Common use of Rechnungsstellung Clause in Contracts

Rechnungsstellung. 6.1 Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig . Für bestimmte Länder gelten andere Zahlungsfristen, genauere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie des Abliefernachweises. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes. 6.3 TNT behält sich das Recht vor, Zahlungen zuerst auf die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten und/oder Zinssatz(e) anwenden, wie von TNT festgelegt und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kann. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung an den Empfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT-Konto des Absenders in Rechnung. b. Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte Zielorte. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die Partei, die eine Einfuhrsendung veranlasst) für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen der Empfänger die Zahlung verweigert. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund der Beanstandung. 6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT im Auftrag des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehörde, so wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, diese Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungsstellung. 6.1 Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig 3.1. Für bestimmte Länder gelten andere Zahlungsfristen, genauere Auskünfte werden Bei offenen Lieferungen mit Jahresleistungspreisen stellt das STADTWERK AM SEE dem Kunden bis zum 15. des auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, einen Liefermonat folgenden Kalendermonats die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum Vormonat gelieferte elektrische Energie/Erdgas nach Leistung – auf Grund- lage der jeweils bis zu diesem Monat gemessenen Leistungs- spitze im Abrechnungsjahr – und Arbeit in Rechnung. Sofern im aktuellen Abrechnungsmonat eine höhere als die bisher berech- nete Maximalleistung auftritt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie erfolgt eine Nachberechnung der Differenz zwischen der bisher berechneten und neuen Maximal- leistung rückwirkend für die vorausgegangenen Monate, längs- tens zurück bis zum Beginn des Abliefernachweiseslaufenden Abrechnungsjahres. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes. 6.3 TNT behält sich 3.2. Bei offenen Lieferungen mit Monatsleistungspreisen oder ohne Leistungspreisen stellt das Recht vor, Zahlungen zuerst STADTWERK AM SEE dem Kunden bis zum 15. des auf einen Liefermonat folgenden Kalen- dermonats die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 Iim Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten undVormonat gelieferte elektrische Energie/oder Zinssatz(e) anwenden, wie von TNT festgelegt und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kann. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung an den Empfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT-Konto des Absenders Erd- gas in Rechnung. b. 3.3. Soweit dem STADTWERK AM SEE die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig vorliegen, kann er dem Kunden eine vorläufige Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnungstellen. Nur für speziell festgelegte Zielorte. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die ParteiLiegen Ist-Werte nicht vor, ist das STADT- WERK AM SEE berechtigt, die eine Einfuhrsendung veranlasst) für Höhe der vorläufigen Rechnung insbesondere durch Heranziehung des prognostizierten Bedarfs und/oder der Vorjahreswerte und/oder der aktuellen Witterungs- bedingungen berechnen. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch von der nach Satz 2 erstellten Schätzung erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Mit Vorliegen der Messdaten wird das STADTWERK AM SEE die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen tatsächlich gelieferte elektrische Energie/ Erdgas unter Anrechnung der Empfänger die Zahlung verweigert. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender vor- läufigenRechnungsbeträge spätestens 6 Wochen nach Ablauf eines Liefer-jahres bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegenvereinbarten Laufzeit endabrech- nen. TNT nimmt Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Ergibt sich eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund Ab- weichung der Beanstandung. 6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt geleisteten vorläufigen Rechnungsbeträge von der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT im Auftrag des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehördetatsächlichen gelieferten elektrischen Energie, so wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale der zu viel oder ein Prozentsatz zu wenig berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet. 3.4. Rechte des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher istKunden nach § 40 Abs. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, diese Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbar3 EnWG bleiben unberührt.

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Samples: Messung / Ablesung / Zutrittsrecht / Rechnungs Und Messfehler

