Common use of Sicherheitsleistungen Clause in Contracts

Sicherheitsleistungen. 8.1 Die sw netz kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.2 Der Lieferant kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung von sw netz verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass sw netz seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.3 Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn • der Lieferant innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Lieferverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist, • Die sw netz innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist. • gegen einen der Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. 8.4 Zur ergänzenden Beurteilung ihrer Bonität werden sich die Vertragspartner auf Anforderung die notwendigen Informationen wie z.B. Geschäftsberichte, Handelsregisterauszüge und ggf. weitergehende bonitätsrelevante Informationen unentgeltlich zur Verfügung stellen. 8.5 Als angemessen gilt eine Sicherheit, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Stromliefervertrag entspricht. 8.6 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 8.7 Die Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische unwiderrufliche Bürgschaft eines EU- Geldinstituts nach deutschem Recht mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern erbracht werden. 8.8 Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Kommt eine Vertragspartei einer berechtigten Anforderung zur Sicherheitsleistung nicht nach, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Vertrag 14 Kalendertage nach einem schriftlichen Verlangen nach Sicherheit fristlos ohne weitere Ankündigung außerordentlich zu kündigen.

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Sicherheitsleistungen. 8.1 7.1 Die sw netz Stadtwerke Ansbach GmbH kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.2 7.2 Der Lieferant kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung von sw netz der Stadtwerke Ansbach GmbH verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass sw netz die Stadtwerke Ansbach GmbH seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.3 7.3 Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn • der Lieferant innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Lieferverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist, • Die sw netz die Stadtwerke Ansbach GmbH innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist. • gegen einen der Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. 8.4 7.4 Zur ergänzenden Beurteilung ihrer Bonität werden sich die Vertragspartner auf Anforderung die notwendigen Informationen wie z.B. Geschäftsberichte, Handelsregisterauszüge und ggf. weitergehende bonitätsrelevante Informationen unentgeltlich zur Verfügung stellen. 8.5 7.5 Als angemessen gilt eine Sicherheit, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Stromliefervertrag entspricht. 8.6 7.6 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 8.7 7.7 Die Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische unwiderrufliche Bürgschaft eines EU- Geldinstituts nach deutschem Recht mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern erbracht werden. 8.8 7.8 Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Kommt eine Vertragspartei einer berechtigten Anforderung zur Sicherheitsleistung nicht nach, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Vertrag 14 Kalendertage nach einem schriftlichen Verlangen nach Sicherheit fristlos ohne weitere Ankündigung außerordentlich zu kündigen.

