Common use of Schiedsgericht Clause in Contracts

Schiedsgericht. Die Vertragspartner unterwerfen sich für die Erledigung allfälliger Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einem Schiedsgericht, welches endgültig entscheidet. Das Schiedsgericht be- steht aus einem Präsidenten und je zwei von den Parteien ernannten Schiedsrichtern. Der Präsident wird von den Parteischiedsrichtern gewählt, wobei Einstimmigkeit erforderlich ist. Kommt keine Xxxx zustande, so wird er vom Obergericht des Kantons Zürich bezeichnet. Der Präsident kann ein mündliches Vermittlungsverfahren durchführen. Im Übrigen gilt die Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO) Art. 353 ff. ZPO.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen

Schiedsgericht. Die Vertragspartner Vertragsparteien unterwerfen sich für die Erledigung allfälliger Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung diesem Vertrag einem Schiedsgericht, welches endgültig entscheidet. Das Schiedsgericht be- steht Schieds- gericht besteht aus einem dem Präsidenten und je zwei von den Parteien ernannten SchiedsrichternSchieds- richtern. Der Präsident wird von den Parteischiedsrichtern gewählt, wobei Einstimmigkeit erforderlich ist. Kommt keine Xxxx zustande, so wird er vom Obergericht des Kantons Zürich bezeichnet. Der Präsident kann ein mündliches Vermittlungsverfahren durchführen. Im Übrigen übrigen gilt die Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO) ; Art. 353 ff. ZPO).

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Schiedsgericht. Die Vertragspartner Vertragsparteien unterwerfen sich für die Erledigung allfälliger Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die- sem Vertrag einem Schiedsgericht, welches endgültig entscheidet. Das Schiedsgericht be- steht besteht aus einem dem Präsidenten und je zwei von den Parteien ernannten Schiedsrichtern. Der Präsident wird von den Parteischiedsrichtern gewählt, wobei Einstimmigkeit erforderlich er- forderlich ist. Kommt keine Xxxx zustande, so wird er vom Obergericht des Kantons Zürich Zü- rich bezeichnet. Der Präsident kann ein mündliches Vermittlungsverfahren durchführen. Im Übrigen übrigen gilt die Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZivilprozessordnungZivilprozessord- nung, ZPO) Art. 353 ff. ZPO.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Schiedsgericht. Die Vertragspartner Vertragsparteien unterwerfen sich für die Erledigung allfälliger Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung diesem Vertrag einem Schiedsgericht, welches endgültig entscheidet. Das Schiedsgericht be- steht Schieds- gericht besteht aus einem dem Präsidenten und je zwei von den Parteien ernannten SchiedsrichternSchieds- richtern. Der Präsident wird von den Parteischiedsrichtern gewählt, wobei Einstimmigkeit erforderlich ist. Kommt keine Xxxx zustande, so wird er vom Obergericht des Kantons Zürich bezeichnet. Der Präsident kann ein mündliches Vermittlungsverfahren durchführen. Im Übrigen übrigen gilt die Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZivilprozessordnungZivilprozessord- nung, ZPO) ; Art. 353 ff. ZPO).

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag