Schiedsgerichtsverfahren. Für den Fall der Geltendmachung eines Innenverhältnisanspruches kann, sofern sowohl auf Seiten des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft als auch einer versicherten Person Einigkeit hierüber besteht und vorbehaltlich der Zustimmung durch den Versicherer, ein Schiedsgericht angerufen werden. Einen für die Partei bindend geltenden Schiedsspruch wird der Versicherer dieses Vertrags ebenfalls akzeptieren.
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Schiedsgerichtsverfahren. Für den Fall der Geltendmachung eines Innenverhältnisanspruches kann, sofern sowohl auf Seiten des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft als auch einer versicherten Person Einigkeit hierüber besteht und vorbehaltlich der Zustimmung durch den Versicherer, ein Schiedsgericht angerufen werden. Einen Ein für die Partei bindend geltenden geltender Schiedsspruch wird der Versicherer dieses Vertrags ebenfalls akzeptieren.
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Schiedsgerichtsverfahren. Für den Fall der Geltendmachung eines Innenverhältnisanspruches kann, sofern sowohl auf Seiten eines im Versicherungsschein benannten Unternehmens als auch des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft als auch einer versicherten Person Einigkeit hierüber besteht und vorbehaltlich der Zustimmung durch den Versicherer, ein Schiedsgericht angerufen werden. Einen für die Partei bindend geltenden Schiedsspruch wird der Versicherer dieses Vertrags ebenfalls akzeptieren.
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