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Sicherheitsleistungen. 8.1 13.1. Soweit Vorauszahlungen vereinbart sind, ist in Höhe der Vorauszahlung eine Vorauszahlungsbürgschaft zu stellen. Eine Rechnung über eine Vorauszahlung wird erst nach Eingang der Vorauszahlungsbürgschaft bei REHAU zur Zahlung fällig. Die sw netz kann Bürgschaft dient der Absicherung von Zahlungen, denen keine Gegenleistung in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangenvoller Höhe gegenübersteht. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erfolgt, wenn konkret zu besorgen sämtliche Lieferungen/Leistungen, für die die Sicherheit durch die Bürgschaft geleistet wird, vom Auftrag- nehmer vertragsgemäß erbracht worden sind oder die geleistete Vorauszahlung auf eine fällige Zahlung verrechnet worden ist, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.2 13.2. Der Lieferant kann Auftragnehmer leistet, sofern der Auftraggeber diese anfordert, eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in begründeten Fällen Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme, einschließlich aller Nachträge. Die Bürgschaft sichert insbesondere die termingerechte, abnahmefähige Ausführung der Lieferungen und Leistungen einschließlich des Anspruchs auf Verzugsschäden und Beseitigung bereits vor Abnahme bestehender Mängelansprüche. Der Sicherungszweck der Bürgschaft bezieht sich auch auf eventuelle Ansprüche auf Erstattung überhöhter Abschlagszahlungen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlags- zahlungen bis zur Höhe des Sicherheitsbetrages einzuhalten. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzu - zahlen, er ist auch nicht verpflichtet, den einbehaltenen Betrag zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird ausgezahlt, sobald eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung von sw netz verlangenvertragsgerechte Vertragserfüllungsbürgschaft nachgereicht wird. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn konkret zu besorgen sämtliche in ihr erfassten Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt sind und die vereinbarte Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche geleistet wurde sowie das Werk abgenommen ist. Demzufolge kann die Vertragserfüllungsbürgschaft auch nach Abnahme zur Abdeckung von Mängelansprüchen verwendet werden, dass sw netz seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wirdsolange keine vertragsgerechte Xxxxxxxx it für die Erfüllung der Mängelansprüche vorliegt. 8.3 Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor13.3. Als Mängelsicherheit behält der Auftraggeber 5 % von der berechtigten Bruttoschlussrechnungssumme bis zum Ende der Gewährleistungsfrist ein. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, wenn • die Mängelsicherheit auf ein Sparkonto mit gemeinschaftlicher Verfügungsgewalt einzuzahlen, er ist auch nicht verpflichtet, den einbehaltenen Betrag zu verzinsen. Der nach Einreichung der Lieferant innerhalb Schlussrechnung einbehaltene Betrag kann gegen eine Gewährleistungs- bürgschaft abgelöst werden. Die Rückgabe der Vertragsdauer mit seinen Lieferverpflichtungen zweimal in Verzug geraten istBürgschaftsurkunde erfolgt auf Verlangen, • Die sw netz innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist. • gegen einen der Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werdensobald die Mängel- haftungsfrist für die Mängelansprüche des Auftraggebers abgelaufen ist und die bis dahin erhobenen Ansprüche des Auftraggebers erfüllt worden sind. 8.4 Zur ergänzenden Beurteilung ihrer Bonität werden sich die Vertragspartner auf Anforderung die notwendigen Informationen wie z.B. Geschäftsberichte13.4. Sämtliche Bürgschaften sind als unbedingte, Handelsregisterauszüge und ggf. weitergehende bonitätsrelevante Informationen unentgeltlich zur Verfügung stellen. 8.5 Als angemessen gilt eine Sicherheitunbefristete, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Stromliefervertrag entspricht. 8.6 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 8.7 Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, selbstschuldnerische unwiderrufliche Bürgschaft eines EU- Geldinstituts nach deutschem Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu stellen. Die Bürgschaftserklärung erfolgt unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB, das Recht mit zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages sowie auf die Rechte gemäß § 775 BGB. Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und mit Aufrechenbarkeit gilt nicht für den Fall, dass die betreffende Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Die Bürgschaft ist der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern erbracht werdenausschließlichen Geltung deutschen Rechts sowie – nach Xxxx des Auftraggebers – dem Erfüllungsort oder dem Sitz des Auftraggebers als aus- schließlicher Gerichtsstand zu unterwerfen. Die Kosten für die Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. 8.8 Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind13.5. Kommt eine Vertragspartei einer berechtigten Anforderung zur Sicherheitsleistung nicht nach, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Vertrag 14 Kalendertage nach einem schriftlichen Verlangen nach Sicherheit fristlos ohne weitere Ankündigung außerordentlich zu kündigen648 BGB wird ausgeschlossen.

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Samples: Construction Contract

Sicherheitsleistungen. 8.1 Die sw netz kann Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangenHöhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten, wenn konkret zu besorgen ist, dass sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.2 Der Lieferant kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung von sw netz verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass sw netz seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.3 Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn • der Lieferant innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Lieferverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist, • Die sw netz innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist. • gegen einen der Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. 8.4 Zur ergänzenden Beurteilung ihrer Bonität werden sich Auf- tragnehmer die Vertragspartner auf Anforderung Sicherheit für die notwendigen Informationen wie z.B. Geschäftsberichte, Handelsregisterauszüge und ggf. weitergehende bonitätsrelevante Informationen unentgeltlich zur Verfügung stellen. 8.5 Als angemessen gilt eine Sicherheit, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach diesem Stromliefervertrag entspricht. 8.6 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 8.7 Die Sicherheit kann auch Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch eine selbstschuldnerische unwiderrufliche Bürgschaft eines EU- Geldinstituts nach deutschem Recht mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern erbracht werden. 8.8 Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Kommt eine Vertragspartei Hinterlegung noch durch Vorlage einer berechtigten Anforderung zur Sicherheitsleistung nicht nachBürgschaft, so ist die andere Vertragspartei NWKG berechtigt, den Vertrag 14 Kalendertage Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach einem schriftlichen Verlangen Abnahme und Stellung der Si- cherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftrag- gebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht er- füllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zu- rückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Ver- tragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit ab- gedeckte Ansprüche. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme einschließlich er- teilter Nachträge, sofern sich die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beläuft. Die Rückgabe einer nicht verwerteten Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt nach Sicherheit fristlos ohne weitere Ankündigung außerordentlich Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die zu kündigen.gewährende Bürgschaft muss eine Bestimmung enthalten, wonach Forderungen aus der Bürgschaft in keinem Fall vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Die Kosten der Bürgschaften trägt der Auftragnehmer. Für die Hinterlegung von Geld als Sicher- heit wird § 17 Abs. 6 S.4 vereinbart. Ansonsten gilt § 17 VOB/B.

