VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Musterklauseln

VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt die Versicherungssumme für Vermögensschäden im Versicherungsschein. Es gilt der im Versicherungsschein genannte Selbstbehalt für Vermögensschäden.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhan- denkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten. Schäden infolge des Ver- lusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten, ebenso wie Schäden, die durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z. B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) verursacht werden, werden als Ver- mögensschäden angesehen. Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst insbesondere auch • Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen. • Schadenersatz wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung der vertrag- lichen Leistungspflicht. • Ansprüche auf Xxxxxxxxxxxxx wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. • Ansprüche auf Verzögerungsschäden. • Ansprüche aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte (Schutz- und Urheberrechte wie z. B. Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte) eines Dritten durch einen Versicherten, mit Ausnahme von Patent- rechtsverstößen. • die Haftung aus Kartell- und Wettbewerbsrechtsverstößen. • immaterielle Schäden, die sich aus versicherten Vermögensschäden herleiten. Hierzu zählen auch Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Versicherer gewährt den Versicherten im Rahmen der vorliegenden Bedingungen Versicherungsschutz nicht nur, wenn die Versicherten von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden, sondern auch, wenn die Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Geheim- haltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -er- klärungen erfolgt. Im Rahmen der im Versicherungsschein benannten Entschädigungsgrenze besteht Versicherungsschutz wegen der vor- genannten Verletzungen auch für Vertragsstrafen. Der Risikoausschluss gemäß Ziffer II.1. findet insoweit keine Anwendung.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. 3 1. Versicherter Tätigkeitsbereich 3 2. Haftungsumfang 4 3. Zusätzliche Deckungserweiterung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 5 4. Eigenschadenversicherung 6 5. Vertrauensschaden- und Betrugsversicherung 7 6. Rechtsschutzversicherung 7 7. Assistance-Leistungen 7 8. Zusatzbaustein für Eigenschäden durch mitversicherte Personen/Key-Man 9 9. Zusatzbaustein für Cyber- & Dateneigenschadenversicherung 9 10. Zusatzsbaustein für D&O-Außenhaftungsversicherung 10 1. Haftungsumfang 11 2. Versicherte Risiken 11 1. Mitversicherte Personen 14 2. Subunternehmer 14 3. Repräsentanten 14 4. Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft 14 5. Arbeitsgemeinschaften 14 I. OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLS 22
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Der Haftungsumfang gemäß A.3 der Bedingungen wird folgendermaßen erweitert:
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. VV-O Makler-UG (haftungsbeschränkt) & Xx.XX besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Der Auftragnehmer legt bei Vertragsbeginn einen Nachweis über den Ab- schluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Die Deckungs- summe beträgt mindestens 500 Tausend Euro für jeden Einzelfall.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. 3 1. Versicherter Tätigkeitsbereich 3 2. Haftungsumfang 3 3. Zusätzliche Deckungserweiterung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 3
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. B20.002.09.019.31.A 01/11 Seite 2/2 7.1 Ist der AN als Dienstleister tätig, hat er (auch zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung) eine Vermögensschaden- haftpflichtversicherung mit mindestens den nachstehenden Versicherungssummen je Versicherungsfall abzuschließen:
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. 2 1. Versicherter Tätigkeitsbereich 2 2. Haftungsumfang 3 3. Zusätzliche Deckungserweiterungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 3 4. Eigenschadenversicherung 4 5. Vertrauensschaden- und Betrugsversicherung 6 6. Rechtsschutzversicherung 6 7. Assistance-Leistungen 7 8. Zusatzbaustein für Eigenschäden durch mitversicherte Personen/Key-Man (sofern vereinbart) 7 9. Zusatzbaustein für Cyber- und Dateneigenschadenversicherung (sofern vereinbart) 8 10. Zusatzbaustein für D&O-Außenhaftungsversicherung (sofern vereinbart) 9 11. Druckeigenschadenversicherung (sofern vereinbart) 10 1. Haftungsumfang 10 2. Versicherte Risiken 11 I. OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLS 22 ALLGEMEINE REGELUNGEN
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