Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige a) Aufräumungs- und Abbruchkosten; b) Bewegungs- und Schutzkosten; c) Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen; d) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen; e) Mehrkosten durch Preissteigerungen. Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß d) und e) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige
a) Aufräumungs- und Abbruchkosten;
b) Bewegungs- und Schutzkosten;
c) Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
d) Feuerlöschkosten;
e) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
ef) Mehrkosten durch Preissteigerungen. Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß de) und ef) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge in- folge eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendigenotwen- dige
a) Aufräumungs- und Abbruchkosten;
b) Bewegungs- und Schutzkosten;
c) Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
d) Feuerlöschkosten;
e) Schlossänderungskosten;
f) die Beseitigung von Gebäudeschäden;
g) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;,
eh) Mehrkosten durch Preissteigerungen. Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß dg) und eh) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen be- troffenen Position ersetzt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung
Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige
a) Aufräumungs- und Abbruchkosten;
b) Bewegungs- und Schutzkosten;
c) Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
d) Mehrkosten durch behördliche WiederherstellungsbeschränkungenWiederherstellungs- beschränkungen;
e) Mehrkosten durch Preissteigerungen. Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß d) und e) versichert ver- sichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme Ver- sicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige
a) Aufräumungs- und Abbruchkosten;
b) Bewegungs- und Schutzkosten;
c) Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
d) Feuerlöschkosten;
e) Mehrkosten durch behördliche WiederherstellungsbeschränkungenWiederherstellungs- beschränkungen;
ef) Mehrkosten durch Preissteigerungen. Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß de) und ef) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme Versiche- rungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert Ver- sicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige
a) Aufräumungs- und Abbruchkosten;
b) Bewegungs- und Schutzkosten;
c) Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
d) Mehrkosten durch behördliche WiederherstellungsbeschränkungenWiederherstellungs- beschränkungen;
e) Mehrkosten durch Preissteigerungen. Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß d) und e) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme Versiche- rungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert Versi- cherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt bis zu maximal 100% der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige
a) Aufräumungs- und Abbruchkosten;
b) Bewegungs- und Schutzkosten;
c) Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
d) Feuerlöschkosten;
e) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
ef) Mehrkosten durch Preissteigerungen. .
g) Schadenminderungskosten
h) Miet- und Pachtausfall Die vereinbarte Versicherungssumme gemäß Satz 1 wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen. Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß de) und ef) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
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Samples: Feuerversicherung Der Landwirtschaft