Webhosting. 7.1 XXXXXXXX.xxx bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. XXXXXXXX.xxx kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird XXXXXXXX.xxx den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. 7.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt XXXXXXXX.xxx im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems. 7.3 Die Verfügbarkeit der von XXXXXXXX.xxx zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von XXXXXXXX.xxx nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von XXXXXXXX.xxx etc.). 7.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. 7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von XXXXXXXX.xxx zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, XXXXXXXX.xxx hat diesen zu vertreten. 7.6 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er XXXXXXXX.xxx oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
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Webhosting. 7.1 XXXXXXXX.xxx bietet 6.1. tirolnet stellt dem Kunden auch Hostingleistungen anje nach in Anspruch genommenem Dienst gemäß Produktbeschreibung Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung. XXXXXXXX.xxx kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird XXXXXXXX.xxx tirolnet betreibt und wartet den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt XXXXXXXX.xxx im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der DatenServer. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
7.3 Die Verfügbarkeit hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der von XXXXXXXX.xxx zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittelbefindet. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeitentirolnet übernimmt keine Gewähr dafür, innerhalb derer die dass der Server aufgrund durch von XXXXXXXX.xxx nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von XXXXXXXX.xxx etc.).
7.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des mit vom Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich verwendeter Software kompatibel ist und bleiben vorbehalten.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von XXXXXXXX.xxx zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlichfehlerfrei zusammenarbeitet, es sei denn, XXXXXXXX.xxx hat diesen zu vertretendie Verwendung dieser Software wäre zwischen Anbieter und Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
7.6 Es obliegt 6.2. Die teilweise oder vollständige, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Nutzung des vertragsgegenständlichen Speicherplatzes an einen Dritten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von tirolnet zulässig.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Kundenvertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und in das Internet einzustellen, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt, sowie keine Hinweise oder Links in welcher Form auch immer auf Inhalte dieser Art, die von Dritten angeboten werden, zu veröffentlichen.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich generell, die vertragsgegenständlichen Leistungen in keiner Weise zu verwenden, die zu einer Schädigung oder sonstigen Beeinträchtigung von tirolnet oder Dritter führt, insbesondere keine schädigenden Programme wie Viren, Würmer, Trojaner oder Dialer, keine Verweise oder Links in welcher Form auch immer auf solche Programme und keine Websites, die solche Programme aufrufen, auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz abzulegen.
6.5. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig und in ausreichendem Umfang Backups der auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz abgelegten Daten anzufertigen, diese stets auf dem aktuellen Stand zu erstellenhalten und sicher zu verwahren. Ist Diese Backups dürfen nicht auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz abgelegt werden.
6.6. tirolnet ist berechtigt, den Zugriff über das Internet auf die vom Kunden abgespeicherten Inhalte vorübergehend zu sperren, falls auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Ermittlungen oder einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten (es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet) ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass die vom Kunden abgespeicherten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen.
6.7. Die Sperrung ist, soweit technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu informieren und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
6.8. Der Kunde hierzu wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Vertragsbeendigung, aus welchem Grund auch immer, tirolnet zur weiteren Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht verpflichtet und somit auch zur jederzeitigen Löschung der auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeicherten Daten berechtigt ist. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und die Sicherung dieser Daten vor Vertragsbeendigung liegt daher in der Lage, hat er XXXXXXXX.xxx oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbstausschließlichen Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Webhosting. 7.1 XXXXXXXX.xxx bietet 1 Gegenstand des Vertrages im Bereich Webhosting §2 Leistungen des Providers im Bereich Webhosting
a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe laut Leistungsangebot. Sonderleistungen (z.B. Erstellung einer individuellen Seitenprogrammierung) werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt der Provider eigene Aufwendungen in Rechnung.
b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Kunden auch Hostingleistungen anWebserver darzustellen. XXXXXXXX.xxx kann zur Erfüllung Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird XXXXXXXX.xxx den Kunden vor Vertragsschluss informierenSeiten ist der Kunde hinsichtlich der Xxxx der technischen Möglichkeiten nach Absprache mit dem Provider weitgehend frei. Der spezifische Leistungsumfang (DomainverwaltungProvider behält sich allerdings vor, Speicherplatzden Einsatz von Techniken zu untersagen, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen die den ParteienWebserver übermäßig stark belasten.
