Common use of Rechte und Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die IT-Umgebung und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Kunde ist verpflichtet, die IT-Umgebung und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenverantwortlich. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellennooa darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcoloan eine internationale Organisation. (3) Der Kunde ist Wird nooa durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werdenteilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisendokumentiert bestätigen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo.Der Kunde informiert nooa unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (6) Sofern Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der Kunde Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen bei nooa in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist seitens nooa soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. nooa ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. nooa ist berechtigt, Kontrollen durch Dritte zu verweigern, soweit diese mit ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen oder ähnlich gewichtige Gründe vorliegen. (7) Kontrollen bei nooa haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Kunden zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten von nooa, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit nooa den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter Kapitel 5 (8) dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtetStichproben beschränken.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von firstcolo in der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von firstcolo sachge- recht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die IT-Umgebung Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste und die damit verbundenen Dienste Infrastruktur von first- colo nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten rechts- und Inhalte einzustellen, gesetzes- widrige Handlungen zu nutzen oder unterlassen und technisch die Infra- struktur von firstcolo nicht zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenbeinträchtigen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (36) Der Kunde ist verpflichtetim Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben in seinem Auftrag tätig werden. (47) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden an der Inf- rastruktur von firstcolo und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand Beseitigung der Störung erleichtern und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenbeschleunigen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtetschuldet und haftet für das Entgelt aus Kommunikationsdienstleistungen für alle vertragsge- genständlichen Leistungen, die IT-Umgebung und über seine Anschlüsse erbracht werden unabhängig davon, ob die damit verbundenen Dienste Leistungen mit oder gegen seinen Willen in Anspruch genommen wurden. Davon nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichernumfasst sind Entgeltforderungen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenaus einem Vertragsverhältnis eines Dritten mit einem anderen Dritten (zB Mehrwertdiensteanbieter) stammen. (2) firstcolo ist Der Kunde hat die ihm von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellenUPC überlassene Hardware sorgfältig aufzubewahren und vor schädlichen Einflüssen oder unsachgemäßer Behandlung zu schüt- zen. Wertmindernde Mängel, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtlicheüber die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt hat der Kunde zu ersetzen. Im Falle des Verlusts oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcoloDiebstahls ist eine entsprechende Verlust- oder Diebstahlsanzeige schriftlich beizubringen. (3) Der Kunde ist verpflichtethat UPC Änderungen seines Namens, seiner Firma oder Firmenbuchnummer, seiner Anschrift, sei- ner Rechnungsadresse, seiner E-Mail Adresse, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn der Kunde UPC über die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen Änderung der Anschrift nicht informiert und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interneUPC die aktu- elle Anschrift des Kunden nicht bekannt ist, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragendann gelten Mitteilungen in der Form von Briefsendungen auch dann als dem Kunden zugegangen, dass wenn UPC die Zugangsdaten nicht Mitteilung an unbefugte Dritte weitergegeben werdendie vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt hat. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist hat UPC über Verschlechterungen seiner Zahlungsfähigkeit zu informieren und insbesondere die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordernEröffnung eines Ausgleichs, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, Konkurses oder sonstigen Schuldenregulierungsverfahrens bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenAbweisung eines solchen Verfahrens anzuzeigen. (5) Die Sperrung des Dienstes Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertraglichen Leistungen missbräuchlich zu verwenden oder in einer Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung oder Schädigung Dritter führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs oder für UPC oder andere Dritte sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Insbesondere verboten sind demnach Spamming, die Speicherung oder Zugänglichmachung von Fist Colo.Viren oder sonstigen schäd- lichen Programmen, das rechtswidrige zur Verfügung stellen von Inhalten, an denen Dritte Urheberrechte innehaben, betriebsschädliche Aktionen, die die Leistung oder die Sicherheit von Servern beeinträchtigen können, die Verwendung unsicherer Online-Skripte oder jede Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur – auch nur potentiellen - Schädigung anderer (Internet-) Teilnehmer. Jedenfalls missbräuchlich ist auch jede in § 78 TKG aufgezählte Verwendung. (6) Sofern Der Kunde ist berechtigt, den Anschluss an der gemel- deten Anschlussadresse auch anderen im selben Haushalt wohnenden Personen zugänglich zu machen. Der Kunde auf ist in jedem Fall für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen, verantwortlich und wird UPC für sämtliche entstandenen Schäden schad- und klaglos halten. Jede Form der entgeltlichen oder unent- geltlichen Weitergabe an Dritte darf nur nach ausdrück- licher schriftlicher Zustimmung von UPC erfolgen. (7) Der Kunde stellt den Servern und/allenfalls für die Erbringung der Dienste erforderlichen Stromanschluss sowie notwendige Hilfs- und Schutzeinrichtungen wie Potentialausgleich und Erdung kostenlos zur Verfügung. Der Stromverbrauch geht zu Lasten des Kunden. (8) Der Kunde verpflichtet sich, UPC hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Kunden ergeben, insb. im Zusammenhang mit Verfahren gegen UPC und/ oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet die Geschäftsleitung bzw. einrichtet Mitarbeiter von UPC wegen übler Nachrede oder verteiltEhrenbeleidigung, ist ausschließlich er nach dem Mediengesetz oder nach dem Urheberrechtsgesetz. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbe- sondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst. (9) Der oder die Rechtsnachfolger des Kunden sind ver- pflichtet, den Tod des Kunden unverzüglich UPC anzu- zeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen, nachdem UPC vom Tod des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Kunden. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Kunden bis zur korrekten Lizensierung verpflichtetKenntnis des Todes durch UPC angefallen sind, haf- ten, soweit gesetzlich zulässig, unbeschadet anderer Bestimmungen der Nachlass und die Erben. (10) Eine allfällige Vergebührung von Verträgen auf Grundlage dieser AGB trägt der Kunde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) 4.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen und für die dafür erforderlichen Mitteilungen an den Auftragsverarbeiter ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtetteilt dem Auftragsverarbeiter die Kontaktstelle für alle Fragen mit, die sich aus diesem Addendum ergeben oder damit zusammenhängen. 4.2. Der Kunde erteilt alle vom Hauptvertrag abweichenden oder diesen ergänzenden Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen in Schriftform. In dringenden Fällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Kunde unverzüglich schriftlich bestätigen. 4.3. Der Kunde informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. 4.4. Der Kunde wird ohne schriftliche Zustimmung des Auftragsverarbeiters keine besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten. Der Kunde wird keine Daten von Personen unter 14 Jahren verarbeiten. 4.5. Vorbehaltlich Punkt 3.11 dieses AVV ist der Kunde berechtigt, die Einhaltung der in diesem AVV niedergelegten Pflichten selbst oder durch vertraglich oder gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte, sofern Sie keine Konkurrenzunternehmen des Auftragsverarbeiters und dessen verbundenen Unternehmen sind, vor Ort zu kontrollieren. Der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter hat sich im Rahmen solcher Kontrollen an die internen Sicherheitsanforderungen (insbesondere nach den anwendbaren Sicherheits- und IT-Umgebung und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2Richtlinien) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim des Auftragsverarbeiters zu halten. Der Kunde hat durch interneAufgrund von Vertraulichkeits- oder Sicherheitsanforderungen können Vor- OrtKontrollen bestimmter Umgebungen und Informationen (zB wegen Gefährdung von Rechten Dritter oder zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) im erforderlichen Umfang beschränkt werden. Umgebungen, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragendie für die in diesem AVV niedergelegten Pflichten unerheblich sind, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werdensind ausdrücklich vom Kontrollrecht des Kunden ausgeschlossen. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken4.6. Der Kunde ist trägt die Kosten für dieses Audit. Kontrollen haben unter Schonung des Geschäftsbetriebes und während der allgemeinen Geschäftszeiten zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Kunden zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung (von mindestens 30 Werktagen) nach Möglichkeit über maximal einen Tag nach einem einvernehmlichen Zeitplan, der die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisen. (5) Die Sperrung Auswirkungen des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde Audits auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteiltBetrieb des Auftragsverarbeiters minimiert, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtetsowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt.

