Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 1. SAP ist nicht verpflichtet, für jede mit dem Partner vereinbarte Order Form eine Einzelrechnung zu stellen, sondern ist berechtigt, Sammelrechnungen zu stellen. 2. Der Partner muss jegliche Vergütung sowie alle sonstigen gemäß einem Teil dieses Vertrags an SAP zu zahlenden Beträge innerhalb der Zahlungsfrist nach Teil 2 – Artikel 6 (Zahlungsfrist) zahlen. Alle gemäß einem Teil dieses Vertrags zu zahlenden Beträge sind in der in Teil 2 – Artikel 7 (Währung) angegebenen Währung zu zahlen. 3. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf dem Bankkonto von SAP eingeht, das von SAP für diese Art von Zahlungen benannt wurde. 4. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 5. Entrichtet der Partner eine Vergütung oder einen anderen zu zahlenden Betrag nicht bis zum oder am Fälligkeitstermin, werden Zinsen zu dem Standardzinssatz gemäß Teil 2 – Artikel 8 berechnet. Schadenersatz bleibt vorbehalten. 6. Falls der Partner eine Vergütung oder einen anderen zu zahlenden Betrag nicht bis zum oder am Fälligkeitstermin entrichtet, kann SAP nach eigenem Ermessen: a) das Recht des Partners auf Vermarktung, Bereitstellung, Positionierung und Vertrieb eines oder aller SAP-Produkte solange aussetzen, bis die ausstehenden Beträge bei SAP eingegangen sind, b) das Recht des Partners auf Verwendung des SAP-Logos aussetzen, c) vom Partner die umgehende vollständige Zahlung der SAP vom Partner geschuldeten Beträge verlangen und d) alle sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe gemäß einem oder mehrerer Teile dieses Vertrags wahrnehmen. 7. Alle vom Partner einzuziehenden Vergütungen gehen auf seine eigene Rechnung. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass keine gemäß jedwedem Teil dieses Vertrags an SAP zu entrichtenden Zahlungen von Zahlungen Dritter abhängen (darunter u. a. Endnutzer). 8. SAP kann vom Partner die vollständige Begleichung einer Rechnung vor der Erfüllung der betreffenden Order Form durch SAP verlangen, sofern: a) der Partner zu diesem Zeitpunkt mit einem größeren an SAP zu zahlenden Betrag im Verzug ist, b) der Partner in den vorangegangenen zwölf Monaten Rechnungen mehrfach oder bei einem größeren Betrag nicht vollständig fristgemäß beglichen hat, c) noch keine Geschäftsbeziehung mit dem Partner bestanden hat, d) die Auslieferung nicht im Vertragsgebiet erfolgt oder e) der eingetragene Firmensitz des Partners nicht im Vertragsgebiet liegt. 9. SAP kann von allen Geschäftspartnern in einem Land (einschließlich des Partners) die vollständige Begleichung einer Rechnung vor der Auslieferung eines SAP-Produkts durch SAP verlangen, wenn dies nach eigenem vernünftigen Ermessen von SAP erforderlich ist, um die berechtigten finanziellen Interessen von SAP zu wahren.
Appears in 4 contracts
Samples: Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 1. SAP ist nicht verpflichtet, für jede mit dem Partner vereinbarte Order Form eine Einzelrechnung zu stellen, sondern ist berechtigt, Sammelrechnungen zu stellen.
2. Der Partner muss jegliche Vergütung sowie alle sonstigen gemäß gemäss einem Teil dieses Vertrags an SAP zu zahlenden Beträge innerhalb der Zahlungsfrist nach Teil 2 – Artikel 6 (Zahlungsfrist) zahlen. Alle gemäß gemäss einem Teil dieses Vertrags zu zahlenden Beträge sind in der in Teil 2 – Artikel 7 (Währung) angegebenen Währung zu zahlen.
3. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf dem Bankkonto von SAP eingeht, das von SAP für diese Art von Zahlungen benannt wurde.
4. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnenverrechnen.
5. Entrichtet der Partner eine Vergütung oder einen anderen zu zahlenden Betrag nicht bis zum oder am Fälligkeitstermin, werden Zinsen zu dem Standardzinssatz gemäß gemäss Teil 2 – Artikel 8 berechnet. Schadenersatz bleibt vorbehalten.
6. Falls der Partner eine Vergütung oder einen anderen zu zahlenden Betrag nicht bis zum oder am Fälligkeitstermin entrichtet, kann SAP nach eigenem Ermessen:
a) das Recht des Partners auf Vermarktung, Bereitstellung, Positionierung und Vertrieb eines oder aller SAP-Produkte solange aussetzen, bis die ausstehenden Beträge bei SAP eingegangen sind,
b) das Recht des Partners auf Verwendung des SAP-Logos aussetzen,
c) vom Partner die umgehende vollständige Zahlung der SAP vom Partner geschuldeten Beträge verlangen und
d) alle sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe gemäß gemäss einem oder mehrerer Teile dieses Vertrags wahrnehmen.
7. Alle vom Partner einzuziehenden Vergütungen gehen auf seine eigene Rechnung. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass keine gemäß gemäss jedwedem Teil dieses Vertrags an SAP zu entrichtenden Zahlungen von Zahlungen Dritter abhängen (darunter u. a. Endnutzer).
8. SAP kann vom Partner die vollständige Begleichung einer Rechnung vor der Erfüllung der betreffenden Order Form durch SAP verlangen, sofern:
a) der Partner zu diesem Zeitpunkt mit einem größeren grösseren an SAP zu zahlenden Betrag im Verzug ist,
b) der Partner in den vorangegangenen zwölf Monaten Rechnungen mehrfach oder bei einem größeren grösseren Betrag nicht vollständig fristgemäß fristgemäss beglichen hat,
c) noch keine Geschäftsbeziehung mit dem Partner bestanden hat,
d) die Auslieferung nicht im Vertragsgebiet erfolgt oder
e) der eingetragene Firmensitz des Partners nicht im Vertragsgebiet liegt.
9. SAP kann von allen Geschäftspartnern in einem Land (einschließlich einschliesslich des Partners) die vollständige Begleichung einer Rechnung vor der Auslieferung eines SAP-Produkts durch SAP verlangen, wenn dies nach eigenem vernünftigen Ermessen von SAP erforderlich ist, um die berechtigten finanziellen Interessen von SAP zu wahren.
Appears in 2 contracts
Samples: Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions