Schiedsgericht. 1 Das Schiedsgericht wird auf Verlangen eines der beiden Vertragsstaaten von Fall zu Fall gebildet, indem jeder Vertragsstaat ein Mitglied bestellt und beide Mitglieder sich auf einen Angehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden einigen, der von den Regierungen der beiden Vertragsstaaten zu bestellen ist. Die Mitglieder sind inner- halb von zwei Monaten, der Vorsitzende innerhalb von drei Monaten zu bestellen, nachdem der eine Vertragsstaat dem andern mitgeteilt hat, dass er die Streitfrage einem Schiedsgericht unterbreiten will.
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Schiedsgericht. 1 1) Das Schiedsgericht (Art. 3 des Vertrags) wird auf Verlangen eines der beiden Vertragsstaaten von Fall zu Fall gebildet, indem jeder Vertragsstaat Vertrags- staat ein Mitglied bestellt und beide Mitglieder sich auf einen Angehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden einigen, der von den Regierungen der beiden Vertragsstaaten zu bestellen ist. Die Mitglieder sind inner- halb von zwei Monaten, der Vorsitzende innerhalb von drei Monaten zu bestellen, nachdem der eine Vertragsstaat dem andern mitgeteilt mit- geteilt hat, dass er die Streitfrage einem Schiedsgericht unterbreiten will.
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Schiedsgericht. 1 1) Das Schiedsgericht wird auf Verlangen eines der beiden Vertragsstaaten Vertrags- staaten von Fall zu Fall gebildet, indem jeder Vertragsstaat ein Mitglied bestellt und beide Mitglieder sich auf einen den Angehörigen eines Drittstaates dritten Staates als Vorsitzenden Obmann einigen, der von den Regierungen der beiden Vertragsstaaten zu bestellen ist. Die Mitglieder sind inner- halb innerhalb von zwei Monaten, der Vorsitzende Obmann innerhalb von drei Monaten zu bestellen, nachdem der eine Vertragsstaat Ver- tragsstaat dem andern mitgeteilt hat, dass er die Streitfrage einem Schiedsgericht Schiedsge- richt unterbreiten will.
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Schiedsgericht. 1 (1) Das Schiedsgericht wird auf Verlangen eines der beiden Vertragsstaaten von Fall zu Fall gebildet, indem jeder Vertragsstaat ein Mitglied bestellt und beide Mitglieder sich auf einen den Angehörigen eines Drittstaates dritten Staates als Vorsitzenden Xxxxxx einigen, der von den Regierungen der beiden Vertragsstaaten zu bestellen ist. Die Mitglieder sind inner- halb innerhalb von zwei Monaten, der Vorsitzende Obmann innerhalb von drei Monaten zu bestellen, nachdem der eine Vertragsstaat dem andern mitgeteilt hat, dass er die Streitfrage einem Schiedsgericht unterbreiten will.
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