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Samples: Agb

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde 2.1 [Zulässigkeit der Datenverarbeitung] Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist verpflichtet, die IT-Umgebung und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt allein der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu haltenverantwortlich. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen wird in seinem Verantwortungsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben gesetzlich notwendigen Voraussetzungen (z.B. durch Einholung von Einwilligungserklärungen) geschaffen werden, damit die Telekom die vereinbarten Leistungen auch insoweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann. 2.2 [Weisungen] Die Telekom wird personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden — auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation — verarbeiten, sofern sie nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem die Telekom unterliegt, hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt die Telekom dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Als Weisungen sind die AGB und mitgeltenden Dokumente sowie die ErgB-ADV zu verstehen. Im Rahmen der produktspezifischen Parameter bestimmt der Kunde Art und Umfang der Datenverarbeitung durch die Art der Nutzung des Produktes, durch Auswahl der dort ggf. ermöglichten Varianten z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Art der zu verarbeitenden Daten oder des Ortes der Datenverarbeitung. Alle zusätzlichen Weisungen werden schriftlich oder per E-Mail erteilt. Die Telekom informiert den Kunden unverzüglich, falls sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die geltenden rechtlichen Bestimmungen verstößt. Die Telekom ist berechtigt, die Durchführung einer solchen Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird. 2.3 [Ausgleich Mehrleistung] Soweit in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten Vereinbarungen zu Regelungen in diesem Absatz vor. Soweit keine Vereinbarung zu Leistungsänderungen in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten getroffen wurden, werden zusätzliche Weisungen und Maßnahmen, die eine Abweichung zu den in dieser ErgB- ADV oder in den AGB und den mitgeltenden Dokumenten festgelegten Leistungen darstellen, als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Zusätzliche Weisungen und Maßnahmen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - bei Mehraufwand für die Telekom gesondert zu vergüten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über eine angemessene Vergütung gesondert verständigen. Bei begründeten Weisungen, deren Umsetzung für die Telekom nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand möglich ist, und deshalb von der Telekom nicht umgesetzt werden, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Unterstützungsleistungen der Telekom nach Ziffer 2.5 und Ziffer 3.4, 3.5. 3.7, 3.8, (dort Satz 2), 3.9 und 3.10 dieser Vereinbarung gesondert vergütet. 2.4 [Nachweis durch die Telekom] Der Telekom steht es frei, die hinreichende Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten sowie der Pflichten aus diesen ErgB-ADV, insbesondere der technisch- organisatorischen Maßnahmen (Ziffer 4) Bei einem hinreichenden und Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, durch die in der Anlage bezeichneten Nachweise zu belegen. 2.5 [Überprüfungen, Inspektionen] Der Kunde kann auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der in diesen ErgB-ADV niedergelegten Pflichten durch die Einholung von Auskünften und Abfrage der nach Ziffer 2.4 angeführten Nachweise bei der Telekom in Hinblick auf die sie betreffende Verarbeitung kontrollieren. Der Kunde wird vorrangig prüfen, ob die in Satz 1 dieses Absatzes eingeräumte Möglichkeit der Überprüfung ausreicht. Der Kunde kann darüber hinaus in besonders zu begründenden Ausnahmefällen auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz vor Ort kontrollieren. Der Kunde kann die Kontrollen selbst durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auf seine Kosten durchführen lassen. Vom Kunden mit der Kontrolle betraute Personen oder Dritte sind mit Beauftragung nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Die vom Kunden mit der Kontrolle betrauten Personen oder Dritte werden der Telekom in angemessener Form vorangekündigt und in die Lage versetzt, ihre Legitimation zur Durchführung der Kontrollen nachzuweisen. Dritte im Sinne dieses Absatzes dürfen keine Vertreter von Wettbewerbern der Telekom oder ihrer Konzernunternehmen sein. Der Kunde wird Kontrollen mit einer angemessenen Frist ankündigen und bei deren Durchführung auf Geschäftsbetrieb und Betriebsablauf Rücksicht nehmen. Die der Telekom entstehenden Kosten für eine vor Ort Kontrolle sind vom Kunden zu tragen. 2.6 [Unterstützung durch den Kunden] Der Kunde wird in Hinblick auf die ihn betreffende Verarbeitung die Telekom bei Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren Datenschutzverletzungen und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränkenanderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der informieren. Der Kunde ist über wird in Hinblick auf die Sperrung unter Xxxxxx ihn betreffende Verarbeitung die Telekom bei der Prüfung möglicher Verstöße und bei der Abwehr von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen Ansprüchen Betroffener oder Dritten sowie bei der Abwehr von Sanktionen durch Aufsichtsbehörden zeitnah und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenumfänglich unterstützen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Auftrag Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet sich, die ITpersönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Umgebung und Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die damit verbundenen Dienste der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten nutzen und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen Nutzungsvorgaben sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen rechtlichen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu haltengesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den vorgenannten Absätzen kann firstcolo Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die betroffenen Daten zu sicherndafür ggf. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des entstandenen Kosten dem Kunden besteht für firstcolo nichtnicht erstattet. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenAutorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Telecommunications

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die IT-Umgebung und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2) firstcolo First Colo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo.First Colo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo First Colo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo First Colo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern sofern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- barzu- mutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtetschuldet und haftet für das Entgelt aus Kommunikationsdienstleistungen für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, die IT-Umgebung und über seine Anschlüsse erbracht werden, unabhängig davon, ob die damit verbundenen Dienste Leistungen mit seinem oder gegen seinen Willen in Anspruch genommen wurden. Davon nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichernumfasst sind Entgeltforderungen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenaus einem Vertragsverhältnis eines Dritten mit einem anderen Dritten (z.B. Mehrwertdiensteanbieter) stammen. (2) firstcolo ist Der Kunde hat die ihm von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellenT-Mobile überlassene Hardware sorgfältig aufzubewahren und vor schädlichen Einflüssen oder unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Wertmindernde Mängel, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtlicheüber die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt hat der Kunde zu ersetzen. Im Falle des Verlusts oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcoloDiebstahls ist eine entsprechende Verlust- oder Diebstahlsanzeige schriftlich beizubringen. (3) Der Kunde ist verpflichtethat T-Mobile Änderungen seines Namens, seiner Firma oder Firmenbuchnummer, seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn der Kunde T-Mobile über die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen Änderung der Anschrift nicht informiert und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interneT-Mobile die aktuelle Anschrift des Kunden nicht bekannt ist, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragendann gelten Mitteilungen in der Form von Briefsendungen auch dann als dem Kunden zugegangen, dass wenn T-Mobile die Zugangsdaten nicht Mitteilung an unbefugte Dritte weitergegeben werdendie vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt hat. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist hat T-Mobile über Verschlechterungen seiner Zahlungsfähigkeit zu informieren und insbesondere die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordernEröffnung eines Ausgleichs, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, Konkurses oder sonstigen Schuldenregulierungsverfahrens bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenAbweisung eines solchen Verfahrens anzuzeigen. (5) Die Sperrung des Dienstes Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertraglichen Leistungen missbräuchlich zu verwenden oder in einer Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung oder Schädigung Dritter führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs oder für T-Mobile oder andere Dritte sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Insbesondere verboten sind demnach Spamming, die Speicherung oder Zugänglichmachung von Fist Colo.Viren oder sonstigen schädlichen Programmen, das rechtswidrige Zurverfügungstellen von Inhalten, an denen Dritte Urheberrechte innehaben, betriebsschädliche Aktionen, die die Leistung oder die Sicherheit von Servern beeinträchtigen können, die Verwendung unsicherer Online-Skripte oder jede Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur – auch nur potenziellen – Schädigung anderer (Internet-)Teilnehmer. Jedenfalls missbräuchlich ist auch jede in § 78 TKG aufgezählte Verwendung. (6) Sofern Der Kunde ist berechtigt, den Anschluss an der gemeldeten Anschlussadresse auch anderen im selben Haushalt wohnenden Personen zugänglich zu machen. Der Kunde auf ist in jedem Fall für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen, verantwortlich und wird T-Mobile für sämtliche entstandenen Schäden schad- und klaglos halten. Jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von T-Mobile erfolgen. (7) Der Kunde stellt den Servern allenfalls für die Erbringung der Dienste erforderlichen Stromanschluss sowie notwendige Hilfs- und Schutzeinrichtungen wie Potenzialausgleich und Erdung kostenlos zur Verfügung. Der Stromverbrauch geht zulasten des Kunden. (8) Der Kunde verpflichtet sich, T-Mobile hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Kunden ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit Verfahren gegen T- Mobile und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet die Geschäftsleitung bzw. einrichtet Mitarbeiter von T-Mobile wegen übler Nachrede oder verteiltEhrenbeleidigung, ist ausschließlich er nach dem Mediengesetz oder nach dem Urheberrechtsgesetz. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst. (9) Der oder die Rechtsnachfolger des Kunden sind verpflichtet, den Tod des Kunden unverzüglich T-Mobile anzuzeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen, nachdem T-Mobile vom Tod des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Kunden. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Kunden bis zur korrekten Lizensierung verpflichtetKenntnis des Todes durch T- Mobile angefallen sind, haften, soweit gesetzlich zulässig, unbeschadet anderer Bestimmungen der Nachlass und die Erben. (10) Eine allfällige Vergebührung von Verträgen auf Grundlage dieser AGB trägt der Kunde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) 9.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Kunde verantwortlich. 9.2 Der Kunde erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen und dokumentiert sie. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Kunde unverzüglich dokumentiert bestätigen. 9.3 Der Kunde informiert XXXXXXX KLUWER unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. 9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen bei WOLTERS KLUWER in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist von WOLTERS KLUWER soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. WOLTERS KLUWER ist verpflichtet, die IT-Umgebung erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich Nachweise zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichernführen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenzur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. (2) firstcolo ist 9.5 Kontrollen bei WOLTERS KLUWER haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Kunden zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellenWOLTERS KLUWER, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit WOLTERS KLUWER den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter Ziffer 5.7 vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken. 9.6 Gemäß den Bestimmungen der DSGVO unterliegen die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung Parteien öffentlichen Kontrollen durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Auf Anforderung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, wird WOLTERS KLUWER die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht gewünschten Informationen an die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, Aufsichtsbehörde liefern und dieser die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht Möglichkeit zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nichteinräumen; davon umfasst sind Inspektionen bei WOLTERS KLUWER durch die Aufsichtsbehörde. Die Sperrung ist WOLTERS KLUWER gewährt der zuständigen Aufsichtsbehörde in jedem Falldiesem Rahmen die erforderlichen Zugangs-, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand Auskunfts- und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenEinsichtsrechte. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) 9.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Ver- arbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Be- troffenen ist allein der Kunde verantwortlich. 9.2 Der Kunde erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisun- gen in Textform. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Kunde unver- züglich in Textform bestätigen. 9.3 Der Kunde informiert Agrosoft unverzüglich, wenn er Feh- ler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auf- tragsergebnisse feststellt. 9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinba- rungen bei Agrosoft in angemessenem Umfang selbst o- der durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist von Agrosoft soweit er- forderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Agrosoft ist verpflichtet, die IT-Umgebung erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich Nachweise zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichernführen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenzur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. (2) firstcolo ist 9.5 Kontrollen bei Agrosoft haben ohne vermeidbare Störun- gen ihres Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Kunden zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellenAgrosoft, so- wie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit Agro- soft den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten Datenschutzpflichten wie unter Ziffer 5.7 vorgese- hen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben be- schränken. 9.6 Gemäß den Bestimmungen der DSGVO unterliegen die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung Parteien öffentlichen Kontrollen durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Auf Anforderung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung wird Agrosoft die gewünschten Informationen an die Auf- sichtsbehörde liefern und dieser die Möglichkeit zur Prü- fung einräumen; davon umfasst sind Kontrollen bei Agro- soft durch die Aufsichtsbehörde. Agrosoft gewährt der zuständigen Aufsichtsbehörde in diesem Rahmen die er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtlicheforderlichen Zugangs-, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcoloAuskunfts- und Einsichtsrechte. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von First Colo verpflichtet, die ITBestandteil des Vertragsverhältnis- ses ist. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertrags- verhältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Rechenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von First Colo zugelassen sein und sich stets in einwand- freiem Zustand befinden, so dass von ihnen keine Beein- trächtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausge- hen. Es ist dem Kunden untersagt, dauerhafte oder struk- turelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzentrums vorzunehmen, insbeson- dere die Boden-Umgebung Abdeckung anzuheben, Löcher zu boh- ren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von First Colo sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste und die damit verbundenen Dienste Infra- struktur von First Colo nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten rechts- und Inhalte einzustellen, gesetzeswidrige Handlungen zu nutzen oder unterlassen und technisch die Infrastruktur von First Colo nicht zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenbeinträchtigen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (36) Der Kunde ist verpflichtetim Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben in seinem Auftrag tätig werden. (47) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden an der Infrastruktur von First Colo und seiner Einrichtung unver- züglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ur- sachen ermöglichen oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand Beseitigung der Störung er- leichtern und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenbeschleunigen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs 8) Eine - auch teilweise - Untervermietung der IT-Infrastruk- tur oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtetFirst Colo zulässig.

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Samples: Colocation and Housing Agreement

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) 9.1 Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet sich, die IT-Umgebung Applikationen des SDV und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich von Dritten, namentlich der vitagate ag, gesetzes- und vertragsgemäss zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragensichert insbesondere zu, dass er sämtliche an den SDV oder Dritte übermittelten Daten in der vom SDV vorgegebenen Form und Qualität liefert, gemäss den Insertionsbestimmungen der entsprechenden Applikationen; er an sämtlichen von ihm direkt oder indirekt über Dritte dem SDV oder Dritten zur Verfügung gestellten Daten und/oder Werbemitteln wie beispielsweise Grafiken, Fotos, Plänen, Texten, Software und Sounds berechtigt ist und diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem SDV verwenden darf; die Zugangsdaten nicht an unbefugte den SDV oder Dritte weitergegeben übermittelten Daten und/oder Werbemittel rechtlich und sittlich zulässig, vollständig und wahr sind sowie vom Kunden aktuell gehalten werden; er von den jeweiligen Nutzungsbestimmungen/Disclaimer der Websites, auf welchen die Online-Produkte publiziert werden, Kenntnis hat und diese von ihm akzeptiert werden. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen 9.2 Der SDV behält sich vor, die Pflichten des vom Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren übermittelten Daten und/oder die betroffenen Werbemittel aus technischen Gründen zu verändern oder gänzlich nicht zu verarbeiten. Wird der SDV im Zusammenhang mit einer Vereinbarung mit dem Kunden oder im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung und/oder Werbemitteln von einem Dritten belangt, so ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- barder Kunde verpflichtet, auf erste Aufforderung des SDV hin diesem für die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte Abwendung der geltend gemachten Ansprüche sämtliche dem SDV nützlich erscheinenden Dokumente und Dienste Informationen zur Verfügung zu beschränkenstellen. Kommt es zwischen dem SDV und dem Dritten zu einem Prozess, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist über in jedem Falle verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten vom SDV zu übernehmen und den SDV vollumfänglich schadlos zu halten. Soweit (auch) Drittpersonen, namentlich die Sperrung unter Xxxxxx vitagate ag, auf deren Websites die Online-Produkte des Kunden aufgeschaltet worden sind, von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzuforderneinem Dritten belangt werden, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenhat er diesen gegenüber dieselben Verpflichtungen wie gegenüber dem SDV. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Werbungsvorgaben

Rechte und Pflichten des Kunden. 3.1. Der Kunde ist zur bestimmungsgemässen Nutzung der Dienstleistung berechtigt und verpflichtet sich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Benutzungsrichtlinien einzuhalten und allfälli- ge Weisungen von Atrix zu befolgen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, allfällige im Rahmen der Installa- tion von Applikationen und Software von Drittanbietern bei das Atrix anzumelden. 3.2. Bei der Bestellung, Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter geeignet zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zu- griff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Kunde vollumfänglich selbst verant- wortlich. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er Atrix unverzüglich telefonisch zu informieren. 3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine von ihm gekaufte Dienstleistung Dritten (1kostenlos oder kostenpflich- tig) zur Verfügung zu stellen. Stellt Atrix fest, dass die vom Kunden gekauften Dienstleistungen nicht von diesem, sondern von einem Dritten benutzt werden, so ist Atrix berechtigt, die Erbringung der betreffen- den Dienstleistung bis zur Behebung dieses Mangels zu sistieren. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall zur vollumfänglichen Bezahlung der für diese Dienstleistung geschuldeten Vergütung verpflichtet. 3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm eingesetzte Software (sowohl server- wie clientseitig) auf einem technisch aktuellen Stand zu halten und die Software regelmässig zu warten und regelmässige Updates zu erwerben. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Software, welche er nicht mehr benötigt und verwendet, vom Server zu löschen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, allfälligen Weisungen von Atrix betreffend Wartung, Aktualisierung oder Löschung von Software Folge zu leisten. Die In- und Deinstallation erfolgt ausschliesslich durch Atrix. 3.6. Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Daten- banken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er selber und mit ihm kommunizierende Dritte durch Atrix übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet oder zum Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich. Allfällige Streitigkeiten zwi- schen Mitinhabern eines Accounts oder dem Kunden und Dritten betreffend die Nutzung des Accounts oder die über den betreffenden Account verbreitete Informationen sind ausschliesslich Angelegenheit der Mitinhaber des Accounts bzw. des Kunden. Erhält Atrix Anfragen/Beschwerden von einzelnen Mitinha- bern von Accounts bzw. von Dritten in Bezug auf einen Account oder in Bezug auf über einen Account bereit gestellte Inhalte, wird Atrix die Anfrage/Beschwerde an den/die anderen Mitinhaber bzw. den Kun- den zur Erledigung weiterleiten. Atrix ist in einem solchen Fall berechtigt, den Mitinhabern des Account bzw. dem Kunden den im Zusammenhang mit der Anfrage/Beschwerde entstandenen Aufwand in Rech- nung zu stellen. 