Vergütung nach Aufwand Musterklauseln

Vergütung nach Aufwand mit einer Obergrenzenregelung gemäß Anlage 2a gemäß Nr. 4.3. Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2a enthalten.
Vergütung nach Aufwand mit einer Obergrenzenregelung gem. Anlage 2a Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie)‌ Preis innerhalb der Zeiten‌ Pos. Nr. SAP-Artikel- Nr.‌ Artikelbezeichnung/-code Menge Mengen- einheit Einzelpreis Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2a enthalten.
Vergütung nach Aufwand. Sofern in dem geltenden Einzelvertrag oder im Angebot nichts Gegenteiliges festgelegt ist, werden die Servicesgebühren nach Aufwand berechnet. Zum Zweck dieses Vertrags bedeutet „nach Aufwand“, dass Servicesgebühren nach den folgenden Regeln berechnet, in Rechnung gestellt und bezahlt werden: a) Die Servicesgebühren werden berechnet, indem die Anzahl der Stunden/Tage, die von OT bezüglich der Services gearbeitet werden, mit dem anwendbaren Stunden-/Tagessatz, der in dem anwendbaren Einzelvertrag oder im Angebot festgelegt ist, multipliziert wird, b) Meilensteine und Abnahmekriterien, die in dem geltenden Einzelvertrag oder im Angebot festgelegt sind, werden nur für Projektmanagementzwecke verwendet und beeinträchtigen nicht das Recht von OT, dem Auftraggeber die geltenden Servicesgebühren und Kosten in Rechnung zu stellen, c) der Auftraggeber ist verpflichtet, vollendete Services laut Rechnung zu bezahlen, ganz gleich ob alle Services in dem Einzelvertrag oder im Angebot erbracht worden sind, und d) jedwede Bezugnahme auf „die geschätzten Servicesgebühren und -ausgaben“, die „Gesamtgebühr“, die „Höchstgebühr“, die „Gebührenangabe“ oder die „notierte Gebühr“ (oder sonstige ähnliche Wendungen) gilt lediglich als Schätzung der Gesamtservicesgebühren, die nur für Planungs- und Haushaltsplanungszwecke angegeben wird, und nicht als verbindliche Zusage, dass alle Services für eine Gesamtservicesgebühr, die dieser Schätzung entspricht oder geringer als diese ist, erbracht werden.
Vergütung nach Aufwand. Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro vergütet.
Vergütung nach Aufwand. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung nicht bereits aufgrund einer anderen Regelung dieses Vertrages geschuldet und vergütet wird. Soweit die Leistungen nicht nach Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 vergütet werden, erfolgt die Vergütung für Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.2 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.3 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1.
Vergütung nach Aufwand. Bei Vereinbarung einer Vergütung nach Aufwand, mit oder ohne Vergütungsobergrenze, stellt der Auftragnehmer seine Leistungen jeweils nach Leistungserbringung entsprechend den vereinbarten Abrechnungszeiträumen in Rechnung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung vereinbarter Vergütungsobergrenzen. Ein Anspruch auf die Vergütung von Leistungen über die Vergütungsobergrenze hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm vor Erteilung des Auftrags durchgeführte Kalkulation des Aufwands nicht überschritten wird. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald für ihn erkennbar wird, dass der geschätzte Aufwand nach Tagessätzen voraussichtlich überschritten wird. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer in schriftlicher Form mitteilen, ob er dieser Überschreitung zustimmt. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, so hat der Auftragnehmer seine Leistungen zum ursprünglich kalkulierten und vereinbarten Aufwand zu erbringen. Der Auftragnehmer kann die Zustimmung verlangen, wenn er die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Wenn der Auftragnehmer wiederholt Anpassungen der Aufwandsschätzung vornimmt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Vergütung nach Aufwand. 13.1 Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Aufwände von gripsware gemäß den vereinbarten Konditionen und mangels Vereinbarung nach der Preisliste von gripsware, wie sie jeweils aktuell auf der Webseite von gripsware veröffentlicht ist: a) Wenn die Parteien einen Tagessatz vereinbaren, gilt dieser für acht (8) Arbeitsstunden pro Arbeitstag pro Person; ein Stundensatz beträgt in diesem Fall ein Achtel des Tagessatzes. Nicht voll geleistete Stunden werden anteilig je 30 Minuten bei kaufmännischer Rundung bezogen auf den jeweiligen Tagessatz vergütet. b) Tages- bzw. Stundensätze schließen eventuelle Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie Samstags-, Sonntags- und Nachtzuschläge nicht ein, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben. Soll auf Wunsch des Kunden ausnahmsweise in diesen Zeiten gearbeitet werden, sind individuell die entsprechenden Zuschläge zu vereinbaren. gripsware stellt die Anschrift Kontakt Bankverbindung Geschäftsführer Internet + E-Mail Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx Tel. +00 0000 000000 Fax +00 0000 0000000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: HYVE DE MM 463 Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Fürth HRB 18264 xxx.xxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxx.xx Rechnung monatlich im Nachhinein und unter Angabe von erbrachtem Leistungsumfang und Leistungsart. Die Angaben sollen mindestens folgende Informationen erhalten: Datum, Name der Person, nachvollziehbare Beschreibung der Tätigkeit, Dauer. 13.2 Wird eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, hat dies keine Auswirkung auf eine etwaige werkvertragliche Qualifizierung der Services.
Vergütung nach Aufwand mit einer Obergrenzenregelung gemäß Anlage 2a Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie)‌ Preis innerhalb der Zeiten‌ gemäß Nr. 4.3. Pos. Nr. SAP-Artikel- Nr.‌ Artikelbezeichnung/-code Menge Mengen- einheit Einzelpreis Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2a enthalten. Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Xxxxxx 0x. Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr. .
Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines Leistungsnachweises entsprechend Muster 1 – Leistungsnachweis Dienstleistung – ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von € gemäß 4.3.1 gemäß 4.3.2 Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr. .
Vergütung nach Aufwand. 14.2.1. Soweit die Vertragspartner eine Abrechnung nach Aufwand vereinbaren gelten die Regelungen dieser Ziffer 14.2. 14.2.2. Bei einer Abrechnung nach Aufwand ist die NotarNet berechtigt, die erbrachten Zeiten und die Kosten verwendeter Drittleistungen (insbesondere Software, Hardware, sonstiges Material) abzurechnen. Reisekosten werden nach den üb- lichen Sätzen erstattet. Reisezeiten sind abrechenbarer Zeitaufwand, es sei denn der Mitarbeiter konnte während der Reisezeit für andere Tätigkeiten im In- teresse der NotarNet eingesetzt werden. 14.2.3. Für die Zeitabrechnung gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung von der NotarNet mitgeteilten oder im Internet bereitgestellten Stundensätze. 14.2.4. Die Abrechnung erfolgt auf 15 Minuten genau. Der Abrechnung ist eine Aufstel- lung der erbrachten Zeiten, aus der die Tätigkeit hervorgeht, beizufügen.