Verlängerung. 5.1 Der Erasmus+ Aufenthalt kann nach Maßgabe zur Verfügung stehender Monate (maximal insgesamt 12 Monate pro Studienzyklus, zusätzlich müssen die entsprechenden Vereinbarungen in den inter-institutionellen Abkommen der beteiligten Hochschuleinrichtungen berücksichtigt werden) verlängert werden.
5.2 Die Verlängerung muss unmittelbar an die bereits vereinbarte Mobilitätsphase anschließen, sodass damit ein einziger durchgehender Erasmus+ Studienaufenthalt vorliegt, der mit dem ersten Tag des ursprünglichen Vertragszeitraums beginnt und mit dem letzten Tag des Verlängerungszeitraums endet.
5.3 Der Verlängerungszeitraum muss mindestens 15 Tage betragen.
5.4 Für eine Verlängerung der Mobilitätsphase muss der bzw. die Teilnehmer/in spätestens einen Monat vor Beginn des Verlängerungszeitraums einen vollständig ausgefüllten und von der Gastinstitution bestätigten Verlängerungsantrag bei der zuständigen Abteilung oder Ansprechperson der Heimatinstitution vorlegen. Nach Prüfung der Notwendigkeit kann die Heimatinstitution die Verlängerung genehmigen und den bzw. die Teilnehmer/in an die NA nominieren.
5.5 Bei einer Nominierung durch die Heimatinstitution besteht noch kein Rechtsanspruch auf einen zusätzlichen Mobilitätszuschuss für die Verlängerung. Ein Zuschuss für die Verlängerung kann nur nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel gewährt werden. Ein Anspruch auf Auszahlung eines zusätzlichen Zuschusses für die Verlängerung besteht erst nach fristgerechter beidseitiger Unterzeichnung einer „Zusatzvereinbarung über die Verlängerung eines Erasmus+ Studienaufenthaltes” durch den bzw. die Teilnehmer/in und die NA.
5.6 Die Anzahl der Verlängerungsmonate und -tage sowie der allfällige Zuschuss für die Verlängerung werden aufgrund der Gesamtaufenthaltsdauer berechnet. Dieser zuerkannte Gesamtaufenthaltszeitraum muss durch die vorzulegende Aufenthaltsbestätigung belegt werden und bildet die Basis für die tagesgenaue Endabrechnung des Zuschusses. Es werden nur Bestätigungen akzeptiert, die frühestens in der letzten Woche des Aufenthalts ausgestellt wurden.
Verlängerung. Sofern Sie Samsara nicht mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum der Lizenz schriftlich von Ihrer Absicht in Kenntnis setzen, die automatische Verlängerung des entsprechenden Auftragsformulars oder eines anderen Vertrags, den Sie für den Kauf von Produkten abgeschlossen haben oder in dessen Rahmen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, zu kündigen, kann Samsara nach eigenem Ermessen jederzeit, bis zu neunzig (90) Tage nach Ablaufdatum der Lizenz, Ihre Lizenzlaufzeit für die entsprechenden oder im Wesentlichen gleichwertigen Produkte, mit Wirkung zum Ablaufdatum der Lizenz, um den längeren der folgenden Zeiträume verlängern, : (i) ein Jahr, (ii) derselbe Zeitraum wie die unmittelbar vorangegangene Lizenzlaufzeit; oder (iii) ein Zeitraum, um die Ablaufdaten der Lizenz mit einer anderen Ihrer aktiven Aufträge in Einklang zu bringen) (jeder dieser Zeiträume oder jede Verlängerungslizenzlaufzeit der betreffenden Produkte nach der ursprünglichen Laufzeit ist eine "Verlängerungslaufzeit"). Vorbehaltlich der im vorstehenden Satz dargelegten Verlängerungsrechte von Samsara können Sie und Samsara sich gemeinsam darauf einigen, ein neues Auftragsformular abzuschließen, um Ihre Lizenzlaufzeit nach dem Lizenzablaufdatum zu verlängern. Dieses neue Auftragsformular kann zusätzliche oder andere Produkte oder Lizenzlaufzeiten enthalten, soweit dies einvernehmlich vereinbart wird. Wenn Samsara Ihre Lizenzlaufzeit automatisch verlängert, ohne dass der Kunde ein neues Auftragsformular wie im ersten Satz dieses Absatzes beschrieben ausfüllt, dann werden die Lizenzpreise für jede Verlängerungslaufzeit den Lizenzpreis für den unmittelbar vorhergehenden Lizenzzeitraum (d. h. die Anfangslaufzeit oder die unmittelbar vorhergehende Verlängerungslaufzeit) zusätzlich 5 % jährlich ab dem ursprünglichen Kaufdatum zeitanteilig nicht übersteigen, und Ihre Zahlungsmethode und -bedingungen bleiben die gleichen, wie auf dem jeweiligen Auftragsformular angegeben (z. B. monatlich, wenn Ihnen monatliche Zahlungen gestattet wurden, oder jährlich, wenn Ihnen jährliche Zahlungen oder Vorauszahlungen gestattet wurden). Wenn Ihre Lizenzlaufzeit nach Beendigung der unmittelbar vorhergehenden Lizenzlaufzeit verlängert wird und Samsara es Ihnen nach eigenem Ermessen gestattet, die jeweiligen Produkte während dieser Zwischenzeit weiter zu verwenden, gilt diese Vereinbarung für diese Nutzung und Samsara behält sich das Recht vor, (i) Ihnen diese Nutzung zum Verlängerungslizenzpreis in Rec...
Verlängerung. (i) Bei der Verlängerung eines Abonnements kann vom Kunden die Unterzeichnung eines neuen Vertrags, eines Ergänzenden Vertrags oder einer Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag verlangt werden.
(ii) Das Abonnement des Kunden verlängert sich automatisch, sofern er seinem Handelspartner nicht vor Ablauf der Laufzeit mitteilt, dass er keine Verlängerung beabsichtigt.
Verlängerung. Die Lizenz des Kunden für Produkte und Services läuft am Ende der jeweils geltenden Lizenzlaufzeit ab. Bei Verlängerung der Lizenzlaufzeit gilt die Lizenz des Kunden für diejenigen Versionen der Produkte und Services, die zum Zeitpunkt der Verlängerung verfügbar sind.
Verlängerung. 12.1 Die Software und/oder die Software-Support- und -Wartungsdienstleistungen werden für die im jeweiligen Lieferauftrag angegebene Anfängliche Laufzeit bereitgestellt bzw. erbracht. UBS hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Anfängliche Laufzeit bzw. die zu diesem Zeitpunkt laufende Verlängerungslaufzeit in Übereinstimmung mit der nachstehen- den Klausel 12.4 um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten ab dem jeweiligen Ablaufdatum zu verlängern. (HINWEIS: Ist im Lieferauftrag angegeben, dass die Vereinbarung israelischem Recht unterliegt, findet diese Klausel 12.1 keine Anwendung.)
12.2 Der Leistungserbringer wird den UBS Contract Manager min- destens 90 Tage vor dem jeweiligen Ablaufdatum schriftlich über den bevorstehenden Ablauf informieren.
12.3 Daraufhin wird UBS den Leistungserbringer vor dem jeweiligen Ablaufdatum schriftlich benachrichtigen, wenn UBS sich dafür entscheidet, die Lizenz für die Software und/oder die Erbrin- gung der Software-Support- und -Wartungsdienstleistungen für eine erste oder nachfolgende Verlängerungslaufzeit zu verlän- gern.
12.4 Alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben für jede Verlängerungslaufzeit unverändert, wobei der Leistungserbrin- ger die Gebühren für jede Verlängerungslaufzeit um den niedri- geren Wert von (i) dem Konsumentenpreisindex in dem Land, in dem UBS seinen Sitz hat, und (ii) 5% erhöhen kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Leistungserbrin- ger muss UBS schriftlich über eine solche Absicht zur Erhöhung der Gebühren informieren, entweder in seiner schriftlichen Mit- teilung gemäss Klausel 12.2 oben oder zu einem früheren Zeit- punkt.
12.5 Wenn UBS sich entscheidet, die jeweils aktuelle Laufzeit nicht zu verlängern, haben UBS und ihre Verbundenen Unternehmen das Recht, sofern dies für UBS aus Gründen der Business Conti- nuity erforderlich ist, die Software bis zu 90 Tage nach dem je- weiligen Ablaufdatum der Lizenzlaufzeit weiter zu nutzen, wo- bei die Gebühren entsprechend anteilig berechnet werden.
Verlängerung. 15.1 Vorbehaltlich Ziff. 15.2 werden abonnierte Dienste nach Ablauf jedes abonnierten Dienstleistungszeitraums fortgesetzt und automatisch um weitere aufeinander folgende Zeiträume derselben Dauer wie der ursprüngliche abonnierte Dienstleistungszeitraum verlängert (jeweils eine Verlängerung). Ziff. 15.1 gilt nicht für Testdienste, die nicht verlängert werden, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders angegeben.
