Schiedsgericht. Art. 1.14 1 Für die Beurteilung von Streitigkeiten wird für die gesamte Dauer der vorliegenden Vereinbarung ein Schiedsgericht be- stellt, mit Sitz im Kanton Neuenburg.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)
Schiedsgericht. Art. 1.14 1 Für die Beurteilung von Streitigkeiten wird für die gesamte ge- samte Dauer der vorliegenden Vereinbarung ein Schiedsgericht be- stelltSchieds- gericht bestellt, mit Sitz im Kanton Neuenburg.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Der Schweizerischen Uhren Und Mikrotechnikindustrie
Schiedsgericht. Art. 1.14 1 Für die Beurteilung von Streitigkeiten wird für die gesamte Dauer der vorliegenden vorliegender Vereinbarung ein Schiedsgericht be- stelltbestellt, mit Sitz im Kanton Neuenburg.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Schiedsgericht. Art. 1.14 1 Für die Beurteilung von Streitigkeiten wird für die gesamte Dauer der vorliegenden Vereinbarung ein Schiedsgericht be- stelltbestellt, mit Sitz im Kanton Neuenburg.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)