Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer IX. 3.4.1 geregelten Leistungs- umfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten 3.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürli- chen Lebensräumen oder Gewässern: 3.5.1.1 Kosten für die "primäre Sanierung", d. h. für Sanierungsmaß- nahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beein- trächtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen; 3.5.1.2 Kosten für die "ergänzende Sanierung", d. h. für Sanierungs- maßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funkti- onen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt; 3.5.1.3 Kosten für die "Ausgleichssanierung", d. h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natür- 3.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens: 3.5.3 Sämtliche Kosten gemäß Ziffer IX. 3.5 werden auf die Versiche- rungssumme angerechnet.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer IX. 3.4.1 4.1 geregelten Leistungs- umfangs Leistungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- Verwaltungs- verfahrens- und Gerichtskosten
3.5.1 5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürli- chen natürlichen Lebensräumen oder Gewässern:
3.5.1.1 5.1.1 die Kosten für die "„primäre Sanierung"“, d. h. für Sanierungsmaß- nahmenSanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beein- trächtigten beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen;
3.5.1.2 5.1.2 die Kosten für die "„ergänzende Sanierung"“, d. h. für Sanierungs- maßnahmen Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funkti- onenFunktionen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt;
3.5.1.3 5.1.3 die Kosten für die "„Ausgleichssanierung"“, d. h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natür-
3.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens:
3.5.3 Sämtliche Kosten gemäß Ziffer IX. 3.5 werden auf die Versiche- rungssumme angerechnet.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer IX. 3.4.1 4.1 geregelten Leistungs- umfangs Leistungsum- fangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
3.5.1 5.1. für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürli- chen Lebensräumen natürlichen Le- bensräumen oder Gewässern:;
3.5.1.1 5.1.1 Kosten für die "„primäre Sanierung"“, d. h. d.h. für Sanierungsmaß- nahmenSanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beein- trächtigten beeinträchti- gten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzenzu- rückversetzen;
3.5.1.2 5.1.2 Kosten für die "„ ergänzende Sanierung"“, d. h. d.h. für Sanierungs- maßnahmen Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funkti- onenFunktionen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung Sa- nierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten geschä- digten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt;
3.5.1.3 5.1.3 Kosten für die "„Ausgleichssanierung"“, d. h. d.h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher zwischen- zeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/und/ oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens Eintreten des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natür-
3.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens:
3.5.3 Sämtliche Kosten gemäß Ziffer IX. 3.5 werden auf die Versiche- rungssumme angerechnet.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer IX. Teil X. Xxxxxx 3.4.1 geregelten Leistungs- umfangs Leis- tungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-Gut- achter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
3.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürli- chen Lebensräumen oder Gewässern:
3.5.1.1 Kosten für die "primäre Sanierung", d. h. für Sanierungsmaß- nahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beein- trächtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen;
3.5.1.2 Kosten für die "ergänzende Sanierung", d. h. für Sanierungs- maßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funkti- onen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt;
3.5.1.3 Kosten für die "Ausgleichssanierung", d. h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natür-natür- lichen Ressourcen und/oder Funktionen ihre ökologischen Aufgaben oder ihre Funktionen für andere natürliche Ressourcen nicht erfüllen können, solange die Maßnahmen der primären bzw. der ergänzenden Sanierung ihre Wirkung noch nicht entfaltet haben.
3.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens:
3.5.3 Sämtliche Kosten gemäß Ziffer IX. Teil X. Xxxxxx 3.5 werden auf die Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme angerechnet.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer IXVIII. 3.4.1 geregelten Leistungs- umfangs Leis- tungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-Gut- achter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
3.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürli- chen Lebensräumen oder Gewässern:
3.5.1.1 Kosten für die "primäre Sanierung", d. h. für Sanierungsmaß- nahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beein- trächtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen;
3.5.1.2 Kosten für die "ergänzende Sanierung", d. h. für Sanierungs- maßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funkti- onen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt;
3.5.1.3 Kosten für die "Ausgleichssanierung", d. h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natür-
3.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens:
3.5.3 Sämtliche Kosten gemäß Ziffer IXVIII. 3.5 werden auf die Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme angerechnet.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer IXVIII. 3.4.1 geregelten Leistungs- umfangs Leis- tungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-Gut- achter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
3.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürli- chen Lebensräumen oder Gewässern:
3.5.1.1 Kosten für die "primäre Sanierung", d. h. für Sanierungsmaß- nahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beein- trächtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen;
3.5.1.2 Kosten für die "ergänzende Sanierung", d. h. für Sanierungs- maßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funkti- onen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt;
3.5.1.3 Kosten für die "Ausgleichssanierung", d. h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natür-natür- Einschluss von Tätigkeitsschäden in die SV VereinsPolice Fassung Januar 2017 Besondere Vereinbarung
3.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens:
3.5.3 Sämtliche Kosten gemäß Ziffer IX1. 3.5 werden auf die Versiche- rungssumme angerechnet.Nicht versichert sind
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Samples: Sv Vereinspolice
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer IXVIII. 3.4.1 geregelten Leistungs- umfangs Leis- tungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-Gut- achter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
3.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürli- chen Lebensräumen oder Gewässern:
3.5.1.1 Kosten für die "primäre Sanierung", d. h. für Sanierungsmaß- nahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beein- trächtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen;
3.5.1.2 Kosten für die "ergänzende Sanierung", d. h. für Sanierungs- maßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funkti- onen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt;
3.5.1.3 Kosten für die "Ausgleichssanierung", d. h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natür-ihre
3.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens:
3.5.3 Sämtliche Kosten gemäß Ziffer IXVIII. 3.5 werden auf die Versiche- rungssumme Versi- cherungssumme angerechnet.
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Samples: Haftpflichtversicherung