Sicherheitsleistungen. Die Holzabfuhr kann vor Bezahlung des Kaufpreises freigegeben werden, wenn ein vom Verkäufer akzeptiertes Geld- oder sonstiges Bürgschaftsinstitut mit Firmensitz in Deutschland eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausstellt. Die Höhe der Bürgschaft muss mindestens die Summe aller Forderungen des Ver- käufers inklusive der Umsatzsteuer abdecken. Bei Verkäufen mit Liefervertrag muss die Bürgschaft den Wert einer durchschnittlichen Quartalsquote, mindestens jedoch 80 % der höchsten Quartalsquote abdecken. Bürgschaften sind grundsätzlich unbe- fristet in der vom Verkäufer vorgegebenen Formulierung zu stellen. Befristete Bürg- schaften werden nur akzeptiert, wenn die Befristung mindestens drei Monate über den vereinbarten letzten Bereitstellungstermin hinausreicht.
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Sicherheitsleistungen. Die Holzabfuhr kann vor Bezahlung des Kaufpreises freigegeben werden, wenn ein vom Verkäufer akzeptiertes Geld- oder sonstiges Bürgschaftsinstitut mit Firmensitz in Deutschland eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausstellt. Die Höhe der Bürgschaft muss mindestens die Summe aller Forderungen des Ver- käufers Verkäufers inklusive der Umsatzsteuer abdecken. Bei Verkäufen mit Liefervertrag muss die Bürgschaft den Wert einer durchschnittlichen Quartalsquote, mindestens jedoch 80 % der höchsten Quartalsquote abdecken. Bürgschaften sind grundsätzlich unbe- fristet unbefristet in der vom Verkäufer vorgegebenen Formulierung zu stellen. Befristete Bürg- schaften Bürgschaften werden nur akzeptiert, wenn die Befristung mindestens drei Monate über den vereinbarten letzten Bereitstellungstermin hinausreicht.
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Sicherheitsleistungen. Die Holzabfuhr kann vor Bezahlung des Kaufpreises freigegeben werden, wenn ein vom Verkäufer akzeptiertes Geld- oder sonstiges Bürgschaftsinstitut mit Firmensitz in Deutschland eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausstellt. Die Höhe der Bürgschaft muss mindestens die Summe aller Forderungen des Ver- käufers Verkäufers inklusive der Umsatzsteuer abdecken. Bei Verkäufen mit Liefervertrag muss die Bürgschaft den Wert einer durchschnittlichen Quartalsquote, mindestens jedoch 80 % der höchsten Quartalsquote abdecken. Bürgschaften sind grundsätzlich unbe- fristet unbefristet in der vom Verkäufer vorgegebenen Formulierung zu stellen. Befristete Bürg- schaften Bürgschaften werden nur akzeptiert, wenn die Befristung mindestens drei Monate über den vereinbarten letzten Bereitstellungstermin hinausreicht. Darüber hinaus können zwischen Käufer und Verkäufer andere Absicherungsvarianten (z.B. Absicherung über Warenkreditversicherungen oder Abschlagszahlungen) vereinbart werden.
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Sicherheitsleistungen. Die Holzabfuhr kann vor Bezahlung des Kaufpreises freigegeben werden, wenn ein vom Verkäufer akzeptiertes akzep- tiertes Geld- oder sonstiges Bürgschaftsinstitut mit Firmensitz in Deutschland eine selbstschuldnerische un- bedingte Bürgschaft ausstellt. Die Höhe der Bürgschaft muss mindestens die Summe aller Forderungen des Ver- käufers Verkäufers inklusive der Umsatzsteuer Um- satzsteuer abdecken. Bei Verkäufen mit Liefervertrag Holzliefervertrag muss die Bürgschaft den Wert einer durchschnittlichen durchschnitt- lichen Quartalsquote, mindestens jedoch 80 % der höchsten Quartalsquote abdecken. Bürgschaften sind grundsätzlich unbe- fristet unbefristet in der vom Verkäufer vorgegebenen Formulierung zu stellen. Befristete Bürg- schaften Bürgschaf- ten werden nur akzeptiert, wenn die Befristung mindestens drei Monate über den vereinbarten letzten Bereitstellungstermin hinausreicht. Darüber hinaus können zwischen Käufer und der WBH als Vermittler andere Absicherungsvarianten (z.B. Absicherung über Warenkreditversicherungen) vereinbart werden.
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Samples: Sales Contracts
Sicherheitsleistungen. Die Holzabfuhr kann vor Bezahlung des Kaufpreises freigegeben werden, wenn ein vom Verkäufer akzeptiertes Geld- oder sonstiges Bürgschaftsinstitut mit Firmensitz in Deutschland eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausstellt. Die Höhe der Bürgschaft muss mindestens die Summe aller Forderungen des Ver- käufers Verkäufers inklusive der Umsatzsteuer abdecken. Bei Verkäufen mit Liefervertrag muss die Bürgschaft den Wert einer durchschnittlichen Quartalsquote, mindestens jedoch 80 % der höchsten Quartalsquote abdecken. Bürgschaften sind grundsätzlich unbe- fristet unbefristet in der vom Verkäufer vorgegebenen Formulierung zu stellen. Befristete Bürg- schaften Bürgschaften werden nur akzeptiert, wenn die Befristung mindestens drei Monate über den vereinbarten letzten Bereitstellungstermin hinausreicht. Die Auswahl der geeigneten Sicherheitsleistung trifft die HVS. Der Waldbesitzer trägt ein verbleibendes Restrisiko bei Zahlungsausfällen aufgrund eines nicht durch die Sicherheitsleistung abgedeckten Teils der Forderung.
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