3.7. Der Kunde ist verpflichtet, die IT-Umgebung Atrix allfällige Störungen und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich Unterbrechungen der von ihm beanspruchten Dienstleistungen unverzüglich zu nutzen, keine Daten melden und Inhalte einzustellen, Atrix bei der Behebung der Störung nach Möglichkeit zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu haltenunterstützen. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch Atrix, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge und die Ursache der Störung auf das Verhalten des Kun- den bzw. der von ihm benutzten Ausrüstung zurück zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werdenführen ist. (4) Bei 3.8. Atrix leistet keine Supportdienstleistungen für eigene Kunden des Kunden. Der Kunde kann von Atrix sol- che Supportleistungen nach Massgabe einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen Bezahlung einer separaten Vergütung beziehen. Atrix übernimmt zudem keine Kosten für durch Dritte erbrachte Dienstleistungen/Supportleistungen. 3.9. Atrix behält sich vor, bei einem hinreichenden konkreten Hinweis oder begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen ein rechtswidriges Verhalten oder eine Verletzung der Benutzungsrichtlinien, geeignet scheinende Massnahmen und Sankti- onen zu ergreifen. Wird der Aufforderung von Atrix, den rechtmässigen Zustand herzustellen bzw. sich rechtmässig zu verhalten, vom Kunden nicht innert der von Atrix angesetzten Frist befolgt, kann Atrix nach eigener Xxxx die Pflichten Dienstleistung ohne weitere Vorwarnung sistieren und den Zugang zur Website des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten den Vertrag fristlos kündigen. Atrix behält sich zudem das Recht vor, viren- belastete E-Mails abzuweisen und zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf löschen sowie offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu sperren. Atrix ist im Falle der Verletzung der Benutzungsrichtlinien durch den Kunden oder durch vom Kunden beauf- sichtigte Dritte berechtigt, die Handlungen und die Identität des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste den Strafbehörden zur Kenntnis zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenbringen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Webhosting Agreement

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) 4.1 Der Kunde ist verpflichtetstellt sämtliche Dokumentationen und Daten, die IT-Umgebung welche von PVC für ihre Dienstleistungen benötigt werden, unentgeltlich zur Verfügung und die damit verbundenen Dienste nicht missbräuchlich gewährleistet den Zutritt zu nutzenseinen Räumlichkeiten, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzensoweit dieser zur Ausführung der Dienstleistungen vorausgesetzt ist. Diese Bestimmung gilt auch für beigezogene Dritte. (2) firstcolo ist 4.2 Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde PVC von sämtlichen Ansprüchen Dritter allen Forderungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen. 4.3 Der Kunde erhält das nicht übertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sindDienstleistung zur Verfügung gestellten Software oder Software as a Service und damit zusammenhängender Dokumentation. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu haltenVorbehältlich anderslautender expliziter Vereinbarungen erlischt das Nutzungsrecht mit Beendigung des jeweiligen Einzelvertrages. Der Kunde hat durch internejegliche missbräuchliche Verwendung der Software zu unterlassen. 4.4 Der Kunde erstellt basierend auf den Angaben des Kunden für den entsprechenden Einzelvertrag ein Zusatzblatt mit dem entsprechenden Inventar, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragenwelches auch die Angaben über die Konfiguration enthält. Bei Änderungen dieser Konfiguration wird ein Change- Management Prozess eingeleitet und es werden die Vertragsdokumente entsprechend von den Parteien angepasst. 4.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Zugangsdaten PVC Dienstleistungen durch Dritte ausführen lässt. Für diese Dienstleistungen hat PVC nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werdeneinzustehen und haftet weder aus vertraglichen noch aus ausservertraglichen Bestimmungen. Ziff. 13 ist entsprechend anwendbar. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen 4.6 Der Kunde ist für die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Sicherstellung und Archivierung seiner Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränkenselbst verantwortlich. Der Kunde kann von PVC entsprechende Dienstleistungen zur Sicherstellung von Daten beziehen. PVC lehnt jede Haftung, sei sie vertraglicher oder ausservertraglicher Natur von Datenverlust, ab. Ziff. 13 ist über entsprechend anwendbar. 4.7 Der Kunde verpflichtet sich, soweit für die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich vereinbarte Leistungserbringung durch den Vertragspartner erforderlich, dem Vertragspartner und den ggf. beigezogenen Dritten die notwendigen Ressourcen, Zutrittsberechtigungen, Systemeintritts- und Benutzungsberechtigungen sowie die erforderlichen Informationen, Instruktionen und Weisungen zu benachrichtigen und aufzufordern, verschaffen. Insbesondere räumt die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte Kundin dem Vertragspartner den angemessenen Zugang zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen den betroffenen Informatiksystemen und gegebenenfalls zu beweisenDrittsoftware ein, mit denen das zu wartende Vertragssystem zusammenwirkt und wird die in diesem Zusammenhang betroffenen Schnittstellen bekannt geben. Der Kunde sorgt für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Kommunikationsver- bindungen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von First Colo in der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von First Colo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zustand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kunden untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderun- gen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechen- zentrums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abde- ckung anzuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Verände- rungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzu- führen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von First Colo sach- gerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die IT-Umgebung Zu- griffsmöglichkeiten auf die Dienste und die damit verbundenen Dienste Infrastruktur von First Colo nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten rechts- und Inhalte einzustellen, geset- zeswidrige Handlungen zu nutzen oder unterlassen und technisch die Inf- rastruktur von First Colo nicht zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenbeinträchtigen. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgen. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcolo. (36) Der Kunde ist verpflichtetim Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben in seinem Auftrag tätig werden. (47) Bei einem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden an der Inf- rastruktur von First Colo und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst (z. B. betroffene Webseiten) vorüberge- hend sperren und/eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die betroffenen Daten zu sichern. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand Beseitigung der Störung erleichtern und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenbeschleunigen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo. (6) Sofern der Kunde auf den Servern und/oder der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist verpflichtetrichtet die App eigenverantwortlich auf seinen Engeräten ein, soweit die IT-Umgebung und die damit verbundenen Dienste Vertragspartner nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Daten und Inhalte einzustellen, zu nutzen oder zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen sowie keine fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzenetwas anderes ergänzend vereinbart haben. (2) firstcolo ist von sämtlichen Ansprüchen Der Kunde hat die ihm zur Identifikation und Authentifikation übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting-Umge- bung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung er- folgenzu schützen und zu verwahren und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht. Hierzu zählen insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche Dritter, die mit der Nutzung verbunden sind. Erkennt der Der Kunde oder muss er erkennenwird dafür sorgen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von firstcoloeine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, keine Daten für die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter) gegenüber unbefugten Software zur Verfügung zu stellen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Der Kunde hat durch interne, geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werdenverstößt. (4) Bei einem hinreichenden Verdacht Der Kunde wird die Daten vor deren Bereitstellung an Kosmo und Verarbeitung durch die Software auf einen Verstoß gegen die Pflichten des Kunden in den vorgenannten Absätzen kann firstcolo bei Gefahr in Verzug bis zur Aufklärung den betroffenen Dienst Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. betroffene WebseitenVirenschutzprogramme) vorüberge- hend sperren und/oder die betroffenen Daten zu sicherneinsetzen. Eine Pflicht zur Prüfung auf rechtswidrige Inhalte des Kunden besteht für firstcolo nicht. Die Sperrung ist Auf den eigenen Endgeräten (Computer, Tablet, Smartphones) wird er ein Virenschutzprogramm in jedem Fall, so- fern technisch möglich, mit vertretbarem Aufwand und zumut- bar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte und Dienste zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, selbst die erforderlicheren Sicherungs- und Doku- mentationsmaßnahmen, bzw. die Rechtmäßigkeit darzule- gen und gegebenenfalls zu beweisenjeweils aktueller Version einsetzen. (5) Die Sperrung des Dienstes führt nicht zum Verlust des Ver- gütungsanspruchs von Fist Colo.Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen. (6) Sofern Der Kunde verpflichtet sich, zur Nutzung der Software und der damit verbundenen Leistungsangebote die notwendige Datenfernverbindung zwischen dem von der Anbieterin definierten Übergabepunkt und dem IT-System des Kunden herzustellen und aufrechtzuerhalten. (7) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der Software (vgl. Anlage 1) entsprechen. Die für die Nutzung der Software erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist Aufgabe des Kunden; die Anbieterin bietet jedoch an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen. (8) Stellt die Anbieterin gem. Ziffer 2 Abs. 6 ältere Versionen der Software ein, ist der Kunde verpflichtet die von ihm genutzte Software auf die zum Zeitpunkt der Einstellung aktuelle Version zu aktualisieren. (9) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern und/der Anbieterin oder den Servern eines von der Hosting-Um- gebung Nutzungsrechte für Software (Lizenzen) selbst ver- waltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtetAnbieterin beauftragten Rechenzentrums abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

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Samples: Software License Agreement