Sicherheitsleistungen. Der leistungserbringende Vertragspartner ist berechtigt, vom jeweils Entgelt schuldenden Vertragspartner eine Sicherheitsleistung zu fordern. Sollte die Erbringung einer Sicherheit gefordert werden, so richtet sich diese nach folgenden Bestimmungen. 12 . 4 . 1 Höhe der Sicherheitsleistung Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Wurden noch keine derartigen Leistungen durch A1 für den ISP/VoB-only Vertragspartner erbracht, wird die Höhe der Sicherheitsleistung anhand der zukünftig zu erwartenden Rechnungsbeträge von A1 festgelegt. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatzsaldo als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung angepasst. 12 . 4 . 2 Art der Sicherheitsleistung Nach Xxxx des Vertragspartners, von dem die Sicherheitsleistung gefordert wird, sind folgende Alternativen zur Erlegung einer Sicherheitsleistung möglich: • Bankgarantie • Patronatserklärung Die Leistung einer Sicherheit hat binnen 14 Tagen nach einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung durch den aufgeforderten Vertragspartner zu erfolgen. Wird die Sicherheitsleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß binnen 14 Tagen erbracht, so ist eine Nachfrist von sieben Tagen zu setzen. Wird die Sicherheit nicht binnen dieser Nachfrist gelegt, so kann eine außerordentliche Kündigung gemäß Punkt 17.3.3 erfolgen. Der die Sicherheit leistende Vertragspartner kann die Art der Sicherheitsleistung nach Ablauf eines jeden Quartals durch eine jeweils andere Art ersetzen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend Punkt 12.4.1 angepasst. 12 . 4 . 3 Bankgarantie Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt beim anderen Vertragspartner eine Bankgarantie in der Höhe gemäß Punkt 12.4.1. Die Bankgarantie muss von einem Kreditinstitut ausgestellt werden, welches einen Sitz in einem EWR-Land oder der Schweiz hat. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (abstrakte Bankgarantie) und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung (Ausstellung auf einen „Höchstbetrag“) durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Bankgarantie hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs einer solchen Bankgarantie hat eine gültige Bankgarantie für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. Jener Vertragspartner, welcher die Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie erbringt, trägt dafür sämtliche Kosten einschließlich aller Gebühren und Abgaben. 12 . 4 . 4 Patronatserklärung Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung einer Muttergesell- schaft in der Höhe gemäß Punkt 12.4.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheits- leistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronats- erklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. 12 . 4 . 5 Rückgabe der Sicherheitsleistung Der Vertragspartner, der eine Sicherheit gefordert und erhalten hat, ist jederzeit berechtigt, diese Sicherheitsleistung zur Gänze oder Teile davon zurückzustellen.
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Samples: Wholesale Standardangebot
Sicherheitsleistungen. 7.1 Der leistungserbringende Vertragspartner ist berechtigtNetzbetreiber kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangen, vom jeweils Entgelt schuldenden Vertragspartner eine Sicherheitsleistung wenn konkret zu fordern. Sollte die Erbringung einer Sicherheit gefordert werdenbesorgen ist, so richtet sich diese nach folgenden Bestimmungen. 12 . 4 . 1 Höhe dass der Sicherheitsleistung Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Wurden noch keine derartigen Leistungen durch A1 für den ISP/VoB-only Vertragspartner erbracht, wird die Höhe der Sicherheitsleistung anhand der zukünftig zu erwartenden Rechnungsbeträge von A1 festgelegt. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatzsaldo als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung angepasst. 12 . 4 . 2 Art der Sicherheitsleistung Nach Xxxx des Vertragspartners, von dem die Sicherheitsleistung gefordert wird, sind folgende Alternativen zur Erlegung einer Sicherheitsleistung möglich: • Bankgarantie • Patronatserklärung Die Leistung einer Sicherheit hat binnen 14 Tagen nach einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung durch den aufgeforderten Vertragspartner zu erfolgen. Wird die Sicherheitsleistung Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht ordnungsgemäß binnen 14 Tagen erbrachtrechtzeitig nachkommen wird.
7.2 Der Lieferant kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung von Netzbetreiber verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass der Netzbetreiber seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird.
7.3 Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn • der Lieferant innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Lieferverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist, • der Netzbetreiber innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist. • gegen einen der Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
7.4 Zur ergänzenden Beurteilung ihrer Bonität werden sich die Vertragspartner auf Anforderung die notwendigen Informationen wie z.B. Geschäftsberichte, Handelsregisterauszüge und ggf. weitergehende bonitätsrelevante Informationen unentgeltlich zur Verfügung stellen.
7.5 Als angemessen gilt eine Sicherheit, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Stromliefervertrag entspricht.