15.2 Wenn eine der Parteien die abonnierten Dienste nicht erneuern möchte, kann sie den abonnierten Dienst durch entsprechende Erklärung kündigen, sofern diese Erklärung dem Anbieter mindestens 28 Tage vor Beginn der nächsten Verlängerung zugeht. Geht die Benachrichtigung nicht innerhalb der in dieser Ziff. 15.2 festgelegten Frist zu, verlängert sich der abonnierte Dienst gemäß Ziff. 15.1.
Verlängerung. Der LG ist bereit, mit dem LN vor Ablauf des Vertrages über einen Verlängerungsvertrag zu verhandeln. Ein schriftlicher Verlänge- rungsantrag muss dem LG spätestens 3 Monate vor Beendigung des Leasingvertrages zugehen. Bei positiver Entscheidung des LG wird ein Verlängerungsvertrag geschlossen.
Verlängerung. MAN FS ist bereit, mit dem LN vor Ablauf des Vertrages über einen Verlängerungsvertrag zu verhandeln. Ein schriftlicher Verlängerungsantrag muss MAN FS spätestens 3 Monate vor Beendigung des Leasingvertrages zugehen. Bei positiver Entscheidung von MAN FS wird ein Verlängerungsvertrag geschlossen.
Verlängerung. Wenn ein Mieter eine bereits begonnene Anmietung fortsetzen und verlängern möchte, muss er dazu die Services in Anspruch nehmen. Auf der Website und der App ist es möglich, die Genehmigung des Fahrzeugbesitzers für eine eventuelle Verlängerung vor dem Ende der ursprünglich gebuchten Dauer der Anmietung einzuholen und die damit zusammenhängenden Bezahlungen zu verwalten. Wenn ein Mieter ein Fahrzeug außerhalb der ursprünglich vereinbarten Mietzeit behält, ohne online eine Verlängerung bestätigt zu haben, missachtet er die in Absatz 9e dieser AGB festgelegten Versicherungsbedingungen. Die Verlängerung der Anmietung wird erst nach Erhalt der Genehmigung des Fahrzeugbesitzers und der Zahlung auf der Website oder über die App bestätigt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Fahrzeugbesitzer jegliche Probleme, Pannen oder Unfälle mit dem Fahrzeug umgehend zu melden. Für Anmietungen, die unter Inanspruchnahme der Services abgeschlossen werden, wird den Mietern ein Pannendienst bereitgestellt. Die Telefonnummer dieses Pannendienstes ist im Hilfecenter auf der Website oder in der App angegeben. Sie ist ferner im Dokument „Anweisungen für die Mieter“ zu finden. Im Falle einer Panne erteilt der Fahrzeugbesitzer Getaround und dem Pannendienst die Zustimmung, das Fahrzeug für bis zu 200 EUR (200 GBP in Großbritannien) zu reparieren, damit der Mieter seine Miete fortsetzen kann. Diese Kosten gehen zu Lasten des Fahrzeugbesitzers, es sei denn, der Mieter hat sich aufgrund einer ungewöhnlichen Nutzung des Fahrzeugs als schuldig erwiesen. Bei den Reparaturen kann es sich insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit dieser Liste) um einen Batteriewechsel, eine Reifenpannenreparatur, einen Reifenwechsel, einen einfachen Austausch, das Nachfüllen von Öl oder einer anderen Flüssigkeit (wie AdBlue®) oder um andere Reparaturen oder Ersatzteilaustauscharbeiten handeln, die in durchgeführt werden könnten weniger als 1 Stunde vor Ort oder in der Werkstatt des Pannendienstanbieters.
Verlängerung. 17.1 Dieser Servicevertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate, es sei denn, dieser Servicevertrag wird durch eine der Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der festen Laufzeit bzw. zum Ende der um zwölf (12) Monate verlängerten Laufzeit schriftlich gekündigt. Eine automatische Verlängerung um weitere (zwölf) 12 Monate ist ausgeschlossen, wenn das dem Kunden von Xerox bzw. dem Reseller mitgeteilte „End-of-Life-Datum“ des Gerätes erreicht ist. Die Interims-Laufzeit ist nicht Bestandteil des Verlängerungszeitraums.
17.2 Die Annahme der Serviceleistungen durch den Kunden gilt als Einverständnis des Kunden mit den jeweils geltenden e-Click-Bedingungen.