Common use of Softwarepflege Clause in Contracts

Softwarepflege. (a) Grundlegende Pflegeservices. Die Software-Pflegeservices umfassen (a) die Lieferung von Software-Updates, (b) Fehlerbehebungen im Sinne dieser Vereinbarung in der Software und (c) die Erbringung von Telefon-Support im Zusammenhang mit der Software. Software-Pflegeservices werden gemäß den Bedingungen dieses Abschnitts 3 für diejenigen Kunden erbracht, die im Rahmen dieser Vereinbarung Software-Pflegeservices für die einschlägige Software bestellt haben. Pflegeservices für die Software sind und bleiben im Rahmen dieser Vereinbarung nur insofern verfügbar, als sie von SISW im Hinblick auf die Software oder einen Teil der Software dem Kundenstamm allgemein angeboten werden. (b) Zusätzliche und Optionale Pflegeservices. Für bestimmte SISW-Softwareprodukte stehen auf Anfrage zusätzliche Supportlevels und optionale Services zur Verfügung. Verbesserte Supportlevels und optionale Leistungen, wie etwa Fernsupport (Fernverbindung auf Anfrage), agentenseitige Diagnoseleistungen (Fernüberwachung), Korrekturleistungen vor Ort, Support für frühere Versionen und erweiterte Supportzeiten, sind für spezifische SISW-Softwareprodukte verfügbar. Die Bedingungen, zu denen diese Services erbracht werden, sowie die Softwareprodukte, auf die sie Anwendung finden, sind in den Produktspezifischen Bedingungen beschrieben.

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Samples: Endnutzer Lizenzvertrag, Endnutzer Lizenzvertrag, Endnutzer Lizenzvertrag