Anwendungsbereich der AGB Musterklauseln

Anwendungsbereich der AGB. 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Humanizing Technologies GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx (nachfolgend „Humanizing Technologies“ genannt) nebst den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten gelten – soweit nichts Abweichendes geregelt ist – gegenüber Kunden (nachfolgend „Kunde(n)“ genannt) für Standard-Applikationen von Humanizing Technologies (nachfolgend „HT-Standard- Applikationen“ genannt), soweit Kunden natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Anwendungsbereich der AGB. Die AGB finden auf alle Verträge zwischen dbi und dem Kunden Anwendung. Ohne besonderes schriftliches Einverständnis von dbi sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden (die beispielsweise auf dem Bestellformular stehen oder dbi anderweitig mitgeteilt werden) nicht auf den Vertrag anwendbar. Jede Abweichung zu den AGB, die vom Kunden in einem Angebot, einer Ausschreibung oder einem anderen Dokument, das er dbi zusendet, vorgeschlagen wird, findet nur dann Anwendung, wenn sie von dbi ausdrücklich angenommen und unterzeichnet worden ist. Abschluss auf elektronischem Weg und Sicherheit dbi und der Kunde können ihre geschäftlichen Angelegenheiten elektronisch abwickeln. Dies gilt auch für den Abschluss des Vertrags und das Erteilen oder die Bestätigung von Bestellungen. Jeder Vertrag und jede Bestellung, die vom Kunden per E-Mail, auf einem bestimmten auf der Website von dbi verfügbaren Formular oder auch eine für den Kunden bestimmte Extranet-Site erfolgt und von dbi ausdrücklich angenommen wurde, gilt als abgeschlossen. Jeder so abgeschlossene Vertrag oder Bestellung unterliegen vollumfänglich den AGB. Eine Abweichung ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis von dbi unter Angabe der Bestimmungen der AGB, von denen abgewichen wird, möglich.
Anwendungsbereich der AGB. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen uns als Verkäufer und Ihnen als Käufer und gelten für sämtliche Kaufverträge, die über unsere Onlineshops zustandekommen. Der Ver- kauf und die gesamte (Vertrags-)Abwicklung erfol- gen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ih- rer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.
Anwendungsbereich der AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie Xxxx Xxxxxxxxxxxx sowie dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung, erhalten.
Anwendungsbereich der AGB. Mit der Nutzung des Dienstes von RED und/oder dem Erwerb von Abonnementen und/oder Einzelprodukten (nachfolgend «Produkte») bestätigt der Nutzer, die AGBs gelesen, verstanden zu haben und zu akzeptieren.
Anwendungsbereich der AGB. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-S) finden auf alle Geschäfte und Verträge der DEUKAS, Deutsche Kalibrier Service GmbH Anwendung. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Anwendungsbereich der AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH, Geschäftsbereich Ticket-Service und dem Kunden Anwendung, die über den Ticket-Service Eintrittskarten erwerben wollen. Die C³ GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Eintrittskarten, Gutscheine und in kleinem Umfang und nach Angebot auch Merchandisingartikel zu erwerben. Der Kunde bezieht die Tickets über einen direkten Verkauf in den Vorverkaufsstellen und Tageskassen oder durch Zusendung nach telefonischer Bestellung oder Bestellung im Internet. Für den Ticketkauf über den Webshop der C³ GmbH gelten ergänzend gesonderte Geschäfts- bedingungen, einzusehen auf der Homepage xxx.x0-xxxxxxxx.xx.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und