7.6 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
7.7 Die Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische unwiderrufliche Bürgschaft eines EU- Geldinstituts nach deutschem Recht mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern erbracht werden.
7.8 Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Kommt eine Vertragspartei einer berechtigten Anforderung zur Sicherheitsleistung nicht nach, so ist eine Nachfrist von sieben Tagen zu setzen. Wird die Sicherheit nicht binnen dieser Nachfrist gelegt, so kann eine außerordentliche Kündigung gemäß Punkt 17.3.3 erfolgen. Der die Sicherheit leistende Vertragspartner kann die Art der Sicherheitsleistung nach Ablauf eines jeden Quartals durch eine jeweils andere Art ersetzen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend Punkt 12.4.1 angepasst. 12 . 4 . 3 Bankgarantie Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt beim anderen Vertragspartner eine Bankgarantie in der Höhe gemäß Punkt 12.4.1. Die Bankgarantie muss von einem Kreditinstitut ausgestellt werden, welches einen Sitz in einem EWR-Land oder der Schweiz hat. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (abstrakte Bankgarantie) und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung (Ausstellung auf einen „Höchstbetrag“) durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Bankgarantie hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs einer solchen Bankgarantie hat eine gültige Bankgarantie für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. Jener Vertragspartner, welcher die Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie erbringt, trägt dafür sämtliche Kosten einschließlich aller Gebühren und Abgaben. 12 . 4 . 4 Patronatserklärung Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung einer Muttergesell- schaft in der Höhe gemäß Punkt 12.4.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheits- leistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronats- erklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. 12 . 4 . 5 Rückgabe der Sicherheitsleistung Der Vertragspartner, der eine Sicherheit gefordert und erhalten hat, ist jederzeit Vertragspartei berechtigt, diese Sicherheitsleistung zur Gänze oder Teile davon zurückzustellenden Vertrag 14 Kalendertage nach einem schriftlichen Verlangen nach Sicherheit fristlos ohne weitere Ankündigung außerordentlich zu kündigen.
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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Elektrischer Energie Zur Deckung Von Netzverlusten
Sicherheitsleistungen. Der leistungserbringende Vertragspartner ist berechtigt(1) Wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist, vom jeweils Entgelt schuldenden Vertragspartner eine Sicherheitsleistung zu fordern. Sollte gelten die Erbringung einer §§ 232 bis 240 BGB, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Die Sicherheit gefordert werdendient dazu, so richtet sich diese nach folgenden Bestimmungen. 12 . 4 . 1 Höhe die vertragsgemäße Ausführung der Sicherheitsleistung Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Wurden noch keine derartigen Leistungen durch A1 für den ISP/VoB-only Vertragspartner erbracht, wird Ar- beit und die Höhe der Sicherheitsleistung anhand der zukünftig zu erwartenden Rechnungsbeträge von A1 festgelegt. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatzsaldo als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogenMängelansprüche sicherzustellen. Die Höhe Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Ver- pflichtungen aus dem Auftrag bzw. Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung angepasst. 12 . 4 . 2 Art Leistung einschließlich Abrech- nung, Mängelansprüche und Schadensersatz, auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Sicherheitsleistung Nach Xxxx des Vertragspartners, Zinsen sowie von dem Ansprü- chen nach § 1a AEntG. Die Sicherheit für Mängelansprüche er- streckt sich auf die Sicherheitsleistung gefordert wird, sind folgende Alternativen zur Erlegung einer Sicherheitsleistung möglich: • Bankgarantie • Patronatserklärung Die Leistung einer Sicherheit hat binnen 14 Tagen nach einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung durch den aufgeforderten Vertragspartner zu erfolgen. Wird Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Sicherheitsleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß binnen 14 Tagen erbracht, so ist eine Nachfrist Erstattung von sieben Tagen zu setzen. Wird die Sicherheit nicht binnen dieser Nachfrist gelegt, so kann eine außerordentliche Kündigung gemäß Punkt 17.3.3 erfolgen. Der die Sicherheit leistende Vertragspartner kann die Art Überzahlungen ein- schließlich der Sicherheitsleistung nach Ablauf eines jeden Quartals durch eine jeweils andere Art ersetzen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend Punkt 12.4.1 angepasst. 12 . 4 . 3 Bankgarantie Jener Vertragspartner, der eine Zinsen.
(3) Sofern Sicherheit zu leisten hatist, hinterlegt beim anderen Vertragspartner ist diese durch eine Bankgarantie unwiderrufli- che Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten. Das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer muss - in der Höhe gemäß Punkt 12.4.1Europäischen Gemeinschaft oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein.
(4) Der Auftragnehmer hat Bürgschaften binnen 18 Werktagen nach Abschluss des Rahmenvertrages bzw. Die Bankgarantie muss von einem Kreditinstitut ausgestellt der Be- stellung zu stellen. Sofern Bürgschaften allein für Mängelansprüche verlangt werden, welches einen Sitz in einem EWR-Land oder hat der Schweiz hat. Auftragnehmer spätestens mit Vorlage der Schlussrech- nung die Bürgschaftsurkunde einzureichen.
(5) Die Inanspruchnahme Kosten der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
(6) Die Bürgschaftsurkunde für die an den Auftragnehmer überlasse- nen Zutrittsmittel wird auf Verlangen des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (abstrakte Bankgarantie) und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch Auftragnehmers zurück- gegeben, wenn die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung (Ausstellung auf einen „Höchstbetrag“) durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Bankgarantie hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs einer solchen Bankgarantie hat eine gültige Bankgarantie für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. Jener Vertragspartner, welcher die Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie erbringt, trägt dafür sämtliche Kosten einschließlich aller Gebühren und Abgaben. 12 . 4 . 4 Patronatserklärung Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung einer Muttergesell- schaft in der Höhe gemäß Punkt 12.4.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheits- leistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronats- erklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. 12 . 4 . 5 vollzählige Rückgabe der Sicherheitsleistung Der Vertragspartner, der eine Sicherheit gefordert und erhalten hat, ist jederzeit berechtigt, diese Sicherheitsleistung zur Gänze oder Teile davon zurückzustellenausgehändigten Zu- trittsmittel erfolgt ist.
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Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Montage Und Serviceleistungen
Sicherheitsleistungen. Der leistungserbringende Vertragspartner ist berechtigt, vom jeweils Entgelt schuldenden Vertragspartner eine Sicherheitsleistung zu fordern. Sollte die Erbringung einer Sicherheit gefordert werden, so richtet sich diese nach folgenden Bestimmungen. 12 . 4 . 1 Höhe der Sicherheitsleistung Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer mindestens ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der durchschnittliche Dreimonatsumsatzsaldo der letzten vier Quartale als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Wurden noch keine derartigen Leistungen durch die A1 Telekom Austria für den ISP/VoB-only Vertragspartner erbracht, wird die Höhe der Sicherheitsleistung anhand der zukünftig zu erwartenden Rechnungsbeträge von A1 Telekom Austria festgelegt. Liegt ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis zu den vertragsgegenständlichen Leistungen vor, dessen Dauer weniger als ein Jahr umfasst hat, so wird maximal der zuletzt verfügbare Dreimonatsumsatzsaldo als Höhe der Sicherheitsleistung herangezogen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend dieser Regelung angepasst. 12 . 4 . 2 Art der Sicherheitsleistung Nach Xxxx des Vertragspartners, von dem die Sicherheitsleistung gefordert wird, sind folgende Alternativen zur Erlegung einer Sicherheitsleistung möglich: • Bankgarantie • Patronatserklärung Die Leistung einer Sicherheit hat binnen 14 Tagen nach einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung durch den aufgeforderten Vertragspartner zu erfolgen. Wird die Sicherheitsleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß binnen 14 Tagen erbracht, so ist eine Nachfrist von sieben Tagen zu setzen. Wird die Sicherheit nicht binnen dieser Nachfrist gelegt, so kann eine außerordentliche Kündigung gemäß Punkt °17.3.3 erfolgen. Der die Sicherheit leistende Vertragspartner kann die Art der Sicherheitsleistung nach Ablauf eines jeden Quartals durch eine jeweils andere Art ersetzen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird quartalsweise entsprechend Punkt °12.4.1 angepasst. 12 . 4 . 3 Bankgarantie Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt beim anderen Vertragspartner eine Bankgarantie in der Höhe gemäß Punkt °12.4.1. Die Bankgarantie muss von einem Kreditinstitut ausgestellt werden, welches einen Sitz in einem EWR-Land oder der Schweiz hat. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (abstrakte Bankgarantie) und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung (Ausstellung auf einen „Höchstbetrag“) durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Bankgarantie hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs einer solchen Bankgarantie hat eine gültige Bankgarantie für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. Jener Vertragspartner, welcher die Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie erbringt, trägt dafür sämtliche Kosten einschließlich aller Gebühren und Abgaben. 12 . 4 . 4 Patronatserklärung Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung einer Muttergesell- schaft Muttergesellschaft in der Höhe gemäß Punkt °12.4.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheits- leistung Sicherheitsleistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronats- erklärung Patronatserklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Werktag vorzulegen. 12 . 4 . 5 Rückgabe der Sicherheitsleistung Der Vertragspartner, der eine Sicherheit gefordert und erhalten hat, ist jederzeit berechtigt, diese Sicherheitsleistung zur Gänze oder Teile davon zurückzustellen.
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Samples: Wholesale Standardangebot