7.2 Sofern nicht anders vereinbartc) Interessenten, übernimmt XXXXXXXX.xxx im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Datenüber einen Internet-Zugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend Provider sagt eine Erreichbarkeit des Hostingsystems.
7.3 Die Verfügbarkeit der Webservers von XXXXXXXX.xxx zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 9995% im JahresmittelJahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer in denen der Webserver aufgrund von technischen Webhosting- / Internetproviding-Vertrag Stand: 9. Januar 2003 Seite 1 von 6 Sänger Consulting Netz- und Softwarelösungen oder sonstigen Problemen, die Server aufgrund durch von XXXXXXXX.xxx nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind im Einflussbereich des Providers liegen (Höhere höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von XXXXXXXX.xxx Verschulden Dritter etc.)) über das Internet nicht zu erreichen ist.
7.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des d) Der Provider stellt dem Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenzeinen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol - FTP). Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
7.5 Der Provider stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von XXXXXXXX.xxx zur Verfügung gestellt wurden – verpflichtet sich das Passwort streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugebenden Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte den Inhalt seiner Seiten ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.
e) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine gesetzeswidrigen, insbesondere pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR (in Worten: fünftausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannte Verpflichtung den Provider zur außerordentlichen Kündigung.
f) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, unter der von ihm gewünschten Internet-Adresse eine einzelne Präsenz beim Provider zu unterhalten. Der Kunde kann weitere Internet-Adressen so einrichten oder einrichten lassen, dass bei ihrer Auswahl ebenfalls die beim Provider unterhaltene Präsenz abgerufen wird. Dagegen ist es nicht gestattet, die Internet-Adresse so einrichten zu lassen, dass bei ihrer Anwahl ein unterhalb dieser oder einer anderen beim Provider unterhaltenen Präsenz adressierbarer Speicherbereich (Unterverzeichnis) abgerufen wird. Der Provider behält sich vor für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Rechner des Providers abgerufen wurden. Erfährt der Provider zufällig vom Inhalt privater oder öffentlicher Nachrichten des Kunden, die Aussagen enthalten könnten, deren Verbreitung gegen geltendes Recht verstößt, kann der Provider die betroffenen Nachrichten ohne Weiterleitung an den Empfänger an den Kunden zurücksenden oder löschen. Der Kunde ist für die Datensicherheit und den Datenschutz hinsichtlich der auf seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen selbst verantwortlich. Erforderliche Schutzmaßnahmen hat der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, XXXXXXXX.xxx hat diesen zu vertretentreffen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen seitens des Providers erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung.
7.6 Es obliegt a) Dem Kunden wird dringend geraten, für die Daten, die auf dem KundenWebserver abgelegt werden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellenimmer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Ist Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
b) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde hierzu die im Leistungsangebot ausgewiesene Preise, soweit nicht anderweitig vereinbart.
c) Der Provider stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Alle vereinbarten Pauschalen sind bis zum 10. des Monats fällig und werden mittels Abbuchungsauftrag durch den Provider abgebucht. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich.
d) Sollte sich der Kunde länger als vier Wochen mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, darf der Provider bis zum Ausgleich aller Forderungen das Angebot des Kunden für Abrufe Dritter sperren.
e) Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlichem Unterschreiten der in der Lagetechnischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen.
a) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird dies laut Leistungsangebot dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Der Provider gibt auf Wunsch des Kunden in geeigneter Form Auskunft über das aktuelle monatliche Datentransfervolumen.
b) Dem Kunden steht für den laufenden Monat maximal das Doppelte des tariflichen Volumens zur Verfügung. Sobald diese Grenze überschritten wird, hat er XXXXXXXX.xxx oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung Provider das Recht, den Datentransfer zu beauftragenunterbinden. Für eventuelle Datenverlustedie Folgemonate steht dem Provider dieses Recht bereits mit Erreichen des tariflichen Volumens zu. Webhosting- / Internetproviding-Vertrag Stand: 9. Januar 2003 Seite 2 von 6 Sänger Consulting Netz- und Softwarelösungen
a) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
b) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die aufgrund mangelnder Datensicherung entsteheninhaltlich bedenklich erscheinen, haftet von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für den Provider keine Prüfungspflicht.
c) Der Provider ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde selbstden Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
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Samples: Webhosting Agreement
Webhosting. 7.1 XXXXXXXX.xxx bietet 17 Hosting
(1) Die Stellung des Internetspeichers erfolgt auf einem Shared Server eines dritten Serveranbieters mit dem Kunden auch Hostingleistungen im Angebot genannten Speicherplatz, ersatzweise von 100 MB.
(2) Der Auftraggeber hat, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf eine eigene IP- Adresse oder einen eigenen Server für seine Website. Das Hosting wird auf von mehreren Nutzern genutzten zentralen Servern mit einer IP-Adresse und einer für alle Nutzer für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite erbracht. Dadurch kann die tatsächlich dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Bandbreite schwanken.
(3) Das Hosting beinhaltet die Bereitstellung eines „Content Management System“. Die Agentur nimmt regelmäßig Updates und Aktualisierungen des Content Management Systems vor, soweit solche verfügbar sind. Aufwendungen der Agentur im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Updates, die eine vollständig neue Version der Software darstellen, sind nach Aufwand abzurechnen.
(4) Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit der Nutzung des Shared-Servers verbundenen Softwarefunktionen nach Maßgabe dieser AGB und den Lizenzbestimmungen der dritten Softwareanbieter zu nutzen. Weiter gehende Rechte erhält der Auftraggeber nicht.
(5) Die Agentur strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Website des Auftraggebers an. XXXXXXXX.xxx Ist die Verfügbarkeit der Website zu Zeiten normalen Besucherverkehrs für eine erhebliche Zeitdauer unterschritten, kann zur Erfüllung seiner der Auftraggeber eine zeitanteilige Rückerstattung der betreffenden Hosting-Gebühren für die anteilige Dauer der Nichtverfügbarkeit geltend machen. Nichtverfügbarkeit liegt dabei nur vor, wenn der Auftraggeber die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann oder die Nutzung der Dienste unzumutbar erschwert ist, und die zugrundeliegende Störung von der Agentur zu vertreten ist.
(6) Vorher absehbare Wartungsarbeiten werden angekündigt und normalerweise in der Nacht erledigt. Während einer Wartung kann es technisch bedingt zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Website kommen.
(7) Die Agentur haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Agentur oder den Subunternehmern der Agentur eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Agentur ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Agentur haftet weiter nicht Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die Server durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Auftraggebers unschwer zu verhindern gewesen wären.
(8) Die Agentur behält sich vor, den Internet-Zugang zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Serverintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder des Servers, der Software oder der gespeicherten Daten, der Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
(1) Soweit eine Domain Registrierung durch die Agentur vereinbart ist, wird die Agentur prüfen, ob die von Drittunternehmen einsetzendem Auftraggeber gewünschten Domainnamen bereits vergeben sind. Über Soweit diese Prüfung ergibt, dass die von dem Auftraggeber gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die Agentur die Domain(s) bei der DENIC e.G. und/oder der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Soweit die Prüfung ergibt, dass die Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird die Agentur den Auftraggeber hiervon unterrichten. Weitergehende Pflichten hat die Agentur insoweit nicht.
(2) Soweit es anlässlich der Registrierung zu Rückfragen kommt, wird die Agentur diese nach Abstimmung mit dem Auftraggeber beantworten.
(3) Den Erfolg der Anmeldung - d.h. die wirkliche Registrierung der Domains - schuldet die Agentur nicht, die Registrierung obliegt allein der zuständigen Registrierungsstelle.
(4) Die Agentur meldet den Auftraggeber bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domaininhaber und/oder administrativer Ansprechpartner (Admin-C) an. Nach den Bestimmungen der DENIC e.G. muss für eine deutsche Domain der "Admin-C" der Organisation angehören, für die die Domain eingetragen ist und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der "Admin-C" ist für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Eine Tätigkeit der Agentur als Admin-C bedarf zusätzlicher Vereinbarung.
(5) Ist die Anmeldung erfolgreich, wird der Auftraggeber bei der Registrierungsstelle als rechtlicher Inhaber der Domain registriert.
(6) Die Aufrechterhaltung der Registrierung schuldet die Agentur nicht (im Regelfall verlängert sie sich aber automatisch).
(7) Die Agentur kann die Domain nicht auf Ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter prüfen, diese ist nicht vereinbart und kann auch nicht vereinbart werden (unerlaubte Rechtsberatung). Der Auftraggeber muss die als Domain zu registrierenden Zeichenfolgen daher selbst (ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird XXXXXXXX.xxx durch einen Rechts- oder Patentanwalt) daraufhin überprüfen, ob sie mit den Kunden vor Vertragsschluss informierenRechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist. Der spezifische Leistungsumfang (DomainverwaltungAuftraggeber versichert, Speicherplatzdass keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen für die gewünschten Domains bestehen. Soweit Dritte dennoch von dem Auftraggeber eine Änderung, E-Mail-HostingLöschung oder Übertragung einer oder mehrerer der angemeldeten Domains verlangen, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteiendie Abwicklung und sind alle damit verbundenen Kosten allein Sache des Auftraggebers. Dasselbe gilt für vergleichbare behördliche Maßnahmen bezüglich einer oder mehrerer der Domains.
7.2 Sofern (8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestelle sind im Internet abrufbar unter xxx.xxxxx.xx und xxx.xxxxxxxx.xxx. Die Agentur kann für alle Erklärungen bezüglich der Domains (z.B. Kündigung, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Form verlangen, welche hierfür nach den einschlägigen Registrierungsbedingungen erforderlich ist.
(1) Der Vertrag tritt mit der Einigung der Parteien in Kraft und läuft fest für ein Jahr von dem vereinbarten Beginn an, ersatzweise dem Moment der Freischaltung des Zuganges des Auftraggebers. Er verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn er nicht anders vereinbartvon einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird.
(2) Eine Kündigung des Auftraggebers wird nur wirksam, übernimmt XXXXXXXX.xxx wenn der Auftraggeber die Domains zu seinem Vertrag selbst schließt („Close“) oder er zu einem anderen Provider mittels Konnektivitäts-Koordination umzieht („KK“). Die Agentur wird beim Close und beim KK mitwirken. Ohne „Close“ oder „KK“ ist eine ordentliche Online-Kündigung technisch nicht möglich und unwirksam.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, - wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät - der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt - der Auftraggeber eine Vertrags- oder Rechtsverletzung Dritter oder eine Verletzung der allgemeinen Gesetze nicht während einer angemessenen Frist beseitigt (insbesondere auf dem Server rechtswidrige Inhalte zum Abruf oder zur Nutzung bereit hält, obwohl er durch Dritte oder die Agentur hierüber informiert wurde).
(4) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Agentur unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre.
(5) Die Parteien sind im Falle einer Beauftragung außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu Hosting- oder Domain-Services verpflichtet, bei dem „Close“ oder dem „KK“ für die von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystemsdem Auftraggeber gehaltenen Domains mitwirken.
7.3 Die Verfügbarkeit (6) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von XXXXXXXX.xxx zum Zwecke 5 % des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im JahresmittelTeils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Hiervon ausgenommen sind diejenigen ZeitenDas gleiche gilt, innerhalb derer wenn der Auftraggeber die Server aufgrund fristlose Kündigung durch von XXXXXXXX.xxx die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Auftraggeber nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von XXXXXXXX.xxx etc.)verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
7.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch (1) Um 24 Uhr des Kunden auf Tages der Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, den ihm überlassenen Speicherplatzes zu Löschung oder zur Löschung durch die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehaltenAgentur frei zu geben.
7.5 (2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von XXXXXXXX.xxx zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde Auftraggeber sorgt selbst verantwortlich, es sei denn, XXXXXXXX.xxx hat diesen zu vertretenfür die rechtzeitige Aufbewahrung seiner Daten.
7.6 Es obliegt (3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird die Agentur den Auftraggeber auffordern, am „Close“ oder „KK“ mitzuwirken. Wird der Auftraggeber nicht fristgerecht tätig, kann die Agentur die Inhalte des Auftraggebers auf dem KundenServer löschen.
(4) Erbringt der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellenvon der Agentur gesetzten Frist nicht die erforderlichen Handlungen für ein „Close“ oder ein „KK“ der Domain, kann die Agentur – frühestens zum Tag der Beendigung des Vertrages – die Betreuung des registrierten Domain-Namens des Auftraggebers bei der zuständigen Registrierungsstelle einstellen. Ist Dadurch kann der Kunde hierzu nicht in Domain-Namen durch die Registrierungsstelle gelöscht werden und der Lage, hat er XXXXXXXX.xxx oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, Auftraggeber die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbstDomain verlieren.
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