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Samples: Bau Und Montageleistungen

Sicherheitsleistungen. 8.1 Die sw netz kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangen2.5.1 Der Betreiber der Schienenwege macht die Benutzung der Ei- senbahninfrastruktur von der Leistung einer angemessenen Si- cherheit abhängig, wenn konkret zu besorgen ist, dass Zweifel an der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt Zahlungsfähigkeit des Zugangsberechtigten bestehen. Dies gilt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wirdfür Zugangsbe- rechtigte im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AEG. 8.2 Der Lieferant kann 2.5.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Zugangsberechtigten be- stehen o bei länger als einen Monat dauerndem Zahlungsverzug mit einem vollen Rechnungsbetrag bzw. mit einer vollen monatlich zu ent- richtenden Zahlung sowie o bei Zahlungsrückständen in begründeten Fällen eine Höhe eines in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung von sw netz verlangenden vergangenen drei Monaten durchschnittlich zu entrichtenden monatlichen Gesam- tentgeltes. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Zugangsberechtigten bestehen auch dann, wenn konkret o das voraussichtlich zu besorgen entrichtende Entgelt die nach Einschät- zung einer Auskunftei vertretbare Kreditlinie des Zugangsberech- tigten übersteigt, o ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde, o er Prozesskostenhilfe beantragt hat oder o er länger als zwei Wochen unter der von ihm angegebenen Ad- resse nicht erreichbar ist, dass sw netz seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. 8.3 Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn • der Lieferant innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Lieferverpflichtungen zweimal 2.5.3 Angemessen ist eine Sicherheitsleistung in Verzug geraten ist, • Die sw netz innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimal Höhe des für verein- barte Leistungen jeweils in Verzug geraten isteinem Monat (Sicherungszeitraum) zu entrichtenden Gesamtentgeltes. • gegen einen der Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werdenDabei gilt Folgendes: 2.5.3.1 Sicherheit ist in Höhe des für den Rest des laufenden Monats insgesamt zu entrichtenden Entgeltes zu leisten. Im Anschluss daran ist Sicherheit jeweils in Höhe des für den Folgemonat ins- gesamt zu entrichtenden Entgeltes zu leisten. 8.4 Zur ergänzenden Beurteilung ihrer Bonität werden sich die Vertragspartner auf Anforderung die notwendigen Informationen wie z.B. Geschäftsberichte2.5.3.2 Werden für einen Sicherungszeitraum, Handelsregisterauszüge und ggf. weitergehende bonitätsrelevante Informationen unentgeltlich zur Verfügung stellenfür den bereits Sicher- heitsleistung erbracht wurde, weitere Leistungen vereinbart, ist zusätzlich Sicherheit für das hierfür zu entrichtende Entgelt zu leisten. 8.5 Als angemessen gilt eine Sicherheit2.5.4 Die Sicherheitsleistung kann gemäß § 232 BGB oder durch Bankbürgschaft (selbstschuldnerisch, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Stromliefervertrag entspricht. 8.6 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 8.7 Die Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische unwiderrufliche Bürgschaft eines EU- Geldinstituts nach deutschem Recht mit auf erstes Anfordern und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und Vorausklage) erbracht wer- den. Die Bürgschaft einer Bank, die von einer Rating-Agentur mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern erbracht werdendem Non-Investment Grade versehen wurde, wird nicht akzep- tiert. 8.8 Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück 2.5.5 Der Betreiber der Schienenwege macht das Verlangen nach Si- cherheitsleistung in Textform geltend. Für die Fälligkeit der Si- cherheitsleistung gilt Folgendes: 2.5.5.1 Ist Entgelt für den Rest des laufenden Monats zu gebensichern, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sindmuss die Sicherheitsleistung binnen fünf Bankarbeitstagen nach Zu- gang des Sicherungsverlangens erbracht sein. 2.5.5.2 Ist Entgelt für einen Folgemonat zu sichern, muss die Sicher- heitsleistung spätestens zwei Werktage vor dem Beginn des Folgemonats erbracht sein. 2.5.5.3 Ist Entgelt für weitere in einen Sicherungszeitraum, für den be- reits Sicherheitsleistung erbracht wurde, fallende Leistungen zu sichern, muss die hierauf entfallende Sicherheitsleistung spätes- tens zwei Werktage vor Leistungsbeginn erbracht sein. Kommt eine Vertragspartei einer berechtigten Anforderung zur Ist dies aufgrund kurzfristig vereinbarter Leistungen nicht mehr zeitge- recht möglich, muss die Sicherheitsleistung jedenfalls vor Leis- tungsbeginn erbracht sein. 2.5.6 Kann der Betreiber der Schienenwege die rechtzeitige Erbrin- gung der Sicherheitsleistung nicht nachfeststellen, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Vertrag 14 Kalendertage nach einem schriftlichen Verlangen nach Sicherheit fristlos er ohne weitere Ankündigung außerordentlich zu kündigen.zur Leistungsverweigerung berechtigt, bis die Si- cherheitsleistung nachweislich erbracht worden ist. Der Zugangsberechtigte kann die Sicherheitsleistung durch Entgeltvoraus- zahlung abwenden

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen (Snb)