Rechnungsstellung. 6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt mit zwei Modalitäten. Der ZE stellt monatlich Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig . Für bestimmte Länder gelten andere Zahlungsfristen, genauere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vormit befreiender Wirkung aus, die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich einschließen: • die Höhe des Festbetrags für das Bereitstellungsentgelt im Nachhinein ab Hinblick auf Art. 16, Punkt 1 (Gesamthöhe des Fixbetrags, der in der Wettbewerbsphase für die sechs Jahre/72 Mon. angeboten wurde); • die für die effektive Flugtätigkeit im Monat vor dem Abholdatum in Rechnungder Rechnungsstellung an den beiden Stützpunkten geschuldete Summe. im Falle von ZbF stellen die einzelnen Unternehmen des Firmenzusammenschlusses getrennte Rechnungen aus, sofern nichts anderes vereinbart wurdedie sich jeweils auf die entsprechenden Teilbereiche der erklärten Leistung beziehen. Die Rechnungen der auftraggebenden Unternehmen müssen immer vom federführenden Unternehmen zur Annahme unterzeichnet werden (im Falle von TNT enthalten keine Kopie Streitigkeiten zwischen den Unternehmen des Abliefernachweises. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes. 6.3 TNT behält sich das Recht vor, Zahlungen zuerst Firmenzusammenschlusses im Hinblick auf die ältesten Rechnungen anzurechnenForderungen bestimmt der Durchführungsdirektor die Höhe der für die einzelnen Unternehmen des Zusammenschlusses angefallenen Forderungen). Die dem ZE zustehende Vergütung wird direkt an diesen ausbezahlt und zwar mittels Banküberweisung auf ein eigens eingerichtetes Konto - entsprechend Bestimmung aus Art. 3 des Gesetzes Nr. 136 vom 13. August 2010 (“Sonderplan Antimafia”) – das der ZE dem AG zur Vermeidung der Auflösung des Vergabevertrages aus Art. 1456 ZGB mitteilen muss. Jeder Rechnung muss die Dokumentation beiliegen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 die Tätigkeit im Bezugszeitraum nachgewiesen wird. Im Falle Einzelnen muss aufgeführt werden: • für jeden einzelnen Einsatz die Erkennungsdaten des Einsatzes und die Mitteilung an die Einsatzzentrale; • für jeden Einsatz die Gesamtdauer des Fluges und der einzelnen Flugabschnitte; • Abflug-/Landeplätze für jeden einzelnen Flugabschnitt; • für jeden Einsatz die Namen der Besatzungsmitglieder; • für jeden Einsatz die Namen des Sanitätspersonals an Bord des Fluges; • für jeden Einsatz Name des CNSAS-/oder BRD-AVS- oder eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht voranderen Technikers an Bord des Fluges; • für jeden Einsatz Bezeichnungen und Typologien der durchgeführten Tätigkeiten (Schwebeflug, einen VerzugszuschlagWinde mit Einzelabstieg etc.); • Grund und effektive Dauer der technisch, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten und/wetter- oder Zinssatz(e) anwenden, wie von TNT festgelegt und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kannorganisatorisch bedingten Ausfälle. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung an den Empfänger": TNT stellt Dokumentation zum Nachweis der Tätigkeit im Referenzzeitraum muss vom medizinisch Verantwortlichen der LNZ oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnet werden. Der AG wird die Kosten dem TNT-Konto des Absenders in Rechnung. b. Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte Zielorte. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen Rechnungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets andere Abrechnungsunterlagen nicht zur Bezahlung freigeben, solange der Absender (oder ggf. die Partei, die eine Einfuhrsendung veranlasst) ZE nicht für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen Bezahlung der Empfänger die Zahlung verweigert. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind Beträge eventueller vom Absender bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund der Beanstandung. 6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT AG im Auftrag Rahmen der vorliegenden Verdingungsordnung für Vertragsverletzungen aufgewendeter Mehrkosten gesorgt hat. Die Kosten für Quittungsgebühren gehen zu Lasten des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren Unternehmens. Die Rechnungen müssen auf HELI ausgestellt und an eine Zollbehörde, so HELI L. L. Xxxxxx-Xxxxxx 0 00000 XXXXX. . Die Flugzeit wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz zur Bestimmung der Vergütung ab dem Startzeitpunkt des entrichteten Gesamtbetrags ersten Triebwerkes bis zum Abschalten des letzten Triebwerks berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, diese Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbar.

