraggeber haben folgende Voraussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen) UStG genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift zu übermitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer von Bauleis- tungen Bauleistungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem vom Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem vom Auftraggeber haben folgende Voraussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung Aus- stellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen) UStG genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter geson- derter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten ge- nannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene angegebe- ne Rechnungsanschrift zu übermitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer von Bauleis- tungen Bauleistungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem vom Auftraggeber bescheinigen beschei- nigen lassen. Alle Zahlungen von dem vom Auftraggeber haben folgende VoraussetzungenVo- raussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Zusätzli- che Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen) UStG genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und Rech- nung unter gesonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt Liefer-/Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift Rechnungs- anschrift zu übermitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer Auf- tragnehmer von Bauleis- tungen Bauleistungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer Num- mer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem vom Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem Auftraggeber des Auftraggebers haben folgende Voraussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung Aus- stellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen beson- deren Fällen) genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt Liefer-/Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift zu übermittelnüber- mitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer von Bauleis- tungen Bauleistungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem Auftraggeber haben folgende Voraussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung von Rechnungen), 14 a UStG UStG (Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung Aus- stellung von Rechnungen in besonderen Fällen) UStG genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter ge- sonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift zu übermitteln. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer von Bauleis- tungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem Auftraggeber haben folgende Voraussetzungen:

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Rechnungslegung und Zahlung. Die Rechnung muss den Anforderungen der §§ 14 (Ausstellung von Rechnungen)14, 14 a UStG UStG (Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen) genügen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter Ausweisung der im Liefer- /Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger und die dort angegebene Rechnungsanschrift zu übermittelnsenden. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Der Auftragnehmer von Bauleis- tungen Bauleistungen hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer-Nummer anzugeben. Bei Pauschalpreisen muss sich der Auftragnehmer die durchgeführten Leistungen von dem vom Auftraggeber bescheinigen lassen. Alle Zahlungen von dem vom Auftraggeber haben folgende Voraussetzungen:

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