Versicherte Kosten. 6.3.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für 1. das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen); 2. das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). 6.3.2 Der Versicherer ersetzt bis zum im Versicherungsschein vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für 1. zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten); 2. die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Ziffer 6.2.1); 3. das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.); 4. die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Versicherte Kosten. 6.3.1 53.3.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
2. das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
6.3.2 53.3.2 Der Versicherer ersetzt bis zum im Versicherungsschein vereinbarten Betrag zu 1.500 EUR die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten);
2. die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Ziffer 6.2.153.2.1);
3. das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
4. die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Versicherte Kosten. 6.3.1 5.3.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
2. das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
6.3.2 5.3.2 Der Versicherer ersetzt bis zum zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten);
2. die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Ziffer 6.2.15.2.1);
3. das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
4. die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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Versicherte Kosten. 6.3.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
2. das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
6.3.2 Der Versicherer ersetzt bis zum im Versicherungsschein vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten);
2. die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Ziffer 6.2.1);
3. das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
4. die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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Versicherte Kosten. 6.3.1 5.3.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
2. das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
6.3.2 5.3.2 Der Versicherer ersetzt bis zum zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
1. zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten);
2. die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Ziffer 6.2.15.2.1);
3. das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
4. die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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