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Samples: Übertragungsvertrag

Rechnungsstellung. 6.1 Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig 8.1. Für bestimmte Länder gelten andere ZahlungsfristenDer KUNDE stimmt zu, genauere Auskünfte dass ihm seine Rechnung auch auf elektronischem Wege an die von ihm bekannt gegebene elek- tronische Adresse zugesandt werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie des Abliefernachweises. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes. 6.3 TNT behält sich das Recht vor, Zahlungen zuerst auf die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten und/oder Zinssatz(e) anwenden, wie von TNT festgelegt und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kann. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Zustimmung des KUNDEN erstreckt sich auch auf Folgekorrespondenz zu Rechnungen, insbesondere Mahnungen. Der KUNDE verzich- tet auf eine postalische Zusendung der Rechnung an und etwaig erforderlicher Mahnungen, sofern er von COMLINE nicht aus- drücklich den Empfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT-Konto des Absenders in Rechnungpostalischen Versand wünscht. Die auf elektro- nischem Wege übermittelte Rechnung ist ohne Unterschrift gültig. b. 8.2. Der KUNDE hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung durch COMLINE ordnungsgemäß an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnungvom KUNDEN be- kannt gegebene elektronische Adresse zugestellt werden kön- nen und technische Einrichtungen wie etwa Firewalls entspre- chend zu adaptieren. Nur für speziell festgelegte ZielorteEtwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an COMLINE (z.B. Abwesenheitsnotizen) stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets 8.3. Der KUNDE hat eine Änderung der Absender (oder ggfelektronischen Adres- se, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, COMLINE unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzutei- len. Zusendungen von Rechnungen an die Parteivom KUNDEN zu- letzt bekanntgegebene elektronische Adresse gelten diesem als zugegangen, die wenn der KUNDE eine Einfuhrsendung veranlasst) für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen der Empfänger die Zahlung verweigertÄnderung seiner elekt- ronischen Adresse COMLINE nicht bekannt gegeben hat. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer 8.4. Der KUNDE kann die Teilnahme an der elektronischen Zu- sendung der Rechnung sind vom Absender bzwjederzeit schriftlich widerrufen. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag Nach Eintreffen und Bearbeitung des schriftlichen Widerrufs bei COMLINE erhält der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, KUNDE Rechnungen zukünftig postalisch an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund der Beanstandungdie COMLINE zuletzt bekannt gegebene Postanschrift zu- gestellt. 6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT im Auftrag des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehörde, so wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, diese Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Rechnungsstellung. 6.1 Zahlungen sind gegen Vorlage von Rechnungen für Transportkosten zu leisten. Auf der Originalrechnung muss (i) der Zeitraum, in dem die zugrunde liegenden Leistungen erbracht wurden, und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig . Für bestimmte Länder gelten andere Zahlungsfristen, genauere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, (ii) die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurderichtige Bankverbindung hervorgehen. Die Rechnungen von TNT enthalten keine sind an den AG zu adressieren. Falls der vorliegende Vertrag auf Grundlage eines Geschäftsbesorungsvertrages geschossen wurde, sind die Rechnungen des Consultants (mit Ausnahme der Schlussrechnung) an den AG „c/o KfW“ zu richten. Mit Ausnahme der Schlussrechnung muss der Consultant jede Originalrechnung an die KfW und eine Kopie des Abliefernachweises. 6.2 Soweit gesetzlich zulässigjeder Rechnung direkt an den AG senden. Die Schlussrechnung ist im Original an den AG zu richten, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbietendie KfW erhält eine Kopie. Mit jeder Rechnung erklärt der Consultant implizit, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes. 6.3 TNT behält sich das Recht vor, Zahlungen zuerst auf dass die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten in Rechnung gestellten Leistungen und/oder Zinssatz(eKosten tatsächlich angefallen sind und dass die den jeweiligen Rechnungen beigefügten Aufstellungen wahr und vollständig sind. ZAHLUNGSFRIST Die Zahlungsfrist beträgt mit Ausnahme einer Anzahlung und vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in den Besonderen Bedingungen 60 Tage ab Vorlage einer prüfbaren Rechnung beim AG durch den Consultant. Zahlt der AG nicht innerhalb des in Paragraf 5.6(a) anwenden[Zahlungsfrist] bestimmten Zeitraums und erhebt er innerhalb dieses Zeitraums auch keine begründeten Beanstandungen im Sinne von Paragraf 5.7 [Beanstandung von Rechnungen], wie von TNT festgelegt muss der AG dem Consultant eine Entschädigung gemäß dem in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Satz zahlen. Diese berechnet sich auf Tagesbasis ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des betreffenden Betrags und ist in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- der in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Währung zu zahlen. Für den Consultant ergeben sich aus dem Verzug des AG keine weiteren Rechte oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, Ansprüche. BEANSTANDUNG VON RECHNUNGEN Sofern der AG eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kann. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung an den Empfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT-Konto des Absenders in Rechnung. b. Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte Zielorte. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die ParteiAspekte oder Teile der Rechnung) des Consultants beanstandet, teilt der AG dem Consultant seine Absicht, die eine Einfuhrsendung veranlasst) für die Kostenbetreffende Zahlung zurückzuhalten, auch in solchen Fällen, in denen der Empfänger die Zahlung verweigert. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund der Beanstandung. 6.8 Zölle und Steuernunter Angabe von Gründen mit. Sofern anwendbarer eine Rechnung nur teilweise beanstandet, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf hat er den Inhalt nicht beanstandeten Teil des Rechnungsbetrages innerhalb der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT im Auftrag des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehörde, so wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, diese Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus in Paragraf 5.6 [Zahlungsfrist] genannten Frist zu zahlen, zu entlasten. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbar.

