Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Barmstedt dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die Invoic-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen Edi-Vereinbarung nicht erforderlich.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Barmstedt Lübz GmbH dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die InvoicINVOIC-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen EdiEDI-Vereinbarung nicht erforderlich.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas
Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV /REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch Datenaus- tausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Barmstedt XXX dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die InvoicINVOIC-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen EdiEDI-Vereinbarung nicht erforderlich.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag
Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Barmstedt Pasewalk GmbH dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die InvoicINVOIC-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen EdiEDI-Vereinbarung nicht erforderlich.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / INVOIC/REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Barmstedt Waren GmbH dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die InvoicINVOIC-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen Edi-Vereinbarung nicht erforderlich.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag