Common use of Schiedsgericht Clause in Contracts

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertragsparteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nachfolgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO; Art. 353 ff) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mitglieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehm­ lich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durchgeführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertragsparteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nachfolgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO; Art. 353 ff.) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mitglieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehm­ lich einvernehmlich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durchgeführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.

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Samples: Vereinbarung Über Die Arbeitszeiterfassung

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertragsparteien Vertrags­ parteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nachfolgend nach­ folgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung Zivil­ prozessordnung (ZPO; Art. 353 ff) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mitglieder Mit­ glieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehm­ lich einvernehmlich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durchgeführt durch­ geführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.. F. Schlussbestimmungen‌

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab)

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertragsparteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nachfolgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO; Art. 353 ff) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mitglieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehm­ lich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durchgeführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertragsparteien Vertrags- parteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nachfolgend nach- folgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung Zivil- prozessordnung (ZPO; Art. 353 ff) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mitglieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehm­ einvernehm- lich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durchgeführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.

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Samples: Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nachfolgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO; Art. 353 ff.) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mitglieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine PräsidentinPräsiden- tin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehm­ lich einvernehmlich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durchgeführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.

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Samples: Vereinbarung Über Die Arbeitszeiterfassung

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertragsparteien Vertrags- parteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nachfolgend nach- folgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung Zivil- prozessordnung (ZPO; Art. 353 ff.) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mitglieder Mit- glieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehm­ lich einvernehmlich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durchgeführt durch- geführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.

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Samples: Vereinbarung Über Die Arbeitszeiterfassung (Vaz)