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Samples: Consulting Agreement

Rechnungsstellung. 6.1 Der Lieferant kann wahlweise monatlich Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug stellen oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig . Für bestimmte Länder gelten andere Zahlungsfristen, genauere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie des AbliefernachweisesAbschlagszahlungen erheben. 6.2 Monatliche Rechnungen: Monatliche Rechnungen stellt der Lieferant für die im Vormonat gelieferte Energie binnen drei Wochen nach Ablauf des Liefermonats. Soweit gesetzlich zulässigein Jahresleis­ tungspreis vereinbart ist und der abzurechnende Monat eine Jahreshöchstleistung aufweist, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, erfolgt in der Zahler wünscht etwas anderesAbrechnung eine Nachberechnung für bereits abgerechnete Monate. Mit Ver­ tragsende erfolgt eine Schlussrechnung. 6.3 TNT behält Abschläge und jährliche Abrechnung: Das Entgelt ist, sofern nicht monatlich abgerech­ net wird, in monatlichen Abschlägen, die vom Lieferanten gemäß dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet werden oder, sofern eine solche Berechnung nicht mög­ lich ist, sich das Recht vornach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bemessen, Zahlungen zuerst auf die ältesten Rechnungen anzurechnenzu entrichten. Macht der Kunde glaubhaft, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werdendass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. 6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält Ergibt sich TNT das Recht vorbei der turnusmäßigen Jahresabrechnung oder bei der Schlussabrechnung nach Vertragsende eine Differenz zu den geleisteten Zahlungen, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen wird diese erstattet bzw. nacherhoben. Jährliche Abrechnungen und Verwaltungskosten zu berechnenSchlussabrechnungen erhält der Kunde spätes­ tens 6 Wochen nach Ablauf der Abrechnungsperiode bzw. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten und/oder Zinssatz(e) anwenden, wie von TNT festgelegt und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzugnach Vertragsende. 6.5 Soll Die Abrechnungsperiode richtet sich, sofern der Lieferant nicht monatlich abrechnet, nach dem Ableseturnus des jeweiligen Messstellenbetreibers oder Messdienstleisters. Abweichend zur Abrechnungsperiode kann eine Stichtagabrechnung jeweils zu einem Monatsletzten vereinbart werden. Sofern stattdessen das rollierende Abrechnungsverfahren angewandt wird, ist die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgenAbrechnungsperiode der Zeitraum der 12 zusammenhängenden Monate seit der letzten Abrechnung bzw. seit Vertragsbeginn. Der Kunde hat das Recht, so muss die Parteizusätzlich oder abweichend zur Abrechnungsperiode kostenpflichtige monatliche, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kannviertel­ oder halbjährliche Abrechnungen zu beauftragen. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung an den Empfänger": TNT stellt die Kosten hierfür ergeben sich aus der Internetseite des Lieferanten oder werden dem TNT-Konto des Absenders in Rechnung. b. Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte ZielorteKunden auf Wunsch mitgeteilt. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen Sollten sich einzelne Preisbestandteile gemäß Ziff. 3.1 Satz 2 rückwirkend für einen bereits abgerechneten Lieferzeitraum ändern, erfolgt eine Erstattung oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die Partei, die eine Einfuhrsendung veranlasst) für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen der Empfänger die Zahlung verweigertNachberechnung des Differenzbetrages gegenüber dem Kunden. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender bzwDer Lieferant übermittelt dem Kunden nach seiner Xxxx Abrechnungen und Abrech­ nungsinformationen elektronisch oder in Papierform. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund der Beanstandung. 6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT im Auftrag des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehörde, so wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und Der Kunde kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, diese Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT abweichend von der Verpflichtungvom Lieferanten gewählten Übermittlungsform verlangen, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlastendass die Übermittlung jeweils unentgeltlich elektronisch sowie einmal jährlich in Papierform erfolgt. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmtDie Abrechnungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (§ 40c EnWG). In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen Die Haftung für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbarpflichtwidrig verspätete oder ungenaue Abrechnungen richtet sich nach Ziffer 10.2.

