Schlossänderungskosten Musterklauseln

Schlossänderungskosten. Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Schlossänderungskosten. Schlossänderungskosten sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsorts begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks oder Raub auf Transportwegen abhanden gekommen sind; dies gilt nicht bei Türen von Tresorräumen.
Schlossänderungskosten. Dies sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen von Gebäuden innerhalb des Versicherungsortes, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat der Gefahrengruppe gemäß Ziffer 3.5 abhandengekommen sind. Derartige Aufwendungen gelten nur versichert, wenn die Gefahrengruppe gemäß Ziffer 3.5 versichert ist.
Schlossänderungskosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Schlossänderungskosten. In Ergänzung zu Art. 16 gelten die Schlossänderungskosten, auch einer Zentralschlüsselanlage, infolge Verlustes eines Ori- ginalschlüssels mitversichert. Die Ersatzleistung ist je Scha- densfall mit € 750,- begrenzt. Reisegepäck, das der Versicherungsnehmer sowie der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte (Lebensgefährte) und die minderjährigen Kinder zum persönlichen Gebrauch auf Urlaubs-, Geschäfts- oder Dienstreisen innerhalb Europas mit sich führen, ist im Rahmen der Haushaltsversicherungssumme, begrenzt mit € 1.480,- gegen
Schlossänderungskosten. Wir ersetzen Kosten für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Türen Ihrer Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind. Unter derselben Voraussetzung übernehmen wir Schlossänderungsko- sten für Wertschutzschränke oder Kundenschließfächer, die sich außer- halb der versicherten Wohnung befinden, sofern darin versicherter Haus- rat aufbewahrt wird. Kosten für die Änderung von Schließanlagen werden nicht ersetzt.
Schlossänderungskosten. Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzuneh- men. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohneinheit, für dort befindliche Wertschutzschränke oder für Gemeinschaftstüren auf dem Grundstück, auf dem sich die Wohneinheit befindet, durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. Die Entschädigung für Gemeinschaftstüren ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Schlossänderungskosten a) Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles not- wendigen Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, von Wertschutzschränken und Wertbehältnissen, wenn Schlüs- sel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wert- schutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind. b) Als Versicherungsfall gilt darüber hinaus das Abhanden- kommen der Schlüssel und dergleichen durch einfachen Diebstahl. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl un- verzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Bei einfachem Diebstahl ist die Entschädigung auf 300,- € je Versicherungsfall und -jahr begrenzt. c) Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versi- cherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schrift- liche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Ver- sicherungsjahres kündigen.
Schlossänderungskosten. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden- gekommen sind. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 20.000,- Euro begrenzt.
Schlossänderungskosten a) für Türschlüssel des versicherten Einfamilienhauses b) für Gemeinschaftstüren auf dem Versicherungsgrundstück bis zu einer Entschädigungsgrenze von 3.000 EUR. c) für Wertschutzbehältnisse. Kosten für unvermeidbares gewaltsames Öffnen und die Wiederherstellung von Wertschutzbehält- nissen sind mitversichert. d) für Schlossänderungen an Ihren privat genutzten Kraftfahrzeugen bis zu einer Entschädigungsgrenze von 3.000 EUR. Voraussetzung ist, dass hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz hierfür besteht.