Schiedsgerichtsverfahren. Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren beeinträchtigt den Versicherungsschutz insoweit nicht, als der Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse dessen Einleitung unverzüglich anzeigt und ihr die Mitwirkung an diesem Verfahren ermöglicht.
Appears in 8 contracts
Samples: www.haftpflichtkasse.de, www.haftpflichtkasse.de, www.haftpflichtkasse.de