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Samples: Energieliefervertrag

Rechnungsstellung. 6.1 1. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Gerät der Auftraggeber mit der Begleichung einer Rech- nung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirt- schaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur voll- ständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Wir sind berechtigt, die Fortsetzung der Leistung von einer an- gemessenen Vorkasse für unsere voraussichtliche Vergütung sowie die voraussichtlichen Auslagen abhängig zu machen. 2. Von uns genannte Beträge verstehen sich im Zweifel zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug oder Aufrechnung binnen fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Für bestimmte Länder gelten andere ZahlungsfristenDie Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. Die Abrechnung monatlich fälliger Entgelte erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung jeweils zum Beginn eines Kalendermonats für den laufenden Monat. 3. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Auftraggebers gem. § 649 BGB), genauere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen schuldet der Auftraggeber uns für Zölle, Steuern die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor100% aller sonstigen Fremdkosten, die Vorauszahlung von Gebühren bis zu verlangen diesem Zeitpunkt bereits entstan- den sind, zzgl. TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum in RechnungAP. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurdedie Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsäch- lich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Auftraggeber zu beweisen. 4. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie des AbliefernachweisesAusübung eines Zurückbehal- tungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes5. Der Auftraggeber ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Abgaben an die Künstlersozialkas- se selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen. 6.3 TNT behält sich das Recht vor6. Soweit der Vertrag die Einräumung zeitlich, Zahlungen zuerst auf die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten räumlich und/oder Zinssatz(e) anwendensachlich unbeschränkter Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Wer- ken im eigenen Namen der Agentur umfasst, wie stellt der Auftraggeber die auftragnehmende Agentur von TNT festgelegt möglichen Ansprüchen und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kann. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung an den Empfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT-Konto Forderungen des Absenders in Rechnung. b. Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte Zielorte. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die ParteiUrhebers frei, die eine Einfuhrsendung veranlasst) für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen dieser aus seinem Recht auf angemessene Vergütung gegenüber der Empfänger die Zahlung verweigert. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund der Beanstandung. 6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT auftragnehmenden Agentur im Auftrag des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehörde, so wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher istZusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Werken erhebt. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, diese Hierzu zählen auch die der auftragnehmenden Agentur entstehenden Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbarangemessener Rechtsverteidigung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungsstellung. 6.1 1. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leis- tungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbe- sondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abge- nommenen Leistungsteil. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kun- den begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbezie- hung zuzüglich einer angemessenen Vorkasse für sämtliche noch aus- stehenden Tätigkeiten einzustellen. 2. Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug oder Aufrechnung binnen fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig Rechnungs- eingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Für bestimmte Länder gelten andere ZahlungsfristenDie Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. 3. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), genauere Auskünfte schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Er- sparte Aufwendungen werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum in Rechnunghierauf angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurdedie Aufwen- dung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu be- weisen. 4. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie des AbliefernachweisesAusübung eines Zurückbehal- tungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes. 6.3 TNT behält sich das Recht vor, Zahlungen zuerst auf die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen5. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten und/oder Zinssatz(e) anwenden, wie von TNT festgelegt und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kannDer Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung Beiträge an den Empfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT-Konto des Absenders in Rechnung. b. Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte Zielorte. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die Partei, die eine Einfuhrsendung veranlasst) Verwertungs- gesellschaften sowie für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen der Empfänger Abgabe an die Zahlung verweigert. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und (c) Grund der Beanstandung. 6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar, können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT im Auftrag des Zahlers Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehörde, so wird diesem eine zusätzliche Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den Absender, den Empfänger verpflichtet, hat diese Kosten TNT im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Solche Zölle und Steuern werden dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können d iese Zölle und Steuern dem Absender in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der Empfänger nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und andere damit verbundene sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbartragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen